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    Berufliche Vorsorge

    Pensionskasse für KMU: Pflichten, Wahl der Sammelstiftung und was ein besserer Plan kostet, mit Rechenbeispiel

    Wer Angestellte hat, braucht eine Pensionskasse, und die Wahl entscheidet über Kosten, Rente und Risiko. Dieser Beitrag zeigt die Pflichten mit den Zahlen 2026, vergleicht Vollversicherung, teilautonome Sammelstiftung und eigene Stiftung, und rechnet für einen Betrieb mit fünf Personen vor, was ein Minimalplan und ein besserer Plan kosten und bringen.

    Milion Mohamed
    Aktualisiert am 14. September 2026
    11 Min. Lesezeit

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    Kurz erklärt: Was ein KMU in der beruflichen Vorsorge muss und kann

    Kurzantwort:Sobald ein Angestellter mehr als CHF 22'680 im Jahr verdient, muss der Betrieb ihn in der 2. Säule versichern: Anschluss an eine Sammelstiftung oder Gemeinschaftsstiftung, Altersgutschriften von 7 bis 18 Prozent auf dem koordinierten Lohn, Risikoleistungen bei Tod und Invalidität, mindestens die Hälfte der Beiträge zulasten des Betriebs. Das ist das Minimum. Darüber darf der Betrieb fast alles verbessern: Koordinationsabzug nach Pensum, höhere Sparbeiträge, Wahlpläne, 1e-Pläne für Kader. Jeder Franken davon ist Geschäftsaufwand, für die Angestellten steuerfrei und beim Rekrutieren ein Argument, das der Lohn allein nicht liefert.

    Die Zahlen 2026 für Arbeitgeber

    RegelWert 2026Bedeutung für den Betrieb
    EintrittsschwelleCHF 22'680 Jahreslohn beim selben Arbeitgeberdarunter keine Pflicht, freiwillige Versicherung nach Reglement möglich.
    KoordinationsabzugCHF 26'460; koordinierter Lohn CHF 3'780 bis CHF 64'260das Reglement darf den Abzug kürzen oder streichen; Details unter Koordinationsabzug.
    Altersgutschriften7 % (25 bis 34), 10 % (35 bis 44), 15 % (45 bis 54), 18 % (55 bis 65)Risikoversicherung bereits ab 18; Sparen ab 25.
    Arbeitgeberanteilmindestens 50 % der gesamten Beiträgegerechnet über alle Versicherten, nicht pro Person; 60 oder 70 % sind verbreitet.
    Mindestzins und Umwandlungssatz1.25 % und 6.8 % auf dem Obligatoriumim Überobligatorium nach Reglement der Stiftung.
    1e-Plänefür Lohnteile über CHF 136'080eigene Anlagestrategie je versicherte Person, kein Bilanzrisiko.
    Sicherheitsfondsgarantiert Leistungen bis CHF 136'080 versicherten Lohnbei Zahlungsunfähigkeit der Stiftung.
    ZwangsanschlussStiftung Auffangeinrichtung BVGbei fehlendem Anschluss, rückwirkend mit Verzugszinsen und Gebühren; Meldung durch die AHV-Ausgleichskasse.
    Kündigung des Anschlussvertragsnach Vertrag, meist sechs Monate auf JahresendeWechsel braucht die Zustimmung des Personals oder der Vorsorgekommission.
    Marktwerte 2025Verzinsung im Schnitt 4.7 %, Deckungsgrad 119.6 %, Verwaltungsaufwand CHF 224 pro PersonMassstab für das eigene Angebot; siehe Pensionskassen vergleichen.

    Vollversicherung, teilautonom oder eigene Stiftung

    KriteriumVollversicherung (Sammelstiftung eines Versicherers)Teilautonome SammelstiftungEigene Stiftung
    Wer trägt das Anlagerisiko?der Versicherer; Kapital und Mindestzins garantiertdie Stiftung, also die angeschlossenen Betriebe; Sanierung möglichder Betrieb und seine Versicherten
    Verzinsungtief, oft nahe am Mindestzinshöher, 2025 im Schnitt 4.7 %, mit Schwankungennach eigener Anlagestrategie
    Risikoleistungenvollständig rückversichertrückversichert oder teilweise selbst getragenrückversichert oder autonom
    Kostenhöher; Garantie und Kapitalbindung kostenmittel; Verwaltungsaufwand pro Person und Vermögensverwaltung prüfenhoch: Stiftungsrat, Revision, Experte, Aufsicht
    Geeignet fürBetriebe, die keine Nachzahlung riskieren wollen; ältere Belegschaftendie meisten KMU mit Risikofähigkeit und längerem Horizontab mehreren hundert Versicherten
    WechselKündigungsfrist, Deckungskapital geht mitKündigungsfrist; bei Unterdeckung Anteil am FehlbetragLiquidation aufwendig

    Für den Vergleich konkreter Angebote zählen vier Kennzahlen: Deckungsgrad, Verzinsung über fünf Jahre, Umwandlungssatz und Kosten. Verlangen Sie von jeder Stiftung die gleichen Angaben und eine Offerte auf Basis derselben Personalliste; wie Sie die Kennzahlen lesen, steht unter Pensionskassen vergleichen.

    Rechenbeispiel: Betrieb mit fünf Personen, Minimalplan gegen besseren Plan

    Eine Werkstatt beschäftigt fünf Personen: die Inhaberin (48, CHF 120'000), Mitarbeiter A (31, CHF 78'000), Mitarbeiterin B (42, 60 Prozent, CHF 42'000), Mitarbeiter C (57, CHF 95'000) und Mitarbeiterin D (27, 40 Prozent, CHF 28'000); Lohnsumme CHF 363'000. Der Minimalplan versichert das BVG-Obligatorium mit vollem Koordinationsabzug und gesetzlichen Sparbeiträgen, der Betrieb zahlt die Hälfte. Der bessere Plan kürzt den Koordinationsabzug nach Pensum, versichert den ganzen Lohn ohne obere Grenze, legt zwei Prozentpunkte auf die Sparbeiträge und lässt den Betrieb 60 Prozent tragen. Annahmen: Risikobeiträge 1.5 Prozent des versicherten Lohns, Verwaltungskosten CHF 300 pro Person.

    PersonVersichert, MinimalplanSparbeitrag pro JahrVersichert, besserer PlanSparbeitrag pro Jahr
    Inhaberin, 48, CHF 120'000CHF 64'260CHF 9'639CHF 93'540CHF 15'902
    Mitarbeiter A, 31, CHF 78'000CHF 51'540CHF 3'608CHF 51'540CHF 4'639
    Mitarbeiterin B, 42, 60 %, CHF 42'000CHF 15'540CHF 1'554CHF 26'124CHF 3'135
    Mitarbeiter C, 57, CHF 95'000CHF 64'260CHF 11'567CHF 68'540CHF 13'708
    Mitarbeiterin D, 27, 40 %, CHF 28'000CHF 3'780CHF 265CHF 17'416CHF 1'567
    Sparbeiträge totalCHF 26'632CHF 38'951
    Risikobeiträge und VerwaltungskostenCHF 4'491CHF 5'357
    Gesamtkosten pro JahrCHF 31'123 (8.6 % der Lohnsumme)CHF 44'308 (12.2 % der Lohnsumme)
    Anteil des BetriebsCHF 15'561 (50 %)CHF 26'585 (60 %)
    Mehrkosten des Betriebs, vor Steuern / nach Gewinnsteuer von 15 %CHF 11'023 / rund CHF 9'370 pro Jahr
    Wirkung für Mitarbeiterin B bis 65 (1.25 % Zins, 6.8 %)Guthaben CHF 63'579, Rente CHF 360 pro MonatGuthaben CHF 120'705, Rente CHF 684 pro Monat

    Für rund CHF 780 pro Monat nach Steuern verdoppelt der Betrieb die Rente seiner Teilzeitangestellten, versichert die Inhaberin auf dem ganzen Lohn und schafft ein Argument, das in der Stellenanzeige steht. Die Sparbeiträge sind für die Angestellten kein Lohn: keine AHV-Beiträge, keine Einkommenssteuer bis zur Auszahlung. Für die Inhaberin kommt das Einkaufspotenzial dazu, das mit dem höheren versicherten Lohn wächst; wie sich der Einkauf rechnet, zeigt Pensionskasse einkaufen.

    1e-Pläne: Kadervorsorge ohne Bilanzrisiko

    Für Lohnteile über CHF 136'080 darf der Betrieb einen 1e-Plan anbieten: Die Versicherten wählen aus bis zu zehn Anlagestrategien, tragen das Anlagerisiko selbst und erhalten das effektive Guthaben, meist als Kapital. Für den Betrieb entfällt die Sanierungspflicht für diesen Teil, für Kader entfällt die Umverteilung. Beiträge und Einkäufe sind abziehbar. Voraussetzung ist ein Grundplan bis CHF 136'080 und die Gleichbehandlung aller Versicherten derselben Kategorie. Mehr dazu unter Kadervorsorge mit 1e-Plänen.

    Pflichten des Arbeitgebers im Überblick

    • Anschluss an eine registrierte Vorsorgeeinrichtung, spätestens wenn die erste Person die Eintrittsschwelle erreicht; der Anschluss wird der AHV-Ausgleichskasse gemeldet.
    • Anmeldung und Abmeldung aller Versicherten mit Lohn, Pensum, Ein- und Austritt; Lohnänderungen laufend melden.
    • Beiträge abziehen und überweisen; der Betrieb trägt mindestens die Hälfte. Verspätete Zahlungen kosten Verzugszins, und nicht überwiesene Arbeitnehmerbeiträge sind strafbar.
    • Information: Vorsorgeausweis und Reglement für alle Versicherten, Auskunft bei Austritt, Freizügigkeitsleistung überweisen oder melden.
    • Paritätische Verwaltung: In der Vorsorgekommission des Anschlusses sitzen Arbeitnehmende und Arbeitgeber zu gleichen Teilen; sie entscheidet über Plan und Wechsel.
    • Selbständige ohne Angestellte sind nicht versicherungspflichtig, können sich aber freiwillig anschliessen oder die grosse Säule 3a nutzen; siehe Vorsorge für Selbständige.

    Was Sie als KMU jetzt konkret tun können

    1. Den bestehenden Anschluss anhand der Kennzahlen prüfen: Deckungsgrad, Verzinsung der letzten fünf Jahre, Umwandlungssatz, Verwaltungsaufwand pro Person.
    2. Das Reglement auf Teilzeitfreundlichkeit prüfen: Koordinationsabzug nach Pensum, Eintrittsschwelle, Sparbeiträge über dem Minimum.
    3. Zwei bis drei Offerten auf Basis derselben Personalliste einholen, Vollversicherung und teilautonom nebeneinander.
    4. Den Arbeitgeberanteil und die Wahlpläne festlegen; Mehrkosten als Aufwand budgetieren.
    5. Kündigungsfrist des Anschlussvertrags notieren, Vorsorgekommission und Personal einbeziehen, Wechsel auf den Jahreswechsel planen.
    6. Für Inhaber und Kader Einkäufe und 1e-Plan prüfen; die persönliche Seite der Inhaber unter Vorsorge für Unternehmer.

    Häufige Fehler

    • Erste Anstellung ohne Anschluss: Der Zwangsanschluss an die Auffangeinrichtung kommt rückwirkend, mit Zinsen und Gebühren.
    • Teilzeit vergessen: Wer CHF 22'680 erreicht, ist zu versichern, auch bei 30 Prozent Pensum.
    • Nur den Preis vergleichen: Die Beiträge sind Sparen; entscheidend sind Verzinsung, Umwandlungssatz und Deckungsgrad.
    • Vollversicherung als kostenlos betrachten: Die Garantie kostet über die Jahre Rendite, die den Angestellten fehlt.
    • Wechsel ohne Kündigungsfrist: Anschlussverträge laufen oft bis Jahresende mit sechs Monaten Frist.
    • Inhaber vergessen: Inhaberinnen einer GmbH oder AG sind Angestellte und ebenso zu versichern; ihr Einkaufspotenzial ist oft das grösste Steuerinstrument des Betriebs.

    Häufige Fragen

    Ab wann muss ein KMU Angestellte in der Pensionskasse versichern?

    Sobald eine angestellte Person mehr als CHF 22’680 im Jahr verdient und über 17 ist; für die Risiken Tod und Invalidität ab 18, für das Alterssparen ab 25. Das gilt für jeden Betrieb, auch mit einer einzigen Angestellten und auch bei Teilzeit. Ohne Anschluss folgt der Zwangsanschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

    Was kostet die Pensionskasse einen Betrieb?

    Im Minimalplan die Altersgutschriften von 7 bis 18 Prozent des koordinierten Lohns plus Risiko- und Verwaltungskosten, davon mindestens die Hälfte zulasten des Betriebs. Im Rechenbeispiel mit fünf Personen und CHF 363’000 Lohnsumme sind das CHF 31’123 pro Jahr, 8.6 Prozent der Lohnsumme, wovon der Betrieb CHF 15’561 trägt. Ein besserer Plan kostet CHF 44’308, der Betrieb CHF 26’585.

    Sammelstiftung, Vollversicherung oder eigene Stiftung: Was passt zu einem KMU?

    Für die meisten KMU eine Sammelstiftung: die Vollversicherung eines Versicherers, wenn Garantie wichtiger ist als Rendite, eine teilautonome Sammelstiftung, wenn der Betrieb Schwankungen tragen kann und höhere Verzinsung will. Eine eigene Stiftung lohnt sich erst ab mehreren hundert Versicherten.

    Darf der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Beiträge zahlen?

    Ja. Die Hälfte ist das Minimum, gerechnet über alle Versicherten. Höhere Anteile, zusätzliche Sparbeiträge und ein tieferer Koordinationsabzug sind Geschäftsaufwand und für die Angestellten weder AHV-pflichtig noch bis zur Auszahlung steuerbar.

    Was ist ein 1e-Plan?

    Ein Vorsorgeplan für Lohnteile über CHF 136’080, in dem die Versicherten die Anlagestrategie selbst wählen und das Anlagerisiko tragen. Der Betrieb hat keine Sanierungspflicht für diesen Teil, die Beiträge sind abziehbar, und Kader erhalten das effektive Guthaben ohne Umverteilung.

    Wie wechselt ein KMU die Pensionskasse?

    Den Anschlussvertrag fristgerecht kündigen, meist sechs Monate auf Jahresende, Offerten mit derselben Personalliste einholen, Personal oder Vorsorgekommission zustimmen lassen und den neuen Anschluss per 1. Januar starten. Die Guthaben aller Versicherten gehen mit; bei einer Stiftung in Unterdeckung kann ein Anteil am Fehlbetrag abgezogen werden.

    Muss sich die Inhaberin einer GmbH selbst versichern?

    Ja, wer in der eigenen GmbH oder AG angestellt ist, gilt als Arbeitnehmerin und ist ab CHF 22’680 Lohn zu versichern. Inhaber von Einzelfirmen sind nicht pflichtig, können sich aber freiwillig anschliessen oder 20 Prozent des Einkommens bis CHF 36’288 in die Säule 3a einzahlen.

    Was passiert, wenn ein Betrieb die Beiträge nicht überweist?

    Die Stiftung mahnt und verlangt Verzugszinsen, meldet den Betrieb bei anhaltendem Verzug der Aufsicht, und nicht abgelieferte Arbeitnehmerbeiträge sind strafbar. Die Leistungen der Versicherten bleiben geschützt; im Konkurs des Betriebs zahlt der Sicherheitsfonds die ausstehenden Beiträge.

    Quellen

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