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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    der Convit Central GmbH

    (Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden die Bezeichnung „Kunde" einheitlich für alle Kunden verwendet; sie umfasst selbstverständlich alle Geschlechter.)

    1. Geltungsbereich und Vertragspartner

    1.1 Geltungsbereich:

    Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Convit Central GmbH, Bernstrasse 24, CH‑4852 Rothrist, Schweiz – einer Tochtergesellschaft der Convit Holding GmbH, Industriestrasse 47, CH‑6300 Zug, Schweiz – (nachfolgend „Convit" oder „Anbieter") und deren Kunden. Sie gelten für alle von Convit angebotenen Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Altersvorsorge (Säule 3a/b), Vermögensanlage sowie Persönlichkeitsentwicklung/Coaching.

    1.2 Vertragspartner:

    Vertragspartner des Kunden wird die Convit Central GmbH. Sofern bestimmte Vorsorgeprodukte durch dritte Einrichtungen (z.B. Vorsorgestiftungen, Banken oder Fondsanbieter) bereitgestellt werden, kommt der entsprechende Vorsorgevertrag zwischen dem Kunden und der jeweiligen Drittinstitution zustande. Convit vermittelt in diesen Fällen lediglich den Vertragsabschluss und die Verwaltung und erbringt Beratungs- und Serviceleistungen im Rahmen dieser AGB.

    1.3 Akzeptanz der AGB:

    Mit Inanspruchnahme einer Dienstleistung von Convit oder Abschluss eines Vertrages mit Convit erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn Convit ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

    1.4 Änderungen:

    Convit behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail oder über die Online-Plattform) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen in Textform, gelten sie als akzeptiert. Auf diese Folge wird Convit den Kunden in der Mitteilung besonders hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs kann Convit den Vertrag außerordentlich kündigen.

    2. Leistungen von Convit

    2.1 Finanzberatung und Vorsorgelösungen:

    Convit bietet innovative Lösungen zur Schweizer Altersvorsorge und Vermögensanlage. Insbesondere bündelt Convit klassische Vorsorgeprodukte (z.B. gebundene Vorsorge Säule 3a und freie Vorsorge Säule 3b) mit moderner Kapitalanlage. Die Dienstleistungen umfassen u.a.:

    Analyse und Beratung:

    Eine interaktive Vorsorgeanalyse (online oder persönlich) zur Ermittlung der individuellen Vorsorgesituation, Anlageziele und Risikoprofile des Kunden. Anhand weniger Angaben (z.B. Alter, Einkommen, bestehendes 3a-Guthaben, gewünschter Sparbeitrag) werden dem Kunden erste Einschätzungen zur Altersvorsorgesituation (z.B. prognostizierte Rente, Vorsorgelücke) bereitgestellt. Diese Berechnungen sind vereinfachte Schätzungen und unverbindlich – sie dienen als Orientierung und ersetzen keine persönliche Beratung. Convit empfiehlt zur präzisen Analyse stets ein Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Convit-Berater.

    Produktempfehlung und -vermittlung:

    Auf Basis der Analyse unterbreitet Convit dem Kunden neutrale Handlungsempfehlungen. Unterschiedliche Vorsorgeprodukte und Anlagestrategien werden transparent nach Kosten und erwarteter Rendite verglichen. Convit arbeitet mit breit diversifizierten Anlagelösungen, insbesondere kostengünstigen ETF-basierten Fondsportfolios, aktiv verwalteten Fonds, Mischstrategien sowie Themenfonds (z.B. Technologie, Nachhaltigkeit). Alle Anlageprodukte werden mit wichtigen Kennzahlen (wie Gesamtkostenquote (TER), Ratings, ESG-Scores etc.) dargestellt. Convit ist an keine spezifischen Anbieter gebunden und bewertet Produkte neutral.

    Hinweis: Die auf der Website oder im Beratungsgespräch präsentierten Produktinformationen, Meinungen, Ergebnisse von Finanzberechnungen und Analysen stellen keinerlei verbindliches Angebot oder Empfehlung zum Abschluss eines konkreten Vertrages dar. Sie dienen lediglich der Information und Einladung an den Kunden, seinerseits einen Antrag auf Abschluss eines gewählten Produktes zu stellen. Der Kunde wird erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung von Convit oder durch Unterzeichnung der entsprechenden Vertragsdokumente Vertragspartner des jeweiligen Produktanbieters.

    Vermögensverwaltung und Investment-Engine:

    Convit stellt im Rahmen der gewählten Vorsorgelösung eine moderne Investment-Plattform zur Verfügung. Diese umfasst Funktionen wie automatisches Rebalancing (periodische Anpassung der Fondsanteile an die Zielallokation ohne manuellen Aufwand), Ablaufmanagement (schrittweise Umschichtung in defensivere Anlagen vor Rentenbeginn oder Vertragsablauf zur Risikoreduktion) sowie Start-/Zuzahlungsmanagement (anfängliches Parkieren neuer Gelder in defensiven Anlagen mit anschließender planmäßiger Investition gemäß Zielallokation). Convit überwacht und optimiert die Anlagestrategie im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.

    Risikohinweis: Die zukünftige Wertentwicklung von Anlagen kann nicht garantiert werden; der Wert des investierten Kapitals unterliegt Kursschwankungen und kann sowohl steigen als auch fallen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für die Zukunft, und eine Werterhaltung oder -steigerung des investierten Kapitals kann nicht zugesichert werden. Der Kunde trägt die mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken grundsätzlich selbst.

    Digitale Verwaltung:

    Convit ermöglicht dem Kunden, seine Vorsorge- und Anlageprodukte digital zu verwalten. Über eine Online-Plattform oder App erhält der Kunde eine Live-Übersicht über Kontostände, Depotwerte, Performance und Transaktionen. Ein digitaler Fondskatalog (Fondsdatenbank) bietet Details zu verfügbaren Fonds (inkl. Kennzahlen wie TER, Ratings, CO₂-Intensität etc.). Switch & Shift-Funktionalitäten erlauben es dem Kunden, zukünftige Einzahlungen in andere Strategien umzulenken (Switch) oder bestehendes Vermögen in neue Fonds umzuschichten (Shift), bis zu 12× pro Jahr kostenlos. Die Nutzung der digitalen Dienste erfordert ggf. eine Registrierung (siehe Ziff. 3) und unterliegt diesen AGB sowie etwaigen zusätzlichen Nutzungsbedingungen der Plattform.

    2.2 Persönlichkeitsentwicklung und Coaching:

    Neben Finanz- und Vorsorgedienstleistungen bietet Convit auch Leistungen zur persönlichen Weiterentwicklung des Kunden an. Dieser Coaching-Service zielt darauf ab, finanzielle Entscheidungen mit der Entwicklung von Mindset und Erfolgsdenken zu verbinden, um eine ganzheitliche Zukunftsplanung zu ermöglichen. Die Coaching-Dienstleistungen umfassen insbesondere:

    Workshops und Einzelgespräche:

    Regelmäßige Coaching-Sitzungen (persönlich oder online) mit erfahrenen Coaches von Convit, in denen z.B. Zielsetzungen erarbeitet, Erfolgsstrategien entwickelt und Hindernisse analysiert werden. Das Coaching wird individuell auf den Kunden zugeschnitten; bewährte Methoden und Tools (z.B. Zieldefinition, Habit-Coaching, Erfolgsmessung) kommen systematisch zum Einsatz. Convit fördert damit die persönliche Weiterentwicklung des Kunden, insbesondere hinsichtlich finanzieller Bildung, diszipliniertem Anlageverhalten und allgemeiner Lebenszielplanung.

    Zielvereinbarungen und Erfolgskontrolle:

    Im Rahmen des Coachings können konkrete Entwicklungsziele vereinbart werden. Der Fortschritt wird gemeinsam mit dem Kunden verfolgt und messbar gemacht (z.B. verbesserte Sparquote, Erreichen bestimmter beruflicher oder finanzieller Meilensteine). Convit gibt Impulse und Feedback, jedoch liegt die Umsetzung bei dem Kunden.

    Hinweis: Der Erfolg des Coachings hängt wesentlich von der Mitarbeit des Kunden ab. Convit übernimmt keine Gewährleistung, dass die vereinbarten persönlichen Ziele in jedem Fall erreicht werden, da dies von individuellen Voraussetzungen des Kunden abhängt.

    Abgrenzung Beratung vs. Coaching:

    Die Coaching-Leistungen stellen keine psychologische Therapie dar und ersetzen keine professionelle Beratung in medizinischen, steuerlichen oder rechtlichen Fragen. Sie dienen der Unterstützung der persönlichen Entwicklung und der verbesserten Nutzung der finanziellen Beratung. Finanzielle Entscheidungen des Kunden werden durch das Coaching vorbereitet, letztlich entscheidet der Kunde aber eigenverantwortlich.

    2.3 Keine Rechts- oder Steuerberatung:

    Weder die Finanzberatung noch das Coaching von Convit beinhaltet die Erbringung von Rechts- oder Steuerberatung. Zwar können Themen wie steuerliche Optimierung von Vorsorgebeiträgen (z.B. Abzugsfähigkeit von Säule 3a) im Rahmen der Beratung erläutert werden, doch ersetzen diese Hinweise keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte. Der Kunde ist verantwortlich, bei Bedarf externe Fachpersonen hinzuzuziehen.

    2.4 Keine Garantie für Informationen:

    Convit ist bemüht, alle Informationen, Rechner und Vergleichsdaten auf ihrer Website, in Broschüren und im Beratungsgespräch korrekt und aktuell zu halten. Dennoch stellt keine der bereitgestellten Informationen eine Zusicherung oder Garantie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dar. Insbesondere mathematische Hochrechnungen (z.B. Renditeprognosen, Steuerersparnis) beruhen auf Annahmen und Durchschnittswerten. Verbindliche Ergebnisse oder Zusagen können daraus nicht abgeleitet werden. Der Anbieter kann Inhalte jederzeit ändern oder entfernen, ohne die Nutzer individuell zu benachrichtigen.

    2.5 Technische Verfügbarkeit:

    Convit bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit seiner digitalen Angebote. Dennoch kann keine lückenlose technische Fehlerfreiheit garantiert werden. Vorübergehende Unterbrechungen, Wartungsfenster oder technische Störungen begründen keine Haftungsansprüche (siehe Ziff. 6). Der Kunde ist für die Bereitstellung geeigneter Hard- und Software (aktueller Browser, Internetzugang etc.) selbst verantwortlich.

    Sicherheitshinweis: Convit weist auf die Risiken der Internetnutzung hin, wie Viren oder Hackerangriffe, und empfiehlt gängige Schutzmaßnahmen (aktuelles Betriebssystem, Antivirus, vorsichtiger Umgang mit unbekannten Links/E-Mails).

    3. Vertragsabschluss und Beratungspflicht

    3.1 Unverbindliche Nutzung der Website:

    Die Nutzung der Convit-Website und das Abrufen von Informationen, Rechnern und Vergleichstools sind zunächst unverbindlich und kostenlos. Durch das reine Zugreifen auf die Website oder das Durchführen einer Online-Analyse kommt noch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Convit zustande. Die online bereitgestellten Inhalte stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern laden den Nutzer ein, sich beraten zu lassen oder seinerseits Anfragen zu stellen.

    3.2 Beratung als Voraussetzung für Vertragsabschluss:

    Convit legt großen Wert auf persönliche Beratung. Ein Vertragsabschluss über ein Vorsorge- oder Anlageprodukt kommt nur nach erfolgter Beratung zustande. Insbesondere Online-Abschlüsse werden von Convit nicht ohne Rücksprache finalisiert. Der typische Prozess ist wie folgt:

    Der interessierte Nutzer kann über die Website oder telefonisch eine unverbindliche Erstberatung (kostenfrei, ca. 30 Minuten) vereinbaren. Alternativ kann er ein gewünschtes Produkt online auswählen und damit eine Beratung anfordern.

    Im Beratungsgespräch (persönlich, telefonisch oder per Videocall) klärt ein Convit-Berater die persönlichen Verhältnisse, Ziele und Risikoneigung des Kunden im Detail und erläutert geeignete Lösungen. Erst nach dieser individuellen Beratung und ausdrücklicher Zustimmung des Kunden wird ein Antrag auf Abschluss eines bestimmten Produkts gestellt bzw. entgegengenommen.

    Der Kunde erhält im Anschluss alle relevanten Vertragsunterlagen (z.B. Vorsorgevereinbarung, Anlagebedingungen, Kostenaufstellung) zur Durchsicht. Ein Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn Convit bzw. die involvierte Vorsorgeeinrichtung den Antrag des Kunden annimmt und dies dem Kunden bestätigt (oder der Kunde und Convit einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen). Vor Annahme kann der Kunde seine Meinung jederzeit ändern; etwaige bereits erteilte Vollmachten oder Aufträge können bis zur Vertragsbestätigung kostenfrei widerrufen werden.

    3.3 Ablehnung von Anträgen:

    Convit behält sich das Recht vor, einen Kundenantrag auf Abschluss eines Produktes nach der Beratung abzulehnen, insbesondere wenn pflichtwidrige Angaben gemacht wurden, die Identitätsprüfung scheitert oder andere legitime Gründe (z.B. Zweifel an Geldwäschereifreiheit der Mittel) vorliegen. In diesem Fall kommen kein Vertrag und keine Verpflichtungen für Convit zustande. Bereits erbrachte Beratungsleistungen bleiben für den Kunden kostenlos.

    3.4 Voraussetzungen des Kunden:

    Der Kunde versichert, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist. Er verpflichtet sich, im Beratungsprozess vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, damit Convit eine passende Empfehlung geben kann. Änderungen persönlicher Daten oder relevanter Umstände (z.B. Familienstand, Adresse, Einkommen, Risikoprofil) nach Vertragsschluss sind Convit zeitnah mitzuteilen, soweit sie für die Geschäftsbeziehung von Bedeutung sind.

    3.5 Dokumentation:

    Sämtliche Vereinbarungen und Aufträge werden von Convit dokumentiert. Der Kunde erhält Kopien aller wesentlichen Dokumente (Beratungsprotokoll, Vertragsbedingungen etc.) in Papierform oder elektronisch. Convit erfüllt damit auch die gesetzlichen Beratungs- und Informationspflichten. Insbesondere werden dem Kunden bei Anlageprodukten die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen (z.B. Basisinformationsblätter, Prospekte) rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

    4. Gebühren und Kosten

    4.1 Grundsatz der Kostentransparenz:

    Convit verfolgt das Prinzip der 100%igen Kostentransparenz – alle Gebühren und Kosten werden offen gelegt. Es gibt keine versteckten Gebühren. Der Kunde wird vor Vertragsabschluss umfassend über sämtliche Kosten informiert, die mit dem empfohlenen Produkt oder der Dienstleistung verbunden sind.

    4.2 Beratungs- und Servicegebühren:

    Die Erstberatung sowie die initiale Vorsorge-/Portfolio-Analyse werden von Convit kostenlos angeboten (dies entspricht einem Mehrwert von ca. CHF 500 gemessen an einer vergleichbaren Honorarberatung). Kommt es in der Folge zum Abschluss eines Vorsorge- oder Anlageproduktes über Convit, finanziert sich Convit über die produktabhängigen Gebühren (siehe 4.3) und ggf. laufende Serviceentgelte, jedoch ohne zusätzliche Abschlussgebühr für den Kunden. Sollte Convit in Ausnahmefällen separate Beratungsdienstleistungen auf Honorarbasis erbringen, wird dies vorab ausdrücklich vereinbart und schriftlich festgehalten (inkl. Stundensatz oder Pauschale).

    4.3 Produktabhängige Gebühren:

    Die laufenden Kosten hängen von der gewählten Anlagestrategie und den Fonds ab, in die investiert wird. Insbesondere:

    Fondsgebühren:

    Jeder Investmentfonds (ETF oder aktiv) erhebt interne Verwaltungsgebühren (z.B. die Total Expense Ratio, TER). Diese liegen typischerweise im Bereich von ca. 0.1–1.5% p.a. des Anlagevolumens, je nach Produkt. Convit bemüht sich, kostengünstige Fonds einzusetzen (stark ETF-basiert) um die Rendite nicht durch Gebühren zu schmälern. Die konkreten TER-Werte der gewählten Fonds werden dem Kunden im Anlagevorschlag genannt.

    Plattform-/Depotgebühren:

    Für die digitale Verwaltung des Vorsorgekontos bzw. Depots können jährliche Verwaltungsgebühren anfallen. Bei Convit sind diese bereits in der Lösung einkalkuliert und werden dem Kunden ebenfalls offengelegt. In vielen Fällen nutzt Convit institutionelle Tranchierungen und Skalenvorteile, um dem Kunden geringe Depotgebühren zu ermöglichen.

    Performanceabhängige Gebühren:

    Convit selbst erhebt keine erfolgsabhängigen Provisionen vom Kunden. Alle Erträge aus dem Investment gehören dem Kunden. Es gibt keine versteckten Gewinnbeteiligungen.

    Auszahlungs-/Transferkosten:

    Gewisse Drittanbieter (z.B. Stiftungen, Banken) könnten Gebühren verlangen, wenn der Kunde sein Vorsorgeguthaben vorzeitig bezieht oder zu einem anderen Anbieter transferiert. Convit weist den Kunden im Beratungsgespräch auf solche möglichen Kosten hin (siehe auch Ziff. 7 zur Kündigung/Transfer).

    4.4 Offenlegung von Retrozessionen:

    Sollte Convit oder eine verbundene Gesellschaft von Produktanbietern Vertriebskommissionen oder Retrozessionen erhalten, so wird der Kunde hierüber informiert. Convit folgt der Praxis, allfällige solche Zahlungen entweder an den Kunden weiterzugeben oder sie auf schriftlicher Basis vom Kunden anrechnen bzw. belassen zu lassen, gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben. Standardmäßig verzichtet Convit weitestgehend auf Provisionen zugunsten einer neutralen Produktwahl („ETF-Fokus").

    4.5 Steuervorteile:

    Ein Vorteil der Säule 3a ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Hinweis: Die individuelle Steuerersparnis ist abhängig von der persönlichen Situation des Kunden (Einkommen, Kanton etc.) und wird im Beratungsgespräch geschätzt. Eine genaue Berechnung und Gewähr für einen bestimmten Steuereffekt ist ausgeschlossen, da künftige Steuerpolitik oder persönliche Umstände variieren können.

    4.6 Zahlungsweise:

    Sofern der Kunde regelmäßige Beiträge leistet (z.B. monatliche 3a-Einzahlungen oder Honorare), erfolgen diese i.d.R. via Lastschrift, Dauerauftrag oder direkte Einzahlung auf das Vorsorgekonto. Einmalige Gebühren können via Rechnung oder Abbuchung vom Investmentkonto beglichen werden. Convit stellt keine zusätzlichen Rechnungen, die nicht im Voraus besprochen wurden. Alle ausgewiesenen Kosten verstehen sich, falls anwendbar, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

    5. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

    5.1 Mitwirkungspflicht:

    Der Kunde verpflichtet sich, bei der Anbahnung und während der Laufzeit des Vertrages aktiv mitzuwirken. Er stellt Convit alle für die Beratung und Produktauswahl benötigten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung (siehe auch Ziff. 3.4). Insbesondere Angaben zu familiären Verhältnissen, Einkommen, Vermögen, Vorerfahrungen mit Anlagen und Risikopräferenzen sollen zutreffend sein. Änderungen muss der Kunde unaufgefordert mitteilen, damit Convit die Anlagestrategie anpassen oder Hinweise geben kann.

    5.2 Eigenverantwortung für Entscheidungen:

    Trotz umfassender Beratung durch Convit trifft der Kunde die endgültigen Anlageentscheidungen eigenverantwortlich. Convit gibt eine Empfehlung ab, jedoch liegt die Verantwortung für die Konsequenzen letztlich beim Kunden. Der Kunde sollte nur dann investieren, wenn er die Risiken verstanden hat und tragen kann. Falls der Kunde Zweifel hat, ist er angehalten, Rückfragen zu stellen oder ggf. weitere unabhängige Beratung einzuholen.

    5.3 Nutzung der Online-Plattform:

    Sofern der Kunde Zugang zur Convit-Online-Plattform oder App erhält, ist er für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. Passwörter sind sicher zu verwahren und regelmäßig zu aktualisieren. Der Kunde darf Dritten keinen Zugang zu seinem Profil gewähren. Handlungen, die unter seinen Login-Daten erfolgen, gelten als vom Kunden veranlasst. Stellt der Kunde einen Missbrauch (verdächtige Aktivitäten) fest, hat er Convit umgehend zu informieren, damit der Zugang gesperrt werden kann.

    5.4 Verbot rechtswidriger Nutzung:

    Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von Convit nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu verwenden. Insbesondere dürfen keine Inhalte hochgeladen oder Handlungen vorgenommen werden, die gegen Gesetze, regulatorische Vorgaben oder Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte) verstoßen. Bei Nutzung von Vergleichs- und Empfehlungstools der Website dürfen die Ergebnisse nicht manipulativ verwendet werden (z.B. kein Massendownload der Datenbank zu kommerziellen Zwecken). Convit behält sich vor, bei Missbrauch den Zugriff zu sperren und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen.

    5.5 Angemessene Verwendung von Empfehlungen:

    Die vom Anbieter bereitgestellten Empfehlungen und Analysen sind vertraulich und ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte oder Veröffentlichung (etwa von individuellem Portfolio-Vorschlägen) bedarf der Zustimmung von Convit.

    5.6 Unterlagen prüfen:

    Der Kunde verpflichtet sich, alle von Convit oder dem Produktanbieter bereitgestellten Vertragsunterlagen, Reglemente (z.B. Vorsorgereglement der Stiftung), Factsheets etc. sorgfältig zu prüfen. Bei Unklarheiten soll er vor Vertragsabschluss Rückfragen stellen. Insbesondere bestätigt der Kunde mit Vertragsunterzeichnung, dass er die maßgeblichen Reglemente (bei 3a-Stiftungen), AGB und Kostenregelungen gelesen und verstanden hat.

    5.7 Pflicht zur Aktualisierung/KYC:

    Auf Anfrage von Convit wird der Kunde jederzeit aktuelle Informationen zur Identität, wirtschaftlich Berechtigten und zum Zweck der Geschäftsbeziehung liefern, soweit gesetzlich (z.B. nach Geldwäschereigesetz) erforderlich. Kommt der Kunde solchen Know-Your-Customer (KYC)-Pflichten nicht nach, ist Convit berechtigt, die Beziehung auszusetzen oder zu kündigen (siehe Ziff. 7.4).

    6. Haftung und Gewährleistung von Convit

    6.1 Haftungsausschluss (allgemein):

    Convit haftet für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Convit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Soweit gesetzlich zulässig, schließt Convit jede weitergehende Haftung aus, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Schäden infolge von Handlungen von Hilfspersonen, für die Convit einzustehen hätte.

    6.2 Keine Haftung für Anlageerfolg:

    Convit übernimmt keine Gewährleistung für den Eintritt bestimmter Anlageergebnisse. Alle Angaben zur voraussichtlichen Performance, Rentabilität oder sonstigen Entwicklung einer Anlage sind Prognosen oder Szenarien und unterliegen Ungewissheiten. Insbesondere wird weder ausdrücklich noch konkludent ein bestimmtes Endkapital, eine bestimmte Rendite oder eine ausreichende Altersrente garantiert. Wertschwankungen am Kapitalmarkt liegen außerhalb des Einflussbereiches von Convit. Der Kunde trägt das Anlagerisiko. Sollte ein Anlageprodukt nicht den erwarteten Erfolg bringen oder Verluste eintreten, begründet dies an sich keine Haftung von Convit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, falls Convit gegen wesentliche Pflichten der anlagegerechten Beratung verstößt (siehe 6.3) – in einem solchen Fall haftet Convit im Rahmen von Ziff. 6.1.

    6.3 Beratungs- und Aufklärungspflichten:

    Convit verpflichtet sich, den Kunden anlage- und objektgerecht zu beraten, d.h. unter Berücksichtigung seiner finanziellen Verhältnisse, Ziele und Kenntnisse ein geeignetes Produkt zu empfehlen. Zudem müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen (z.B. über Risiken der Anlagen, Kosten) rechtzeitig und vollständig an den Kunden erteilt werden. Haftet Convit wegen Verletzung dieser Pflichten, bleibt die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Beratung vermieden worden wäre. Für darüberhinausgehende nicht vorhersehbare Schäden wird nicht gehaftet. Eine etwaige gesetzliche Prospekthaftung oder Haftung aus absichtlicher Täuschung bleibt unberührt.

    6.4 Haftungsausschluss für Website-Nutzung:

    Für Schäden, die dem Nutzer durch die Benutzung der Convit-Website oder der Online-Tools entstehen, haftet Convit – soweit gesetzlich zulässig – nicht. Insbesondere übernimmt Convit keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen auf der Website oder dafür, dass die Website ohne Unterbrechung oder Fehler funktioniert. Die auf der Website bereitgestellten Inhalte (z.B. Rechner, Vergleichstabellen) sind unverbindlich. Convit schließt jegliche Haftung für Verluste oder Schäden (einschließlich direkter, indirekter und Folgeschäden) aus, die sich aus der Nutzung der Website oder aus der Vertrauenswürdigkeit der dort enthaltenen Informationen ergeben könnten. Dies gilt auch für Schäden aufgrund von Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte Convit keinen Einfluss hat. Hinweis: Das Herstellen von Verbindungen zu externen Websites erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers; Convit lehnt für fremde Inhalte jede Verantwortung ab.

    6.5 Haftung im Coaching:

    Bei den Coaching-Leistungen schuldet Convit ein sorgfältiges Bemühen, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Convit haftet nicht für mittelbare Folgen der Coaching-Empfehlungen (z.B. unterlassene Karrierechancen, entgangene Gewinne), außer es liegt Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit vor. Ratschläge zu persönlichen Entwicklungsmaßnahmen erfolgen nach bestem Wissen, aber ihre Umsetzung liegt beim Kunden. Convit gibt keine Zusicherung, dass durch das Coaching ein bestimmter beruflicher oder finanzieller Erfolg eintritt.

    6.6 Entschädigung und Versicherung:

    Convit verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen bzw. finanziellen Sicherheiten für die erbrachten Finanzdienstleistungen (insbesondere sofern eine BaFin-Lizenz für Vermögensverwaltung/Anlageberatung vorliegt). Im Haftungsfall wird Convit nicht mehr als den durch die Versicherung gedeckten Umfang ersetzen. Der Kunde hat im Schadensfall etwaige Ansprüche unverzüglich geltend zu machen. Eine Haftung für nicht rechtzeitig angezeigte Schäden kann abgelehnt werden, wenn Convit hierdurch keine Möglichkeit zur Schadensbegrenzung hatte.

    6.7 Höhere Gewalt:

    Convit haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder Schäden aufgrund höherer Gewalt. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Eingriffe, Stromausfälle, Cyberangriffe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Convit liegen und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

    7. Vertragsdauer, Kündigung und Auszahlung

    7.1 Unbefristeter Vertrag:

    Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, laufen die über Convit vermittelten Vorsorgeverträge (insbesondere Säule 3a Vorsorgevereinbarungen) grundsätzlich unbefristet bis zum gesetzlichen oder vertraglich vorgesehenen Endalter (z.B. ordentliches Pensionierungsalter) des Kunden. Auch die Servicebeziehung zwischen Convit und dem Kunden ist im Grundsatz unbefristet angelegt. Es besteht keine Verpflichtung, jährlich einzuzahlen; der Kunde kann Einzahlungen flexibel handhaben (unter Beachtung der gesetzlichen Maximalbeträge bei 3a).

    7.2 Kündigung durch den Kunden:

    Der Kunde kann die Zusammenarbeit mit Convit bzw. einen vermittelten Vertrag jederzeit unter Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen kündigen. Die Kündigung muss in Textform (z.B. E-Mail oder schriftlich) gegenüber Convit erklärt werden. Convit wird anschließend – je nach Art des Produktes – die Übertragung des Vorsorgeguthabens an einen neuen Anbieter oder die Auflösung des Vertrags veranlassen. Bei Säule 3a-Guthaben ist eine Auszahlung an den Kunden vor Erreichen des Pensionierungsalters nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen möglich (u.a. Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, endgültiges Verlassen der Schweiz, Invalidität oder Todesfall). Eine Kündigung bewirkt daher in der Regel einen Transfer des Guthabens zu einer neuen 3a-Stiftung oder Bank anstelle einer Barauszahlung. Convit leistet auf Wunsch Unterstützung bei der Suche eines neuen Anbieters und wird die nötigen Formalitäten für den Transfer vorbereiten. Hinweis: Die effektive Durchführung der Kündigung/des Transfers richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktanbieters (z.B. der Stiftung) und den gesetzlichen Vorschriften. Solange der neue Anbieter den Transfer nicht bestätigt hat oder die Voraussetzungen für eine Auszahlung nicht vorliegen, bleibt der ursprüngliche Vertrag in Kraft und das Vermögen verbleibt im Vorsorgeprodukt (eine vorzeitige Auflösung entgegen den Vorschriften ist ausgeschlossen).

    7.3 Kündigung durch Convit:

    Convit ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden seinerseits zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind insbesondere: schwere Verstöße des Kunden gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Pflichten (z.B. falsche Angaben, versuchte Betrugshandlungen), Verweigerung notwendiger Mitwirkung (z.B. fehlende Unterlagen für die regulatorische Compliance, siehe Ziff. 5.7), oder wenn Convit die Dienste einstellt bzw. das Produkt vom Markt genommen wird. In solch einem Fall wird Convit – soweit möglich – dem Kunden eine angemessene Frist zur Suche nach einer Alternativlösung einräumen. Bei einer Kündigung seitens Convit wird das weitere Vorgehen (Transfer zu neuem Anbieter, Auszahlung bei Berechtigung, etc.) mit dem Kunden abgestimmt, um dessen Interessen bestmöglich zu wahren. Bereits gezahlte im Voraus verrechnete Gebühren für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden dem Kunden anteilig erstattet, sofern die Kündigung nicht aufgrund von missbräuchlichem Verhalten des Kunden erfolgt.

    7.4 Form und Wirksamkeit der Kündigung:

    Jede Kündigung (durch Kunde oder Convit) hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Kündigt der Kunde per E-Mail, so wird Convit den Erhalt der Kündigung bestätigen. Die Kündigung wird – sofern nicht anders vereinbart – mit Eingang bei der Gegenseite wirksam oder zu einem ausdrücklich genannten späteren Termin. Gesetzliche Formvorschriften oder Kündigungsfristen, die in speziellen Produktreglementen festgelegt sind, bleiben unberührt. Convit weist darauf hin, dass z.B. bei Freizügigkeits- oder Vorsorgeverträgen bestimmte Mindestvertragslaufzeiten oder Abwicklungstage einzuhalten sind gemäß den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde sollte sich im Zweifel bei Convit oder direkt beim Produktanbieter nach den genauen Modalitäten erkundigen.

    7.5 Widerrufsrechte des Kunden:

    Falls auf das Vertragsverhältnis zwingende gesetzliche Widerrufsrechte anwendbar sind (etwa bei Haustürgeschäften im Sinne von Art. 40a ff. OR oder bestimmten Konsumkreditverträgen), wird der Kunde durch Convit über diese Rechte belehrt. In der Schweiz besteht kein allgemeines Widerrufsrecht für online oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht steht dem Kunden daher nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zu. Sofern ein solcher Fall vorliegt, kann der Kunde innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen in Textform vom Vertrag zurücktreten. Convit wird etwaige bereits erhaltene Kundengelder in diesem Fall zurückerstatten, und der Kunde ist seinerseits verpflichtet, erhaltene Leistungen zurückzugewähren. Im Beratungsgespräch vor Vertragsabschluss wird Convit den Kunden gezielt auf ein eventuelles Widerrufsrecht hinweisen, falls einschlägig.

    7.6 Folgen der Vertragsbeendigung:

    Nach Kündigung der Geschäftsbeziehung stellt Convit alle Dienstleistungen für den Kunden ein. Der Zugang zur Online-Plattform kann gesperrt werden, sobald die Abwicklung abgeschlossen ist. Etwaige Freunde-Werben-Freunde-Programme oder Bonusvereinbarungen enden ebenfalls mit der Vertragsbeziehung, es sei denn, abweichende Regelungen sind vereinbart. Daten des Kunden werden gemäß Datenschutz (Ziff. 8) behandelt; insbesondere werden sie nach endgültiger Abwicklung gelöscht oder gesperrt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

    8. Datenschutz und Vertraulichkeit

    8.1 Datenschutzgesetz und DSGVO:

    Convit behandelt persönliche Daten der Kunden vertraulich und entsprechend den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Als Schweizer Unternehmen unterliegt Convit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit Dienstleistungen in EU/EWR erbracht werden oder EU-Personendaten betroffen sind – auch der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Alle Mitarbeiter von Convit sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.

    8.2 Datenbearbeitung:

    Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Personendaten (wie Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, AHV-Nr., finanzielle Informationen, Anlageprofil etc.) werden von Convit nur zu legitimen Zwecken bearbeitet, nämlich zur Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen (Beratung, Vermittlung, Verwaltung der Anlagen), zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. Geldwäschereibekämpfung, Steuermeldungen soweit erforderlich) und zu internen Verwaltungszwecken. Eine Nutzung zu Marketingzwecken erfolgt nur, wenn der Kunde nicht widerspricht. Sensible Daten werden nicht ohne Notwendigkeit erhoben.

    8.3 Weitergabe an Dritte:

    Convit gibt Kundendaten grundsätzlich nicht an Unbefugte weiter. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn erforderlich und gesetzlich zulässig, insbesondere an:

    • Produktpartner (z.B. die ausgewählte 3a-Stiftung oder Bank, welche das Vorsorgekonto führt, erhalten die notwendigen Antragsdaten),
    • Dienstleistungspartner von Convit (z.B. IT-Provider, die die Plattform betreiben, Druckdienstleister für Dokumente) – diese werden vertraglich auf Datenschutz verpflichtet,
    • Behörden oder Aufsichtsstellen bei gesetzlichen Mitteilungspflichten (z.B. FINMA, BaFin, Steuerbehörden) oder
    • Ombudsstellen/Rechtsberater, falls es zur Klärung von Rechtsansprüchen nötig ist.

    Convit verkauft keine Daten zu Werbezwecken. Datenübermittlungen ins Ausland erfolgen nur, wenn dort ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist oder der Kunde eingewilligt hat.

    8.4 Informationssicherheit:

    Convit ist TÜV-geprüft und nach ISO 27001 zertifiziert. Das bedeutet, dass Convit ein umfangreiches Informationssicherheits-Managementsystem implementiert hat, um Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen. Moderne Verschlüsselungstechniken werden eingesetzt, insbesondere bei der Übertragung vertraulicher Daten über das Internet (SSL-Verschlüsselung). Trotz hoher Sicherheitsstandards kann ein absolutes Schutzniveau nicht garantiert werden. Der Kunde erkennt an, dass die Übermittlung von Informationen über elektronische Kanäle stets Restrisiken birgt.

    8.5 Auskunfts- und Rechte des Kunden:

    Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie Berichtigung oder Löschung zu verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen. Ebenso kann der Kunde der Verwendung seiner Daten für Direktmarketing jederzeit widersprechen. Entsprechende Anfragen kann der Kunde an datenschutz@convit.ch richten oder postalisch an Convit. Weitergehende Informationen zum Datenschutz (z.B. Cookies auf der Website, Dauer der Datenspeicherung) sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Convit-Website erläutert, die ergänzend zu diesen AGB gilt.

    8.6 Vertraulichkeit im Coaching:

    Inhalte, die der Kunde im Rahmen von Coaching-Sitzungen preisgibt, behandelt Convit vertraulich. Die Coaches unterliegen einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Persönliche Entwicklungsziele oder Problemlagen werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn der Kunde willigt ein oder es besteht eine gesetzliche Pflicht (z.B. bei Kenntnis von Straftaten oder akuter Selbstgefährdung könnte eine Meldung an Behörden erforderlich sein). Aufzeichnungen aus Coachings erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden.

    9. Schlussbestimmungen

    9.1 Beschwerdemanagement:

    Convit legt Wert auf Kundenzufriedenheit. Bei Beanstandungen oder Differenzen kann sich der Kunde an den Kundenservice (Tel. +41 58 668 60 20, E-Mail info@convit.ch) wenden. Convit wird sich bemühen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Finanzdienstleistungskunden haben zudem das Recht, bei Streitigkeiten eine anerkannte Ombudsstelle anzurufen. Convit ist bei folgender Ombudsstelle angemeldet: (Hinweis: Wird von Convit eingetragen, z.B. Ombud Finance Switzerland oder eine entsprechende Stelle). Die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe zu suchen, bleibt unberührt.

    9.2 Regulatorische Informationen:

    Convit verfügt über die erforderlichen Bewilligungen für die angebotenen Finanzdienstleistungen. Insbesondere ist Convit durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lizenziert und beaufsichtigt (Lizenz als Finanzportfolioverwalter/Anlageberater). In der Schweiz untersteht Convit den einschlägigen Finanzmarktgesetzen und der Aufsicht/Prüfung z.B. durch FINMA-akkreditierte Stellen. Details zu den Bewilligungen und Mitgliedschaften (Registereintrag etc.) kann der Kunde im Impressum oder auf Anfrage erhalten. Diese AGB erfüllen auch die Vorgaben des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) und des deutschen Wertpapierhandelsrechts, soweit anwendbar.

    9.3 Formvorschriften:

    Rechtserhebliche Mitteilungen im Rahmen des Vertrags (z.B. Kündigungen, Widerruf) müssen mindestens in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form (Schriftform mit Unterschrift) vorgeschrieben ist. Eine E-Mail von der dem Vertrag zugeordneten Kundenadresse genügt im Regelfall. Convit kann im Zweifel einen Identitätsnachweis verlangen, um Missbrauch zu verhindern.

    9.4 Salvatorische Klausel:

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

    9.5 Anwendbares Recht:

    Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Convit unterstehen materiellem schweizerischem Recht. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen am Wohnsitz des Kunden bleiben, falls und soweit anwendbar, vorbehalten. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

    9.6 Gerichtsstand:

    Für Klagen von Kunden gegen Convit ist der Sitz der Convit Central GmbH in Rothrist (Schweiz) maßgebend. Für Klagen von Convit gegen den Kunden gilt entweder ebenfalls Rothrist als Gerichtsstand oder der Wohnsitz des Kunden, sofern dieser im Ausland liegt und dort ein Verbrauchergerichtsstand zwingend vorgesehen ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände gehen vor.

    9.7 Sprachversion:

    Diese AGB liegen in deutscher Sprache vor. Falls Übersetzungen in andere Sprachen zur Verfügung gestellt werden, dient dies nur der Orientierung. Bei Unterschieden ist der deutsche Originaltext maßgeblich.

    Stand: 20.11.2025