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Kostenlos · digital unterschrieben · in 3 Minuten
Vergessenes Pensionskassengeld finden
Bei jedem Stellenwechsel, Auslandaufenthalt oder jeder Erwerbspause kann Guthaben der 2. Säule liegen bleiben. Füllen Sie die Anfrage an die Zentralstelle 2. Säule hier aus und unterschreiben Sie digital. Convit reicht sie ein, und Sie erhalten die Auskunft per Post.
- 190'000 Anfragen bearbeitete die Zentralstelle 2. Säule 2025. Die Suche ist kostenlos.
- Vollmacht und Anfrage entstehen als PDF mit Ihrer Unterschrift, sofort per E-Mail an Sie.
- Kein Geld wird bewegt. Die Vollmacht deckt nur die Auskunft, gilt 12 Monate und ist jederzeit widerrufbar.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater meldet sich am nächsten Arbeitstag, Rückruf innert einer Arbeitsstunde ist das Ziel.
Lieber zuerst reden? 058 668 60 20, Mo–Fr 08:00–18:00.
So läuft die Suche
1. Angaben und Unterschrift
Fünf Schritte, drei Minuten. Sie brauchen Ihre AHV-Nummer, die Adresse für die Antwort und einen Finger für die Unterschrift.
2. Convit reicht ein
Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und senden Anfrage und Vollmacht an die Zentralstelle 2. Säule des Sicherheitsfonds BVG oder über unseren Partner.
3. Auskunft und Gespräch
Die Zentralstelle schreibt Ihnen per Post, bei welchen Einrichtungen Guthaben liegen. Wir besprechen mit Ihnen, was damit sinnvoll ist.
Wann Guthaben verloren gehen
- Stellenwechsel ohne Übertrag an die neue Pensionskasse
- Arbeitslosigkeit, Sabbatical, Familienzeit oder Studium
- Auswanderung und Rückkehr
- Selbständigkeit nach einer Anstellung
- Scheidung, Namens- oder Adressänderung
Nach spätestens zwei Jahren ohne Nachricht überweist die Pensionskasse das Geld an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Dort wartet es, verzinst, aber ohne Ihr Zutun.
Was Convit dabei tut und was nicht
- Wir reichen die Anfrage ein und beantworten Rückfragen der Zentralstelle.
- Wir holen bei einem Treffer Kontoauszug und Übertragsformular bei der Einrichtung ein.
- Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten: Freizügigkeitskonto, Wertschriftenlösung, Einkauf in die Pensionskasse.
- Wir bewegen kein Geld. Jeder Übertrag braucht Ihre separate schriftliche Anweisung.
Häufige Fragen zur Suche nach Pensionskassengeld
Was kostet die Suche nach Pensionskassengeld?
Nichts. Die Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule ist gesetzlich kostenlos, und Convit stellt für die Suche nichts in Rechnung. Wir verdienen erst, wenn Sie sich nach einem Treffer für eine Vorsorgelösung entscheiden, die wir als gebundener Vermittler der Liechtenstein Life vermitteln. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.
Wie gross ist die Chance, dass etwas gefunden wird?
Hoch, wenn Sie mehrmals die Stelle gewechselt haben, im Ausland waren, selbständig, arbeitslos oder in Familienzeit. Die Zentralstelle bearbeitete 2025 rund 190'000 Anfragen.
Warum braucht es meine AHV-Nummer und eine Unterschrift?
Die Zentralstelle sucht über die AHV-Nummer und bearbeitet nur unterschriebene Gesuche. Damit Convit die Anfrage für Sie einreichen und Rückfragen beantworten darf, braucht es zusätzlich eine Vollmacht. Beides unterschreiben Sie hier digital; die Dokumente erhalten Sie sofort als PDF.
Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort habe?
Die Zentralstelle antwortet per Post an Ihre Adresse, in der Regel innert einiger Wochen. Sobald Sie die Auskunft haben, besprechen wir, wo das Geld liegt und was Sie damit tun können.
Was passiert mit gefundenem Geld?
Freizügigkeitsguthaben bleiben in der 2. Säule. Sie können es auf ein Freizügigkeitskonto legen, in eine Wertschriftenlösung überführen, in Ihre aktuelle Pensionskasse einbringen oder unter bestimmten Bedingungen beziehen, etwa für Wohneigentum oder bei Auswanderung. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten mit Zahlen.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit per E-Mail an info@convit.ch. Die Vollmacht gilt ohnehin nur zwölf Monate und deckt keine Auszahlung oder Übertragung ab. Jede Bewegung von Geld braucht Ihre separate schriftliche Anweisung.
Kann ich die Suche auch selbst machen?
Ja. Das Online-Formular der Zentralstelle finden Sie auf sfbvg.ch. Sie füllen es aus, drucken es, unterschreiben und senden es per Post oder E-Mail. Convit nimmt Ihnen diesen Weg ab, prüft die Angaben auf Vollständigkeit und begleitet Sie, wenn ein Guthaben auftaucht.
Nicht sicher, ob sich die Suche lohnt?
Vier Fragen zu Ihrem Erwerbsleben zeigen, wie wahrscheinlich ein vergessenes Guthaben ist.
Wie oft haben Sie seit Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit den Arbeitgeber gewechselt?
Bei jedem Stellenwechsel wird Ihr Pensionskassenguthaben übertragen – dabei geht der Überblick oft verloren.
Fragen zur 2. Säule?
Ein Erstgespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wir rufen Sie zurück.
Oder rufen Sie uns direkt an:
058 668 60 20