Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Was mit vergessenem Geld passiert
Wer beim Stellenwechsel nicht reagiert, dessen Pensionskassenguthaben landet irgendwann bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Was diese Auffangeinrichtung genau ist, was mit Ihrem Geld geschieht und wie Sie es zurückholen.
Liegt Ihr Geld bei der Auffangeinrichtung?
Der 2.-Säule-Finder schätzt in 2 Minuten ein, wie wahrscheinlich vergessenes Guthaben bei Ihnen ist.
Was ist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG?
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeeinrichtung mit nationalem Auftrag. Sie übernimmt mehrere Rollen im Schweizer Vorsorgesystem – unter anderem schliesst sie Arbeitgeber an, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, und sie führt Freizügigkeitskonten für Guthaben, die niemand zugewiesen hat. Genau diese letzte Funktion betrifft vergessenes Vorsorgegeld.
Wie landet mein Geld dort?
Wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten und nicht innert der gesetzlichen Frist mitteilen, wohin Ihr Guthaben übertragen werden soll, passiert Folgendes:
- Die alte Pensionskasse hält das Guthaben zunächst.
- Bleibt eine Anweisung aus, überweist sie das Kapital nach 6 Monaten bis spätestens 2 Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
- Dort wird es auf einem Freizügigkeitskonto geführt, bis Sie sich melden.
Wichtig: Ihr Geld ist nicht verloren und bleibt Ihr Eigentum. Aber es liegt auf einem reinen Sparkonto mit typischerweise sehr tiefem Zins – ohne Renditechance und ohne auf Ihre Situation abgestimmte Anlagestrategie.
Was kostet mich das «Liegenlassen»?
Der Unterschied zwischen einem unverzinsten Auffang-Konto und einer bewusst gewählten Anlage kann über die Jahre erheblich sein. Ein Beispiel zur Einordnung: Liegt ein Guthaben von CHF 50'000 über 15 Jahre praktisch unverzinst, bleibt es nominal bei rund CHF 50'000 – und verliert durch die Teuerung real an Kaufkraft. In einer langfristig ausgerichteten Wertschriftenlösung wäre über denselben Zeitraum eine spürbar höhere Entwicklung möglich gewesen. Vergangene Renditen sind allerdings keine Garantie für die Zukunft, und Wertschriftenlösungen unterliegen Kursschwankungen.
Was passiert mit ganz alten Guthaben?
Auch sehr lange unbeanspruchte Guthaben verfallen nicht einfach. Erst wenn ein Guthaben bis 10 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters nicht beansprucht wird, geht es an den Sicherheitsfonds BVG über. Bis dahin können Sie es jederzeit zurückholen.
So holen Sie Ihr Guthaben zurück
Der Weg führt über die offizielle Suche bei der Zentralstelle 2. Säule. Diese gleicht Ihre Daten mit allen gemeldeten kontaktlosen Guthaben ab – auch mit jenen bei der Auffangeinrichtung. Die genaue Vorgehensweise mit Formular und Fristen beschreiben wir im Artikel Kontaktlose Guthaben & Zentralstelle 2. Säule. Eine Gesamtübersicht zum Thema finden Sie unter Vergessenes Pensionskassengeld finden.
Sobald Sie das Guthaben gefunden haben, sollten Sie es bewusst auf eine passende Freizügigkeitslösung übertragen. Welche Varianten es gibt und wann sich welche eignet, erklären wir im Freizügigkeitskonto-Überblick.
Fazit
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist ein wichtiges Sicherheitsnetz – aber kein guter Ort, um Ihr Vorsorgegeld dauerhaft zu lassen. Wer vermutet, dort oder anderswo Guthaben zu haben, sollte es suchen, zurückholen und renditeorientiert anlegen. Starten Sie mit dem 2.-Säule-Finder oder lassen Sie uns die Suche übernehmen.
Transparenz-Hinweis (FIDLEG/IDD): Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG. Die offizielle Guthaben-Suche bei der Zentralstelle 2. Säule ist generell kostenlos. Im Freizügigkeitsbereich vermittelt Convit ausschliesslich die fondsgebundene Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice und keine Bank-Freizügigkeitskonten. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keinen unabhängigen Anbietervergleich dar.
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