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Vorsorgeausgleich · Art. 122 ff. ZGB
Pensionskasse bei Scheidung: Was geteilt wird und was Sie jetzt tun
Das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben wird hälftig geteilt, unabhängig davon, wer es verdient hat. Wer die Zahlen früh kennt, verhandelt besser und verliert danach keine Rendite. Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenlos und zeigen, was mit dem Geld sinnvoll ist.
- Massgebend ist die Differenz der Austrittsleistungen zwischen Heirat und Scheidung – die Hälfte davon wechselt den Partner.
- Seit 2017 werden auch laufende Renten geteilt; Säule 3a zählt beim ordentlichen Güterstand zur Errungenschaft.
- Das Geld bleibt gebunden: Übertrag in die Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto, kein Barbezug ohne gesetzlichen Grund.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
- Vorsorgeausweis beider Ehepartner per heute
- Bescheinigung der Austrittsleistung beider Pensionskassen per Heiratsdatum (die Kasse stellt sie auf Anfrage aus)
- Auszüge aller Freizügigkeitskonten und -policen
- Auszüge der Säule-3a-Konten und -Policen mit Einzahlungen während der Ehe
- Belege zu Vorbezügen für Wohneigentum oder Einkäufen in die Pensionskasse während der Ehe
- Bei laufender Rente: Rentenbescheid der Pensionskasse
Sie haben nicht alles? Wir sagen Ihnen, wo Sie welches Dokument bestellen, und welche Frist die Pensionskasse dafür hat.
So läuft der Vorsorgeausgleich
Auskunft einholen
Beide Pensionskassen bescheinigen die Austrittsleistung bei Heirat und heute. Ohne diese Zahlen kann niemand rechnen.
Anspruch berechnen
Massgebend ist die Differenz der während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen. Die Hälfte der Differenz geht an den Partner mit dem kleineren Zuwachs.
Regeln und übertragen
Scheidungskonvention oder Gerichtsurteil legen die Teilung fest. Der Übertrag läuft direkt zwischen den Vorsorgeeinrichtungen, in die Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto.
Vorsorge neu aufbauen
Wer Geld erhält, entscheidet über Konto oder Wertschriften. Wer Geld abgibt, kann die Lücke mit Einkauf oder Säule 3a schliessen. Beides rechnen wir mit Ihnen durch.
Rechenbeispiel
Partner A hatte bei der Heirat 80'000 CHF in der Pensionskasse und heute 280'000 CHF, Zuwachs 200'000 CHF. Partner B hatte 20'000 CHF und heute 60'000 CHF, Zuwachs 40'000 CHF. Die Differenz beträgt 160'000 CHF; die Hälfte, 80'000 CHF, geht von A an B. B entscheidet, ob das Geld in die eigene Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto kommt.
Häufige Fragen zur Pensionskasse bei Scheidung
Wie wird die Pensionskasse bei einer Scheidung geteilt?
Das während der Ehe angesparte Guthaben beider Ehepartner wird zusammengezählt und hälftig geteilt. Massgebend ist die Differenz der Austrittsleistungen zwischen Heirat und Einleitung des Scheidungsverfahrens. Vor der Ehe angespartes Kapital bleibt beim jeweiligen Partner.
Kann ich das Geld aus der Pensionskasse bei der Scheidung bar beziehen?
In der Regel nicht. Der Vorsorgeausgleich bleibt in der gebundenen Vorsorge und wird auf ein Freizügigkeitskonto oder in die eigene Pensionskasse übertragen. Eine Barauszahlung ist nur in den gesetzlichen Fällen möglich, etwa bei Selbständigkeit, Wegzug oder sehr kleinen Beträgen.
Was passiert mit der Säule 3a bei der Scheidung?
Säule-3a-Guthaben gehört beim ordentlichen Güterstand zur Errungenschaft, soweit es während der Ehe angespart wurde, und wird im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt. Das Geld bleibt gebunden; ausgeglichen wird meist über andere Vermögenswerte.
Was gilt, wenn ein Ehepartner schon pensioniert ist?
Seit 2017 wird auch eine laufende Rente geteilt. Das Gericht legt einen Rentenanteil fest, der lebenslang an den geschiedenen Partner geht. Bei Invalidenrenten gelten besondere Regeln; hier lohnt sich eine Prüfung mit Zahlen.
Was mache ich mit dem Geld, das ich aus dem Vorsorgeausgleich erhalte?
Wer angestellt ist, kann es in die eigene Pensionskasse einbringen. Sonst kommt es auf ein Freizügigkeitskonto, das 2026 im Median 0,05 % Zins bringt, oder in eine Wertschriftenlösung. Welche Lösung passt, hängt vom Zeitpunkt der Pensionierung und der Risikobereitschaft ab.
Was kostet die Beratung bei Convit?
Der Unterlagen-Check und das Erstgespräch sind kostenlos. Convit ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG und vermittelt deren Vorsorgelösungen; die Beratung zum Vorsorgeausgleich ersetzt keine anwaltliche Vertretung im Scheidungsverfahren.
Unterlagen bereit? Wir prüfen sie kostenlos.
Sie erhalten eine klare Übersicht: Was wird geteilt, was bleibt, und was Sie mit dem Geld tun können. Kein Ersatz für eine Anwältin oder einen Anwalt, aber die Zahlen, die Sie dort brauchen.
Oder rufen Sie uns direkt an:
058 668 60 20