Freizügigkeitskonto & -police –
Mehr aus Ihrem Guthaben machen
Wir bieten eine Marktorientierung zu Bank-Freizügigkeitskonten und fondsgebundenen Lösungen – und vermitteln die fondsgebundene Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice mit ETF-basierten Anlagestrategien.
Transparenz-Hinweis (FIDLEG/IDD): Convit Holding GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG. Vermittelt wird im Freizügigkeitsbereich ausschliesslich die fondsgebundene Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice. Bank-Freizügigkeitskonten und Bank-Depots werden von Convit nicht vermittelt. Marktangaben dienen der transparenten Einordnung unseres Angebots im Schweizer Vorsorgemarkt und stellen keinen unabhängigen Anbietervergleich dar.
Was ist ein Freizügigkeitskonto?
Ein Freizügigkeitskonto (FZK) ist ein spezielles Vorsorgekonto der 2. Säule. Es kommt zum Einsatz, wenn Sie Ihre Stelle verlassen und Ihr Pensionskassenguthaben nicht direkt an eine neue Pensionskasse übertragen können. Das passiert typischerweise bei einem Stellenwechsel mit Unterbruch, bei Selbständigkeit oder bei einem Auslandaufenthalt.
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das Austrittskapital innerhalb von 30 Tagen auf eine Freizügigkeitslösung zu überweisen. Wenn Sie keine eigene Lösung bestimmen, wird das Guthaben nach 6 Monaten automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG übertragen – dort sind Konditionen und Anlagestrategien meist sehr restriktiv.
Sie haben die freie Wahl: ein Bank-Freizügigkeitskonto, ein Bank-Wertschriftendepot oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung. Die Unterschiede in Verzinsung, Gebühren und Anlageoptionen sind erheblich – bei einem Guthaben von CHF 100'000 und einer Laufzeit von 10 Jahren kann die richtige Wahl deutlich mehr Vorsorgevermögen bedeuten.
Wann brauchen Sie eine Freizügigkeitslösung?
In diesen Situationen wird Ihr PK-Guthaben auf eine Freizügigkeitslösung übertragen.
Stellenwechsel
Zwischen zwei Stellen wird Ihr Pensionskassenguthaben auf eine Freizügigkeitslösung übertragen. Selbst bei kurzem Unterbruch lohnt sich eine bewusste Wahl.
Sabbatical & Auszeit
Ob Weltreise, Weiterbildung oder Familienzeit – Ihr BVG-Guthaben wird sicher parkiert. Die richtige Strategie kann Rendite statt Zinsverlust bedeuten.
Selbständigkeit
Wer sich selbständig macht, kann das PK-Guthaben übertragen oder bar beziehen. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Aspekten und der Anlagestrategie.
Auswanderung
Bei Wegzug aus der Schweiz können Sie den überobligatorischen Teil sofort beziehen. Der obligatorische Teil bleibt gebunden bis zur Pensionierung.
Bankkonto vs. fondsgebundene Wertschriftenlösung
Die zwei Grundtypen im Überblick – welche Lösung typischerweise zu welchem Zeithorizont passt. Marktdaten zur Einordnung, kein unabhängiger Anbietervergleich.
| Kriterium | Bank-Freizügigkeitskonto | Fondsgebundene Wertschriftenlösung |
|---|---|---|
| Verzinsung / Renditechance | Median 0,05 %, beste Konten 0,50 % (98 Konten, Stand 3.9.2026) | Marktabhängig; Aktienfonds über lange Zeiträume historisch deutlich höher, keine Zusage |
| Risiko | Sehr tief, Einlagensicherung bis 100'000 CHF | Kursschwankungen, abhängig von der Aktienquote |
| Gebühren | Meist keine | Fondskosten (TER) und je nach Lösung Verwaltungskosten, laut Basisinformationsblatt |
| Empfohlene Dauer | Unter 3 Jahre | Ab 5 Jahre, ideal über 10 Jahre |
| Beispiel: 100'000 CHF über 10 Jahre | Bei 0,05 % rund 500 CHF Zins, bei 0,50 % rund 5'100 CHF | Bei 3 % p.a. netto rund 34'000 CHF Ertrag, bei 5 % rund 63'000 CHF – Vergangenheit, keine Zusage |
| Flexibilität | Wechsel jederzeit | Wechsel und Strategiewechsel möglich |
Zinsen: evaluno.ch, 98 Freizügigkeitskonten, Stand 3. September 2026. Beispiele mit Zinseszins gerechnet, ohne Steuern; historische Renditen sind keine Zusage für die Zukunft. Werte ersetzen keine individuelle Beratung.
Sie wissen nicht, wo Ihr Freizügigkeitsguthaben liegt?
Die Zentralstelle 2. Säule kennt alle gemeldeten Guthaben der Schweiz. Beauftragen Sie die Suche in drei Minuten, mit digitaler Vollmacht.
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Für den Übertrag von der Auffangeinrichtung oder einer Freizügigkeitsstiftung braucht es das Übertragsformular der bisherigen Einrichtung mit Ihrer Unterschrift. Wir bereiten es im Gespräch mit Ihnen vor.
Übertragsformular der Auffangeinrichtung (PDF)So gehen wir mit Ihnen vor
Markttransparenz und Beratung – bei fondsgebundenen Lösungen mit Vermittlung der Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice.
Situation erfassen
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Markteinordnung & Beratung
Sie erhalten eine transparente Marktorientierung zu Bank-Freizügigkeitskonten und fondsgebundenen Wertschriftenlösungen – inklusive Einordnung der Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice.
Vermittlung & Umsetzung
Bei einer fondsgebundenen Wertschriftenlösung vermitteln wir die Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice. Bank-Freizügigkeitskonten richten Sie eigenständig direkt bei der Bank Ihrer Wahl ein.
Häufige Fragen zur Freizügigkeit
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