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    Vorsorge

    Vorsorgelücke berechnen: Ihre Rentenlücke in vier Schritten, mit Rechenbeispiel 2026

    AHV-Auszug und Vorsorgeausweis genügen. Wir rechnen es an einer 45-jährigen Angestellten mit CHF 100'000 Lohn durch, zeigen die Lücke für vier Einkommen und was sie in Franken schliesst.

    Milion Mohamed
    Aktualisiert am 14. September 2026
    10 Min. Lesezeit

    Ihre Vorsorgelücke in Franken, nicht in Prozent.

    Wir berechnen sie mit Ihrem Vorsorgeausweis und zeigen, was sie schliesst. Kostenlos und unverbindlich.

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    Berechnen Sie Ihre Vorsorgelücke und sichern Sie Ihre Zukunft

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    Frage 1 von 40%

    Wissen Sie, wie gross Ihre aktuelle Vorsorgelücke ist?

    Kurz erklärt: Was die Vorsorgelücke ist

    Kurzantwort: Die Vorsorgelücke ist der Betrag, der Ihnen im Alter jeden Monat fehlt, wenn Sie den gewohnten Lebensstandard halten wollen. Sie ergibt sich aus dem Bedarf (rund 80 % des letzten Nettolohns) abzüglich der Renten aus AHV und Pensionskasse. Was dann noch fehlt, muss die dritte Säule liefern: Säule 3a, freies Sparen oder eine spätere Pensionierung.

    Die Lücke ist keine Prozentzahl aus einer Broschüre, sondern eine Zahl in Franken, die von drei Angaben abhängt: Ihrem Nettolohn, Ihrer voraussichtlichen AHV-Rente und dem Altersguthaben auf Ihrem Vorsorgeausweis. Alle drei haben Sie, oder Sie bekommen sie kostenlos. Der Rest ist Rechnen.

    Was Sie für die Berechnung brauchen

    • AHV-Kontoauszug: kostenlos bei Ihrer Ausgleichskasse oder über ahv-iv.ch bestellen. Er zeigt Beitragsjahre und Einkommen; Lücken erkennen Sie an fehlenden Jahren.
    • Vorsorgeausweis der Pensionskasse: kommt jedes Jahr per Post. Wichtig sind das heutige Altersguthaben, die projizierte Altersrente mit 65 und der Umwandlungssatz.
    • Letzter Nettolohn: aus dem Lohnausweis, nicht der Bruttolohn.

    Diese Werte gelten 2026 und gehören in jede Rechnung:

    GrösseWert 2026
    AHV-Altersrente bei 44 BeitragsjahrenCHF 1'260 bis CHF 2'520 pro Monat
    Durchschnittseinkommen für die MaximalrenteCHF 90'720 pro Jahr
    Plafond für EhepaareCHF 3'780 pro Monat
    Kürzung je fehlendes Beitragsjahr1/44, also rund 2.3 %
    BVG-KoordinationsabzugCHF 26'460
    Koordinierter Lohn im ObligatoriumCHF 3'780 bis CHF 64'260
    Altersgutschriften7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54), 18 % (55–65)
    BVG-Mindestzins und Mindestumwandlungssatz1.25 % und 6.8 %
    Säule 3a, Höchstbetrag mit PensionskasseCHF 7'258 pro Jahr
    Säule 3a, Höchstbetrag ohne Pensionskasse20 % des Einkommens, höchstens CHF 36'288

    Vorsorgelücke berechnen in vier Schritten

    1. Bedarf festlegen: letzter Nettolohn × 0.8. Wer die Hypothek bis zur Pensionierung abbezahlt oder die Kinder aus dem Haus hat, kommt mit 70 % aus; wer reisen will, rechnet mit 90 %.
    2. AHV-Rente schätzen: Massgebend sind das durchschnittliche Jahreseinkommen über das Erwerbsleben und die Beitragsjahre. Ab CHF 90'720 Durchschnittseinkommen und 44 Jahren gibt es die Maximalrente von CHF 2'520; jedes fehlende Jahr kostet rund 2.3 %.
    3. Pensionskassenrente ablesen: Der Vorsorgeausweis zeigt die projizierte Rente mit 65. Fehlt sie, rechnen Sie das erwartete Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz Ihrer Kasse (6.8 % im Obligatorium, in umhüllenden Kassen oft 5 bis 6 %).
    4. Lücke bilden: Bedarf minus AHV minus Pensionskasse. Was bleibt, muss die Säule 3a oder freies Vermögen liefern, verteilt auf die Jahre nach der Pensionierung.

    Rechenbeispiel: Sandra, 45, Aargau, Bruttolohn CHF 100'000

    Annahmen, damit Sie die Rechnung auf Ihre Zahlen übertragen können:

    • Nettolohn nach Sozialabzügen rund CHF 86'000; Bedarf 80 % davon.
    • Lückenlose Beitragsjahre und ein Durchschnittseinkommen über CHF 90'720: AHV-Maximalrente.
    • Altersguthaben heute CHF 180'000; Verzinsung zum Mindestzins 1.25 %; Umwandlungssatz 6.0 % (umhüllende Kasse).
    • Säule 3a: CHF 7'258 pro Jahr bis 65, Nettorendite 2 %, danach über 20 Jahre bei 1 % verteilt.
    SchrittRechnungPro JahrPro Monat
    1. BedarfCHF 86'000 × 0.8CHF 68'800CHF 5'733
    2. AHVMaximalrente, 44 BeitragsjahreCHF 30'240CHF 2'520
    3. Koordinierter LohnCHF 100'000 − 26'460, gedeckelt bei 64'260CHF 64'260–
    3. Altersgutschriften15 % bis 54, danach 18 %CHF 9'639 / 11'567–
    3. Altersguthaben mit 65CHF 180'000 plus 20 Jahre Gutschriften, 1.25 % ZinsCHF 468'700–
    3. PensionskassenrenteCHF 468'700 × 6.0 %CHF 28'100CHF 2'342
    4. Lücke ohne dritte Säule68'800 − 30'240 − 28'100CHF 10'460CHF 872
    Säule 3a, Kapital mit 65CHF 7'258 × 20 Jahre, 2 % RenditeCHF 176'350–
    Säule 3a als Renteauf 20 Jahre verteilt, 1 % ZinsCHF 9'770CHF 814
    Verbleibende Lücke10'460 − 9'770CHF 690CHF 58

    Sandra fehlen ohne dritte Säule CHF 872 pro Monat. Mit dem 3a-Höchstbetrag ab heute bleibt eine Lücke von CHF 58 pro Monat, die ein Aufschub der Pensionierung um wenige Monate oder ein Einkauf in die Pensionskasse schliesst. Zwei fehlende AHV-Beitragsjahre würden die AHV-Rente auf CHF 2'405 senken und die Lücke um weitere CHF 1'380 pro Jahr vergrössern.

    Wichtig: Das Beispiel rechnet in heutigen Franken und ohne Teuerung. Der Vorsorgeausweis Ihrer Kasse projiziert das Altersguthaben meist mit einem eigenen Zinssatz; verwenden Sie seine Zahl, wenn sie vorliegt.

    Vorsorgelücke in einer Minute schätzen

    Rentenskala 44, Werte 2026. Eine Schätzung, keine Auskunft der Ausgleichskasse.

    Über alle Erwerbsjahre, aufgewertet; ab 90'720 CHF gibt es die Maximalrente.

    Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 2,3 %.

    Steht auf Ihrem Vorsorgeausweis unter «Altersrente».

    Geschätzte AHV-Rente
    CHF 2'057 / Monat
    Abstand zur Maximalrente
    CHF 463
    Lücke zu 80 % des Lohns
    CHF 1'343 / Monat
    Ausführlicher RentenrechnerKostenlos, Rückruf innert einer Arbeitsstunde zu Bürozeiten.

    Vorsorgelücke nach Einkommen: vier typische Fälle

    Gleiche Methode, gleiche Annahmen (45 Jahre alt, Mindestzins, Umwandlungssatz 6.0 %, Altersguthaben heute zwischen CHF 90'000 und CHF 300'000 je nach Lohn), vor Säule 3a:

    BruttolohnBedarf (80 % netto)AHV pro MonatPK-Rente pro JahrLücke pro Monat
    CHF 60'000CHF 41'600CHF 2'033CHF 14'400CHF 236
    CHF 80'000CHF 55'200CHF 2'348CHF 22'700CHF 364
    CHF 100'000CHF 68'800CHF 2'520CHF 28'100CHF 872
    CHF 150'000CHF 100'800CHF 2'520CHF 37'400CHF 2'768

    Der Sprung bei CHF 150'000 hat einen Grund: Die AHV ist bei CHF 2'520 gedeckelt, und im BVG-Obligatorium zählt nur der Lohn bis CHF 90'720. Was darüber liegt, versichert die Pensionskasse nur, wenn ihr Reglement ein Überobligatorium vorsieht. Wer mehr als CHF 90'720 verdient, sollte den Vorsorgeausweis deshalb auf den überobligatorischen Teil prüfen.

    Teilzeit und Frauen: warum die Lücke grösser ist

    Der Koordinationsabzug von CHF 26'460 wird pro Person abgezogen, nicht pro Pensum. Wer 60 % arbeitet und CHF 60'000 verdient, hat einen koordinierten Lohn von CHF 33'540 statt CHF 64'260 bei Vollzeit mit CHF 100'000. Im Beispiel ergibt das mit 65 eine Pensionskassenrente von rund CHF 15'100 statt CHF 28'100 pro Jahr, obwohl das Pensum nur 40 % tiefer ist.

    Bei Frauen kommen häufig Erwerbsunterbrüche dazu. Für die AHV zählen Erziehungsgutschriften und das Splitting der Einkommen während der Ehe; für die Pensionskasse zählt nichts davon. Prüfen Sie beim Vorsorgeausweis, ob Ihre Kasse den Koordinationsabzug dem Pensum anpasst; manche tun das freiwillig. Mehr dazu in Vorsorge bei Teilzeit und Vorsorge für Frauen.

    So schliessen Sie die Lücke: fünf Hebel mit Wirkung in Franken

    HebelWirkung im BeispielWo prüfen
    Säule 3a bis zum HöchstbetragCHF 7'258 pro Jahr ergeben über 20 Jahre rund CHF 9'770 Jahresrente; dazu die Steuerersparnis jedes Jahr3a-Vergleich
    Einkauf in die PensionskasseCHF 50'000 Einkauf erhöhen die Rente bei 6.0 % um CHF 3'000 pro Jahr und sind vom steuerbaren Einkommen abziehbarPensionskasseneinkauf
    AHV-Lücken schliessenEin fehlendes Jahr kostet rund CHF 690 Rente pro Jahr; Beiträge lassen sich innert fünf Jahren nachzahlenAHV-Beitragslücken
    Vergessene Pensionskassengelder findenDie Zentralstelle 2. Säule sucht kostenlos nach vergessenen Guthaben; jedes gefundene Konto erhöht das AltersguthabenKostenlose Suche
    Pensionierung aufschiebenEin Jahr Aufschub der AHV erhöht die Rente lebenslang um 5.2 %, fünf Jahre um 31.5 %; die Pensionskasse zahlt zusätzliche GutschriftenRentenrechner

    Was Sie jetzt konkret tun können

    1. AHV-Kontoauszug bestellen und die Beitragsjahre zählen. Lücken der letzten fünf Jahre lassen sich noch nachzahlen.
    2. Den aktuellen Vorsorgeausweis hervorholen: Altersguthaben, projizierte Rente und Umwandlungssatz notieren.
    3. Bedarf festlegen: 80 % des Nettolohns, angepasst an Wohnkosten und Pläne nach der Pensionierung.
    4. Die vier Schritte oben mit Ihren Zahlen durchrechnen oder den Rentenrechner verwenden.
    5. Die Hebel in der Reihenfolge prüfen: erst Säule 3a bis zum Höchstbetrag, dann Einkauf, dann freies Sparen.
    6. Frühere Arbeitgeber auflisten: Bei Stellenwechseln vor 2000 oder Auslandaufenthalten lohnt sich die Suche nach vergessenen Guthaben.

    Häufige Fehler beim Berechnen der Vorsorgelücke

    • Bruttolohn statt Nettolohn: Der Bedarf richtet sich nach dem, was heute auf dem Konto ankommt. Wer mit dem Brutto rechnet, überschätzt die Lücke um 10 bis 15 %.
    • Teuerung vergessen: Die Pensionskassenrente ist in der Regel nicht teuerungsangepasst. Bei 1 % Teuerung verliert sie in 20 Jahren fast einen Fünftel an Kaufkraft.
    • 3a-Kapital als Rente gezählt, ohne es zu verteilen: CHF 176'000 Kapital sind keine Rente. Erst verteilt auf die Jahre nach 65 wird daraus ein monatlicher Betrag.
    • Den Koordinationsabzug bei Teilzeit übersehen: Er ist der Grund, weshalb die Pensionskassenrente bei 60 % Pensum nicht 60 %, sondern rund die Hälfte beträgt.
    • Beim Ehepaar zwei volle AHV-Renten addieren: Der Plafond liegt bei CHF 3'780 pro Monat, nicht bei 2 × CHF 2'520.
    • Nur eine Säule anschauen: Eine hohe Pensionskassenrente kann eine AHV-Lücke verdecken, und umgekehrt. Erst die Summe zeigt die Lücke.

    Häufige Fragen

    Wie viel Prozent meines Einkommens brauche ich im Alter?

    Als Faustregel rund 80 % des letzten Nettolohns, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer bis zur Pensionierung die Hypothek abbezahlt hat oder keine Kinder mehr unterstützt, kommt mit 70 % aus; wer reisen oder die Wohnung behalten will, rechnet mit 90 %. AHV und Pensionskasse decken je nach Einkommen 55 bis 90 % des Bedarfs.

    Wie berechne ich meine Vorsorgelücke mit den Daten meiner Sammelstiftung, zum Beispiel Vita?

    Gleich wie mit jedem Vorsorgeausweis: Sie brauchen das heutige Altersguthaben, die projizierte Altersrente mit 65 und den Umwandlungssatz. Sammelstiftungen wie Vita, Swiss Life oder die Auffangeinrichtung weisen diese drei Zahlen auf dem jährlichen Ausweis oder im Online-Portal aus. Die projizierte Rente setzen Sie in Schritt 3 ein; dazu kommt die AHV-Rente aus dem Kontoauszug.

    Welche Arten von Vorsorgelücken gibt es?

    Drei: Die AHV-Lücke durch fehlende Beitragsjahre (jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um 1/44), die Pensionskassenlücke durch Teilzeit, Erwerbsunterbrüche, tiefe Löhne oder vergessene Freizügigkeitsguthaben, und die Lücke in der dritten Säule, wenn zu wenig in der Säule 3a oder im freien Vermögen liegt.

    Wie kann ich meine Vorsorgelücke mit der Säule 3a schliessen?

    Mit dem Höchstbetrag von CHF 7’258 pro Jahr für Angestellte mit Pensionskasse oder bis CHF 36’288 für Selbständige ohne Pensionskasse. Im Rechenbeispiel ergeben CHF 7’258 pro Jahr über 20 Jahre bei 2 % Nettorendite rund CHF 176’000 Kapital, verteilt auf 20 Jahre etwa CHF 9’770 pro Jahr. Dazu kommt jedes Jahr die Steuerersparnis, je nach Kanton und Einkommen CHF 1’500 bis CHF 2’900.

    Wie wirkt sich Teilzeitarbeit auf die Vorsorgelücke aus?

    Stark, vor allem bei der Pensionskasse. Der Koordinationsabzug von CHF 26’460 wird vom Lohn abgezogen, unabhängig vom Pensum. Bei 60 % Pensum und CHF 60’000 Lohn bleibt ein koordinierter Lohn von CHF 33’540 statt CHF 64’260 bei Vollzeit mit CHF 100’000; die Pensionskassenrente fällt im Beispiel auf rund CHF 15’100 statt CHF 28’100 pro Jahr. Fragen Sie Ihre Kasse, ob sie den Abzug dem Pensum anpasst.

    Wie gross ist die Vorsorgelücke bei Ehepaaren?

    Die beiden AHV-Renten werden auf CHF 3’780 pro Monat begrenzt, also 150 % der Maximalrente. Zwei Personen mit je CHF 2’520 Anspruch erhalten zusammen CHF 3’780, nicht CHF 5’040. Die Pensionskassenrenten werden nicht gekürzt. Rechnen Sie den Bedarf für den gemeinsamen Haushalt und ziehen Sie beide Renten ab; bei einem Todesfall gilt die Hinterlassenenrente, die tiefer ist.

    Ab welchem Alter sollte ich meine Vorsorgelücke berechnen?

    Zum ersten Mal mit 30 bis 35, danach nach jedem Stellenwechsel, jeder Pensumsänderung und spätestens mit 50. Der Zinseszins ist der stärkste Hebel: Wer mit 30 jährlich CHF 6’000 in die Säule 3a einzahlt, hat mit 65 bei 3 % rund CHF 360’000; wer mit 45 beginnt, rund CHF 150’000.

    Was bringt der Rentenrechner gegenüber der Rechnung von Hand?

    Er rechnet AHV, Pensionskasse und Säule 3a mit Ihren Angaben in einem Schritt, zeigt den Verlauf bis zur Pensionierung und was ein Aufschub, ein Einkauf oder eine höhere 3a-Einzahlung verändert. Die Zahlen bleiben Schätzungen; verbindlich sind die Auskünfte von Ausgleichskasse und Pensionskasse.

    Quellen

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