Wenn das Einkommen nach der Geburt sinkt
Der Mutterschaftsurlaub endet, das Pensum wird reduziert oder der Wiedereinstieg nach der Familienpause steht bevor: Genau in diesem ersten Jahr mit Kind verändert sich die finanzielle Planung oft schneller als erwartet. Die monatlichen Ausgaben steigen, während das Erwerbseinkommen vorübergehend sinkt. Damit stellt sich für viele Eltern die Frage, ob die Einzahlung in die Säule 3a pausieren, reduziert oder unverändert weitergeführt werden soll.
Bei der Vorsorge Teilzeit geht es nicht nur um den jährlichen Steuerabzug. Entscheidend ist auch, ob Sie weiterhin ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, wie lange die Pensumsreduktion dauert und welche Lücken bei der Altersvorsorge entstehen können. Eine kurze Pause kann gut verkraftbar sein. Mehrere Jahre mit reduziertem Pensum beeinflussen dagegen häufig die berufliche Vorsorge und den später verfügbaren finanziellen Spielraum.
Dieser Artikel zeigt, was Sie nach der Geburt eines Kindes konkret prüfen können. Die gesetzlichen Eckwerte gelten für die Schweiz im Jahr 2026. Die passende Entscheidung hängt jedoch von Ihrem Budget, Ihrem Pensum und Ihrer persönlichen Vorsorgeplanung ab.
Kurzantwort: Solange Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, können Sie grundsätzlich in die Säule 3a einzahlen. Mit Pensionskasse beträgt der maximale Jahresbeitrag 2026 CHF 7'258. Ohne Pensionskasse sind es 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Ob Sie den Beitrag reduzieren oder beibehalten, sollte zu Ihrem verfügbaren Monatsbudget und zur Dauer der Pensumsreduktion passen.
Tipp: Prüfen Sie zuerst, welcher Betrag nach Miete, Kinderbetreuung, Versicherungen und laufenden Haushaltskosten tatsächlich regelmässig verfügbar bleibt. Eine realistische Einzahlung ist meist besser als ein hoher Betrag, der nach wenigen Monaten wieder pausiert werden muss.
Wenn Sie Ihre Situation anhand von Einkommen, Pensum und Vorsorgeguthaben einordnen möchten, können Sie den Kontakt nutzen oder einen Rentenrechner für eine erste Orientierung verwenden.
Säule 3a und Teilzeit: Die wichtigsten Regeln 2026
Die Säule 3a ist an eine Erwerbstätigkeit mit AHV-pflichtigem Einkommen gebunden. Das bedeutet: Wer nach dem Mutterschaftsurlaub teilweise arbeitet, kann grundsätzlich weiterhin Beiträge leisten. Massgebend sind nicht allein das frühere Vollzeitpensum oder der frühere Lohn, sondern die aktuelle Erwerbssituation und die Zugehörigkeit zu einer Pensionskasse.
Für Personen mit Pensionskasse liegt der Höchstbetrag 2026 bei CHF 7'258 pro Jahr. Das entspricht bei gleichmässiger Verteilung ungefähr CHF 605 pro Monat. Dieser Monatswert ist eine rechnerische Orientierung aus dem Jahresbetrag und keine gesetzliche Einzahlungspflicht.
Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann 20 % des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, maximal CHF 36'288. Bei einem Nettoerwerbseinkommen von CHF 30'000 wären dies nach dieser gesetzlichen Berechnung CHF 6'000. Bei Teilzeitbeschäftigten mit Pensionskasse bleibt dagegen grundsätzlich der kleine Höchstbetrag von CHF 7'258 massgebend, auch wenn der Lohn deutlich tiefer ist.
Seit 2025 können Beitragslücken ab dem Jahr 2025 während zehn Jahren nachgezahlt werden. Pro nachzuzahlendem Jahr gilt höchstens der kleine Höchstbetrag. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Nachzahlungsjahr. Die Nachzahlung kann deshalb eine spätere Möglichkeit sein, ersetzt aber keine kurzfristige Budgetplanung.
Wichtig: Eine Einzahlung in die Säule 3a darf nicht dazu führen, dass für Miete, Steuern, Kinderbetreuung oder unerwartete Ausgaben kein ausreichender finanzieller Puffer mehr vorhanden ist. Prüfen Sie deshalb die monatliche Liquidität, bevor Sie den Jahresbetrag festlegen.
Eine erste Orientierung zur Wahl zwischen verschiedenen Produkttypen finden Sie im 3a-Vergleich. Bank-3a-Konten oder -Depots und fondsgebundene 3a-Versicherungen haben unterschiedliche Eigenschaften bei Verfügbarkeit, Anlagestrategie, Schutz und Vertragsgestaltung. Entscheidend ist, dass die Lösung zu Ihrer Lebensphase passt.
Reglement mit Pensumsanpassung
Wenn Ihr Arbeitsvertrag oder das Reglement der Pensionskasse eine Pensumsanpassung vorsieht, wird der versicherte Lohn häufig neu berechnet. Dadurch können sich die Altersgutschriften, die Risikoabsicherung und der koordinierte Lohn verändern. Die genaue Wirkung hängt vom jeweiligen Vorsorgereglement ab und sollte anhand der aktuellen Vorsorgeausweise geprüft werden.
Eine Pensumsreduktion von 100 % auf 60 % bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Leistungen exakt auf 60 % sinken. Der Koordinationsabzug und reglementarische Bestimmungen können die Berechnung beeinflussen. Für das BVG gelten 2026 ein Koordinationsabzug von CHF 26'460, ein Mindestkoordinationslohn von CHF 3'780 und ein maximal koordinierter Lohn von CHF 64'260.
Auch die Altersgutschriften werden auf dem koordinierten Lohn berechnet. Sie betragen im BVG je nach Alter 7 % zwischen 25 und 34 Jahren, 10 % zwischen 35 und 44 Jahren, 15 % zwischen 45 und 54 Jahren sowie 18 % zwischen 55 und 65 Jahren. Wer nach der Geburt dauerhaft mit tieferem Pensum arbeitet, baut dadurch häufig weniger Altersguthaben auf.
Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine freiwillige Weiterversicherung höherer Lohnbestandteile ermöglicht. Nicht jede Pensionskasse bietet dieselben Möglichkeiten. Entscheidend sind die Angaben im Reglement und im persönlichen Vorsorgeausweis, nicht eine allgemeine Faustregel.
Bei mehreren früheren Arbeitgebern kann zusätzlich die Frage auftauchen, ob Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto liegen. Nutzen Sie bei Unsicherheit den 2.-Säule-Finder. Convit kann dafür den Technologiepartner KALA erwähnen, der die systematische Suche nach Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben unterstützt.
Reglement ohne Pensumsanpassung
In manchen Arbeitsverhältnissen bleibt die Vorsorgelösung trotz reduziertem Pensum teilweise unverändert. Das kann beispielsweise durch eine besondere Regelung zur Koordination oder durch zusätzliche Arbeitgeberleistungen entstehen. Ob dies der Fall ist, erkennen Sie nur im Vorsorgereglement und im aktuellen Vorsorgeausweis.
Auch wenn der versicherte Lohn gleich bleibt, sollten Sie das reduzierte Einkommen in Ihrer privaten Budgetplanung berücksichtigen. Die Einzahlung in die Säule 3a wird aus dem tatsächlich verfügbaren Geld finanziert. Ein unverändertes Pensionskassenguthaben bedeutet deshalb nicht automatisch, dass auch der bisherige 3a-Beitrag problemlos weitergeführt werden kann.
Bei einer zeitlich begrenzten Reduktion kann es sinnvoll sein, den bisherigen Beitrag vorübergehend beizubehalten, sofern ausreichend Reserven vorhanden sind. Bei einer mehrjährigen Familienphase kann eine tiefere Einzahlung realistischer sein. Wichtig ist, dass Sie den Entscheid nach dem Wiedereinstieg erneut überprüfen.
Ein Wechsel zurück auf ein höheres Pensum kann die finanzielle Situation verbessern, verändert aber möglicherweise auch die Kinderbetreuungskosten. Planen Sie deshalb nicht nur mit dem zusätzlichen Bruttolohn. Vergleichen Sie den erwarteten verfügbaren Betrag nach Steuern, Betreuung und Sozialversicherungsbeiträgen.
Rechenbeispiel: Säule 3a nach der Pensumsreduktion
Das folgende Beispiel zeigt, wie sich ein reduzierter Beitrag rechnerisch auf das Jahresbudget auswirken kann. Alle persönlichen Werte sind Annahmen und dienen nicht als individuelle Empfehlung.
- Annahme: Frau Keller ist 34 Jahre alt und wohnt im Kanton Aargau.
- Annahme: Vor der Geburt arbeitete sie zu 100 % und zahlte CHF 7'258 pro Jahr in die Säule 3a ein.
- Annahme: Nach dem Mutterschaftsurlaub arbeitet sie zu 60 % weiter.
- Annahme: Ihr verfügbares Monatsbudget für die private Vorsorge beträgt nach der Pensumsreduktion CHF 350.
- Annahme: Sie entscheidet sich vorübergehend für CHF 250 pro Monat.
| Rechenschritt | Berechnung | Ergebnis in CHF |
|---|
| Bisheriger Jahresbeitrag | Gegebener Jahresbetrag | CHF 7'258 |
| Bisheriger Monatswert | CHF 7'258 geteilt durch 12 | CHF 605 |
| Neuer monatlicher Beitrag | Annahme gemäss Budgetplanung | CHF 250 |
| Neuer Jahresbeitrag | CHF 250 mal 12 | CHF 3'000 |
| Reduktion gegenüber bisher | CHF 7'258 minus CHF 3'000 | CHF 4'258 |
| Verbleibender Monatsbetrag | CHF 350 verfügbares Budget minus CHF 250 Beitrag | CHF 100 |
In diesem Beispiel bleibt ein monatlicher Puffer von CHF 100 innerhalb des angenommenen Vorsorgebudgets. Die jährliche Einzahlung von CHF 3'000 liegt unter dem maximal möglichen Beitrag von CHF 7'258, sofern eine Pensionskasse besteht. Ob eine spätere Nachzahlung in Frage kommt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Einkommen im Nachzahlungsjahr ab.
Das Beispiel zeigt auch, warum eine starre Orientierung am Maximalbetrag nicht für jede Familie passt. Wenn sich Betreuungskosten, Mietkosten oder der Beschäftigungsgrad ändern, sollte der Betrag neu berechnet werden. Lassen Sie Ihre Situation einordnen, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre aktuelle Einzahlung langfristig tragbar ist.
Welche Lösungstypen kommen bei Vorsorge Teilzeit infrage?
Für die gebundene Vorsorge können verschiedene Produkttypen verwendet werden. Ein Bank-3a-Konto oder -Depot bietet je nach Ausgestaltung eine einfache Einzahlung und eine unterschiedliche Anlageform. Eine fondsgebundene 3a-Versicherung kann zusätzlich versicherte Risiken und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten enthalten. Die Merkmale und Kosten sind je nach gewählter Lösung unterschiedlich und sollten vor einem Abschluss sorgfältig geprüft werden.
| Produkttyp | Typische Eigenschaft | Bei sinkendem Einkommen zu prüfen |
|---|
| Bank-3a-Konto | Gebundene Vorsorge mit kontobasierter Verzinsung | Flexibilität der Einzahlung und Verfügbarkeit gemäss gesetzlichen Regeln |
| Bank-3a-Depot | Gebundene Vorsorge mit Wertschriftenanlagen | Marktrisiko, Anlagehorizont und passende Risikostrategie |
| Fondsgebundene 3a-Versicherung | Vorsorge kombiniert mit wählbaren Versicherungsmerkmalen | Prämiengestaltung, Schutzumfang und Vertragsbedingungen |
| Prosperity 3a | Fondsgebundene Säule-3a-Vorsorge von Liechtenstein Life | Wählbare Lösung, Prämienpause und gewünschter Versicherungsschutz |
Prosperity 3a von Liechtenstein Life bietet gemäss den publizierten Produktmerkmalen über 150 wählbare Fonds, bis zu zehn frei kombinierbare Fonds und wählbare ETF-Strategien. Fondswechsel sind mehrmals jährlich gebührenfrei möglich. Je nach gewählter Lösung stehen klassisch, gemischt oder 100 % Fonds zur Verfügung. Kapitalgarantien können mit 0 %, 50 %, 80 % oder 100 % gewählt werden.
Für Familien können zudem ein individuell wählbarer Todesfallschutz bis zu 500 % der Prämiensumme und eine optionale Erwerbsunfähigkeitsrente relevant sein. Die Prämie lässt sich erhöhen oder reduzieren; eine Prämienpause bis zu 24 Monaten ist möglich. Diese Merkmale ersetzen keine persönliche Prüfung. Fondsanlagen sind marktabhängig, und ihre Renditen sind nicht garantiert.
Convit Central GmbH vermittelt als gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG deren fondsgebundene Vorsorge- und Lebensversicherungslösungen. Wenn Prosperity 3a für Ihre Situation in Frage kommt, können Sie die Auswirkungen von Beitragshöhe, Pause und Schutzumfang im Beratungsgespräch besprechen.
Für wen lohnt sich das?
Eine vertiefte Prüfung der Vorsorge Teilzeit lohnt sich besonders für Eltern, deren Einkommen nach der Geburt für mehrere Jahre sinkt. Das gilt auch für Personen, die nach einer Familienpause mit einem kleinen Pensum wieder einsteigen oder zwischen verschiedenen Beschäftigungsgraden wechseln.
Relevant ist die Analyse zudem, wenn Sie bereits regelmässig den Maximalbetrag von CHF 7'258 einzahlen, jetzt aber nur noch einen Teil davon finanzieren können. Prüfen Sie dann, ob ein tieferer Dauerbeitrag, eine vorübergehende Pause oder eine andere Aufteilung innerhalb Ihres Budgets sinnvoll ist.
Auch bei einer fehlenden Pensionskasse ist eine genaue Berechnung wichtig. Ohne Pensionskasse hängt der mögliche 3a-Beitrag vom Nettoerwerbseinkommen ab. Bei einem Einkommen von CHF 18'900 wären 20 % rechnerisch CHF 3'780. Die Höhe ist als Annahme und Berechnungsbeispiel zu verstehen; massgebend ist Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen.
Bei Paaren sollten beide Vorsorgesituationen gemeinsam betrachtet werden. Eine Person arbeitet vielleicht mit 80 %, die andere mit 40 %. Dazu kommen unterschiedliche Pensionskassen, Erwerbsbiografien und Betreuungskosten. Für eine gemeinsame Planung kann Prosperity Duo als Produktwelt für Paare thematisch relevant sein, sofern die Voraussetzungen und Ziele passen.
Eine kostenlose und unverbindliche Beratung kann helfen, die nächsten Schritte zu ordnen. Fordern Sie den Familien-Vorsorgecheck an, wenn Sie Ihre 3a-Einzahlung nach der Geburt, Ihre Pensumsplanung und Ihre zweite Säule gemeinsam betrachten möchten.
Wann sollte man vorsichtig sein?
Vorsicht ist angebracht, wenn der monatliche Haushaltsüberschuss knapp ist oder kurzfristig hohe Ausgaben für Kinderbetreuung, Umzug, Ausstattung oder Steuern anstehen. Die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Säule 3a ist wertvoll, sollte aber nicht dazu führen, dass Sie Konsumkredite aufnehmen oder wichtige Rechnungen verschieben müssen.
Auch bei einer fondsgebundenen Lösung ist Vorsicht bei einem kurzen Anlagehorizont wichtig. Fondswerte können schwanken und sind nicht garantiert. Wenn Sie das Geld voraussichtlich bald benötigen oder eine starke Schwankung nicht tragen können, muss die gewählte Strategie besonders sorgfältig geprüft werden.
Eine Prämienpause kann bei Prosperity 3a gemäss den publizierten Merkmalen bis zu 24 Monate möglich sein. Ob eine Pause oder eine Reduktion im Einzelfall passt, hängt von den Vertragsbedingungen und Ihrer Situation ab. Eine Pause sollte nicht automatisch erfolgen, ohne die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die weitere Vorsorgeplanung zu klären.
Vorsicht gilt auch bei der Annahme, dass ein späterer Wiedereinstieg alle Nachteile automatisch ausgleicht. Fehlende Beiträge, tiefere Pensionskassengutschriften und eine kürzere Anlagedauer können sich unterschiedlich auswirken. Prüfen Sie die Konsequenzen deshalb frühzeitig.
Was Sie jetzt konkret tun können
- Ermitteln Sie Ihr voraussichtliches Nettohaushaltseinkommen nach dem Mutterschaftsurlaub oder beim Wiedereinstieg.
- Notieren Sie fixe Ausgaben für Wohnen, Betreuung, Versicherungen, Steuern und laufende Kinderkosten.
- Prüfen Sie im Vorsorgeausweis, ob und wie Ihr Pensionskassenreglement das reduzierte Pensum berücksichtigt.
- Entscheiden Sie, welcher monatliche 3a-Beitrag mindestens zwölf Monate realistisch finanzierbar ist.
- Prüfen Sie mögliche Beitragslücken und behalten Sie die Voraussetzungen für eine spätere Nachzahlung im Auge.
- Lassen Sie Ihre Situation einordnen und klären Sie, ob eine Reduktion, Pause oder Weiterführung zu Ihren Zielen passt.
Bei einem Stellenwechsel kann zusätzlich ein Freizügigkeitsguthaben entstehen. Informationen zu den gesetzlichen Möglichkeiten finden Sie beim Freizügigkeitskonto. Wenn Sie frühere Guthaben vermuten, kann der 2.-Säule-Finder ein sinnvoller nächster Schritt sein.
Weitere Grundlagen und praktische Hinweise finden Sie in den Weiteren Wissensartikeln. Für eine persönliche Einordnung können Sie einen Familien-Vorsorgecheck anfordern – kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fehler
Fehler 1: Den bisherigen Maximalbetrag automatisch weiterzahlen. CHF 7'258 pro Jahr können nach einer Pensumsreduktion zu einer hohen monatlichen Belastung werden. Vermeiden Sie dies, indem Sie den Beitrag am tatsächlichen Budget ausrichten.
Fehler 2: Die Pensionskasse nicht zu prüfen. Ein tieferes Pensum kann den koordinierten Lohn und die Altersgutschriften verändern. Lesen Sie das Reglement und vergleichen Sie den aktuellen Vorsorgeausweis mit früheren Angaben.
Fehler 3: Eine Pause ohne späteren Wiedereinstieg. Eine vorübergehende Reduktion kann sinnvoll sein, wird aber häufig zur dauerhaften Gewohnheit. Setzen Sie einen Termin, an dem Sie die Einzahlung nach dem Wiedereinstieg erneut prüfen.
Fehler 4: Nachzahlungen als sichere Lösung einzuplanen. Die Nachzahlung ab 2025 ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Sie benötigen im Nachzahlungsjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, und pro Jahr gilt höchstens der kleine Höchstbetrag.
Fehler 5: Versicherungsschutz und Altersvorsorge zu vermischen. Eine Lösung mit Todesfallschutz oder Erwerbsunfähigkeitsrente verfolgt andere Ziele als ein reiner Sparbeitrag. Halten Sie fest, welchen Schutz Ihre Familie tatsächlich benötigt.
Vorsorge nach Geburt gemeinsam planen
Im ersten Jahr mit Kind stehen kurzfristige Fragen im Vordergrund: Wie hoch ist das neue Haushaltsbudget? Wie viele Tage wird gearbeitet? Welche Betreuungskosten fallen an? Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die langfristige Vorsorge. Gerade bei einer längeren Teilzeitphase kann der Unterschied zwischen dem früheren und dem neuen Sparbetrag über mehrere Jahre bestehen bleiben.
Die AHV bildet die erste Säule. Bei voller Beitragsdauer von 44 Jahren beträgt die monatliche Altersrente 2026 mindestens CHF 1'260 und höchstens CHF 2'520. Für Ehepaare gilt ein Plafond von CHF 3'780. Jedes fehlende Beitragsjahr kann die AHV-Rente um rund 2,3 % kürzen. Teilzeit allein führt nicht automatisch zu einer Lücke, ein längerer Unterbruch ohne AHV-pflichtiges Einkommen sollte aber geprüft werden.
In der beruflichen Vorsorge gelten 2026 unter anderem die Eintrittsschwelle von CHF 22'680 und die obere Limite des obligatorischen Lohns von CHF 90'720. Die Altersgutschriften bauen sich über die Erwerbsjahre auf. Bei einem Wiedereinstieg ist daher nicht nur die Säule 3a, sondern das gesamte Vorsorgedreieck aus AHV, BVG und privater Vorsorge relevant.
Ob pausieren, reduzieren oder halten sinnvoll ist, hängt von Ihrem Budget in genau diesen Monaten ab. Für die verbindliche Antwort fehlt am Schluss Ihre konkrete Angabe dazu, wie lange Ihr Einkommen reduziert ausfällt und welcher Betrag nach allen Familienkosten monatlich tatsächlich für die Säule 3a verfügbar bleibt.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch über den Kontakt. Besprechen Sie dabei Ihre Vorsorge nach der Geburt, den Wiedereinstieg und die passende Beitragshöhe für Ihre aktuelle Familienphase.
Quellen
Weiterführend
Wichtige Hinweise zu diesem Beitrag
Die Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG. Wir vermitteln ausschliesslich Vorsorgelösungen dieser Gesellschaft und nehmen keinen Anbietervergleich vor.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Empfehlung. Ob eine Lösung zu Ihnen passt, zeigt erst eine persönliche Analyse Ihrer Situation.
Ihre persönliche Situation, Ihr Wohnkanton und Ihr Einkommen bestimmen die steuerliche Wirkung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre kantonale Steuerverwaltung; dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Fondsgebundene Lösungen unterliegen Marktrisiken. Die Wertentwicklung ist nicht garantiert, und die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Kosten, Laufzeit und Rückkaufswert einer bestehenden Police prüfen Sie vor jedem Entscheid individuell.
Fragen des Ehe-, Güter- und Erbrechts klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung oder Ihrem Notariat; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihr Guthaben in der Pensionskasse ist Ihre Vorsorgeeinrichtung zuständig: Wir vermitteln keine Lösungen der zweiten Säule. Über Hypothek und Tragbarkeit entscheidet Ihre Bank.
Ein Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung und kein Kaufzwang.