Convit – Schweizer Vorsorge & Finanzberatung
    Vorsorge
    14. Oktober 2026
    12 Min. Lesezeit

    Kapitalschutz in der Pensionskasse: Was Ihr Altersguthaben schützt und was nicht

    Wie sicher ist Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse? Erfahren Sie, welche Faktoren Ihr Kapital schützen, wo Risiken liegen und wie Sie Ihre Vorsorge Schweiz mit konkreten Zahlen prüfen.

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    Geprüft und veröffentlicht von den Finanzexperten bei Convit Central GmbH

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    Wie gut ist Ihre Vorsorge geschützt?

    Beantworten Sie vier kurze Fragen und erkennen Sie, ob eine persönliche Einordnung Ihrer Vorsorgezahlen sinnvoll ist.

    Frage 1 von 40%

    Kennen Sie den Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse?

    Der Deckungsgrad zeigt die finanzielle Situation der Kasse, beantwortet aber nicht allein Ihre persönliche Leistungsfrage.

    Kapitalschutz in der Pensionskasse: Die Frage hinter der Suche

    Die Search Console zeigt Convit für die Frage «Was schützt mein Altersguthaben in der Pensionskasse?» bereits auf Positionen zwischen 8 und 30, doch nur wenige Suchende klicken weiter. Dabei ist die Frage für viele Erwerbstätige zwischen 35 und 60 Jahren zentral: Reicht das angesparte Kapital bis zur Pensionierung, und wie verlässlich ist die erwartete Leistung?

    Ihr Guthaben in der beruflichen Vorsorge besteht nicht einfach aus einem frei verfügbaren Sparkonto. Es setzt sich aus Altersgutschriften, eingebrachten Guthaben, Zinsen und weiteren Bestandteilen zusammen. Gleichzeitig gelten gesetzliche Mindestregeln nur für den obligatorischen Teil. Für eine belastbare Einschätzung Ihrer persönlichen Situation müssen deshalb mehrere Zahlen zusammenspielen.

    Kurzantwort: Das Altersguthaben wird durch gesetzliche Vorgaben, die finanzielle Lage der Pensionskasse und die Aufteilung in obligatorische sowie überobligatorische Vorsorge geprägt. Der Deckungsgrad zeigt die finanzielle Situation der Kasse, sagt aber allein nicht, wie hoch Ihre persönliche Altersleistung ausfällt. Dafür sind insbesondere Ihr aktuelles Guthaben, der Anteil im Überobligatorium, Ihr Lohn, Ihr Alter und die verbleibende Zeit bis zur Pensionierung entscheidend.

    Tipp: Prüfen Sie zunächst Ihren aktuellen Vorsorgeausweis. Achten Sie auf das Altersguthaben, den versicherten Lohn, die voraussichtliche Altersleistung und die ausgewiesene Aufteilung zwischen obligatorischem und überobligatorischem Guthaben.

    Was «Kapitalschutz» in der Pensionskasse bedeutet

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    Der Begriff Kapitalschutz kann unterschiedliche Erwartungen auslösen. In der Pensionskasse bedeutet er nicht, dass jede mögliche Veränderung der künftigen Rente ausgeschlossen ist. Geschützt sind vielmehr bestimmte Ansprüche innerhalb des gesetzlichen Vorsorgesystems. Dazu gehören die Regeln des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge, die Verzinsung des obligatorischen Altersguthabens nach dem geltenden Mindestzinssatz und der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium beim Referenzalter.

    Für das Jahr 2026 beträgt der Mindestzinssatz auf dem obligatorischen Altersguthaben 1,25 %. Der Mindestumwandlungssatz liegt im Obligatorium beim Referenzalter bei 6,8 %. Diese Werte bilden wichtige gesetzliche Eckpunkte. Sie bedeuten jedoch nicht, dass Ihr gesamtes Guthaben mit 1,25 % verzinst oder bei der Pensionierung vollständig mit 6,8 % umgewandelt wird. Im Überobligatorium können andere Regeln gelten.

    Auch die finanzielle Lage der Pensionskasse ist relevant. Der Deckungsgrad beschreibt vereinfacht, in welchem Verhältnis die vorhandenen Mittel zu den Verpflichtungen der Kasse stehen. Ein höherer Deckungsgrad kann auf eine grössere finanzielle Reserve hindeuten; für Ihre persönliche Beurteilung genügt diese Kennzahl allein jedoch nicht. Sie müssen zusätzlich wissen, wie viel Ihres Guthabens dem Obligatorium und wie viel dem Überobligatorium zugeordnet ist.

    Obligatorium und Überobligatorium: Der entscheidende Unterschied

    Das BVG-Obligatorium gilt für versicherte Lohnteile innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Die Eintrittsschwelle beträgt 2026 CHF 22'680 Jahreslohn. Der Koordinationsabzug liegt bei CHF 26'460, der obere Grenzlohn bei CHF 90'720. Der koordinierte Lohn beträgt mindestens CHF 3'780 und höchstens CHF 64'260.

    Arbeitgeber können zusätzlich Lohnbestandteile versichern, die über diese Grenzen hinausgehen. Dieser Bereich wird Überobligatorium genannt. Auch bessere Leistungen, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen, können dem überobligatorischen Bereich zugeordnet sein. Welche Verzinsung, Umwandlung und Leistungsberechnung gilt, hängt vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab.

    Das ist für den Kapitalschutz wichtig: Der Mindestumwandlungssatz von 6,8 % gilt nicht automatisch für das gesamte Altersguthaben. Bei einer gemischten Berechnung kann die Pensionskasse für den überobligatorischen Anteil einen eigenen Umwandlungssatz anwenden. Eine verbindliche Berechnung ist deshalb nur mit Ihrem Vorsorgeausweis und dem Reglement möglich.

    Die Altersgutschriften steigen mit dem Alter. 2026 betragen sie 7 % für 25- bis 34-Jährige, 10 % für 35- bis 44-Jährige, 15 % für 45- bis 54-Jährige und 18 % für 55- bis 65-Jährige des koordinierten Lohns. Diese Prozentsätze sind keine Rendite, sondern gesetzlich definierte Sparbeiträge auf dem koordinierten Lohn im Obligatorium.

    Wichtig: Prüfen Sie, ob Ihr Vorsorgeausweis den überobligatorischen Anteil separat ausweist. Ohne diese Angabe lässt sich nicht zuverlässig beurteilen, welcher Teil Ihres Guthabens nach gesetzlichen Mindestregeln berechnet wird.

    Welche Faktoren Ihr Altersguthaben schützen

    Erstens schafft das BVG einen gesetzlichen Rahmen. Die Mindestverzinsung des obligatorischen Altersguthabens und der Mindestumwandlungssatz setzen Untergrenzen für bestimmte Teile der beruflichen Vorsorge. Zweitens wird Ihr Guthaben innerhalb der Pensionskasse kollektiv verwaltet. Die Kasse investiert die Vermögen nach ihrer Anlagestrategie und trägt Verantwortung für die Erfüllung der Vorsorgeverpflichtungen.

    Drittens schützen vollständige und korrekte Beitragszahlungen Ihre Vorsorge. Ein Stellenwechsel, Teilzeit, längere Erwerbsunterbrüche oder eine nicht überwiesene Austrittsleistung können dazu führen, dass Guthaben an einem anderen Ort liegt. Bei einem Wechsel muss die Austrittsleistung an die neue Pensionskasse übertragen werden. Ist dies nicht geschehen, kann die Suche über die Zentralstelle 2. Säule sinnvoll sein.

    Viertens stärkt eine frühzeitige Planung den finanziellen Spielraum. Die Säule 3a kann das Einkommen im Alter ergänzen. 2026 können Personen mit Pensionskasse höchstens CHF 7'258 einzahlen. Ohne Pensionskasse sind 20 % des Nettoerwerbseinkommens möglich, höchstens CHF 36'288.

    Seit 2025 können Beitragslücken ab dem Jahr 2025 während zehn Jahren nachgezahlt werden. Pro nachzuzahlendes Jahr gilt höchstens der kleine Höchstbetrag; Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Nachzahlungsjahr. Eine Nachzahlung sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern zusammen mit Liquidität, Steuern und den übrigen Vorsorgezielen.

    Was Ihr Altersguthaben nicht automatisch schützt

    Die Pensionskasse schützt nicht vor jeder wirtschaftlichen oder persönlichen Veränderung. Sinkt Ihr versicherter Lohn, können künftig tiefere Altersgutschriften entstehen. Bei Teilzeitarbeit kann der Koordinationsabzug im Verhältnis zum Pensum die Vorsorge zusätzlich beeinflussen. Ein längerer Erwerbsunterbruch führt zu fehlenden Beitragsjahren und damit zu einer tieferen Kapitalbildung.

    Auch ein Stellenwechsel kann Lücken verursachen. Wird die Austrittsleistung nicht korrekt an die neue Kasse überwiesen, liegt sie möglicherweise auf einem Freizügigkeitskonto oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Über den 2.-Säule-Finder kann eine Suche nach vergessenen Guthaben angestossen werden. Für die Verwaltung eines bereits gefundenen Guthabens kann ein Freizügigkeitskonto relevant sein.

    Eine weitere Grenze betrifft die Anlagen. Die berufliche Vorsorge ist langfristig angelegt, aber die finanzielle Situation einer Pensionskasse kann sich verändern. Der Deckungsgrad kann steigen oder sinken. Daraus folgt nicht automatisch eine konkrete Kürzung Ihrer gesetzlichen Ansprüche, doch die Kennzahl gehört zur Gesamtbeurteilung.

    Bei der Säule 3a hängt das Risiko vom Produkttyp und bei fondsgebundenen Lösungen von der gewählten Fondsstrategie ab. Fondsgebundene Renditen sind marktabhängig und nicht garantiert. Historische Entwicklungen erlauben keine sichere Aussage über die Zukunft.

    Rechenbeispiel: Altersguthaben bis zum Referenzalter

    Das folgende Beispiel zeigt einen möglichen Rechenweg, ersetzt aber keine persönliche Vorsorgeberechnung. Alle nicht gesetzlich vorgegebenen Werte sind ausdrücklich Annahmen.

    • Annahme: Person, 45 Jahre, wohnhaft im Kanton Zürich.
    • Annahme: Jahreslohn CHF 90'720 und durchgehend versicherter koordinierter Lohn von CHF 64'260.
    • Annahme: Das heutige Altersguthaben beträgt CHF 250'000.
    • Annahme: Bis zum Referenzalter verbleiben 20 Jahre.
    • Annahme: Es werden nur die Altersgutschriften betrachtet; Zinsen, Lohnveränderungen und überobligatorische Regeln werden nicht eingerechnet.
    RechenschrittBerechnungErgebnis in CHF
    Ausgangswert koordiniertes GuthabenHeute vorhandenes AltersguthabenCHF 250'000
    Jährliche Altersgutschrift15 % von CHF 64'260, Annahme für das Alter 45 bis 54CHF 9'639
    Altersgutschriften bis 65CHF 9'639 × 20 Jahre, Annahme eines konstanten LohnsCHF 192'780
    Altersguthaben vor ZinsCHF 250'000 + CHF 192'780CHF 442'780
    Illustrative JahresrenteCHF 442'780 × 6,8 %, nur als Annahme für vollständige Anwendung des MindestumwandlungssatzesCHF 30'109

    Das Ergebnis von CHF 442'780 ist kein garantierter Endbetrag. In der Praxis ändern sich Lohn, Beschäftigungsgrad, Verzinsung, Einkaufsmöglichkeiten und die Aufteilung zwischen obligatorischem und überobligatorischem Guthaben. Auch die illustrative Jahresrente von CHF 30'109 darf nicht als persönliche Leistungszusage verstanden werden. Nutzen Sie für eine erste Orientierung den Rentenrechner und lassen Sie die Angaben danach anhand Ihres Vorsorgeausweises einordnen.

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    Für wen lohnt sich eine vertiefte Prüfung?

    Eine vertiefte Prüfung der Vorsorge Schweiz lohnt sich besonders für Personen ab etwa 35 Jahren, weil ab diesem Zeitpunkt die verbleibende Zeit bis zur Pensionierung und die Auswirkungen von Lohnveränderungen sichtbar werden. Relevant ist die Prüfung auch bei einem Wechsel der Arbeitsstelle, einer Reduktion des Pensums, einer Selbstständigkeit oder einem Wiedereinstieg nach einem Erwerbsunterbruch.

    Für Personen mit hohem Einkommen ist die Aufteilung zwischen obligatorischer und überobligatorischer Vorsorge besonders wichtig. Liegt der Jahreslohn über CHF 90'720, wird nicht jeder Lohnbestandteil nach denselben gesetzlichen Mindestregeln versichert. Bei Lohnteilen über CHF 136'080 können zudem 1e-Pläne der Kadervorsorge möglich sein. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, ergibt sich aus dem Vorsorgereglement.

    Auch Familien sollten die Vorsorge als Ganzes betrachten. Neben der Pensionskasse können die gebundene Säule 3a und die freie Vorsorge Säule 3b eine Rolle spielen. Bei Liechtenstein Life gehören dazu beispielsweise Prosperity 3a und Prosperity Plus. Bei Prosperity 3a sind je nach Lösung Fondsstrategien, Kapitalgarantien und optionale Risikoleistungen wählbar. Die konkrete Eignung hängt von Ziel, Zeithorizont, Risikobereitschaft und finanzieller Situation ab.

    Wann sollte man vorsichtig sein?

    Vorsicht ist angebracht, wenn eine einzelne Kennzahl als vollständige Antwort dargestellt wird. Ein Deckungsgrad beantwortet nicht, wie hoch Ihre persönliche Rente sein wird. Umgekehrt sagt ein hohes Altersguthaben ohne Kenntnis des überobligatorischen Anteils wenig über den anwendbaren Umwandlungssatz aus.

    Vorsicht gilt auch bei Renditeannahmen. Eine fondsgebundene Lösung kann langfristig an den Kapitalmärkten partizipieren, unterliegt aber Wertschwankungen. Renditen sind nicht garantiert. Ebenso darf eine Kapitalgarantie nicht mit einer Garantie auf eine bestimmte Gesamtrendite verwechselt werden.

    Prüfen Sie ausserdem, ob ein freiwilliger Einkauf oder eine 3a-Einzahlung zu Ihrer Liquidität passt. Der maximale 3a-Beitrag mit Pensionskasse beträgt 2026 CHF 7'258. Eine Einzahlung kann das steuerbare Einkommen reduzieren, bindet das Geld aber grundsätzlich bis zu einem zulässigen Bezug. Planen Sie deshalb auch Wohneigentum, Pensionierung und mögliche Erwerbsunterbrüche ein.

    ProdukttypTypischer ZweckWertentwicklungWorauf Sie achten sollten
    Bank-3a-KontoGebundene Vorsorge mit kontobasierter VerzinsungVom Zinsumfeld und den Konditionen des jeweiligen Instituts abhängigVerzinsung, Bezugsmöglichkeiten und langfristige Kaufkraft prüfen
    Bank-3a-DepotGebundene Vorsorge mit WertschriftenanlagenMarktabhängig und nicht garantiertAnlagestrategie, Schwankungen und Zeithorizont berücksichtigen
    Fondsgebundene 3a-VersicherungGebundene Vorsorge kombiniert mit wählbaren Vorsorge- und RisikoleistungenBei Fondsanlagen marktabhängig; Garantien sind lösungsabhängigGarantien, Fondsstrategie, Flexibilität und Versicherungsleistungen verstehen

    Die Tabelle stellt Produkttypen sachlich gegenüber. Bank-3a-Konten und Bank-3a-Depots werden von Convit nicht vermittelt. Bei konkreten fondsgebundenen Vorsorgelösungen kann Prosperity 3a von Liechtenstein Life als Beispiel dienen. Convit Central GmbH ist dafür gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG.

    Wie Säule 3a und freie Vorsorge ergänzen können

    Die Pensionskasse bildet zusammen mit der AHV die erste und zweite Säule. Die AHV-Maximalrente beträgt 2026 CHF 2'520 pro Monat, die Minimalrente CHF 1'260. Für Ehepaare gilt ein Plafond von CHF 3'780. Bei vollständiger Beitragsdauer sind 44 Beitragsjahre erforderlich; jedes fehlende Jahr reduziert die Rente um rund 2,3 %.

    Diese Werte zeigen, weshalb viele Erwerbstätige zusätzlich vorsorgen. Eine Einlage in die Säule 3a reduziert das steuerbare Einkommen. Während der Laufzeit fällt auf Erträge keine Verrechnungssteuer an. Beim Bezug gelten jedoch steuerliche Regeln, die je nach Situation und Kanton zu berücksichtigen sind.

    Für den langfristigen Vermögensaufbau ausserhalb der gebundenen Vorsorge kann die freie Vorsorge Säule 3b eingesetzt werden. Prosperity Plus ist ein konkretes Beispiel aus der Produktwelt von Liechtenstein Life. Bei Paaren oder für Kinder können je nach Zielsetzung auch Prosperity Duo oder Prosperity Junior relevant sein. Entscheidend ist nicht die Produktbezeichnung, sondern ob Laufzeit, Flexibilität, Risikoschutz und gewünschter Bezug zusammenpassen.

    Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Pensionskasse, Säule 3a und freie Vorsorge gemeinsam eine nachvollziehbare Altersleistung ergeben. Mit dem 3a-Vergleich können Sie zunächst die unterschiedlichen Produkttypen und Entscheidungsfragen strukturieren.

    Was Sie jetzt konkret tun können

    1. Fordern Sie den aktuellen Vorsorgeausweis an und notieren Sie Altersguthaben, versicherten Lohn, voraussichtliche Altersleistung sowie obligatorischen und überobligatorischen Anteil.
    2. Prüfen Sie den Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse im Geschäftsbericht oder in den zugänglichen Informationen der Kasse. Ordnen Sie diese Kennzahl zusammen mit Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis ein.
    3. Kontrollieren Sie bei früheren Stellenwechseln, ob alle Austrittsleistungen übertragen wurden. Bei Unsicherheit nutzen Sie den 2.-Säule-Finder.
    4. Berechnen Sie, ob Sie den 3a-Maximalbetrag von CHF 7'258 für 2026 ausschöpfen möchten und ob eine mögliche Nachzahlung ab 2025 für Sie in Betracht kommt.
    5. Nutzen Sie den Rentenrechner, um AHV, Pensionskasse und zusätzliche Vorsorge in einer ersten Übersicht zusammenzuführen.
    6. Lassen Sie Ihre Situation einordnen, wenn Angaben fehlen oder Sie zwischen Kapitalbezug und monatlicher Leibrente abwägen.

    Häufige Fehler

    Nur auf den Deckungsgrad schauen

    Der Deckungsgrad ist eine wichtige Kennzahl der Pensionskasse, beantwortet aber nicht die persönliche Leistungsfrage. Vermeiden Sie diesen Fehler, indem Sie ihn mit dem Vorsorgeausweis und der Aufteilung Ihres Guthabens verbinden.

    Das gesamte Guthaben mit 6,8 % berechnen

    Der Mindestumwandlungssatz von 6,8 % gilt im Obligatorium beim Referenzalter. Für den überobligatorischen Anteil können andere Regeln gelten. Prüfen Sie deshalb die Berechnung Ihrer Pensionskasse, statt den Prozentsatz pauschal anzuwenden.

    Vergessene Freizügigkeitsguthaben übersehen

    Nach mehreren Stellenwechseln kann ein Teil der Vorsorge an einem früheren Ort liegen. Eine Suche über die Zentralstelle 2. Säule kann helfen, solche Guthaben aufzuspüren.

    Renditen als Zusage verstehen

    Bei fondsgebundenen Lösungen sind Renditen marktabhängig und nicht garantiert. Planen Sie mit verschiedenen Szenarien und berücksichtigen Sie auch die Möglichkeit von Wertschwankungen.

    Steuern und Liquidität nicht einbeziehen

    Eine 3a-Einzahlung kann steuerlich wirken, bindet das Geld jedoch grundsätzlich. Prüfen Sie vor einer Einzahlung, ob Sie in den kommenden Jahren Mittel für Wohneigentum, Weiterbildung oder andere Ziele benötigen.

    Ihre Vorsorge jetzt einordnen lassen

    Eine belastbare Antwort auf die Frage nach dem Kapitalschutz entsteht erst, wenn Ihre persönlichen Zahlen zusammengeführt sind. Dazu gehören der aktuelle Stand der Pensionskasse, der Deckungsgrad, der überobligatorische Anteil, der versicherte Lohn und die verbleibende Zeit bis zur Pensionierung.

    Die Beratung kann auch zeigen, ob eine Ergänzung über die Säule 3a oder die freie Vorsorge sinnvoll in Ihre Planung passt. Bei einer fondsgebundenen Lösung wie Prosperity 3a sind unter anderem Fondsstrategie, Kapitalgarantie und optionale Risikoleistungen zu prüfen. Die Vermittlung erfolgt über Convit Central GmbH als gebundenen Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG.

    Ihre Zahlen einordnen lassen – kostenlos und unverbindlich: Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch über den Kontakt. So klären Sie, welche Angaben noch fehlen und welche nächsten Schritte zu Ihrer Vorsorge Schweiz passen.

    Wie gut Ihr Guthaben geschützt ist, zeigt sich insbesondere am Deckungsgrad Ihrer Kasse und am Anteil im Überobligatorium. Diese beiden Angaben stehen nicht in diesem Artikel, weil sie individuell sind. Für eine verbindliche Antwort fehlen daher genau diese Werte sowie Ihr aktuelles Altersguthaben und die Zeit bis zur Pensionierung.

    Quellen

    Weiterführend

    Wichtige Hinweise zu diesem Beitrag

    Die Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG. Wir vermitteln ausschliesslich Vorsorgelösungen dieser Gesellschaft und nehmen keinen Anbietervergleich vor.

    Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Empfehlung. Ob eine Lösung zu Ihnen passt, zeigt erst eine persönliche Analyse Ihrer Situation.

    Ihre persönliche Situation, Ihr Wohnkanton und Ihr Einkommen bestimmen die steuerliche Wirkung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre kantonale Steuerverwaltung; dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

    Fondsgebundene Lösungen unterliegen Marktrisiken. Die Wertentwicklung ist nicht garantiert, und die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Kosten, Laufzeit und Rückkaufswert einer bestehenden Police prüfen Sie vor jedem Entscheid individuell.

    Fragen des Ehe-, Güter- und Erbrechts klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung oder Ihrem Notariat; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihr Guthaben in der Pensionskasse ist Ihre Vorsorgeeinrichtung zuständig: Wir vermitteln keine Lösungen der zweiten Säule. Über Hypothek und Tragbarkeit entscheidet Ihre Bank.

    Ein Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung und kein Kaufzwang.

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    Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG und wird im Vermittlungsfall vom Versicherer durch eine Provision vergütet. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

    Portrait von Milion Mohamed, Chief Technology Officer (CTO) bei Convit
    Autor
    CTO Convit Central GmbH

    Milion Mohamed

    Chief Technology Officer (CTO)

    CTO bei Convit Central. Verantwortlich für digitale Plattform, KI-gestützte Beratung und technologische Innovation in der Vorsorge.

    2+ Jahre ErfahrungSprachen: 5Mehr über Milion

    Häufige Fragen

    Ist mein Altersguthaben in der Pensionskasse garantiert?
    Für den obligatorischen Teil gelten gesetzliche Mindestregeln, darunter der Mindestzinssatz von 1,25 % im Jahr 2026 und der Mindestumwandlungssatz von 6,8 % im Obligatorium beim Referenzalter. Das gesamte Guthaben ist jedoch nicht automatisch nach denselben Regeln geschützt. Besonders der überobligatorische Anteil muss separat betrachtet werden.
    Was sagt der Deckungsgrad meiner Pensionskasse aus?
    Der Deckungsgrad zeigt vereinfacht das Verhältnis zwischen den vorhandenen Mitteln und den Verpflichtungen einer Pensionskasse. Er ist eine wichtige Kennzahl zur finanziellen Lage der Kasse, sagt allein aber nicht, wie hoch Ihre persönliche Altersleistung ausfällt.
    Gilt der Mindestumwandlungssatz von 6,8 % für mein gesamtes Guthaben?
    Nein. Der Mindestumwandlungssatz von 6,8 % gilt im Obligatorium beim Referenzalter. Für das Überobligatorium können gemäss Vorsorgereglement andere Umwandlungssätze gelten.
    Was passiert bei einem Stellenwechsel mit meinem Pensionskassenguthaben?
    Die Austrittsleistung sollte an die neue Pensionskasse übertragen werden. Liegt ein früheres Guthaben nicht bei der aktuellen Kasse, kann es sich auf einem Freizügigkeitskonto oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG befinden. Eine Suche über die Zentralstelle 2. Säule kann bei vergessenen Guthaben helfen.
    Wie viel darf ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?
    Mit Pensionskasse beträgt der Höchstbetrag 2026 CHF 7'258 pro Jahr. Ohne Pensionskasse können 20 % des Nettoerwerbseinkommens eingezahlt werden, höchstens CHF 36'288.
    Kann eine fondsgebundene Säule 3a mein Altersguthaben schützen?
    Eine fondsgebundene Lösung kann die Vorsorge ergänzen und je nach Lösung mit wählbaren Kapitalgarantien oder Risikoleistungen verbunden sein. Die Fondsrenditen sind jedoch marktabhängig und nicht garantiert. Entscheidend sind die gewählte Lösung, der Zeithorizont und Ihre persönliche Risikofähigkeit.

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