Vorsorge für Teilzeitarbeitende: So vermeiden Sie Lücken
Über ein Drittel der Erwerbstätigen in der Schweiz arbeitet Teilzeit. Doch das Vorsorgesystem ist auf Vollzeitpensen ausgelegt – mit teils gravierenden Folgen für die Altersrente. Wir zeigen, wo die Fallstricke liegen und wie Sie gegensteuern.
Teilzeitarbeit in der Schweiz: Ein Vorsorge-Risiko
Die Schweiz hat eine der höchsten Teilzeitquoten Europas. Rund 37 % der Erwerbstätigen arbeiten Teilzeit, bei Frauen sind es sogar über 57 %. Was für die Work-Life-Balance positiv sein kann, hat langfristige Konsequenzen für die Altersvorsorge. Das Schweizer 3-Säulen-System wurde in einer Zeit konzipiert, als Vollzeitarbeit die Norm war – Teilzeitarbeitende fallen durch verschiedene Raster.
Hürde 1: Die BVG-Eintrittsschwelle
Die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) greift erst ab einem Jahreslohn von CHF 22'680. Wer weniger verdient, ist im BVG-Obligatorium nicht versichert und spart kein Pensionskassenguthaben an. Bei mehreren Teilzeitjobs wird jeder Lohn einzeln betrachtet – selbst wenn die Summe deutlich über der Schwelle liegt.
Beispiel:Eine Person arbeitet 30 % bei Arbeitgeber A (CHF 18'000) und 20 % bei Arbeitgeber B (CHF 12'000). Gesamteinkommen: CHF 30'000 – aber bei keinem der beiden Arbeitgeber wird die Eintrittsschwelle erreicht. Resultat: keine PK-Versicherung trotz genügendem Gesamteinkommen.
Lösung: Seit 2021 können sich Personen mit mehreren Arbeitgebern bei der Auffangeinrichtung BVG freiwillig versichern lassen. Allerdings kennen viele Betroffene diese Möglichkeit nicht.
Hürde 2: Der Koordinationsabzug
Der Koordinationsabzugvon CHF 25'725 wird vom Bruttolohn abgezogen, um den in der Pensionskasse versicherten Lohn zu berechnen. Das Problem: Er wird unabhängig vom Beschäftigungsgrad in voller Höhe abgezogen.
Bei einem 60 %-Pensum mit einem Lohn von CHF 48'000 bleiben nach Abzug nur CHF 22'275 als versicherter Lohn. Bei Vollzeit wären es CHF 54'275 – also mehr als doppelt so viel. Die Pensionskassenbeiträge und späteren Renten fallen entsprechend tiefer aus.
Hürde 3: AHV-Beitragslücken
Wer zeitweise gar nicht arbeitet – etwa wegen Kinderbetreuung – riskiert AHV-Beitragslücken. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Rentenkürzung von ca. 2.3 %. Erziehungsgutschriften mildern den Effekt teilweise, decken aber bei Weitem nicht das volle Einkommen ab. Nach einer Scheidung wird das während der Ehe erzielte Einkommen zwar gesplittet, doch das hilft nur bei der AHV, nicht bei der Pensionskasse.
So gross ist die Vorsorgelücke wirklich
Eine Modellrechnung verdeutlicht das Ausmass: Eine Frau, die 15 Jahre Vollzeit arbeitet, dann 10 Jahre auf 40 % reduziert und anschliessend wieder 10 Jahre auf 60 % aufstockt, hat bei Pensionierung ein um rund 35–40 %tieferes PK-Guthaben als bei durchgängiger Vollzeitarbeit. Zusammen mit der reduzierten AHV kann die monatliche Rentenlücke CHF 1'500 bis CHF 2'500 betragen.
Nutzen Sie den Rentenrechner, um Ihre persönliche Situation zu berechnen.
Konkrete Lösungen für Teilzeitarbeitende
1. Säule 3a voll ausschöpfen
Die Säule 3a steht allen Erwerbstätigen offen – unabhängig vom Pensum. Der jährliche Maximalbetrag von CHF 7'258 (mit PK) bringt nicht nur eine bessere Altersvorsorge, sondern auch erhebliche Steuerersparnisse. Gerade für Teilzeitarbeitende mit kleinerem Budget ist auch eine reduzierte Einzahlung sinnvoll – jeder Franken zählt.
2. PK-Einkauf prüfen
Durch einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Vorsorgelücken geschlossen werden. Das Einkaufspotenzial steht auf Ihrem PK-Ausweis. Ein Einkauf ist steuerlich absetzbar und kann über mehrere Jahre verteilt werden, um die Steuerersparnis zu maximieren.
3. Arbeitgeber mit guter PK wählen
Nicht alle Pensionskassen sind gleich. Manche wenden den Koordinationsabzug pro rata an (angepasst ans Pensum) oder verzichten ganz darauf. Bei der Stellenwahl lohnt sich ein Blick in den PK-Ausweis: Der effektive Koordinationsabzug und der Arbeitgeberanteil an den Beiträgen variieren stark.
4. Mehrere Jobs bündeln
Wenn Sie mehrere Teilzeitjobs haben und bei keinem die BVG-Schwelle erreichen, können Sie sich bei der Auffangeinrichtung BVG anmelden. Alternativ erlauben manche Pensionskassen, den Lohn weiterer Arbeitgeber mitzuversichern.
5. Pensum strategisch planen
Kleine Pensumerhöhungen können überproportionale Auswirkungen haben. Eine Erhöhung von 50 % auf 60 % steigert den versicherten Lohn oft um mehr als die proportionalen 20 %, weil der Koordinationsabzug gleich bleibt. Berechnen Sie die Auswirkung vorab.
Die BVG-Reform: Besserung in Sicht
Die geplante BVG-Reform adressiert gezielt die Nachteile für Teilzeitarbeitende. Der feste Koordinationsabzug soll durch einen prozentualen Abzug (20 % des AHV-Lohns) ersetzt und die Eintrittsschwelle gesenkt werden. Damit würden Teilzeitarbeitende deutlich mehr Lohn in der Pensionskasse versichern. Bis die Reform in Kraft tritt, sind die oben genannten Eigeninitiative-Massnahmen umso wichtiger.
Fazit
Teilzeitarbeit ist in der Schweiz weit verbreitet, das Vorsorgesystem aber noch nicht vollständig darauf ausgerichtet. Prüfen Sie Ihre persönliche Situation, nutzen Sie die Säule 3a, evaluieren Sie PK-Einkäufe und planen Sie Ihr Pensum strategisch. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der eigenen Vorsorge ist der beste Schutz vor Altersarmut.
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