Convit – Schweizer Vorsorge & Finanzberatung
    Vorsorge
    21. September 2026
    11 Min. Lesezeit

    Neue Stelle, höherer Lohn: So passen Sie Ihren 3a-Beitrag an

    Ein Stellenwechsel verändert oft Lohn, Pensionskasse und verfügbares Budget. Erfahren Sie, wie Sie Ihren 3a-Beitrag nach einem Lohnsprung oder Erwerbsunterbruch sinnvoll neu festlegen.

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    Geprüft und veröffentlicht von den Finanzexperten bei Convit Central GmbH

    30-Sekunden-Check

    Wie gut ist Ihre Vorsorge beim Stellenwechsel vorbereitet?

    Beantworten Sie vier kurze Fragen und erkennen Sie, ob eine kostenlose Beratung zu Ihrem neuen Lohn und Ihrer Säule 3a sinnvoll ist.

    Frage 1 von 40%

    Wie hoch ist Ihr neuer Jahreslohn?

    Massgebend ist der im neuen Arbeitsvertrag vereinbarte Bruttojahreslohn.

    Neue Stelle, höherer Lohn: Warum der Stellenwechsel Ihre Vorsorge verändert

    Die Kündigung ist eingereicht oder der neue Arbeitsvertrag unterschrieben – nun laufen wichtige Fristen. Gerade bei einem Stellenwechsel sollten Sie Ihre Vorsorge nicht erst prüfen, wenn die erste Lohnabrechnung der neuen Stelle eintrifft.

    Ein höherer Lohn kann Ihr Budget vergrössern, gleichzeitig verändern sich aber auch die Beiträge an die Pensionskasse, die Leistungen bei Invalidität und Tod sowie die steuerliche Wirkung Ihrer Einzahlungen in die Säule 3a. Bei einem Erwerbsunterbruch oder einer verspäteten Auszahlung des letzten Lohns kann zudem vorübergehend weniger Geld für die private Vorsorge zur Verfügung stehen.

    Der Begriff stellenwechsel vorsorge umfasst deshalb mehr als die Übertragung des Pensionskassenguthabens. Entscheidend ist das Zusammenspiel von neuem Jahreslohn, Vorsorgeausweis der neuen Stelle, laufenden 3a-Einzahlungen und Ihrem tatsächlichen Monatsbudget.

    Kurzantwort: Prüfen Sie nach einem Stellenwechsel zuerst den neuen Vorsorgeausweis, den versicherten Lohn und die Leistungen der Pensionskasse. Danach legen Sie fest, welchen Betrag Sie regelmässig in die Säule 3a einzahlen können. Für 2026 beträgt der maximale 3a-Beitrag für Personen mit Pensionskasse CHF 7'258 pro Jahr. Eine Anpassung sollte zum Budget passen und nicht zu einem finanziellen Engpass führen.

    Prüfen Sie jetzt: Notieren Sie den neuen Jahreslohn, den bisher einbezahlten 3a-Betrag und den Beginn der neuen Stelle. Diese drei Angaben bilden die Grundlage für eine strukturierte Vorsorgeplanung.

    Wenn Sie Ihre Situation bereits anhand konkreter Zahlen einordnen lassen möchten, können Sie den Kontakt nutzen. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

    Was sich bei einem Stellenwechsel in der Vorsorge ändert

    Persönliche Vorsorgeberatung – kostenlos & unverbindlich

    Lassen Sie Ihre Situation von unseren Beraterinnen und Beratern einordnen.

    Beim Wechsel des Arbeitgebers wird das vorhandene Altersguthaben in der Regel von der bisherigen Pensionskasse an die Vorsorgeeinrichtung der neuen Stelle übertragen. Dafür benötigen Sie die Angaben der neuen Pensionskasse und müssen die Übertragung fristgerecht veranlassen. Der entsprechende Vorsorgeausweis zeigt unter anderem den versicherten Lohn, die Altersgutschriften und die voraussichtlichen Leistungen.

    Der neue Jahreslohn allein sagt noch nicht aus, wie stark sich Ihre berufliche Vorsorge verändert. Massgebend sind auch die Regelung der Pensionskasse, der Koordinationsabzug und die Höhe des versicherten Lohns. Für 2026 beträgt der BVG-Koordinationsabzug CHF 26'460. Der koordinierte Lohn liegt mindestens bei CHF 3'780 und höchstens bei CHF 64'260.

    Bei einem Jahreslohn ab CHF 22'680 besteht grundsätzlich eine Eintrittspflicht in die berufliche Vorsorge. Der obere Grenzlohn des Obligatoriums beträgt CHF 90'720. Lohnbestandteile oberhalb dieser Grenze können je nach Vorsorgeplan unterschiedlich versichert sein. Für Kader können 1e-Pläne für Lohnteile über CHF 136'080 möglich sein.

    Auch die Altersgutschriften verändern sich mit dem Alter. Im BVG-Obligatorium gelten 2026 Altersgutschriften von 7 Prozent für 25- bis 34-Jährige, 10 Prozent für 35- bis 44-Jährige, 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige und 18 Prozent für 55- bis 65-Jährige des koordinierten Lohns. Diese Werte sind nicht mit einer persönlichen Gesamtvorsorgeleistung gleichzusetzen, sondern beschreiben gesetzliche Altersgutschriften auf dem koordinierten Lohn.

    3a bei Jobwechsel: Den neuen Beitrag richtig bestimmen

    Die Säule 3a ist an ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen gebunden. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann 2026 höchstens CHF 7'258 einzahlen. Ohne Pensionskasse sind 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens möglich, höchstens jedoch CHF 36'288.

    Ein höherer Lohn führt deshalb nicht automatisch zu einem höheren zulässigen 3a-Maximalbetrag, wenn Sie bereits einer Pensionskasse angeschlossen sind. Der maximale Jahresbetrag bleibt in diesem Fall bei CHF 7'258. Der Lohnsprung kann aber Ihr frei verfügbares Einkommen erhöhen und damit ermöglichen, einen bisher nicht ausgeschöpften Betrag regelmässig einzuzahlen.

    Beispiel: Zahlen Sie bisher CHF 4'000 pro Jahr ein, beträgt der noch nicht ausgeschöpfte Spielraum bis zum kleinen Höchstbetrag CHF 3'258. Das entspricht bei gleichmässiger Verteilung auf zwölf Monate CHF 271.50 pro Monat. Ob dieser Betrag zu Ihrer Situation passt, hängt von Miete, Versicherungen, Steuern, Unterhalt, Rücklagen und weiteren Verpflichtungen ab.

    Bei einem Erwerbsunterbruch ist besondere Aufmerksamkeit nötig. Seit 2025 können Beitragslücken für die Jahre ab 2025 während zehn Jahren nachgezahlt werden. Pro Jahr gilt höchstens der kleine Höchstbetrag. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Nachzahlungsjahr. Eine Nachzahlung kann daher nicht allein mit einer früheren Einzahlungslücke begründet werden.

    Wichtig: Der steuerliche Abzug der Säule 3a reduziert das steuerbare Einkommen. Die konkrete Steuerersparnis hängt jedoch von Ihrer Wohnsitzgemeinde, Ihrem Kanton, dem Einkommen und weiteren Abzügen ab. Ohne Ihre Steuerdaten lässt sich kein verbindlicher Frankenbetrag für die Steuerwirkung berechnen.

    Vorsorgeausweis neue Stelle: Diese Angaben sind entscheidend

    Der Vorsorgeausweis der neuen Stelle ist eines der wichtigsten Dokumente nach einem Jobwechsel. Prüfen Sie, ob der darauf ausgewiesene Jahreslohn mit dem neuen Arbeitsvertrag übereinstimmt und welche Lohnbestandteile versichert sind. Achten Sie auch darauf, ob der Eintritt in die Pensionskasse bereits erfolgt ist oder erst nach einer Wartefrist beginnt.

    Wichtig sind zudem die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität und Tod. Ein höherer Lohn kann zu höheren Beiträgen führen, erhöht aber nicht zwingend alle versicherten Leistungen im gleichen Verhältnis. Unterschiede können sich beispielsweise durch die Definition des versicherten Lohns oder durch überobligatorische Bestandteile ergeben.

    Beim Austritt aus der bisherigen Pensionskasse sollten Sie klären, wann das Guthaben übertragen wird. Falls zwischen den Stellen ein längerer Unterbruch liegt, wird das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder eine andere zulässige Freizügigkeitslösung übertragen. Für einen Stellenwechsel kann das Freizügigkeitskonto eine organisatorische Zwischenlösung sein.

    Falls Sie frühere Pensionskassenguthaben vermissen, können Sie die Zentralstelle 2. Säule nutzen. Die Anfrage ist kostenlos. Convit kann für die systematische Suche nach Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben den Technologiepartner KALA einsetzen. Der digitale 2.-Säule-Finder unterstützt bei der Suche nach möglichen Guthaben.

    Wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, lohnt sich die Prüfung besonders früh. So vermeiden Sie, dass das alte Guthaben liegen bleibt oder die neue Pensionskasse keine vollständigen Angaben erhält.

    Rechenbeispiel: Ein Lohnsprung nach dem Stellenwechsel

    Das folgende Beispiel zeigt, wie Sie den 3a-Beitrag rechnerisch einordnen können. Die Zahlen zur Person und zum Lohn sind ausdrücklich Annahmen und keine persönliche Empfehlung.

    • Annahme: Frau Moser ist 38 Jahre alt und wohnt im Kanton Aargau.
    • Annahme: Ihr bisheriger Jahreslohn beträgt CHF 84'000.
    • Annahme: Ihr neuer Jahreslohn beträgt CHF 108'000.
    • Annahme: Sie ist bei der neuen Stelle einer Pensionskasse angeschlossen.
    • Annahme: Sie zahlt heute CHF 4'000 pro Jahr in die Säule 3a ein.
    • Annahme: Sie verteilt die Einzahlung gleichmässig auf zwölf Monate.
    RechenschrittAusgangswertSchrittErgebnis in CHF
    Neuer JahreslohnCHF 84'000Neuer VertragCHF 108'000
    3a-Maximalbetrag 2026CHF 7'258PensionskassenanschlussCHF 7'258
    Bisherige 3a-EinzahlungCHF 4'000Bereits eingeplantCHF 4'000
    Zusätzlicher JahresbetragCHF 7'258CHF 7'258 minus CHF 4'000CHF 3'258
    Zusätzlicher MonatsbetragCHF 3'258CHF 3'258 geteilt durch 12CHF 271.50

    Das Ergebnis zeigt: Frau Moser könnte den Jahresbeitrag theoretisch um CHF 3'258 erhöhen und damit den Maximalbetrag von CHF 7'258 ausschöpfen. Ob sie monatlich CHF 271.50 zusätzlich einzahlen sollte, hängt jedoch vom neuen Nettolohn und den laufenden Ausgaben ab. Der Bruttolohn von CHF 108'000 reicht für die Berechnung des zulässigen 3a-Maximalbetrags nicht allein aus, weil entscheidend ist, ob ein Anschluss an eine Pensionskasse besteht.

    Für die persönliche Planung sollten Sie zudem den Beginn der neuen Stelle beachten. Beginnt das Arbeitsverhältnis erst später im Jahr, kann die Budgetplanung anders ausfallen. Auch ein unbezahlter Erwerbsunterbruch, eine variable Lohnzahlung oder eine Teilzeitbeschäftigung kann die verfügbare Liquidität verändern.

    Für eine grobe Einschätzung Ihrer späteren Leistungen können Sie den Rentenrechner verwenden. Die individuelle Berechnung hängt unter anderem von Beitragsjahren, Lohnentwicklung, Vorsorgeguthaben und dem gewählten Pensionierungszeitpunkt ab.

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    Für wen lohnt sich das?

    Eine vertiefte Prüfung lohnt sich besonders für Angestellte zwischen 25 und 55 Jahren, die nach einem Stellenwechsel einen deutlich höheren Lohn erhalten. In dieser Lebensphase können regelmässige Beiträge über viele Jahre Wirkung entfalten. Gleichzeitig bestehen häufig grössere finanzielle Verpflichtungen wie Wohneigentum, Kinderkosten oder die Rückzahlung von Schulden.

    Auch bei einem Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit oder bei einer Rückkehr nach einem Erwerbsunterbruch sollten Sie Ihre Vorsorge neu ordnen. Prüfen Sie, ob die bisherige monatliche 3a-Einzahlung noch zum Budget passt und ob eine Erhöhung tatsächlich dauerhaft tragbar ist.

    Bei einer fondsgebundenen Lösung wie Prosperity 3a von Liechtenstein Life können Sie je nach gewählter Lösung aus über 150 Fonds auswählen, bis zu zehn Fonds kombinieren und ETF-Strategien wählen. Möglich sind Lösungstypen mit klassischem, gemischtem oder 100-prozentigem Fondsanteil. Kapitalgarantien können je nach Lösung mit 0 Prozent, 50 Prozent, 80 Prozent oder 100 Prozent gewählt werden.

    Fondsgebundene Renditen sind marktabhängig und nicht garantiert. Fondswechsel sind bei Prosperity 3a mehrmals jährlich gebührenfrei möglich. Zudem können Prämien erhöht oder reduziert und eine Prämienpause von bis zu 24 Monaten genutzt werden. Diese Merkmale sollten immer im Zusammenhang mit Ihrem Zeithorizont, Ihrer Risikofähigkeit und Ihrem Budget beurteilt werden.

    Stellenwechsel-Check anfordern: Lassen Sie Ihre Situation einordnen, wenn Sie den Vorsorgeausweis der neuen Stelle erhalten haben, der neue Nettolohn feststeht und Sie wissen, welchen Betrag Sie heute in die Säule 3a einzahlen.

    Bank-3a-Konto oder fondsgebundene 3a-Vorsorge?

    Bei der Wahl der Vorsorgelösung geht es zunächst um unterschiedliche Produkttypen. Ein Bank-3a-Konto oder -Depot und eine fondsgebundene 3a-Versicherung verfolgen nicht in jeder Hinsicht denselben Ansatz. Die passende Einordnung hängt von Anlagehorizont, Risikobereitschaft, Flexibilitätsbedarf und gewünschtem Versicherungsschutz ab.

    MerkmalBank-3a-Konto oder -DepotFondsgebundene 3a-Vorsorge
    GrundstrukturGebundene Vorsorge mit Konto- oder DepotlösungGebundene Vorsorge mit Versicherungs- und Anlageelementen
    WertentwicklungJe nach Konto oder gewählter Anlageform; bei Fonds marktabhängigBei Fonds marktabhängig und nicht garantiert
    VersicherungsschutzIn der Regel kein integrierter Todesfallschutz als KernelementTodesfallschutz bis zu 500 Prozent der Prämiensumme wählbar
    FlexibilitätAusgestaltung abhängig von der gewählten LösungPrämienerhöhung, -reduktion und Prämienpause bis zu 24 Monate möglich
    BezugKapitalbezug nach den gesetzlichen RegelnWahl zwischen Kapitalauszahlung und monatlicher Leibrente möglich

    Prosperity 3a ist ein konkretes Beispiel für eine fondsgebundene Säule-3a-Vorsorge. Die Wahl einer Lösung sollte nicht allein wegen eines höheren Lohnes erfolgen. Entscheidend ist, ob die Struktur zu Ihrer langfristigen Vorsorgeplanung und zu Ihrem neuen Budget passt.

    Wann sollte man vorsichtig sein?

    Vorsicht ist angebracht, wenn der neue Lohn zwar höher ausfällt, aber gleichzeitig höhere Pendelkosten, Steuern, Wohnkosten oder familiäre Verpflichtungen entstehen. Ein Beitrag, der auf dem Papier möglich scheint, kann im Alltag zu knapp bemessen sein.

    Auch bei einer kurzen Anstellung oder einer noch nicht abgeschlossenen Probezeit sollten Sie die Liquiditätsreserve berücksichtigen. Eine Prämienerhöhung sollte nicht zulasten von Notgroschen, laufenden Rechnungen oder wichtigen Versicherungsprämien erfolgen.

    Bei einer fondsgebundenen Lösung müssen Sie zudem Kursschwankungen einplanen. Historische Renditen sind keine Garantie für die Zukunft. Eine Kapitalgarantie kann je nach gewählter Lösung vorgesehen werden, beeinflusst aber die konkrete Ausgestaltung der Vorsorge. Prüfen Sie deshalb die Vertragsunterlagen und wählen Sie keine Risikostruktur, deren Schwankungen Sie finanziell oder emotional nicht tragen können.

    Vorsichtig sollten Sie auch bei einer Nachzahlung sein. Seit 2025 bestehen Möglichkeiten für Nachzahlungen ab dem Jahr 2025, aber die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Dazu gehört ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Nachzahlungsjahr. Lassen Sie die konkrete Berechtigung vor einer Zahlung klären.

    AHV und BVG beim Stellenwechsel mitdenken

    Die private Säule 3a ist nur ein Teil der Vorsorge. Bei der AHV beträgt die volle Beitragsdauer 44 Jahre. Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Altersrente um rund 2.3 Prozent. Die monatliche AHV-Minimalrente beträgt 2026 CHF 1'260, die Maximalrente CHF 2'520. Für Ehepaare gilt ein Plafond von CHF 3'780.

    Das Referenzalter beträgt für Frauen und Männer 65 Jahre; für die Jahrgänge 1961 bis 1964 gelten Übergangsregelungen. Für eine Maximalrente ist ein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen von CHF 90'720 erforderlich. Ein Stellenwechsel ändert nicht automatisch Ihre AHV-Beitragsdauer, ein Erwerbsunterbruch kann aber zu Lücken führen.

    Im BVG beträgt der Mindestzinssatz 2026 1.25 Prozent auf dem obligatorischen Altersguthaben. Der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium liegt beim Referenzalter bei 6.8 Prozent. Diese gesetzlichen Werte beschreiben nicht die gesamte Leistung Ihrer Pensionskasse. Für Ihre persönliche Planung ist daher der aktuelle Vorsorgeausweis der neuen Stelle massgebend.

    Die BVG-Reform wurde am 22. September 2024 abgelehnt. Für 2026 gelten weiterhin die bisherigen Regeln. Das macht es besonders wichtig, bei einem Stellenwechsel nicht mit älteren Annahmen zu rechnen, sondern die aktuellen Unterlagen zu verwenden.

    Was Sie jetzt konkret tun können

    1. Fordern Sie den Vorsorgeausweis der neuen Stelle an und prüfen Sie versicherten Lohn, Eintrittsdatum sowie Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod.
    2. Klären Sie bei der bisherigen Pensionskasse, wann und wohin Ihr Austrittsguthaben übertragen wird. Nutzen Sie bei fehlenden Guthaben den 2.-Säule-Finder.
    3. Notieren Sie Ihren neuen Jahreslohn, den erwarteten Nettolohn und Ihre laufenden monatlichen Ausgaben.
    4. Vergleichen Sie Ihre aktuelle 3a-Einzahlung mit dem Jahresmaximum von CHF 7'258, sofern Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Nutzen Sie bei Bedarf den 3a-Vergleich für eine strukturierte Orientierung zu Produkttypen.
    5. Prüfen Sie, ob eine Erhöhung, Reduktion oder vorübergehende Pause des Beitrags zu Ihrem neuen Budget passt.
    6. Lassen Sie Ihre Situation einordnen, bevor Sie eine langfristige Anpassung vornehmen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin über den Kontakt.

    Häufige Fehler

    Fehler 1: Nur den Bruttolohn betrachten. Ein höherer Jahreslohn bedeutet nicht automatisch mehr frei verfügbares Geld. Berücksichtigen Sie Steuern, Pensionskassenbeiträge und zusätzliche Lebenshaltungskosten.

    Fehler 2: Den Vorsorgeausweis nicht kontrollieren. Prüfen Sie den versicherten Lohn und die Eintrittsdaten. Ein Übertrag des bisherigen Guthabens sollte ebenfalls aktiv verfolgt werden.

    Fehler 3: Den 3a-Maximalbetrag mit einem Pflichtbeitrag verwechseln. CHF 7'258 ist 2026 der maximale Jahresbetrag für Personen mit Pensionskasse, nicht der Betrag, den jede Person einzahlen muss.

    Fehler 4: Einen Erwerbsunterbruch ignorieren. Klären Sie, ob AHV-Beiträge, Pensionskassenstatus und 3a-Berechtigung betroffen sind. Nachzahlungen sind seit 2025 unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Fehler 5: Marktrisiken ausblenden. Bei fondsgebundenen Lösungen sind Wertschwankungen möglich. Renditen sind nicht garantiert. Wählen Sie die Anlagestruktur passend zu Ihrem Anlagehorizont und Ihrer Risikofähigkeit.

    Stellenwechsel-Check kostenlos anfordern

    Ein Stellenwechsel ist ein guter Zeitpunkt, um Ihre Vorsorge zu aktualisieren. Der sinnvolle Beitrag ergibt sich aus Ihrem neuen Budget und Ihrer Grenzsteuerbelastung – beides kennt nur Ihre persönliche Abrechnung. Allgemeine Maximalbeträge zeigen den gesetzlichen Rahmen, ersetzen aber keine Einordnung Ihrer konkreten Zahlen.

    Convit vermittelt als gebundener Versicherungsvermittler fondsgebundene Vorsorge- und Lebensversicherungslösungen von Liechtenstein Life. Dazu gehört Prosperity 3a. Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Anpassung Ihres 3a-Beitrags zu Ihrer Situation passt, können Sie einen Stellenwechsel-Check kostenlos und unverbindlich anfordern.

    Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch. Für die verbindliche Antwort fehlt am Schluss vor allem eine Angabe: Ihr tatsächlicher neuer Nettolohn beziehungsweise Ihre aktuelle Lohnabrechnung. Erst damit lässt sich beurteilen, welcher Beitrag nach Steuern und laufenden Ausgaben dauerhaft tragbar ist.

    Quellen

    Weiterführend

    Wichtige Hinweise zu diesem Beitrag

    Die Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG. Wir vermitteln ausschliesslich Vorsorgelösungen dieser Gesellschaft und nehmen keinen Anbietervergleich vor.

    Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Empfehlung. Ob eine Lösung zu Ihnen passt, zeigt erst eine persönliche Analyse Ihrer Situation.

    Ihre persönliche Situation, Ihr Wohnkanton und Ihr Einkommen bestimmen die steuerliche Wirkung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre kantonale Steuerverwaltung; dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

    Fondsgebundene Lösungen unterliegen Marktrisiken. Die Wertentwicklung ist nicht garantiert, und die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Kosten, Laufzeit und Rückkaufswert einer bestehenden Police prüfen Sie vor jedem Entscheid individuell.

    Fragen des Ehe-, Güter- und Erbrechts klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung oder Ihrem Notariat; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihr Guthaben in der Pensionskasse ist Ihre Vorsorgeeinrichtung zuständig: Wir vermitteln keine Lösungen der zweiten Säule. Über Hypothek und Tragbarkeit entscheidet Ihre Bank.

    Ein Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung und kein Kaufzwang.

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    Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG und wird im Vermittlungsfall vom Versicherer durch eine Provision vergütet. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

    Portrait von Milion Mohamed, Chief Technology Officer (CTO) bei Convit
    Autor
    CTO Convit Central GmbH

    Milion Mohamed

    Chief Technology Officer (CTO)

    CTO bei Convit Central. Verantwortlich für digitale Plattform, KI-gestützte Beratung und technologische Innovation in der Vorsorge.

    2+ Jahre ErfahrungSprachen: 5Mehr über Milion

    Häufige Fragen

    Muss ich bei einem Stellenwechsel meinen 3a-Beitrag automatisch erhöhen?
    Nein. Der maximale 3a-Beitrag für Personen mit Pensionskasse beträgt 2026 CHF 7'258 pro Jahr. Ob Sie diesen Betrag einzahlen, hängt von Ihrem neuen Budget, Ihrer Steuerbelastung und Ihren laufenden Verpflichtungen ab.
    Was passiert mit meiner Pensionskasse beim Wechsel der Stelle?
    Das Guthaben der bisherigen Pensionskasse wird grundsätzlich an die Vorsorgeeinrichtung der neuen Stelle übertragen. Klären Sie das Austrittsdatum, die Übertragungsangaben und den Eingang des Guthabens bei der neuen Pensionskasse.
    Was sollte ich auf dem Vorsorgeausweis der neuen Stelle prüfen?
    Prüfen Sie insbesondere den versicherten Jahreslohn, den Koordinationsabzug, die Altersgutschriften, das Eintrittsdatum sowie die Leistungen bei Pensionierung, Invalidität und Tod.
    Kann ich eine Beitragslücke in der Säule 3a nachzahlen?
    Seit 2025 können Beitragslücken für Jahre ab 2025 während zehn Jahren nachgezahlt werden. Pro Jahr gilt höchstens der kleine Höchstbetrag. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Nachzahlungsjahr.
    Wie viel kann ich 2026 maximal in die Säule 3a einzahlen?
    Mit Anschluss an eine Pensionskasse beträgt der Höchstbetrag CHF 7'258. Ohne Pensionskasse sind 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens möglich, höchstens CHF 36'288.
    Ist eine fondsgebundene 3a-Lösung bei einem höheren Lohn automatisch passend?
    Nein. Fondsgebundene Lösungen sind marktabhängig und Renditen sind nicht garantiert. Entscheidend sind Ihr Anlagehorizont, Ihre Risikofähigkeit, Ihr Versicherungsschutz und Ihr langfristig tragbares Budget.

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