BVG-Koordinationsabzug einfach erklärt
Der Koordinationsabzug bestimmt, wie viel Ihres Lohns in der Pensionskasse versichert ist. Für Teilzeitarbeitende kann er zum Problem werden – wir erklären, warum und was Sie dagegen tun können.
Was ist der Koordinationsabzug?
Der Koordinationsabzug ist ein fester Betrag, der vom Bruttolohn abgezogen wird, bevor die Pensionskasse ihre Beiträge berechnet. Er heisst «Koordinationsabzug», weil er die Leistungen der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (BVG) koordiniert – also aufeinander abstimmt. Die AHV deckt den Grundbedarf, die Pensionskasse soll die darüber hinausgehenden Einkommensteile absichern.
Aktuell beträgt der Koordinationsabzug CHF 25'725 pro Jahr (Stand 2026). Das entspricht 7/8 der maximalen AHV-Rente. Der Betrag wird vom Bundesrat periodisch angepasst.
Wie wird der versicherte Lohn berechnet?
Die Formel ist einfach:
Versicherter Lohn = Bruttolohn − Koordinationsabzug
Ein Beispiel: Bei einem Bruttolohn von CHF 80'000 ergibt sich ein versicherter Lohn von CHF 54'275 (80'000 − 25'725). Auf diesen Betrag werden die Pensionskassenbeiträge berechnet – sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil.
Der BVG-Mindestlohn (Eintrittsschwelle) liegt bei CHF 22'680. Verdienen Sie weniger, sind Sie im Obligatorium nicht pensionskassenversichert. Der maximal versicherbare Lohn im BVG-Obligatorium beträgt CHF 62'475 (koordinierter Maximallohn).
Das Problem für Teilzeitarbeitende
Der Koordinationsabzug wird unabhängig vom Beschäftigungsgrad in voller Höhe abgezogen. Das benachteiligt Teilzeitarbeitende massiv:
Beispiel bei 50 %-Pensum:Verdient jemand bei 100 % CHF 70'000 und arbeitet 50 %, beträgt der Lohn CHF 35'000. Nach dem vollen Koordinationsabzug von CHF 25'725 bleiben nur CHF 9'275 als versicherter Lohn – das sind lediglich 26 % des tatsächlichen Einkommens.
Bei 100 % wäre der versicherte Lohn CHF 44'275 (63 % des Einkommens). Teilzeitarbeitende versichern also prozentual deutlich weniger ihres Lohns in der Pensionskasse, was zu erheblichen Vorsorgelücken im Alter führt.
Wer ist besonders betroffen?
- Teilzeitarbeitende mit Pensen unter 70 %
- Personen mit mehreren Teilzeitjobs, die jeweils unter der Eintrittsschwelle liegen
- Wiedereinsteigerinnen nach Familienpause
- Geringverdiener knapp über der BVG-Eintrittsschwelle
Die BVG-Reform und der neue Koordinationsabzug
Die geplante BVG-Reform sieht eine grundlegende Änderung vor: Der feste Koordinationsabzug soll durch einen prozentualen Abzug von 20 % des AHV-Lohns ersetzt werden. Das hätte weitreichende Folgen:
- Teilzeitarbeitende: Bei einem 50 %-Pensum mit CHF 35'000 Lohn wäre der Abzug nur CHF 7'000 statt CHF 25'725 – der versicherte Lohn steigt von CHF 9'275 auf CHF 28'000.
- Geringverdiener: Mehr Lohn wird versichert, was zu höheren Renten führt.
- Besserverdiener: Der Effekt ist minimal, da der prozentuale Abzug bei hohen Löhnen sogar höher sein kann als der heutige Fixbetrag.
So lesen Sie Ihren Pensionskassenausweis
Auf Ihrem jährlichen PK-Ausweis finden Sie die relevanten Angaben:
- Jahreslohn: Ihr gemeldeter Bruttolohn (AHV-Lohn).
- Koordinationsabzug: Der abgezogene Betrag (Standard: CHF 25'725, kann bei überobligatorischen Kassen tiefer sein).
- Versicherter Lohn / koordinierter Lohn: Die Basis für Ihre Beiträge und Leistungen.
- Sparbeiträge: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in Prozent des versicherten Lohns.
- Voraussichtliche Altersleistungen: Hochrechnung Ihrer Rente oder des Kapitals bei Pensionierung.
Viele Pensionskassen wenden im überobligatorischen Bereich einen tieferen Koordinationsabzug an oder verzichten ganz darauf. Prüfen Sie dies auf Ihrem Ausweis – es kann Ihre Rente erheblich beeinflussen.
Was können Sie tun?
Wenn der Koordinationsabzug Ihre Vorsorge schmälert, gibt es mehrere Strategien:
- 3a-Beiträge maximieren: Zahlen Sie den jährlichen Maximalbetrag von CHF 7'258 in die Säule 3a ein, um die Lücke teilweise zu kompensieren.
- Pensionskasse prüfen: Wechseln Sie wenn möglich zu einem Arbeitgeber mit einer grosszügigeren PK-Lösung (tieferer oder kein Koordinationsabzug).
- Freiwilliger PK-Einkauf: Nutzen Sie Einkaufspotenzial, um Ihre Rente zu verbessern und gleichzeitig Steuern zu sparen.
- Pensum erhöhen: Bereits eine Erhöhung von 50 % auf 60 % kann den versicherten Lohn überproportional steigern.
Fazit
Der Koordinationsabzug ist ein zentraler, oft unterschätzter Faktor in der beruflichen Vorsorge. Besonders Teilzeitarbeitende und Geringverdiener sollten ihren PK-Ausweis genau prüfen und aktiv gegensteuern. Mit der Säule 3a und gezielten Einkäufen lassen sich die Lücken schliessen. Nutzen Sie unseren Rentenrechner, um Ihre aktuelle Situation einzuschätzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der BVG-Koordinationsabzug 2026?
Der BVG-Koordinationsabzug beträgt 2026 CHF 26’460 pro Jahr (7/8 der maximalen AHV-Rente). Er wird vom Bruttolohn abgezogen, um den koordinierten / versicherten Lohn zu berechnen. Bei einem Bruttolohn von CHF 80’000 ergibt sich ein versicherter Lohn von CHF 53’540. Der Bundesrat passt den Abzug periodisch an die AHV-Rentenentwicklung an.
Wie wird der koordinierte Lohn berechnet?
Die Formel lautet: Koordinierter Lohn = Bruttolohn − Koordinationsabzug. Bei CHF 80’000 Brutto und Koordinationsabzug 2026 von CHF 26’460 ergeben sich CHF 53’540 versicherter Lohn. Der BVG-Mindestlohn (Eintrittsschwelle) liegt 2026 bei CHF 22’680. Wer weniger verdient, ist im Obligatorium nicht versichert. Der maximal koordinierbare Lohn liegt bei CHF 64’260.
Warum benachteiligt der Koordinationsabzug Teilzeitarbeitende?
Der Koordinationsabzug von CHF 26’460 wird unabhängig vom Pensum in voller Höhe abgezogen. Beispiel 50 %-Pensum mit CHF 35’000 Lohn: Es bleiben nur CHF 8’540 versicherter Lohn (24 % des Einkommens). Bei 100 %-Pensum mit CHF 70’000 wären es CHF 43’540 (62 % des Einkommens). Teilzeitarbeitende versichern 2026 prozentual deutlich weniger – das führt zu Vorsorgelücken von CHF 100’000+.
Wo finde ich den Koordinationsabzug auf meinem PK-Ausweis?
Auf Ihrem jährlichen Pensionskassenausweis finden Sie ihn unter «Koordinationsabzug» oder «koordinierter Lohn». Der versicherte Lohn ist die Basis für alle Sparbeiträge und Leistungen. Wichtig: Viele Pensionskassen wenden im Überobligatorium 2026 einen tieferen Koordinationsabzug an oder verzichten ganz darauf – das verbessert Ihre Vorsorgesituation deutlich. Vergleichen Sie bei Stellenwechsel die PK-Reglemente.
Was hätte die abgelehnte BVG-Reform am Koordinationsabzug geändert?
Die BVG-Reform 2024 wollte den festen Koordinationsabzug von CHF 26’460 durch einen prozentualen Abzug von 20 % des AHV-Lohns ersetzen. Bei 50 %-Pensum mit CHF 35’000 wäre der Abzug nur CHF 7’000 statt CHF 26’460 gewesen – der versicherte Lohn wäre von CHF 8’540 auf CHF 28’000 gestiegen. Die Reform wurde am 22. September 2024 mit 67 % Nein-Stimmen abgelehnt, der fixe Abzug bleibt 2026 bestehen.
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