Säule 3a im Todesfall: Eine Frage, die viele zu spät stellen
Die Search Console zeigt bereits, dass diese konkrete Frage gesucht wird: Was geschieht mit der Säule 3a im Todesfall? Viele Interessierte sehen entsprechende Informationen, klicken aber noch selten weiter. Dabei kann die Antwort für Ehepaare, Konkubinatspaare und Familien finanziell sehr wichtig sein.
Die Säule 3a ist gebundene Selbstvorsorge. Stirbt eine vorsorgende Person, wird das Guthaben nicht einfach nach einer frei formulierten Wunschliste verteilt. Massgebend ist grundsätzlich die gesetzliche Begünstigungsordnung. Zivilstand, Kinder, unterstützte Personen und je nach Situation weitere Angehörige bestimmen, wer berücksichtigt wird.
Auch die Steuerfrage lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Bei einer Auszahlung im Todesfall können Kapitalauszahlungssteuern anfallen. Die konkrete Behandlung hängt unter anderem vom Wohnkanton, vom Empfänger und von der Auszahlungsform ab.
Kurzantwort: In der Säule 3a gilt eine gesetzliche Reihenfolge der begünstigten Personen. In erster Linie werden Ehegatten oder eingetragene Partner sowie Nachkommen berücksichtigt. Konkubinatspartner können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt sein. Die Auszahlung wird in der Regel separat vom übrigen Einkommen besteuert; Höhe und Ausgestaltung hängen von den persönlichen und kantonalen Umständen ab.
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Wer erhält das Guthaben der Säule 3a?
Die Begünstigung in der Säule 3a folgt einer gesetzlich festgelegten Ordnung. Diese soll sicherstellen, dass das Vorsorgeguthaben nahen Angehörigen zugutekommt. Die Reihenfolge ist jedoch nicht mit einer frei gestaltbaren Erbschaftsregelung gleichzusetzen. Das Guthaben der gebundenen Vorsorge wird nach den Regeln der Säule 3a abgewickelt.
An erster Stelle stehen in der Regel der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin beziehungsweise der eingetragene Partner. Ebenfalls prioritär sind die Nachkommen. Dazu zählen grundsätzlich die Kinder der verstorbenen Person. Je nach familiärer Situation können weitere Nachkommen berücksichtigt werden.
Danach kommen Personen in Betracht, die von der verstorbenen Person erheblich unterstützt wurden, sowie Personen, die mit ihr während längerer Zeit im gleichen Haushalt gelebt haben. Diese Konstellation ist besonders für Konkubinatspaare relevant. Eine Lebensgemeinschaft allein garantiert jedoch nicht automatisch, dass das gesamte Guthaben ausbezahlt wird.
In weiteren Stufen können Eltern, Geschwister oder andere gesetzliche Erben berücksichtigt werden. Welche Personen tatsächlich zum Zug kommen und in welchem Umfang, hängt von den konkreten Familienverhältnissen sowie von der bestehenden Vorsorgelösung ab.
Wichtig: Prüfen Sie bei einer Säule-3a-Lösung regelmässig, ob Ihre persönliche Familiensituation noch zur Begünstigungsordnung passt. Eine Heirat, eine Scheidung, die Geburt eines Kindes oder der Beginn eines Konkubinats kann die Ausgangslage verändern.
Konkubinat, Kinder und Ehe: Warum der Zivilstand entscheidend ist
Für verheiratete Personen ist die Ausgangslage meist klarer als für Konkubinatspaare. Der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin beziehungsweise der eingetragene Partner steht in der Begünstigungsordnung weit vorne. Bei Kindern ist zusätzlich zu klären, ob sie direkt oder zusammen mit dem überlebenden Ehegatten berücksichtigt werden.
Im Konkubinat sollten Sie besonders sorgfältig prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Partnerin oder ein Partner kann in der Säule 3a unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt werden, etwa bei einer längeren gemeinsamen Haushaltsführung oder bei erheblicher Unterstützung. Die konkrete Situation sollte dokumentiert und mit der Vorsorgestelle geklärt werden.
Bei minderjährigen Kindern kommt hinzu, dass die Auszahlung nicht nur eine Frage der Begünstigung ist. Es können gesetzliche Vertretungs- und Verwaltungsfragen entstehen. Auch bei Patchwork-Familien ist eine genaue Prüfung sinnvoll, weil biologische, adoptierte und im Haushalt lebende Kinder unterschiedliche rechtliche Rollen haben können.
Eine letztwillige Verfügung kann wichtige Fragen des Nachlasses regeln. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch die Prüfung der Säule 3a. Die gebundene Vorsorge hat eine eigene Begünstigungsordnung. Lassen Sie deshalb Nachlassplanung und Vorsorgeplanung aufeinander abstimmen.
Welche Steuern fallen im Todesfall an?
Das Guthaben der Säule 3a wird im Todesfall grundsätzlich ausbezahlt. Eine solche Kapitalleistung wird in der Schweiz typischerweise separat vom übrigen Einkommen besteuert. Die Steuer wird nicht einfach nach dem ordentlichen Jahreseinkommen berechnet. Für die konkrete Höhe sind unter anderem der Wohnkanton, der Empfänger, die Auszahlungssumme und die familiäre Situation wichtig.
Die kantonalen Regeln können sich unterscheiden. Deshalb wäre es unseriös, ohne Angaben zu Wohnkanton, Zivilstand und Kindern einen verbindlichen Steuerbetrag zu nennen. Auch die Frage, ob mehrere Kapitalleistungen im gleichen Zeitraum ausbezahlt werden, kann für die steuerliche Einordnung relevant sein.
Bei einem Todesfall können neben der Säule 3a auch Guthaben der Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben oder Vermögenswerte der freien Vorsorge betroffen sein. Diese Bereiche haben nicht in jeder Hinsicht dieselben Begünstigungs- und Steuerregeln. Eine gesamtheitliche Betrachtung hilft, Überraschungen zu vermeiden.
Tipp: Halten Sie für eine Steuerabklärung mindestens den Wohnkanton der verstorbenen Person, den Zivilstand, die Zahl der Kinder und die ungefähre Höhe der Vorsorgeguthaben bereit. Erst dann lässt sich die Situation belastbar einordnen.
Für eine erste Orientierung zur Altersvorsorge können Sie auch den Rentenrechner verwenden. Er ersetzt keine kantonale Steuerberechnung, zeigt aber, welche Angaben für die Vorsorgeplanung relevant sind.
Säule 3a und Pensionskasse: Nicht dieselben Regeln
Die Säule 3a ist ein Teil der privaten gebundenen Vorsorge. Die Pensionskasse gehört zur beruflichen Vorsorge und hat eigene reglementarische sowie gesetzliche Bestimmungen. Im Todesfall können deshalb unterschiedliche Begünstigungsordnungen gelten.
In der Pensionskasse spielen häufig Ehegatten, eingetragene Partner, Kinder und unterstützte Personen eine Rolle. Die konkrete Leistung kann zudem davon abhängen, ob es sich um eine Todesfallkapitalleistung, eine Ehegattenrente, eine Waisenrente oder eine andere Leistung handelt. Massgebend sind die gesetzlichen Vorgaben und das Reglement der jeweiligen Pensionskasse.
Auch vergessene oder nicht übertragene Freizügigkeitsguthaben sollten in die Prüfung einbezogen werden. Die Zentralstelle 2. Säule verzeichnete 2025 rund 190'000 Anfragen; bei 78 Prozent gab es einen Treffer. Die Anfrage ist kostenlos. Für die Suche nach solchen Guthaben steht bei Convit der 2.-Säule-Finder des Technologiepartners KALA zur Verfügung.
Bei einem Stellenwechsel wird ein Pensionskassenguthaben in der Regel auf eine neue Vorsorgeeinrichtung übertragen. Ist dies nicht möglich, kommt ein Freizügigkeitskonto oder eine andere Freizügigkeitslösung in Betracht. Auch dort sollten Begünstigte und Dokumente aktuell gehalten werden.
Rechenbeispiel: Wie die Auszahlung der Säule 3a eingeordnet wird
Das folgende Beispiel zeigt den Rechenweg für die Höhe eines Vorsorgeguthabens. Es berechnet ausdrücklich nicht die Steuer, weil dafür Angaben zum Wohnkanton, zum Empfänger und zur konkreten kantonalen Regelung erforderlich wären.
- Annahme: Die versicherte Person ist 45 Jahre alt und wohnt im Kanton Zürich.
- Annahme: Die Person ist verheiratet und hat zwei Kinder.
- Annahme: Sie zahlt während zehn Jahren jeweils den maximalen Säule-3a-Betrag mit Pensionskasse ein.
- Verifizierter Höchstbetrag der Säule 3a 2026 mit Pensionskasse: CHF 7'258 pro Jahr.
- Annahme: Es werden weder Fondsrenditen noch Kosten, Zinsen oder Prämienanpassungen berücksichtigt.
| Rechenschritt | Ausgangswert | Schritt | Ergebnis in CHF |
|---|
| Jährliche Einzahlung | CHF 7'258 | Maximalbetrag 2026 mit Pensionskasse | CHF 7'258 |
| Einzahlungen über zehn Jahre | CHF 7'258 | CHF 7'258 × 10 | CHF 72'580 |
| Berücksichtigtes Guthaben im Beispiel | CHF 72'580 | Ohne Renditen und Kosten | CHF 72'580 |
| Steuerliche Einordnung | CHF 72'580 | Steuersatz hängt von Kanton und Empfänger ab | CHF 72'580 vor Steuern |
Das Beispiel macht sichtbar, weshalb sich die Frage nach der Begünstigung früh lohnt. Ein Guthaben von CHF 72'580 kann für eine Familie eine wichtige Liquiditätsquelle sein. Gleichzeitig ist die Auszahlung nicht automatisch steuerfrei. Bei einer fondsgebundenen Lösung können Marktwert und Auszahlungsbetrag zudem von der Entwicklung der gewählten Anlagen abhängen.
Für wen lohnt sich eine Prüfung besonders?
Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn Sie regelmässig in die Säule 3a einzahlen und Ihr Guthaben bereits einen bedeutenden Betrag erreicht. Der maximale Jahresbeitrag beträgt 2026 CHF 7'258 für Personen mit Pensionskasse. Ohne Pensionskasse können 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 36'288, einbezahlt werden.
Auch für Ehepaare mit Kindern ist eine Prüfung hilfreich. Hier treffen mehrere Ansprüche aufeinander, und die Familie sollte wissen, welche Mittel im Todesfall verfügbar wären. Für Konkubinatspaare ist die Klärung der Voraussetzungen besonders wichtig.
Seit 2025 können Beitragslücken ab dem Jahr 2025 während zehn Jahren nachgezahlt werden. Pro Jahr gilt höchstens der kleine Höchstbetrag; Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Nachzahlungsjahr. Wer Nachzahlungen plant, sollte deren steuerliche Wirkung und die Auswirkungen auf die Begünstigung in die Gesamtplanung aufnehmen.
Für die freie Vorsorge kann je nach Ziel auch eine Lösung wie Prosperity Plus von Liechtenstein Life relevant sein. Sie gehört zur Säule 3b und ist nicht mit der gebundenen Säule 3a gleichzusetzen. Für Kinder oder Paare bestehen in der Produktwelt zudem Prosperity Junior beziehungsweise Prosperity Duo. Welche Lösung zu einer konkreten Situation passt, hängt von Ziel, Laufzeit, Risikoschutz und finanzieller Tragbarkeit ab.
Wann sollte man vorsichtig sein?
Vorsicht ist angebracht, wenn eine Lösung gewählt wird, ohne die finanzielle Tragbarkeit über die gesamte Laufzeit zu prüfen. Bei fondsgebundenen Vorsorgelösungen sind die Erträge marktabhängig und nicht garantiert. Historische Entwicklungen sind keine Zusicherung für die Zukunft.
Auch eine Prämienpause oder eine Reduktion der Einzahlungen kann Auswirkungen auf die Vorsorgeleistung und den Risikoschutz haben. Bei Prosperity 3a sind Prämienerhöhung, Prämienreduktion und eine Prämienpause bis zu 24 Monate möglich. Diese Flexibilität sollte dennoch in einen langfristigen Finanzplan eingebettet werden.
Eine weitere Vorsichtsmassnahme betrifft die Trennung von Produktarten. Ein Bank-3a-Konto oder -Depot und eine fondsgebundene 3a-Versicherung verfolgen nicht in allen Punkten denselben Zweck. Bei einem Konto steht die gebundene Vorsorge mit einer kontobasierten Verzinsung im Vordergrund. Ein Depot oder eine fondsgebundene Lösung investiert in Anlagen, deren Wert schwanken kann. Eine Versicherungslösung kann zusätzlich Risikoschutz enthalten.
| Produkttyp | Typischer Schwerpunkt | Begünstigung im Todesfall | Wichtige Prüfgrösse |
|---|
| Bank-3a-Konto | Gebundene Vorsorge mit kontobasierter Verzinsung | Gesetzliche Begünstigungsordnung der Säule 3a | Verzinsung, Verfügbarkeit und Steuerfolgen |
| Bank-3a-Depot | Anlage in Wertschriften mit marktabhängiger Entwicklung | Gesetzliche Begünstigungsordnung der Säule 3a | Anlagestrategie, Schwankungen und Kosten |
| Fondsgebundene 3a-Versicherung | Vorsorge, Anlage und je nach Lösung Risikoschutz | Begünstigungsordnung und Vertragsbestandteile | Fondswahl, Garantie, Todesfallschutz und Tragbarkeit |
Prosperity 3a: Fondsgebundene Vorsorge sachlich erklärt
Prosperity 3a von Liechtenstein Life ist eine fondsgebundene Säule-3a-Vorsorge. Es stehen über 150 wählbare Fonds zur Verfügung; bis zu zehn Fonds können frei kombiniert werden. Auch ETF-Strategien sind wählbar. Fondswechsel sind mehrmals jährlich gebührenfrei möglich.
Je nach gewählter Lösung können Sie zwischen einer klassischen, einer gemischten oder einer Lösung mit 100 Prozent Fonds wählen. Kapitalgarantien sind je nach Lösung mit 0 Prozent, 50 Prozent, 80 Prozent oder 100 Prozent wählbar. Die Garantieoption beeinflusst die Struktur der Lösung und sollte deshalb verständlich erklärt werden.
Zusätzlich kann ein Todesfallschutz bis zu 500 Prozent der Prämiensumme gewählt werden. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist optional möglich. Die Rendite der fondsgebundenen Anteile bleibt marktabhängig und ist nicht garantiert. Genau deshalb sollten Begünstigung, Risiko, Laufzeit und persönliche Tragbarkeit gemeinsam betrachtet werden.
Bei Prosperity 3a reduziert die Einzahlung das steuerbare Einkommen. Während der Laufzeit fällt auf Erträge keine Verrechnungssteuer an. Beim Bezug besteht Wahlfreiheit zwischen Kapitalauszahlung und monatlicher Leibrente. Diese Merkmale machen eine genaue Planung wichtig, ersetzen aber nicht die Abklärung der persönlichen Steuer- und Familienverhältnisse.
Convit Central GmbH vermittelt als gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG deren fondsgebundene Vorsorge- und Lebensversicherungslösungen. Für eine konkrete Einordnung können Sie Ihre Situation im 3a-Vergleich strukturiert vorbereiten.
Was Sie jetzt konkret tun können
- Prüfen Sie, wer nach Ihrem aktuellen Zivilstand und Ihrer Familiensituation im Todesfall begünstigt wäre.
- Notieren Sie die Guthaben in Säule 3a, Pensionskasse, Freizügigkeit und freier Vorsorge.
- Kontrollieren Sie, ob Ihre Partnerin oder Ihr Partner im Konkubinat die Voraussetzungen für eine Begünstigung erfüllt.
- Prüfen Sie den Wohnkanton und lassen Sie die mögliche Kapitalauszahlungssteuer separat einordnen.
- Nutzen Sie bei vermutetem vergessenem Pensionskassengeld den 2.-Säule-Finder.
- Lassen Sie Ihre Situation in einem kostenlosen, unverbindlichen Gespräch anhand von Zivilstand, Kindern und Vorsorgeguthaben einordnen.
Ihre Zahlen einordnen lassen – kostenlos und unverbindlich: Über den Kontakt können Sie die nächsten Schritte besprechen.
Häufige Fehler
Fehler 1: Die Säule 3a wird mit dem Nachlass gleichgesetzt. Die gebundene Vorsorge folgt einer eigenen Begünstigungsordnung. Prüfen Sie deshalb Säule 3a und Nachlassplanung gemeinsam.
Fehler 2: Das Konkubinat wird nicht dokumentiert. Eine Lebensgemeinschaft führt nicht automatisch zur gleichen Stellung wie eine Ehe. Halten Sie die familiäre Situation fest und klären Sie die gesetzlichen Voraussetzungen.
Fehler 3: Die Steuer wird mit einer pauschalen Prozentzahl kalkuliert. Ohne Wohnkanton, Empfänger und Auszahlungsbetrag bleibt jede solche Zahl eine grobe Annahme. Lassen Sie die Steuerfrage kantonal einordnen.
Fehler 4: Nur das 3a-Guthaben wird betrachtet. Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben und weitere Vorsorgewerte können die finanzielle Situation der Hinterbliebenen wesentlich beeinflussen.
Fehler 5: Fondsrenditen werden als sicherer Auszahlungsbetrag behandelt. Fondsgebundene Lösungen sind marktabhängig. Planen Sie deshalb auch Schwankungen und die langfristige Tragbarkeit ein.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Gespräch
Die Frage «Wer erhält meine Säule 3a im Todesfall?» lässt sich allgemein beantworten. Für eine belastbare persönliche Einordnung fehlen jedoch drei entscheidende Angaben: Ihr Zivilstand, ob Sie Kinder haben und in welchem Kanton Sie wohnen. Von diesen Angaben hängen Begünstigungsordnung und Steuerfolgen wesentlich ab.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch. Im Gespräch können Ihre Vorsorgeguthaben, Ihre familiäre Situation und Ihre Ziele strukturiert angeschaut werden. Nutzen Sie dafür den Link zu unserem Kontakt. Weitere Grundlagen finden Sie in unseren Weiteren Wissensartikeln.
Quellen
Weiterführend
Wichtige Hinweise zu diesem Beitrag
Die Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG. Wir vermitteln ausschliesslich Vorsorgelösungen dieser Gesellschaft und nehmen keinen Anbietervergleich vor.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Empfehlung. Ob eine Lösung zu Ihnen passt, zeigt erst eine persönliche Analyse Ihrer Situation.
Ihre persönliche Situation, Ihr Wohnkanton und Ihr Einkommen bestimmen die steuerliche Wirkung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre kantonale Steuerverwaltung; dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Fondsgebundene Lösungen unterliegen Marktrisiken. Die Wertentwicklung ist nicht garantiert, und die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Kosten, Laufzeit und Rückkaufswert einer bestehenden Police prüfen Sie vor jedem Entscheid individuell.
Fragen des Ehe-, Güter- und Erbrechts klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung oder Ihrem Notariat; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihr Guthaben in der Pensionskasse ist Ihre Vorsorgeeinrichtung zuständig: Wir vermitteln keine Lösungen der zweiten Säule. Über Hypothek und Tragbarkeit entscheidet Ihre Bank.
Ein Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung und kein Kaufzwang.