Convit – Schweizer Vorsorge & Finanzberatung

    Vergessenes Pensionskassengeld finden

    Bei jedem Stellenwechsel, Auslandaufenthalt oder Wechsel in die Selbständigkeit wird Ihr Pensionskassenguthaben übertragen. In der Schweiz liegen Milliarden auf vergessenen Konten. Finden Sie in 2 Minuten heraus, wie wahrscheinlich es ist, dass auch auf Sie noch Vorsorgeguthaben wartet – und wie Sie es zurückholen.

    Frage 1 von 40%

    Wie oft haben Sie seit Beginn Ihrer Erwerbstätigkeit den Arbeitgeber gewechselt?

    Bei jedem Stellenwechsel wird Ihr Pensionskassenguthaben übertragen – dabei geht der Überblick oft verloren.

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    Wie funktioniert die Suche nach vergessenem Vorsorgeguthaben?

    Verlassen Sie eine Stelle, ohne direkt einer neuen Pensionskasse beizutreten, muss Ihr Guthaben innert 30 Tagen auf eine Freizügigkeitslösung übertragen werden. Geben Sie keine Anweisung, wird es nach sechs Monaten bis spätestens zwei Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen – und gerät dort oft in Vergessenheit.

    Die offizielle, kostenlose Anlaufstelle ist die Zentralstelle 2. Säule beim Sicherheitsfonds BVG. Sie gleicht Ihre Angaben mit den Meldungen aller Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen ab. Wichtig: Sie verwaltet selbst kein Geld und gibt keine telefonische Auskunft – die Antwort kommt schriftlich per Post, und Ansprüche machen Sie direkt bei der gemeldeten Einrichtung geltend.

    Auf Wunsch übernehmen wir diesen Prozess mit Ihrer Vollmacht für Sie und beraten Sie anschliessend, wie Sie Ihr gefundenes Guthaben optimal anlegen – etwa mit der fondsgebundenen Freizügigkeitspolice von Liechtenstein Life. Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG; die offizielle Guthaben-Suche bei der Zentralstelle 2. Säule ist generell kostenlos.

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