Convit – Schweizer Vorsorge & Finanzberatung
    Steuern
    12. Oktober 2026
    10 Min. Lesezeit

    Ihr letztes Einzahlungsjahr vor der Pensionierung: Diese Reihenfolge prüfen Sie jetzt

    Ein Datum rückt näher: der 31. Dezember, die Steuererklärung oder der Start ins neue Vorsorgejahr. Erfahren Sie, welche Reihenfolge bei Ihrer letzten Säule-3a-Einzahlung vor der Pensionierung wichtig ist.

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    Geprüft und veröffentlicht von den Finanzexperten bei Convit Central GmbH

    30-Sekunden-Check

    Wie gut ist Ihre letzte 3a-Einzahlung geplant?

    Beantworten Sie vier kurze Fragen und erkennen Sie, ob ein Fristen-Check für Ihre Säule 3a sinnvoll ist.

    Frage 1 von 40%

    Wann treten Sie voraussichtlich aus dem Erwerbsleben zurück?

    Das Rücktrittsdatum beeinflusst die Reihenfolge von letzter Einzahlung und Bezug.

    Der 31. Dezember rückt näher: Was Sie jetzt prüfen sollten

    Ein Datum rückt näher: der 31. Dezember, die nächste Steuererklärung oder der Start ins neue Vorsorgejahr. Gerade im letzten Einzahlungsjahr vor der Pensionierung kann eine scheinbar einfache 3a-Einzahlung mehrere Fragen auslösen: Ist der volle Betrag noch möglich? Muss das Geld vor dem Jahresende gutgeschrieben sein? Und soll ein vorhandenes Guthaben bereits bezogen werden?

    Die Säule 3a Frist ist grundsätzlich klar: Eine Einzahlung muss dem 3a-Vorsorgekonto oder der 3a-Versicherung innerhalb des betreffenden Kalenderjahres gutgeschrieben werden, damit sie für dieses Steuerjahr berücksichtigt werden kann. Entscheidend ist deshalb nicht nur, wann Sie den Zahlungsauftrag erteilen, sondern auch, wann die Gutschrift erfolgt. Vor dem letzten Einzahlungsjahr sollten Sie zudem das geplante Rücktrittsdatum, sämtliche 3a-Guthaben und die Steuerfolgen eines späteren Bezugs ordnen.

    Dieser Beitrag zeigt Ihnen eine praxistaugliche Reihenfolge. Dabei geht es um die 3a-Einzahlung im Dezember, die 3a-Steuererklärung, den 3a-Maximalbetrag und die Frage, wann eine persönliche Einordnung sinnvoll ist.

    Kurzantwort: Prüfen Sie zuerst Ihr tatsächliches Rücktrittsdatum und alle vorhandenen 3a-Guthaben. Danach klären Sie, ob Sie 2026 den zulässigen 3a-Maximalbetrag von CHF 7'258 mit Pensionskasse einzahlen können und ob die Gutschrift rechtzeitig erfolgt. Erst anschliessend sollten Sie die Reihenfolge von weiterer Einzahlung und späterem Bezug festlegen.

    Tipp: Fordern Sie frühzeitig einen Fristen-Check für Ihre Säule 3a an – kostenlos und unverbindlich über den Kontakt. So lassen sich offene Angaben vor dem Jahresende geordnet zusammentragen.

    Die Säule-3a-Frist im letzten Einzahlungsjahr

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    Lassen Sie Ihre Situation von unseren Beraterinnen und Beratern einordnen.

    Für die Steuerwirkung zählt das Kalenderjahr der Gutschrift. Wer eine 3a-Einzahlung im Dezember plant, sollte deshalb nicht bis zum letzten Bankarbeitstag warten. Zahlungswege, interne Verarbeitungszeiten und Feiertage können dazu führen, dass ein Auftrag erst im neuen Jahr gutgeschrieben wird. In diesem Fall gehört der Betrag grundsätzlich zum neuen Steuerjahr.

    Mit einer Pensionskasse beträgt der maximale jährliche 3a-Beitrag 2026 CHF 7'258. Ohne Pensionskasse können Sie 20 % des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch CHF 36'288. Massgebend ist, ob im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen besteht. Bei Teilzeitarbeit, Erwerbsaufgabe oder einem Rücktritt während des Jahres ist die persönliche Situation daher besonders wichtig.

    Seit 2025 können Beitragslücken ab dem Jahr 2025 während zehn Jahren nachgezahlt werden. Pro nachzuzahlendem Jahr gilt höchstens der kleine Höchstbetrag. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Nachzahlungsjahr. Diese Möglichkeit ersetzt nicht die Prüfung der laufenden Jahreszahlung: Zuerst ist zu klären, ob der aktuelle Beitrag vollständig ausgeschöpft werden kann.

    Prüfen Sie deshalb den Zahlungs- und Gutschrifttermin schriftlich. Bewahren Sie die Bestätigung der Einzahlung für Ihre Steuerunterlagen auf. Die konkrete Berücksichtigung in der Steuererklärung richtet sich nach den geltenden steuerlichen Regeln und den Vorgaben Ihres Kantons.

    Welche Beträge 2026 für Ihre 3a-Planung gelten

    Der 3a-Maximalbetrag ist nicht für alle Erwerbstätigen gleich. Entscheidend ist zunächst, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Bei bestehender Pensionskasse gilt 2026 der kleine Maximalbetrag von CHF 7'258. Ohne Pensionskasse ist der Beitrag auf 20 % des Nettoerwerbseinkommens begrenzt, zusätzlich gilt der absolute Höchstbetrag von CHF 36'288.

    Ein einfaches Beispiel: Bei einem Nettoerwerbseinkommen von CHF 100'000 wären 20 % rechnerisch CHF 20'000. Dieser Betrag liegt unter dem Höchstbetrag von CHF 36'288. Bei einer Person mit Pensionskasse wäre dagegen bei CHF 7'258 Schluss, auch wenn das Einkommen deutlich höher ist.

    Für die langfristige Planung ist ausserdem wichtig, dass Einzahlungen das steuerbare Einkommen reduzieren können. Während der Laufzeit fallen auf den Erträgen keine Verrechnungssteuern an. Bei der Auszahlung wird das Vorsorgekapital separat besteuert. Die Höhe der Steuer hängt unter anderem vom Auszahlungsbetrag, vom Kanton und von den persönlichen Verhältnissen ab.

    Wichtig: Eine Einzahlung kurz vor der Pensionierung ist nicht automatisch die beste Reihenfolge. Prüfen Sie auch, ob mehrere 3a-Guthaben bestehen, wann diese bezogen werden sollen und ob die Auszahlung als Kapital oder als monatliche Leibrente vorgesehen ist.

    Eine erste Orientierung bietet der 3a-Vergleich. Dabei sollten Sie Produkttyp, Anlageform, Garantien, Flexibilität und Bezugsmöglichkeiten getrennt betrachten.

    Rechenbeispiel: Letzte Einzahlung vor dem Rücktritt

    Das folgende Beispiel zeigt den Rechenweg. Alle persönlichen Angaben sind Annahmen und dienen nur der Veranschaulichung.

    • Annahme: Frau Keller ist 61 Jahre alt und wohnt im Kanton Aargau.
    • Annahme: Sie arbeitet 2026 noch mit einem Jahreslohn von CHF 90'000 und ist einer Pensionskasse angeschlossen.
    • Annahme: Sie plant den Rücktritt per Ende 2026.
    • Annahme: Sie hat im laufenden Jahr noch keinen 3a-Beitrag geleistet.
    • Annahme: Sie möchte den gesamten zulässigen Jahresbetrag einzahlen.
    RechenschrittAusgangswertSchrittErgebnis in CHF
    VorsorgeformPensionskassenanschlussEs gilt der kleine 3a-MaximalbetragCHF 7'258
    Bereits einbezahltCHF 0Kein Abzug vom zulässigen JahresbetragCHF 7'258
    Geplante EinzahlungCHF 7'258Einzahlung vor dem JahresendeCHF 7'258
    Verbleibender SpielraumCHF 7'258CHF 7'258 minus CHF 7'258CHF 0

    Im Beispiel kann Frau Keller 2026 noch CHF 7'258 einzahlen. Für die steuerliche Berücksichtigung muss die Gutschrift innerhalb des Jahres erfolgen. Danach ist die Bezugsplanung zu prüfen. Da ihr Rücktritt per Ende 2026 eine Annahme ist, kann die konkrete Reihenfolge erst beurteilt werden, wenn feststeht, wann sie das Arbeitsverhältnis beendet und wann die einzelnen 3a-Guthaben ausbezahlt werden sollen.

    Bei einer fondsgebundenen Lösung sind die Anlagewerte zudem marktabhängig. Renditen sind nicht garantiert. Bei Prosperity 3a von Liechtenstein Life können je nach gewählter Lösung unter anderem klassische, gemischte oder fondsbasierte Varianten sowie unterschiedliche Kapitalgarantien vorgesehen werden. Die konkrete Auswahl beeinflusst die Planung, ersetzt aber nicht die Prüfung des Rücktritts- und Bezugsdatums.

    Rechner

    Rechnen Sie mit Ihren Zahlen

    Was der Abzug in der Säule 3a in Ihrem Kanton bringt: Einkommen und Einzahlung eingeben, Ersparnis lesen.

    Einzahlung, Steuererklärung und Bezug in der richtigen Reihenfolge

    Eine sinnvolle Reihenfolge beginnt mit dem Termin, nicht mit dem Produkt. Schreiben Sie zuerst auf, wann Sie voraussichtlich zurücktreten. Das Referenzalter der AHV liegt 2026 grundsätzlich bei 65 Jahren für Frauen und Männer; für die Jahrgänge 1961 bis 1964 gilt eine Übergangsregelung. Ein früherer oder späterer Rücktritt kann die Einzahlungs- und Bezugsplanung verändern.

    Danach erfassen Sie jedes 3a-Guthaben einzeln. Dazu gehören Konto- oder Policenbezeichnung, aktueller Wert, geplantes Bezugsjahr und die Frage, ob noch Beiträge fliessen. Bei mehreren Guthaben kann eine gestaffelte Auszahlung steuerlich und organisatorisch anders wirken als ein einmaliger Bezug. Die konkrete Beurteilung hängt von Ihren Zahlen und vom zuständigen Kanton ab.

    Erst im dritten Schritt prüfen Sie den Beitrag des laufenden Jahres. Bei Pensionskassenanschluss sind 2026 maximal CHF 7'258 möglich. Ohne Pensionskasse gilt die Einkommensregel mit maximal CHF 36'288. Anschliessend kontrollieren Sie die Gutschrift und tragen den Beitrag in der Steuererklärung des entsprechenden Jahres ein.

    Nutzen Sie für eine grobe Einschätzung Ihrer späteren Altersleistungen den Rentenrechner. Er ersetzt keine persönliche Planung, hilft aber, AHV, berufliche Vorsorge und private Vorsorge gemeinsam zu betrachten.

    Prüfen Sie jetzt: Sind Rücktrittsdatum, Anzahl der 3a-Guthaben und geplanter Bezug bereits dokumentiert? Falls nicht, lassen Sie Ihre Situation einordnen, bevor Sie den letzten Beitrag oder einen Bezug festlegen.

    Für wen lohnt sich das?

    Eine strukturierte Prüfung lohnt sich besonders für Personen, die kurz vor dem Rücktritt stehen und noch eine Einzahlung im Dezember planen. Auch bei einem Wechsel von Erwerbstätigkeit zu Frühpensionierung, Teilzeitarbeit oder Selbstständigkeit kann die Frage nach dem zulässigen Beitrag wichtig werden.

    Relevant ist die Planung ebenfalls, wenn mehrere 3a-Guthaben bestehen. Jedes Guthaben kann eigene Vertrags- oder Bezugsbedingungen haben. Bei einer fondsgebundenen Vorsorge wie Prosperity 3a kommen zusätzlich die gewählte Fondsstrategie, mögliche Kapitalgarantien, ein Todesfallschutz und die Flexibilität bei Prämienerhöhung, -reduktion oder Prämienpause hinzu.

    Für Paare kann es sinnvoll sein, die individuellen Rücktrittsdaten und Guthaben gemeinsam zu erfassen. Prosperity Duo ist ein Produktbeispiel für gemeinsame Vorsorge. Für die Vorsorge zugunsten von Kindern oder Nachkommen steht mit Prosperity Junior ein entsprechender Produkttyp zur Verfügung. Die passende Lösung hängt jeweils von Ziel, Zeithorizont und finanzieller Situation ab.

    ProdukttypTypischer ZweckWichtige Prüfpunkte vor dem Rücktritt
    Bank-3a-Konto oder -DepotGebundene Vorsorge mit Kontolösung oder WertschriftenanlageGutschrift, Anlagestruktur, Bezugszeitpunkt und steuerliche Behandlung
    Fondsgebundene 3a-VersicherungVorsorge mit Anlagekomponente und je nach Lösung zusätzlichen SchutzbausteinenGarantien, Fondsstrategie, Todesfallschutz, Erwerbsunfähigkeitsrente und Flexibilität
    Freie Vorsorge Säule 3bVermögensaufbau ausserhalb der gebundenen Säule 3aVerfügbarkeit, Ziel, Risiko und steuerliche Auswirkungen
    Gemeinsame oder generationenbezogene VorsorgeVorsorge für Paare, Kinder oder NachkommenEigentum, Begünstigung, Zeithorizont und gewünschte Auszahlung

    Wann sollte man vorsichtig sein?

    Vorsicht ist angebracht, wenn der 31. Dezember unmittelbar bevorsteht und die Gutschrift noch nicht bestätigt ist. Eine Einzahlung per Ende Dezember kann zu spät sein, wenn die Verarbeitung erst im neuen Jahr erfolgt. Klären Sie den Termin deshalb direkt mit der zuständigen Stelle und bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf.

    Ebenfalls sorgfältig sollten Sie vorgehen, wenn Sie mehrere 3a-Guthaben im selben Zeitraum beziehen möchten. Eine Zusammenlegung oder ein gleichzeitiger Bezug kann die Steuerbelastung beeinflussen. Ohne Kenntnis des Kantons, der Beträge und der übrigen Kapitalleistungen ist keine verbindliche Aussage möglich.

    Auch eine fondsgebundene Lösung verlangt eine realistische Einschätzung. Fondswerte können steigen oder fallen; eine historische Entwicklung ist keine Garantie für die Zukunft. Kapitalgarantien gelten nur im Rahmen der jeweiligen gewählten Lösung. Prüfen Sie daher, welcher Teil Ihres Vorsorgekapitals kurzfristig benötigt wird und welcher Teil länger angelegt bleiben kann.

    Schliesslich sollten Sie Nachzahlungen nicht automatisch als erste Massnahme betrachten. Seit 2025 sind Nachzahlungen für Beitragslücken ab 2025 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob eine Lücke besteht und in welcher Reihenfolge eine Nachzahlung sinnvoll ist, muss anhand der Steuer- und Vorsorgedaten geprüft werden.

    Bezug zu Prosperity 3a und zur Beratung bei Convit

    Convit Central GmbH vermittelt als gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG deren fondsgebundene Vorsorge- und Lebensversicherungslösungen der Produktwelt Prosperity World. Für das Thema Säule 3a ist Prosperity 3a das konkrete Beispiel.

    Prosperity 3a bietet über 150 wählbare Fonds, wobei bis zu 10 Fonds frei kombiniert werden können. Auch ETF-Strategien sind wählbar; Fondswechsel können mehrmals jährlich gebührenfrei möglich sein. Je nach Lösung stehen klassische, gemischte oder vollständig fondsbasierte Varianten sowie Kapitalgarantien von 0 %, 50 %, 80 % oder 100 % zur Auswahl.

    Zusätzlich können ein Todesfallschutz bis zu 500 % der Prämiensumme und eine Erwerbsunfähigkeitsrente vorgesehen werden. Prämien lassen sich je nach Situation erhöhen, reduzieren oder bis zu 24 Monate pausieren. Bei der Planung vor der Pensionierung ist wichtig, diese Merkmale mit dem geplanten Bezug und dem tatsächlichen Finanzbedarf abzustimmen.

    Eine kostenlose, unverbindliche Beratung kann Ihnen helfen, die fehlenden Angaben zu ordnen. Bei Fragen zur zweiten Säule oder zu vergessenen Pensionskassenguthaben kann zudem der Tool-Partner KALA für die systematische Suche über die Zentralstelle 2. Säule eingesetzt werden. Dafür steht der 2.-Säule-Finder zur Verfügung.

    Wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln, wird das Guthaben in der Regel über die Freizügigkeit weitergeführt. Informationen zum Freizügigkeitskonto können bei der Vorbereitung ebenfalls hilfreich sein.

    Was Sie jetzt konkret tun können

    1. Notieren Sie Ihr voraussichtliches Rücktrittsdatum und prüfen Sie, ob im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen besteht.
    2. Erfassen Sie sämtliche 3a-Guthaben mit aktuellem Stand, Lösungstyp und geplantem Bezugsjahr.
    3. Berechnen Sie den zulässigen 3a-Beitrag 2026: CHF 7'258 mit Pensionskasse oder 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288, ohne Pensionskasse.
    4. Planen Sie die 3a-Einzahlung im Dezember frühzeitig und lassen Sie sich die Gutschrift innerhalb des Kalenderjahres bestätigen.
    5. Prüfen Sie vor einer Auszahlung die steuerliche und vorsorgebezogene Reihenfolge im Kanton Ihres Wohnsitzes.
    6. Fordern Sie bei offenen Punkten den «Fristen-Check für Ihre Säule 3a» an – kostenlos und unverbindlich über den Kontakt.

    Weitere Grundlagen finden Sie in den Weiteren Wissensartikeln. Für eine belastbare Planung fehlen am Ende vor allem zwei persönliche Angaben: Ihr voraussichtliches Rücktrittsdatum und die Anzahl sowie Höhe Ihrer 3a-Guthaben.

    Häufige Fehler

    Fehler 1: Der Zahlungsauftrag wird mit der Gutschrift verwechselt. Vermeiden Sie dies, indem Sie die Verarbeitung vor dem 31. Dezember klären und die Gutschrift kontrollieren.

    Fehler 2: Der Maximalbetrag wird ohne Prüfung des Pensionskassenstatus eingesetzt. Entscheidend ist, ob eine Pensionskasse besteht und ob ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorliegt.

    Fehler 3: Nur ein einzelnes 3a-Guthaben wird berücksichtigt. Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Guthaben, damit der spätere Bezug nicht zufällig erfolgt.

    Fehler 4: Der Bezug wird unabhängig vom Rücktrittsdatum geplant. Legen Sie Einzahlung, Erwerbsende und Bezug in einer gemeinsamen Zeitachse fest.

    Fehler 5: Fondsrenditen werden als sicher eingeplant. Fondsgebundene Lösungen sind marktabhängig. Kalkulieren Sie deshalb mit der gewählten Risikostruktur und nicht mit einer versprochenen Rendite.

    Vereinbaren Sie jetzt Ihren Fristen-Check

    Die sinnvolle Reihenfolge von Einzahlung und Bezug hängt von Ihrem Rücktrittsdatum und den vorhandenen Guthaben ab. Ohne diese Angaben lässt sich allgemein sagen: Prüfen Sie die Säule-3a-Frist frühzeitig, sichern Sie die Gutschrift im richtigen Kalenderjahr und dokumentieren Sie jedes Guthaben.

    Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch über den Kontakt. Teilen Sie dabei mit, wann Sie voraussichtlich zurücktreten und wie viele 3a-Guthaben Sie haben. Genau diese Angaben entscheiden darüber, welche Reihenfolge für Ihre Situation näher geprüft werden sollte.

    Quellen

    Weiterführend

    Wichtige Hinweise zu diesem Beitrag

    Die Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG. Wir vermitteln ausschliesslich Vorsorgelösungen dieser Gesellschaft und nehmen keinen Anbietervergleich vor.

    Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Empfehlung. Ob eine Lösung zu Ihnen passt, zeigt erst eine persönliche Analyse Ihrer Situation.

    Ihre persönliche Situation, Ihr Wohnkanton und Ihr Einkommen bestimmen die steuerliche Wirkung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre kantonale Steuerverwaltung; dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

    Fondsgebundene Lösungen unterliegen Marktrisiken. Die Wertentwicklung ist nicht garantiert, und die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Kosten, Laufzeit und Rückkaufswert einer bestehenden Police prüfen Sie vor jedem Entscheid individuell.

    Fragen des Ehe-, Güter- und Erbrechts klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung oder Ihrem Notariat; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihr Guthaben in der Pensionskasse ist Ihre Vorsorgeeinrichtung zuständig: Wir vermitteln keine Lösungen der zweiten Säule. Über Hypothek und Tragbarkeit entscheidet Ihre Bank.

    Ein Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung und kein Kaufzwang.

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    Wie gut ist Ihre letzte 3a-Einzahlung geplant?

    Beantworten Sie vier kurze Fragen und erkennen Sie, ob ein Fristen-Check für Ihre Säule 3a sinnvoll ist.

    Frage 1 von 40%

    Wann treten Sie voraussichtlich aus dem Erwerbsleben zurück?

    Das Rücktrittsdatum beeinflusst die Reihenfolge von letzter Einzahlung und Bezug.

    Wie viel in Ihrem Fall noch Platz hat

    Wie viel Sie dieses Jahr noch einzahlen dürfen, hängt vom bereits einbezahlten Betrag und Ihrem Pensionskassenanschluss ab. Wir rechnen es mit Ihnen durch, kostenlos und unverbindlich.

    Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG und wird im Vermittlungsfall vom Versicherer durch eine Provision vergütet. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

    Portrait von Milion Mohamed, Chief Technology Officer (CTO) bei Convit
    Autor
    CTO Convit Central GmbH

    Milion Mohamed

    Chief Technology Officer (CTO)

    CTO bei Convit Central. Verantwortlich für digitale Plattform, KI-gestützte Beratung und technologische Innovation in der Vorsorge.

    2+ Jahre ErfahrungSprachen: 5Mehr über Milion

    Häufige Fragen

    Bis wann muss die Säule-3a-Einzahlung 2026 gutgeschrieben sein?
    Die Einzahlung muss dem 3a-Guthaben innerhalb des Kalenderjahres 2026 gutgeschrieben werden, damit sie grundsätzlich für dieses Steuerjahr berücksichtigt werden kann. Prüfen Sie den Verarbeitungstermin frühzeitig, insbesondere bei einer 3a-Einzahlung im Dezember.
    Wie hoch ist der 3a-Maximalbetrag 2026?
    Mit Pensionskasse beträgt der maximale Jahresbeitrag 2026 CHF 7'258. Ohne Pensionskasse können Sie 20 % des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch CHF 36'288.
    Kann ich eine Beitragslücke in der Säule 3a nachzahlen?
    Seit 2025 können Beitragslücken ab dem Jahr 2025 während zehn Jahren nachgezahlt werden. Pro Jahr gilt höchstens der kleine Höchstbetrag. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Nachzahlungsjahr.
    Was sollte ich vor dem letzten 3a-Einzahlungsjahr vor der Pensionierung prüfen?
    Prüfen Sie Ihr Rücktrittsdatum, den Pensionskassenstatus, den zulässigen Jahresbeitrag, die Gutschrift im richtigen Kalenderjahr sowie sämtliche vorhandenen 3a-Guthaben und deren geplante Bezugsjahre.
    Soll ich mehrere 3a-Guthaben gleichzeitig beziehen?
    Das hängt von Ihren Guthaben, dem Rücktrittsdatum, dem Kanton und den übrigen Kapitalleistungen ab. Eine persönliche Prüfung ist sinnvoll, bevor Sie mehrere Auszahlungen terminieren.
    Sind Erträge bei Prosperity 3a garantiert?
    Fondsgebundene Lösungen sind marktabhängig; Renditen sind nicht garantiert. Bei Prosperity 3a können je nach gewählter Lösung verschiedene Fondsstrategien und Kapitalgarantien vorgesehen werden.

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