Berufliche Vorsorge

    Pensionskassen vergleichen: Worauf Sie achten müssen

    Die Pensionskasse ist für die meisten Schweizerinnen und Schweizer der grösste Vermögenswert – und doch wissen viele kaum, wie gut ihre Kasse wirtschaftet. Mit den richtigen Kennzahlen und kritischen Fragen erkennen Sie, ob Ihre PK für Sie arbeitet oder ob ein Wechsel sinnvoll wäre.

    Convit Redaktion
    4. April 2026
    8 Min. Lesezeit

    Die vier Schlüsselkennzahlen

    Jede Pensionskasse veröffentlicht in ihrem Geschäftsbericht und auf dem Vorsorgeausweis zentrale Kennzahlen. Verstehen Sie diese vier Werte, können Sie jede PK fundiert beurteilen.

    1. Deckungsgrad

    Der Deckungsgrad gibt an, ob die Pensionskasse über genug Vermögen verfügt, um alle laufenden und künftigen Verpflichtungen zu erfüllen. Er wird berechnet als Verhältnis des Stiftungsvermögens zu den Vorsorgeverpflichtungen.

    • Über 110 %: Komfortable Lage. Die Kasse kann Schwankungsreserven bilden und allenfalls Überschussverteilungen vornehmen.
    • 100–110 %: Solide, aber wenig Puffer bei Marktschwankungen.
    • Unter 100 %: Unterdeckung. Die Kasse muss Sanierungsmassnahmen einleiten – mögliche Folgen sind Sanierungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmende sowie eine Nullverzinsung der Altersguthaben.

    2. Umwandlungssatz

    Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Jahresrente Sie pro CHF 100'000 Altersguthaben erhalten. Der BVG-Mindestsatz beträgt 6,8 %– das heisst, CHF 100'000 Guthaben ergeben mindestens CHF 6'800 Jahresrente.

    Allerdings gilt das gesetzliche Minimum nur für den obligatorischen Teil. Im Überobligatorium können Kassen tiefere Umwandlungssätze anwenden – und tun dies zunehmend, da die steigende Lebenserwartung die Renten länger finanzieren muss. Typische überobligatorische Sätze liegen heute bei 5,0 bis 5,8 %.

    Ein Mischsatz (gewichtet zwischen obligatorischem und überobligatorischem Guthaben) auf dem Vorsorgeausweis ist also aussagekräftiger als der reine BVG-Satz. Mehr zum BVG-Obligatorium erfahren Sie im Artikel über das 3-Säulen-System.

    3. Verwaltungskosten

    Die Verwaltungskosten pro versicherte Person variieren je nach Kasse erheblich. Dazu kommen Vermögensverwaltungskosten (TER), die direkt von der Anlagerendite abgezogen werden. Achten Sie auf:

    • Verwaltungskosten pro Kopf: Tiefe Kosten liegen bei CHF 150–250, hohe bei über CHF 400.
    • Vermögensverwaltungskosten (TER): Transparente Kassen weisen diese separat aus. Ein Richtwert: Unter 0,5 % des Vermögens ist günstig, über 1 % ist teuer.
    • Gesamtkostenquote: Die Oberaufsichtskommission (OAK) veröffentlicht jährlich Vergleichszahlen. Nutzen Sie diese als Benchmark.

    4. Verzinsung des Altersguthabens

    Der Bundesrat legt jährlich den BVG-Mindestzinssatz fest. Für 2026 beträgt er 1,25 %. Gute Kassen verzinsen jedoch deutlich höher – vor allem im Überobligatorium, wo sie frei sind.

    Vergleichen Sie die Verzinsung Ihrer PK über die letzten fünf bis zehn Jahre. Konsistent überdurchschnittliche Verzinsung deutet auf ein professionelles Anlagemanagement hin. Wer zusätzlich privat vorsorgen möchte, findet im 3a-Vergleich renditestarke Wertschriftenlösungen.

    So lesen Sie Ihren Vorsorgeausweis

    Der Vorsorgeausweis (PK-Ausweis) ist das wichtigste Dokument für Ihre berufliche Vorsorge. Er wird jährlich per 1. Januar erstellt und enthält:

    • Versicherter Lohn: Der Lohn, auf den Beiträge und Leistungen berechnet werden. Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle sind bereits berücksichtigt.
    • Altersguthaben: Ihr aktuelles Kapital – aufgeteilt in obligatorisch (BVG) und überobligatorisch.
    • Voraussichtliches Alterskapital: Hochrechnung bis zum Rentenalter – oft mit verschiedenen Zinssätzen.
    • Altersrente: Die projizierte Jahresrente bei Pensionierung.
    • Risikoleistungen: Invalidenrente, Ehegattenrente, Waisenrente und Todesfallkapital.
    • Einkaufspotenzial: Der Betrag, den Sie freiwillig einzahlen könnten, um Ihre Rente zu verbessern und Steuern zu sparen.

    Fünf Fragen an Ihren Arbeitgeber

    Als Arbeitnehmende haben Sie ein Recht auf Transparenz. Stellen Sie Ihrem HR oder der paritätischen Kommission folgende Fragen:

    • Wie hoch ist der aktuelle Deckungsgrad und wie hat er sich in den letzten fünf Jahren entwickelt?
    • Welchen Umwandlungssatz wendet die Kasse im Überobligatorium an, und sind Senkungen geplant?
    • Wie hoch sind die gesamten Verwaltungs- und Vermögensverwaltungskosten?
    • Welche Anlagestrategieverfolgt die Kasse, und gibt es eine Wahlmöglichkeit (z. B. 1e-Plan)?
    • Wurde in den letzten Jahren ein PK-Vergleich durchgeführt, und welche Alternativen wurden geprüft?

    Pensionskasse wechseln: Geht das?

    Als einzelner Arbeitnehmender können Sie Ihre PK nicht direkt wechseln – der Anschluss ist Sache des Arbeitgebers. Dennoch haben Sie Einfluss:

    • Paritätische Kommission: In der Personalvorsorgekommission sitzen Arbeitnehmervertreter, die einen Kassenwechsel beantragen können.
    • Arbeitgebergespräch: Legen Sie einen strukturierten Vergleich vor – viele KMU wechseln die PK, wenn die Mitarbeitenden fundiert argumentieren.
    • Stellenwechsel: Bei einem Jobwechsel wechseln Sie automatisch die PK. Achten Sie auf die Vorsorgebedingungen in der neuen Stelle.

    Für KMU-Inhaber, die ihre PK aktiv wählen können, haben wir einen eigenen Ratgeber: Vorsorge für KMU: BVG optimal gestalten.

    Fazit: Vergleichen lohnt sich immer

    Der Unterschied zwischen einer guten und einer mittelmässigen Pensionskasse kann über ein Berufsleben mehrere zehntausend Franken ausmachen – bei Verzinsung, Kosten und Umwandlungssatz. Nehmen Sie Ihren Vorsorgeausweis zur Hand, prüfen Sie die Kennzahlen und werden Sie aktiv, wenn Ihre Kasse unterdurchschnittlich abschneidet. Ergänzen Sie Ihre Vorsorge mit einer optimierten Säule 3a und berechnen Sie Ihre Vorsorgelücke mit dem Rentenrechner.

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