Convit – Schweizer Vorsorge & Finanzberatung
    Vorsorge
    27. Oktober 2026
    10 Min. Lesezeit

    Betriebliche Vorsorge für Unternehmen: Pflichten, Spielräume und Kosten der Pensionskasse aus Sicht des Arbeitgebers

    Die Search Console zeigt diesen Beitrag bereits auf Position 8 bis 30, doch er wird noch selten angeklickt. Erfahren Sie, welche Pflichten Unternehmen bei der Pensionskasse haben, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Vorsorgefragen für Inhaber und Kader wichtig sind.

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    Geprüft und veröffentlicht von den Finanzexperten bei Convit Central GmbH

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    Frage 1 von 40%

    Wie viele Mitarbeitende beschäftigen Sie?

    Die Anzahl und Altersstruktur beeinflussen die Beitrags- und Risikokosten der Pensionskasse.

    Warum die betriebliche Vorsorge für Arbeitgeber jetzt wichtig ist

    Die Search Console zeigt diesen Beitrag bereits auf Position 8 bis 30, doch er wird noch selten angeklickt. Viele Arbeitgeber suchen konkret nach den Pflichten, Kosten und Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Pensionskasse – und möchten wissen, wie sich diese Fragen auf die eigene Vorsorge auswirken.

    Für Unternehmen in der Schweiz ist die berufliche Vorsorge mehr als eine Lohnnebenleistung. Sie beeinflusst die Arbeitgeberkosten, die Attraktivität von Stellen, die Absicherung bei Invalidität oder Tod und die Altersvorsorge der Mitarbeitenden. Gleichzeitig unterscheiden sich die Auswirkungen je nach Lohnstruktur, Personalbestand und Zusammensetzung des Kaders.

    Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Grundlagen für 2026. Er zeigt, welche Zahlen gesetzlich vorgegeben sind, wo Gestaltungsspielraum besteht und weshalb eine belastbare Beurteilung immer konkrete Angaben zu Ihrem Unternehmen benötigt.

    Kurzantwort: Unternehmen müssen Mitarbeitende ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 grundsätzlich der beruflichen Vorsorge unterstellen, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten hängen unter anderem vom koordinierten Lohn, vom Alter der Mitarbeitenden, von Risikoleistungen und vom Vorsorgereglement ab. Für Inhaber und Kader können ergänzende Lösungen der Säule 3a oder 3b relevant sein.

    Tipp: Prüfen Sie zunächst die Lohnsumme, die Altersstruktur und die aktuelle Aufteilung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Erst danach lässt sich einschätzen, welche Stellschrauben für Ihr Unternehmen tatsächlich relevant sind.

    Welche Unternehmen der Pensionskasse angeschlossen sein müssen

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    Die obligatorische berufliche Vorsorge beginnt für Arbeitnehmende, wenn der Jahreslohn die Eintrittsschwelle von CHF 22'680 erreicht. Diese Zahl gilt für das Jahr 2026. Massgebend ist grundsätzlich der AHV-pflichtige Lohn, wobei für die konkrete Berechnung die gesetzlichen Vorgaben und das Vorsorgereglement zu beachten sind.

    Der versicherte Lohn wird nicht einfach mit dem gesamten Bruttolohn gleichgesetzt. Im Obligatorium wird der Koordinationsabzug von CHF 26'460 berücksichtigt. Der koordinierte Lohn beträgt 2026 mindestens CHF 3'780 und höchstens CHF 64'260. Für Lohnteile oberhalb des obligatorischen Bereichs können weitergehende Vorsorgelösungen vorgesehen werden.

    Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden korrekt anmelden, die Beiträge fristgerecht abrechnen und die Informationen der Vorsorgeeinrichtung umsetzen. Bei Stellenwechseln sind zudem die Austrittsleistung und die Weiterleitung an die neue Vorsorgeeinrichtung oder ein Freizügigkeitskonto zu berücksichtigen.

    Für Kader und Lohnteile über CHF 136'080 können 1e-Pläne eine Rolle spielen. Sie betreffen Lohnteile über dem Zehnfachen des oberen Grenzlohns und folgen besonderen Regeln. Ob ein solcher Plan zweckmässig ist, hängt von der Lohnstruktur, den Anlageentscheiden und dem Vorsorgeziel ab.

    Welche Kosten der Pensionskasse Arbeitgeber tragen

    Die Kosten der beruflichen Vorsorge bestehen nicht aus einer einzigen Pauschale. Sie setzen sich typischerweise aus Sparbeiträgen für das Altersguthaben, Beiträgen für Risiken wie Tod und Invalidität sowie Kosten für Verwaltung und weitere Leistungen zusammen. Die genaue Höhe ist abhängig vom Vorsorgereglement und den versicherten Personen.

    Bei den Altersgutschriften gelten 2026 folgende gesetzlichen Altersstufen: 7 Prozent des koordinierten Lohns im Alter von 25 bis 34 Jahren, 10 Prozent von 35 bis 44 Jahren, 15 Prozent von 45 bis 54 Jahren und 18 Prozent von 55 bis 65 Jahren. Diese Prozentsätze sind Altersgutschriften und nicht automatisch die gesamte Arbeitgeberrechnung.

    Der Arbeitgeber muss mindestens gleich hohe Beiträge leisten wie alle Arbeitnehmer zusammen. Je nach Vorsorgeplan kann der Arbeitgeber freiwillig einen höheren Anteil übernehmen. Das kann die Personalgewinnung unterstützen, erhöht aber gleichzeitig die laufenden Kosten. Eine Veränderung sollte deshalb immer anhand der gesamten Lohnsumme und der Personalstruktur beurteilt werden.

    Zusätzlich können Risikobeiträge bei einer älteren Belegschaft stärker ins Gewicht fallen. Auch Lohnbestandteile, Teilzeitpensen, Ein- und Austritte sowie unbezahlte Abwesenheiten beeinflussen die Abrechnung. Eine einzelne Prozentzahl reicht deshalb nicht aus, um die jährlichen Pensionskassenkosten eines Betriebs zu bestimmen.

    Wichtig: Prüfen Sie, ob die ausgewiesenen Beiträge in Ihrer Lohnbuchhaltung zwischen Sparen, Risiko und Verwaltung klar aufgeteilt sind. So erkennen Sie besser, welche Kosten langfristig Altersguthaben bilden und welche der Absicherung oder Administration dienen.

    Gesetzliche Zahlen und Spielräume im Jahr 2026

    Das BVG gibt Mindeststandards vor. Der Mindestzinssatz auf dem obligatorischen Altersguthaben beträgt 2026 1,25 Prozent. Der Mindestumwandlungssatz liegt im Obligatorium beim Referenzalter bei 6,8 Prozent. Daraus lässt sich jedoch keine individuelle Altersrente des einzelnen Mitarbeitenden ableiten, weil Guthaben, Beitragsdauer, Lohnentwicklung und überobligatorische Anteile unterschiedlich sind.

    Der obere Grenzlohn des Obligatoriums beträgt CHF 90'720. Der koordinierte Lohn ist auf CHF 64'260 begrenzt. Für Arbeitgeber mit vielen Mitarbeitenden oberhalb dieser Grenze ist deshalb besonders wichtig, ob der Vorsorgeplan zusätzliche Lohnbestandteile versichert.

    Die BVG-Reform wurde am 22. September 2024 abgelehnt. Für 2026 gelten weiterhin die bisherigen Regeln. Arbeitgeber sollten bei der Planung nicht mit bereits verworfenen Reformwerten rechnen, sondern die aktuell gültigen Grenzbeträge und das geltende Vorsorgereglement verwenden.

    Auch die AHV gehört zur Gesamtbetrachtung. Bei voller Beitragsdauer von 44 Jahren beträgt die AHV-Altersrente 2026 mindestens CHF 1'260 und höchstens CHF 2'520 pro Monat. Für Ehepaare gilt ein Plafond von CHF 3'780. Jedes fehlende Beitragsjahr kann die AHV-Rente um rund 2,3 Prozent kürzen. Für die persönliche Planung kann der Rentenrechner eine erste Orientierung liefern.

    Rechenbeispiel: Pensionskassenbeiträge eines Kaderangestellten

    Das folgende Beispiel zeigt den Rechenweg anhand der gesetzlichen Grenzbeträge. Es handelt sich um eine vereinfachte Illustration und nicht um eine individuelle Beitragsabrechnung.

    • Annahme: Die angestellte Person ist 45 Jahre alt.
    • Annahme: Die Person arbeitet in einem Unternehmen im Kanton Zürich.
    • Annahme: Der Jahreslohn beträgt CHF 100'000.
    • Annahme: Es wird nur der obligatorische koordinierte Lohn betrachtet.
    • Annahme: Die Altersgutschrift beträgt gemäss Altersstufe 15 Prozent.
    • Annahme: Risiko- und Verwaltungskosten werden nicht eingerechnet, weil dafür keine pauschale gesetzliche Zahl verwendet werden kann.
    RechenschrittAusgangswertBerechnungErgebnis in CHF
    JahreslohnAnnahme: CHF 100'000AusgangswertCHF 100'000
    Abzug des KoordinationsabzugsCHF 100'000CHF 100'000 minus CHF 26'460CHF 73'540
    Anwendung der oberen LimiteCHF 73'540Begrenzung auf maximal CHF 64'260CHF 64'260
    AltersgutschriftCHF 64'26015 Prozent von CHF 64'260CHF 9'639
    EinordnungCHF 9'639Obligatorische Altersgutschrift vor Risiko- und VerwaltungskostenCHF 9'639

    Im Beispiel beträgt die jährliche Altersgutschrift somit CHF 9'639. Das ist nicht automatisch der Arbeitgeberanteil. Entscheidend ist, wie der Vorsorgeplan die Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilt und welche zusätzlichen Leistungen versichert sind. Für eine vollständige Kostenrechnung fehlen unter anderem die Anzahl Mitarbeitender, deren Alter, Löhne und der konkrete Vorsorgeplan.

    Zum Vergleich kann dieselbe Person den Säule-3a-Höchstbetrag von CHF 7'258 im Jahr 2026 einzahlen, sofern sie einer Pensionskasse angeschlossen ist. Dieser Betrag reduziert das steuerbare Einkommen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Die Säule 3a ersetzt jedoch nicht die berufliche Vorsorge des Unternehmens.

    Rechner

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    Produkttypen der Vorsorge sachlich eingeordnet

    Arbeitgeber und selbstständig erwerbende Personen begegnen verschiedenen Vorsorgetypen. Die folgende Übersicht beschreibt deren Funktion, ohne einzelne Anbieter oder Offerten zu beurteilen.

    ProdukttypTypischer ZweckSteuerliche EinordnungWichtige Besonderheit
    PensionskasseBerufliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenvorsorge für MitarbeitendeBeiträge und Leistungen richten sich nach den gesetzlichen und reglementarischen RegelnArbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerbeiträge werden gemeinsam finanziert
    Bank-3a-Konto oder -DepotGebundene private Vorsorge mit Konto- oder WertschriftenlösungEinzahlungen können das steuerbare Einkommen reduzierenWertentwicklung und Bedingungen hängen vom gewählten Produkttyp ab
    Fondsgebundene 3a-VersicherungGebundene Vorsorge mit Anlagekomponente und wählbaren VersicherungsleistungenEinzahlungen können das steuerbare Einkommen reduzieren; die gesetzlichen Bezugsregeln geltenFondsrenditen sind marktabhängig und nicht garantiert
    Säule 3bFreier Vermögensaufbau und ergänzende RisikoabsicherungDie steuerliche Behandlung hängt von Ausgestaltung und Kanton abMehr Flexibilität als bei der gebundenen Vorsorge, jedoch andere Steuerregeln

    Bei einer fondsgebundenen 3a-Vorsorge wie Prosperity 3a von Liechtenstein Life können verschiedene Fondsstrategien gewählt werden. Die Lösung bietet gemäss den publizierten Produktangaben unter anderem bis zu 10 kombinierbare Fonds aus einer Auswahl von über 150 Fonds, wählbare ETF-Strategien und mehrmals jährlich mögliche gebührenfreie Fondswechsel. Je nach Lösung sind Kapitalgarantien von 0, 50, 80 oder 100 Prozent wählbar.

    Die Anlageergebnisse solcher Lösungen sind marktabhängig und nicht garantiert. Historische Renditen sind keine Garantie für die Zukunft. Für freie Vorsorge und Vermögensaufbau kann Prosperity Plus thematisch relevant sein. Bei Paaren oder Familien kommen je nach Zielsetzung auch Prosperity Duo oder Prosperity Junior in Betracht.

    Für Ihre persönliche Einordnung können Sie den 3a-Vergleich nutzen. Die Darstellung von Produkttypen ersetzt keine Prüfung Ihrer konkreten Ziele, Liquidität und Risikofähigkeit.

    Ihre Zahlen einordnen lassen – kostenlos und unverbindlich: Wenn Sie als Inhaberin, Inhaber oder Kaderperson wissen möchten, wie berufliche und private Vorsorge zusammenspielen, können Sie über den Kontakt ein Gespräch anfragen.

    Für wen lohnt sich eine vertiefte Vorsorgeplanung?

    Eine vertiefte Planung ist besonders für Unternehmerinnen und Unternehmer sinnvoll, deren Einkommen stark schwankt oder deren Vorsorge teilweise vom Geschäftserfolg abhängt. Auch Personen mit mehreren Rollen – beispielsweise als Arbeitgeber, Aktionär und angestellte Führungskraft – sollten die verschiedenen Vorsorgegefässe zusammen betrachten.

    Für Kader mit einem Lohn über CHF 90'720 stellt sich oft die Frage, welcher Teil obligatorisch und welcher Teil überobligatorisch versichert ist. Bei Lohnteilen über CHF 136'080 können 1e-Pläne eine zusätzliche Kategorie bilden. Dabei müssen Anlageentscheidungen, Risikobereitschaft und langfristige Zielsetzungen zusammenpassen.

    Auch bei einer Unternehmensgründung, einem Wechsel der Rechtsform oder starkem Personalwachstum lohnt sich eine frühzeitige Prüfung. Eine Lohnsumme von CHF 500'000 kann bei anderer Altersstruktur und anderem Kaderanteil zu einer deutlich anderen Kostenstruktur führen als dieselbe Lohnsumme mit überwiegend jüngeren Mitarbeitenden. Annahme: CHF 500'000 ist in diesem Beispiel lediglich ein frei gewählter Planungswert.

    Prüfen Sie ausserdem, ob frühere Arbeitgeberwechsel zu vergessenen Pensionskassenguthaben geführt haben. Der 2.-Säule-Finder kann bei der Suche nach solchen Guthaben unterstützen. Für die Weiterleitung von Austrittsleistungen ist ein passendes Freizügigkeitskonto ein möglicher Aufbewahrungsort.

    Wann sollte man vorsichtig sein?

    Vorsicht ist angebracht, wenn eine Vorsorgelösung allein anhand des Beitrags beurteilt wird. Ein tieferer Beitrag kann mit geringeren Leistungen oder einer anderen Risikodeckung verbunden sein. Umgekehrt bedeutet ein höherer Beitrag nicht automatisch, dass alle persönlichen Ziele besser erfüllt werden.

    Ebenso sollten Arbeitgeber keine langfristigen Zusagen machen, ohne die Auswirkungen auf Teilzeitangestellte, ältere Mitarbeitende, Ein- und Austritte sowie Lohnveränderungen zu berechnen. Die Verwaltungskosten und die Risikobeiträge können sich bei einer veränderten Belegschaft anders entwickeln als die Sparbeiträge.

    Bei fondsgebundenen Lösungen ist zudem zu beachten, dass der Anlagewert schwanken kann. Eine Kapitalgarantie, sofern für eine konkrete Lösung gewählt, ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Renditen dürfen nicht als sicher angenommen werden.

    Lassen Sie Ihre Situation einordnen, wenn unklar ist, wie sich eine private Säule 3a oder 3b auf die Vorsorge von Inhabern und Kader auswirkt. Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG und vermittelt deren fondsgebundene Vorsorge- und Lebensversicherungslösungen. Convit vermittelt keine Lösungen der zweiten Säule, kann aber die private Vorsorge mit Prosperity 3a oder Prosperity Plus thematisch einordnen.

    Was Sie jetzt konkret tun können

    1. Erfassen Sie die Belegschaft: Notieren Sie Anzahl, Alter, Pensum, Jahreslohn und Kaderanteil der Mitarbeitenden.
    2. Prüfen Sie die gesetzlichen Schwellen: Vergleichen Sie die Löhne mit der Eintrittsschwelle von CHF 22'680 sowie den Grenzen von CHF 90'720 und CHF 136'080.
    3. Analysieren Sie die Beitragsstruktur: Trennen Sie Altersgutschriften, Risikobeiträge und Verwaltungskosten und prüfen Sie die Arbeitgeberquote.
    4. Ordnen Sie private Vorsorge ein: Berechnen Sie, ob Inhaber oder Kader den Säule-3a-Maximalbetrag von CHF 7'258 nutzen und ob eine freie Vorsorge ergänzend passt.
    5. Prüfen Sie Freizügigkeitsguthaben: Nutzen Sie bei Unsicherheit den 2.-Säule-Finder und klären Sie frühere Arbeitgeberwechsel.
    6. Holen Sie eine strukturierte Beratung ein: Vereinbaren Sie über den Kontakt ein kostenloses, unverbindliches Gespräch, wenn mehrere Vorsorgefragen zusammenkommen.

    Häufige Fehler

    Nur den Arbeitgeberbeitrag betrachten

    Der Arbeitgeberanteil ist wichtig, bildet aber nur einen Teil der Kosten ab. Risiko- und Verwaltungskosten sowie die Altersstruktur der Belegschaft gehören ebenfalls in die Rechnung. Vermeiden Sie eine Beurteilung anhand einer einzigen Prozentzahl.

    Den gesamten Lohn als BVG-Lohn verwenden

    Im Obligatorium werden Koordinationsabzug und obere Limite berücksichtigt. Im Beispiel mit einem angenommenen Jahreslohn von CHF 100'000 ergibt sich deshalb ein koordinierter Lohn von CHF 64'260 und nicht von CHF 100'000.

    Überobligatorische Leistungen übersehen

    Bei Löhnen oberhalb von CHF 90'720 kann der Vorsorgeplan zusätzliche Leistungen vorsehen. Prüfen Sie, ob die gewünschte Absicherung tatsächlich den gesamten relevanten Lohn erfasst.

    Private Vorsorge und Pensionskasse vermischen

    Die Säule 3a ist eine private, gebundene Vorsorge und die Pensionskasse eine berufliche Vorsorge. Beide Gefässe haben unterschiedliche Regeln, Leistungen und Bezugsmöglichkeiten. Eine private Lösung ersetzt die Arbeitgeberpflichten nicht.

    Mit nicht bestätigten Renditen planen

    Fondsgebundene Lösungen unterliegen Marktschwankungen. Verwenden Sie für die Planung keine Rendite als sichere Zahl und berücksichtigen Sie verschiedene Szenarien.

    Welche Angaben für die konkrete Antwort noch fehlen

    Welche Lösung zum Betrieb passt, hängt von Mitarbeiterzahl, Lohnstruktur und Kaderanteil ab. Für eine verbindliche Antwort fehlen insbesondere die Anzahl Mitarbeitender, die Frage, ob Sie einer Sammelstiftung angeschlossen sind, die aktuelle Beitragsaufteilung sowie die gewünschte zusätzliche Absicherung von Kader oder Geschäftsleitung.

    Wenn Sie diese Angaben zusammentragen, lässt sich die betriebliche Vorsorge wesentlich präziser einordnen. Für Inhaber und Kader kann zusätzlich geprüft werden, wie AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Säule 3b zusammenspielen. Lesen Sie auch Weitere Wissensartikel zu Vorsorge und Altersvorsorge berechnen.

    Ihre Zahlen einordnen lassen – kostenlos und unverbindlich: Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch über den Kontakt. So können Sie klären, welche Angaben für Ihre Situation noch fehlen und welche Fragen zur privaten Vorsorge als Nächstes sinnvoll sind.

    Quellen

    Weiterführend

    Wichtige Hinweise zu diesem Beitrag

    Die Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG. Wir vermitteln ausschliesslich Vorsorgelösungen dieser Gesellschaft und nehmen keinen Anbietervergleich vor.

    Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Empfehlung. Ob eine Lösung zu Ihnen passt, zeigt erst eine persönliche Analyse Ihrer Situation.

    Ihre persönliche Situation, Ihr Wohnkanton und Ihr Einkommen bestimmen die steuerliche Wirkung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre kantonale Steuerverwaltung; dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

    Fondsgebundene Lösungen unterliegen Marktrisiken. Die Wertentwicklung ist nicht garantiert, und die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Kosten, Laufzeit und Rückkaufswert einer bestehenden Police prüfen Sie vor jedem Entscheid individuell.

    Fragen des Ehe-, Güter- und Erbrechts klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung oder Ihrem Notariat; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihr Guthaben in der Pensionskasse ist Ihre Vorsorgeeinrichtung zuständig: Wir vermitteln keine Lösungen der zweiten Säule. Über Hypothek und Tragbarkeit entscheidet Ihre Bank.

    Ein Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung und kein Kaufzwang.

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    Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG und wird im Vermittlungsfall vom Versicherer durch eine Provision vergütet. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

    Portrait von Milion Mohamed, Chief Technology Officer (CTO) bei Convit
    Autor
    CTO Convit Central GmbH

    Milion Mohamed

    Chief Technology Officer (CTO)

    CTO bei Convit Central. Verantwortlich für digitale Plattform, KI-gestützte Beratung und technologische Innovation in der Vorsorge.

    2+ Jahre ErfahrungSprachen: 5Mehr über Milion

    Häufige Fragen

    Ab welchem Jahreslohn ist die Pensionskasse 2026 grundsätzlich obligatorisch?
    Die Eintrittsschwelle beträgt 2026 CHF 22'680 Jahreslohn. Zusätzlich müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Für die konkrete Anmeldung und Abrechnung sind die gesetzlichen Regeln und das Vorsorgereglement massgebend.
    Wie hoch ist der Koordinationsabzug im Jahr 2026?
    Der Koordinationsabzug beträgt 2026 CHF 26'460. Der koordinierte Lohn beträgt mindestens CHF 3'780 und höchstens CHF 64'260.
    Wie werden die Kosten der Pensionskasse zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden aufgeteilt?
    Der Arbeitgeber muss mindestens gleich hohe Beiträge leisten wie alle Arbeitnehmer zusammen. Der konkrete Vorsorgeplan kann eine höhere Arbeitgeberbeteiligung vorsehen. Risiko-, Spar- und Verwaltungskosten sollten getrennt betrachtet werden.
    Welche Altersgutschrift gilt für eine 45-jährige Person?
    Für die Altersstufe von 45 bis 54 Jahren beträgt die gesetzliche Altersgutschrift 15 Prozent des koordinierten Lohns. Im Beispiel mit dem maximal koordinierten Lohn von CHF 64'260 ergibt dies CHF 9'639 vor Risiko- und Verwaltungskosten.
    Kann die Säule 3a die Pensionskasse des Unternehmens ersetzen?
    Nein. Die Säule 3a ist eine private gebundene Vorsorge und ersetzt die gesetzlichen Pflichten der beruflichen Vorsorge nicht. Für Personen mit Pensionskasse beträgt der maximale Säule-3a-Beitrag 2026 CHF 7'258.
    Was gilt für Lohnteile über CHF 90'720?
    Der obere Grenzlohn des BVG-Obligatoriums beträgt 2026 CHF 90'720. Für darüberliegende Lohnteile kann eine überobligatorische Vorsorge vorgesehen werden. Bei Lohnteilen über CHF 136'080 können 1e-Pläne relevant sein.
    Welche Angaben braucht es für eine konkrete Einschätzung der Arbeitgeberkosten?
    Erforderlich sind insbesondere die Anzahl Mitarbeitender, deren Alter, Pensum und Löhne, der Kaderanteil, die aktuelle Anschlusslösung, die Beitragsaufteilung sowie die versicherten Risiko- und Zusatzleistungen.

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