Vorsorge

    Freizügigkeitskonto 2026 – Marktorientierung & Praxis-Guide

    Jobwechsel, Auszeit oder Auswanderung: Wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben sinnvoll parkieren – mit transparenter Marktorientierung, ohne unabhängigen Anbietervergleich.

    Milion Mohamed
    2. April 2026
    6 Min. Lesezeit

    Transparenz-Hinweis (FIDLEG/IDD): Convit Holding GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG und vermittelt keine Bank-Freizügigkeitskonten oder Bank-Wertschriftendepots. Vermittelt wird im Freizügigkeitsbereich ausschliesslich die fondsgebundene Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice. Diese Übersicht dient der Markttransparenz und stellt keinen unabhängigen Anbietervergleich im Sinne des FIDLEG dar.

    Was ist ein Freizügigkeitskonto?

    Ein Freizügigkeitskonto (FZ-Konto) ist ein spezielles Vorsorgekonto, auf das Ihr Pensionskassenguthaben überwiesen wird, wenn Sie aus der beruflichen Vorsorge austreten – etwa bei einem Jobwechsel ohne nahtlosen Anschluss, bei einer längeren Erwerbspause, bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder bei Auswanderung. Alternativ kann das Guthaben auch in einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung parkiert werden.

    Das Guthaben bleibt gebunden und unterliegt den gleichen Bezugsbedingungen wie die Pensionskasse: frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter, bei Selbständigkeit, Auswanderung oder für Wohneigentum.

    Wann brauchen Sie eine Freizügigkeitslösung?

    • Jobwechsel mit Unterbruch: Wenn zwischen dem alten und neuen Arbeitgeber mehr als ein Monat liegt.
    • Aufgabe der Erwerbstätigkeit: Sabbatical, Weiterbildung, Familienzeit.
    • Selbständigkeit: Wer nicht mehr BVG-pflichtig ist, muss das Guthaben auf eine Freizügigkeitslösung überweisen.
    • Auswanderung innerhalb der EU/EFTA: Der obligatorische Teil bleibt parkiert, der überobligatorische kann ausbezahlt werden.

    Wichtig: Reagieren Sie nicht innert sechs Monaten, überweist die Pensionskasse Ihr Guthaben an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – dort sind Zinsen und Konditionen typischerweise unterdurchschnittlich.

    Drei Lösungstypen im Marktüberblick

    Wie bei der Säule 3a haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen drei Grundtypen:

    • Bank-FZ-Konto (Sparkonto): Fester Zins, kein Verlustrisiko. Aktuelle Zinsen bewegen sich gemäss Marktbeobachtung im Bereich von ca. 0.25–0.75 % (Stand April 2026). Geeignet für kurze Parkdauer (unter 3 Jahre).
    • Bank-FZ-Depot (Wertschriften): Anlage in Fonds mit Aktienanteil von typischerweise 25–75 %. Historische Bandbreite der Renditen 3–5 % p.a. über längere Zeiträume. Geeignet bei Parkdauer ab rund 5 Jahren.
    • Freizügigkeitspolice (Versicherungslösung): Fondsgebundene Lösung bei einer Versicherung – z. B. die fondsgebundene Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice mit ETF-basierten Anlagestrategien und Vorsorgeschutz-Komponenten.

    Merksatz

    Bei einer Parkdauer von 10 Jahren und CHF 200'000 Guthaben kann der Unterschied zwischen 0.5 % Kontozins und 4 % langfristiger Renditeerwartung in einer Wertschriftenlösung schnell tief im fünfstelligen Bereich liegen. Die Wahl der Lösung ist deshalb relevant – die finale Entscheidung sollte aber immer auf einer individuellen Beratung basieren.

    Worauf bei der Auswahl achten

    Wenn Sie verschiedene Freizügigkeitslösungen einordnen, helfen folgende Kriterien:

    • Verzinsung (Konto): Aktuelle Marktbandbreite ca. 0.25–0.75 %. Einige Anbieter staffeln den Zins nach Guthabenshöhe.
    • Depotgebühren (TER): Die Total Expense Ratio liegt bei Wertschriftenlösungen typischerweise zwischen 0.40 % und 1.60 % pro Jahr.
    • Anlagestrategien: Anzahl verfügbarer Strategien und maximaler Aktienanteil (25 %, 45 %, 75 % oder bis nahezu 100 %).
    • Wechselgebühren: Manche Anbieter verlangen Austrittsgebühren von rund CHF 50–200.
    • Digitalisierung: Online-Eröffnung, App-Zugang und digitaler Strategiewechsel können den Aufwand spürbar reduzieren.
    • Versicherungsschutz: Bei Freizügigkeitspolicen sind Komponenten wie Erwerbsunfähigkeits- oder Todesfallabsicherung möglich – ein Unterschied zu reinen Bank-Lösungen.

    Splitting-Strategie: Guthaben aufteilen

    Gemäss Freizügigkeitsverordnung (FZV) dürfen Sie Ihr Guthaben auf maximal zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufteilen. Das lohnt sich aus steuerlichen Gründen: Beim Bezug wird jede Einrichtung separat besteuert. Durch den Bezug in zwei verschiedenen Steuerjahren brechen Sie die Steuerprogression und sparen je nach Kanton und Guthaben einen erheblichen Steuerbetrag.

    Die Aufteilung muss bei der Überweisung erfolgen – Sie können nicht nachträglich splitten. Teilen Sie der alten Pensionskasse deshalb zwei verschiedene Empfängerangaben mit.

    Parkdauer: Wie lange bleibt das Geld liegen?

    Die erwartete Parkdauer bestimmt die geeignete Anlageform:

    • Unter 3 Jahre: Bank-Sparkonto – kein Verlustrisiko bei kurzfristiger Überbrückung.
    • 3–7 Jahre: Ausgewogene Strategie (25–45 % Aktien) im FZ-Depot oder einer Freizügigkeitspolice mit moderater Strategie.
    • Über 7 Jahre: Wachstumsstrategie (60–75 % Aktien) – die Börse hat historisch über längere Zeiträume positive Renditen geliefert. Vergangene Renditen sind jedoch keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.

    Häufige Fehler vermeiden

    • Keine bewusste Wahl treffen: Wer ohne Vergleich die nächstbeste Lösung nimmt, kann über die Jahre erhebliche Kosten und Renditeeinbussen erleiden.
    • Kein Splitting: Verpasste Steueroptimierung beim Bezug.
    • Zu konservativ: Bei langer Parkdauer auf dem Sparkonto verschenken Sie Renditechance.
    • Auffangeinrichtung vergessen: Reagieren Sie innert 6 Monaten, sonst landet Ihr Guthaben automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung.

    Fazit

    Die Freizügigkeitslösung ist mehr als ein «Parkplatz» für Ihr Vorsorgekapital. Mit der passenden Lösung, einer sinnvollen Anlagestrategie und der Splitting-Strategie holen Sie deutlich mehr aus Ihrem Guthaben heraus. Convit bietet eine transparente Marktorientierung und vermittelt im Freizügigkeitsbereich die fondsgebundene Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice – Bank-Lösungen richten Sie eigenständig bei der Bank Ihrer Wahl ein.

    Weitere Artikel

    Freizügigkeit – kostenlose Beratung anfordern

    Wir bieten eine transparente Marktorientierung und beraten Sie zur fondsgebundenen Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice. Bank-Freizügigkeitskonten richten Sie bei der Bank Ihrer Wahl ein.

    Kostenlose Freizügigkeits-Beratung

    Marktorientierung und Beratung zur Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice – kostenlos und unverbindlich.

    Erstberatung kostenlos Unverbindlich Antwort innert 24h

    Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG und wird im Vermittlungsfall vom Versicherer durch eine Provision vergütet (Offenlegung gemäss FIDLEG/IDD vor Vertragsabschluss). Für Sie entstehen keine zusätzlichen Beratungs- oder Abschlusskosten.

    Oder rufen Sie uns direkt an:

    058 668 60 20

    Kostenlosen 3a‑Check starten

    In 5 Minuten – unverbindlich & kostenlos

    Jetzt starten