Vorsorge

    Kontaktlose Guthaben & Zentralstelle 2. Säule

    Wenn Sie nicht mehr wissen, wo Ihre Vorsorgegelder liegen, ist die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG die offizielle Anlaufstelle. So funktioniert die kostenlose Suche – mit Formular, Ablauf, Fristen und allem, was Sie beachten müssen.

    Milion Mohamed
    18. Juni 2026
    7 Min. Lesezeit

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    Der 2.-Säule-Finder schätzt in 2 Minuten ein, wie wahrscheinlich vergessenes Guthaben bei Ihnen ist.

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    Was sind kontaktlose Guthaben?

    Als «kontaktlos» gelten Vorsorgeguthaben, zu deren berechtigter Person die Vorsorgeeinrichtung keinen Kontakt mehr hat – etwa weil eine Adressänderung nicht gemeldet wurde oder beim Austritt keine Anweisung zur Übertragung erfolgte. Alle Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, solche Guthaben jährlich der Zentralstelle 2. Säule zu melden.

    Über die Jahre sind so in der Schweiz Vorsorgegelder in Milliardenhöhe auf einer grossen Zahl kontaktloser Konten zusammengekommen. Das Geld ist nicht verloren – es wartet darauf, dass sich die berechtigte Person meldet.

    Was ist die Zentralstelle 2. Säule?

    Die Zentralstelle 2. Säule ist eine staatliche Einrichtung beim Sicherheitsfonds BVG mit Sitz in Bern. Sie ist die zentrale Vermittlungsstelle für die Suche nach Vorsorgeguthaben. Wichtig zu wissen:

    • Sie verwaltet selbst kein Geld und entscheidet nicht über Ansprüche.
    • Sie vergleicht Ihre Daten mit den jährlichen Meldungen der Einrichtungen.
    • Die Anfrage ist kostenlos.
    • Die Antwort erfolgt immer per Post – telefonische Auskünfte zu Guthaben gibt es nicht.

    Schritt für Schritt: Die Anfrage stellen

    1. Suchformular herunterladen

    Das offizielle Such- und Anfrageformular finden Sie auf der Website der Zentralstelle 2. Säule (sfbvg.ch). Es gibt das Formular auch als Online-Variante – diese wird jedoch nicht automatisch übermittelt.

    2. Vollständig ausfüllen

    Geben Sie Ihre persönlichen Angaben an. Kopien von Belegen zu Arbeitsverhältnissen (Lohnabrechnungen, AHV-Ausweis, IK-Auszug, Versicherungsausweis 2. Säule) sind nicht zwingend, helfen aber bei einer erfolglosen ersten Suche. Reichen Sie keine Originale ein.

    3. Ausdrucken und unterschreiben

    Nur unterschriebene Anfragen werden bearbeitet. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie es. Stellen Sie die Anfrage für eine Drittperson, legen Sie eine Kopie der Vollmacht bei.

    4. Per Post oder E-Mail einsenden

    Senden Sie das unterschriebene Formular per Post oder E-Mail an die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG in Bern. Die Antwort erhalten Sie in jedem Fall auf dem Postweg.

    5. Ergebnis und Ansprüche

    Wird ein Guthaben gefunden, teilt Ihnen die Zentralstelle die führende Einrichtung mit. Den Anspruch machen Sie anschliessend direkt bei dieser Einrichtung geltend – sie entscheidet allein über Berechtigung und Auszahlung.

    Fristen: Wann wird Guthaben kontaktlos – und wann verfällt es?

    • Nach dem Austritt: Geben Sie keine Anweisung, überweist die Pensionskasse das Guthaben nach 6 Monaten bis spätestens 2 Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
    • Langfristig: Wird ein Guthaben bis 10 Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rentenalter nicht beansprucht, geht es an den Sicherheitsfonds BVG über.

    Mehr dazu, wie die Auffangeinrichtung funktioniert, lesen Sie im Artikel Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Was mit vergessenem Geld passiert.

    Und nach dem Fund? Das Guthaben sinnvoll anlegen

    Ein gefundenes Freizügigkeitsguthaben sollten Sie nicht einfach liegen lassen. Je nach Anlagehorizont kommen ein Bank-Freizügigkeitskonto, ein Wertschriftendepot oder eine fondsgebundene Freizügigkeitspolice infrage. Die Unterschiede erklären wir im Freizügigkeitskonto-Überblick. Den schnellsten Einstieg in die Suche bietet unser 2.-Säule-Finder.

    Fazit

    Die Zentralstelle 2. Säule macht die Suche nach vergessenem Vorsorgegeld einfach und kostenlos. Wichtig sind eine vollständige, unterschriebene Anfrage und etwas Geduld, da die Antwort per Post kommt. Gerne übernehmen wir die Suche mit Ihrer Vollmacht und beraten Sie zur Anlage des gefundenen Guthabens.

    Transparenz-Hinweis (FIDLEG/IDD): Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG. Die offizielle Guthaben-Suche bei der Zentralstelle 2. Säule ist generell kostenlos. Im Freizügigkeitsbereich vermittelt Convit ausschliesslich die fondsgebundene Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice und keine Bank-Freizügigkeitskonten. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keinen unabhängigen Anbietervergleich dar.

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