Grundlagen

    Das 3-Säulen-System der Schweiz einfach erklärt

    Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf drei Säulen: der staatlichen AHV, der beruflichen Vorsorge (BVG) und der privaten Vorsorge (Säule 3a/3b). Zusammen sollen sie den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern. Doch wie greifen die drei Säulen ineinander, wer ist wo versichert und wie hoch sind die Beiträge? Dieser Grundlagenartikel gibt Ihnen den vollständigen Überblick.

    Convit Redaktion
    4. April 2026
    10 Min. Lesezeit

    Das Prinzip der drei Säulen

    Das 3-Säulen-Prinzip ist seit 1972 in der Bundesverfassung verankert (Art. 111–113 BV). Jede Säule verfolgt ein eigenes Ziel:

    • 1. Säule: Existenzsicherung – Grundversorgung für alle.
    • 2. Säule:Fortführung des gewohnten Lebensstandards – zusammen mit der 1. Säule rund 60 % des letzten Lohns.
    • 3. Säule: Individuelle Ergänzung – schliesst die verbleibende Lücke und ermöglicht individuelle Vorsorge.

    1. Säule: AHV/IV – Die staatliche Vorsorge

    Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV) bilden die Basis der Schweizer Altersvorsorge. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die heutigen Erwerbstätigen finanzieren mit ihren Beiträgen die heutigen Renten.

    Wer ist versichert?

    Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind, sind obligatorisch versichert – unabhängig von Nationalität, Beschäftigungsgrad oder Einkommenshöhe. Beitragspflicht besteht ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Erwerbstätige) bzw. ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag (Nichterwerbstätige).

    Beiträge

    Die AHV/IV/EO-Beiträge betragen für Arbeitnehmende insgesamt 10,6 % des Bruttolohns, paritätisch aufgeteilt: 5,3 % Arbeitnehmende, 5,3 % Arbeitgeber. Selbständige zahlen je nach Einkommen zwischen 5,371 % und 10,6 % (degressiv).

    Leistungen

    Die maximale AHV-Einzelrente beträgt CHF 2'450pro Monat (Stand 2026), die minimale CHF 1'225. Ehepaare erhalten maximal 150 % einer Maximalrente, also CHF 3'675. Voraussetzung für die Maximalrente: lückenlose Beitragsjahre und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 88'200.

    2. Säule: BVG – Die berufliche Vorsorge

    Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Jede versicherte Person spart individuelles Alterskapital an, das bei Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen wird.

    Wer ist versichert?

    Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mindestens CHF 22'050bei einem Arbeitgeber. Selbständige können sich freiwillig anschliessen. Die Versicherung beginnt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Risiko Invalidität/Tod) bzw. ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag (Alterssparen).

    Koordinierter Lohn und Beiträge

    Versichert wird nicht der gesamte Lohn, sondern der koordinierte Lohn: Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug (CHF 25'725). Der maximal versicherte Lohn beträgt CHF 62'475 (Stand 2026). Die Altersgutschriften (Sparbeiträge) steigen mit dem Alter:

    • 25–34 Jahre: 7 % des koordinierten Lohns
    • 35–44 Jahre: 10 %
    • 45–54 Jahre: 15 %
    • 55–65 Jahre: 18 %

    Arbeitgeber müssen mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr, was die PK-Lösung attraktiver macht. Details zu den Arbeitgeberpflichten finden Sie im Artikel Vorsorge für KMU.

    Umwandlungssatz und Rente

    Der gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz für das Obligatorium beträgt 6,8 %. Bei einem Altersguthaben von CHF 400'000 ergibt das eine jährliche Rente von CHF 27'200 bzw. CHF 2'267 pro Monat. Im Überobligatorium gelten tiefere Sätze. Wie Sie Ihre Pensionskasse richtig einschätzen, erfahren Sie in unserem Pensionskassen-Vergleich.

    3. Säule: Private Vorsorge

    Die dritte Säule ist freiwillig und dient der individuellen Ergänzung. Sie gliedert sich in Säule 3a (gebunden) und Säule 3b (frei).

    Säule 3a – Gebundene Vorsorge

    Die Säule 3a ist steuerlich privilegiert: Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, das Kapital wächst steuerfrei, und beim Bezug fällt eine reduzierte Kapitalleistungssteuer an. Die maximalen Einzahlungen pro Jahr betragen:

    • Angestellte mit PK:CHF 7'258
    • Selbständige ohne PK:20 % des Nettoeinkommens, maximal CHF 36'288

    Das 3a-Guthaben ist bis fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter gebunden. Für die fünf Ausnahmen lesen Sie unseren ausführlichen Artikel Säule 3a vorzeitig beziehen. Vergleichen Sie die besten Anbieter im 3a-Vergleich.

    Säule 3b – Freie Vorsorge

    Unter Säule 3b fallen alle übrigen Sparformen: Sparbücher, Wertschriftendepots, Lebensversicherungen (nicht gebundene), Immobilien als Kapitalanlage. Es gibt keine steuerlichen Abzüge auf die Einzahlungen, und die Erträge unterliegen der regulären Einkommens- und Vermögenssteuer. Dafür besteht keine Kapitalbindung – Sie können jederzeit über das Geld verfügen.

    Wie die drei Säulen zusammenwirken

    Das Zusammenspiel der drei Säulen lässt sich am besten an einem Beispiel verdeutlichen:

    Eine Angestellte mit einem Bruttolohn von CHF 85'000 pro Jahr erhält bei lückenlosen Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen:

    • AHV (1. Säule):Rund CHF 2'300 pro Monat (nahe Maximalrente)
    • BVG (2. Säule):Rund CHF 1'800 pro Monat (je nach Kasse und Altersguthaben)
    • Total 1.+2. Säule:Rund CHF 4'100 pro Monat – etwa 58 % des letzten Lohns

    Um die verbleibende Lücke von rund CHF 3'000 pro Monat zum gewohnten Lebensstandard zu schliessen, ist die 3. Säule unverzichtbar. Wer über 30 Jahre konsequent CHF 7'258 jährlich in eine Wertschriftenlösung einzahlt, kann bei einer durchschnittlichen Rendite von 4–5 % ein Kapital von über CHF 400'000 aufbauen.

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    Wer ist wo pflichtversichert? – Übersicht

    • Angestellte:1. Säule (AHV) + 2. Säule (BVG ab CHF 22'050 Lohn) + 3. Säule (freiwillig)
    • Selbständige:1. Säule (AHV) + 2. Säule (freiwillig) + 3. Säule (freiwillig, höherer Maximalbetrag)
    • Nichterwerbstätige:1. Säule (AHV, Mindestbeitrag) – keine 2. oder 3a-Säule
    • Teilzeitbeschäftigte:1. Säule + 2. Säule nur wenn Eintrittsschwelle pro Arbeitgeber erreicht wird. Die BVG-Reform verbessert die Absicherung – siehe Vorsorge-Trends 2026

    Vorsorgelücke: Warum die 3. Säule so wichtig ist

    Eine weit verbreitete Fehleinschätzung: AHV und PK reichen im Alter aus. Tatsächlich ersetzen die ersten beiden Säulen im Obligatorium typischerweise nur 50–60 % des letzten Erwerbseinkommens. Bei höheren Einkommen ist der Anteil noch tiefer, da die AHV-Rente plafoniert ist und das BVG nur bis zum oberen Grenzbetrag versichert.

    Die private Vorsorge in der Säule 3a bietet dabei den grössten Steuervorteil: Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % spart eine Person, die den Maximalbetrag einzahlt, jährlich rund CHF 2'540an Steuern. Über 30 Jahre summiert sich das auf über CHF 76'000 – allein durch die Steuerersparnis.

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