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    Vorsorge

    Freizügigkeitskonto 2026 – Marktorientierung & Praxis-Guide

    Jobwechsel, Auszeit oder Auswanderung: Wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben sinnvoll parkieren – mit transparenter Marktorientierung, ohne unabhängigen Anbietervergleich.

    Milion Mohamed
    Aktualisiert am 14. September 2026
    10 Min. Lesezeit

    Transparenz-Hinweis (FIDLEG/IDD): Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG und vermittelt keine Bank-Freizügigkeitskonten oder Bank-Wertschriftendepots. Vermittelt wird im Freizügigkeitsbereich ausschliesslich die fondsgebundene Liechtenstein-Life-Freizügigkeitspolice. Diese Übersicht dient der Markttransparenz und stellt keinen unabhängigen Anbietervergleich im Sinne des FIDLEG dar.

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    Frage 1 von 40%

    Haben Sie bereits ein Freizügigkeitskonto eröffnet?

    Kurz erklärt: Was ein Freizügigkeitskonto ist

    Kurzantwort: Ein Freizügigkeitskonto nimmt Ihr Pensionskassenguthaben auf, wenn Sie aus der beruflichen Vorsorge austreten: beim Stellenwechsel mit Unterbruch, bei einer Erwerbspause, beim Schritt in die Selbständigkeit oder bei der Auswanderung. Das Geld bleibt gebunden; Sie wählen aber, wo es liegt und wie es angelegt wird. Genau diese Wahl entscheidet über Tausende Franken, denn 2026 verzinsen Freizügigkeitskonten im Median 0.05 %.

    Alternativ zum Bankkonto stehen ein Freizügigkeitsdepot mit Wertschriften oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung offen. Die Bezugsbedingungen sind bei allen gleich: frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, bei Selbständigkeit, beim definitiven Verlassen der Schweiz oder für selbst bewohntes Wohneigentum.

    Wann Sie eine Freizügigkeitslösung brauchen

    • Stellenwechsel mit Unterbruch: Liegt mehr als ein Monat zwischen alter und neuer Stelle, muss das Guthaben zwischenzeitlich auf eine Freizügigkeitseinrichtung.
    • Erwerbspause: Sabbatical, Weiterbildung, Familienzeit oder Arbeitslosigkeit ohne BVG-Anschluss.
    • Selbständigkeit: Wer nicht mehr BVG-pflichtig ist, überweist das Guthaben auf eine Freizügigkeitslösung oder lässt es sich unter Voraussetzungen auszahlen.
    • Auswanderung in die EU oder EFTA: Der obligatorische Teil bleibt in der Schweiz parkiert, der überobligatorische kann ausbezahlt werden.

    Wichtig: Melden Sie der alten Pensionskasse keine Empfängerin, überweist sie das Guthaben frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach zwei Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Dort liegt es sicher, aber mit tiefem Zins, bis Sie es abholen. Guthaben aus Stellenwechseln vor Jahren, die nie zusammengeführt wurden, finden Sie über die kostenlose Suche nach Pensionskassengeld.

    Drei Lösungstypen im Vergleich

    KriteriumFreizügigkeitskonto (Bank)Freizügigkeitsdepot (Bank)Freizügigkeitspolice (Versicherung)
    ErtragZins, 2026 im Median 0.05 %, beste Konten 0.50 %Marktabhängig; Fonds mit 25 bis 100 % Aktien, keine GarantieMarktabhängig; fondsgebunden, keine Garantie
    KostenMeist keine GebührenGesamtkosten typisch 0.40 bis 1.60 % pro JahrFondskosten plus Kosten der Police; im Basisinformationsblatt ausgewiesen
    VerlustrisikoKeines, Einlagensicherung bis CHF 100'000 je BankKursschwankungen; über 5 bis 10 Jahre ausgleichbarKursschwankungen; über 5 bis 10 Jahre ausgleichbar
    RisikoschutzKeinerKeinerTodesfall- und Erwerbsunfähigkeitsschutz wählbar
    Geeignet bei Parkdauerunter 3 Jahrenab 5 Jahrenab 5 Jahren, wenn Schutz erwünscht
    Wechseljederzeit, teils CHF 50 bis 200 Gebührjederzeit, teils Gebührgemäss Vertrag; Rückkaufswert beachten

    Convit Central GmbH vermittelt im Freizügigkeitsbereich ausschliesslich die fondsgebundene Freizügigkeitspolice der Liechtenstein Life. Bankkonten und Bankdepots eröffnen Sie direkt bei einer Bank; die Kriterien oben helfen Ihnen beim Einordnen jeder Lösung.

    Rechenbeispiel: CHF 100'000 zehn Jahre parkiert

    Annahmen: Guthaben CHF 100'000, Parkdauer zehn Jahre, Erträge nach Kosten, keine weiteren Einzahlungen.

    LösungErtrag pro JahrErtrag in 10 JahrenGuthaben nach 10 Jahren
    Freizügigkeitskonto, Median0.05 %CHF 501CHF 100'501
    Freizügigkeitskonto, bestes Angebot0.50 %CHF 5'114CHF 105'114
    Wertschriften, ausgewogen (Annahme)3.0 %CHF 34'392CHF 134'392
    Wertschriften, wachstumsorientiert (Annahme)5.0 %CHF 62'889CHF 162'889

    Zwischen dem Median-Konto und einer ausgewogenen Wertschriftenlösung liegen im Beispiel CHF 33'891 in zehn Jahren. Die 3 % und 5 % sind Annahmen für die Wertentwicklung nach Kosten, keine Zusage: Wertschriften schwanken, und in einzelnen Jahren sind Verluste möglich. Deshalb gehört die Parkdauer an den Anfang jeder Entscheidung, nicht die Rendite.

    Worauf Sie bei der Auswahl achten

    • Verzinsung beim Konto: Die Spanne reicht 2026 von 0 % bis 0.50 %. Manche Banken staffeln nach Guthaben.
    • Gesamtkosten beim Depot oder bei der Police: Fondskosten, Depot- oder Policengebühr zusammen betrachten; 1 % Kosten pro Jahr sind bei CHF 100'000 in zehn Jahren über CHF 10'000.
    • Anlagestrategie: Aktienanteil zur Parkdauer passend wählen; ein Strategiewechsel sollte ohne Gebühr möglich sein.
    • Wechselgebühren: Austrittsgebühren von CHF 50 bis 200 sind üblich; bei Policen zählt der Rückkaufswert.
    • Risikoschutz: Nur die Police kann Todesfall und Erwerbsunfähigkeit absichern; das kostet Prämie und ist nur sinnvoll, wenn der Schutz fehlt.
    • Bezugsplanung: Ein Guthaben, das auf zwei Einrichtungen liegt, lässt sich in zwei Steuerjahren beziehen.

    Splitting: Guthaben auf zwei Einrichtungen aufteilen

    Nach der Freizügigkeitsverordnung dürfen Sie das Guthaben bei der Überweisung auf höchstens zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufteilen. Beim Bezug wird jede Auszahlung separat mit der Kapitalauszahlungssteuer belegt; wer die beiden Guthaben in zwei verschiedenen Jahren bezieht, bricht die Progression. Die Aufteilung muss bei der Überweisung erfolgen; nachträglich lässt sich ein Konto nicht mehr teilen. Teilen Sie der alten Pensionskasse deshalb zwei Empfängerinnen mit.

    Parkdauer: Wie lange bleibt das Geld liegen?

    • Unter 3 Jahre: Konto. Der Zins ist tief, aber ein Kursverlust kurz vor dem Übertrag in die neue Pensionskasse wäre teurer.
    • 3 bis 7 Jahre: Ausgewogene Strategie mit 25 bis 45 % Aktien im Depot oder in der Police.
    • Über 7 Jahre: Wachstumsstrategie mit 60 bis 100 % Aktien; historisch lieferten Aktien über lange Zeiträume positive Renditen, vergangene Renditen sind aber keine Garantie.

    Was Sie jetzt konkret tun können

    1. Austrittsabrechnung der alten Pensionskasse prüfen: Guthaben, davon obligatorischer Teil, Frist für die Meldung der Empfängerin.
    2. Parkdauer schätzen: Wann kommt die nächste Stelle mit Pensionskasse, oder bleibt das Geld bis 60 liegen?
    3. Lösungstyp nach Parkdauer wählen: Konto unter drei Jahren, Wertschriften darüber.
    4. Bei Guthaben über CHF 100'000 das Splitting auf zwei Einrichtungen vorbereiten und beide Adressen der alten Kasse melden.
    5. Frühere Arbeitgeber auflisten und vergessene Guthaben suchen; sie gehören in dieselbe Planung.
    6. Übertrag in die neue Pensionskasse nicht vergessen: Bei Stellenantritt ist das Freizügigkeitsguthaben einzubringen.

    Häufige Fehler

    • Nichts entscheiden: Das Guthaben landet bei der Auffangeinrichtung und bleibt dort oft Jahre liegen.
    • Kein Splitting: Ein einziges grosses Konto kostet beim Bezug mehr Steuern.
    • Zu vorsichtig bei langer Parkdauer: 0.05 % Zins über zehn Jahre sind CHF 501 auf CHF 100'000.
    • Zu mutig bei kurzer Parkdauer: Wer das Geld in zwei Jahren in die neue Kasse einbringt, sollte keine Kursverluste riskieren.
    • Kosten übersehen: Bei Wertschriftenlösungen zählen die Gesamtkosten, nicht nur die Fondskosten.
    • Übertrag vergessen: Freizügigkeitsguthaben müssen bei der neuen Stelle in die Pensionskasse eingebracht werden; alte Konten werden sonst vergessen.

    Häufige Fragen

    Welches Freizügigkeitskonto ist 2026 das beste?

    Das hängt von der Parkdauer ab. Für unter drei Jahre zählt der Zins: Die Spanne reicht 2026 von 0 % bis 0.50 %, der Median liegt bei 0.05 %. Für längere Zeiträume ist eine Wertschriftenlösung mit tiefen Gesamtkosten meist besser geeignet. Convit vermittelt keine Bankkonten und nennt deshalb keine Rangliste.

    Wie viel Zins gibt es auf dem Freizügigkeitskonto?

    Im Median 0.05 % pro Jahr, die besten Konten zahlen 0.50 % (Stand September 2026, 98 Konten). Auf CHF 100’000 sind das CHF 501 oder CHF 5’114 in zehn Jahren.

    Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot?

    Konto bei einer Parkdauer unter drei Jahren, Depot oder Police ab etwa fünf Jahren. Im Rechenbeispiel liegen zwischen dem Median-Konto und einer ausgewogenen Wertschriftenlösung CHF 33’891 in zehn Jahren, bei entsprechendem Schwankungsrisiko.

    Wie funktioniert das Splitting auf zwei Freizügigkeitskonten?

    Bei der Überweisung teilen Sie der alten Pensionskasse zwei Freizügigkeitseinrichtungen mit; mehr als zwei sind nicht erlaubt. Beim Bezug in zwei verschiedenen Steuerjahren wird jede Auszahlung separat besteuert, was die Progression bricht. Nachträglich lässt sich ein Konto nicht mehr aufteilen.

    Was passiert, wenn ich mich nicht melde?

    Die Pensionskasse überweist das Guthaben frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach zwei Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Dort bleibt es verzinst, aber tief, bis Sie es auf eine Lösung Ihrer Wahl übertragen.

    Wann kann ich das Freizügigkeitsguthaben beziehen?

    Frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter 65, also ab 60, spätestens fünf Jahre danach. Vorher nur bei Aufnahme einer Selbständigkeit, beim definitiven Verlassen der Schweiz (in der EU und EFTA nur der überobligatorische Teil) oder für selbst bewohntes Wohneigentum.

    Ist eine Freizügigkeitspolice sinnvoll?

    Sie verbindet die Anlage mit einem Risikoschutz für Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit, den Konto und Depot nicht bieten. Sinnvoll ist sie, wenn dieser Schutz fehlt und die Parkdauer lang ist; die Kosten der Police und der Rückkaufswert bei vorzeitigem Ausstieg gehören in die Beurteilung.

    Quellen

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