Säule 3a

    Säule 3a vorzeitig beziehen: Regeln und steuerliche Folgen

    Das Guthaben in der Säule 3a ist grundsätzlich bis zum Rentenalter gebunden. Doch das Gesetz sieht fünf Ausnahmen vor, bei denen ein vorzeitiger Bezug möglich ist. Wir erklären die Voraussetzungen, steuerlichen Konsequenzen und Fallstricke.

    Convit Redaktion
    4. April 2026
    7 Min. Lesezeit

    Grundsatz: Gebundenes Vorsorgekapital

    Die Säule 3a gehört zur privaten Vorsorge (3. Säule) und dient ausschliesslich der Altersvorsorge. Einzahlungen – aktuell maximal CHF 7'258 pro Jahr für Angestellte mit Pensionskasse – werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Im Gegenzug ist das Kapital gebunden: Ein regulärer Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter möglich.

    Doch es gibt Ausnahmen. Die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) definiert fünf Gründe, bei denen das 3a-Guthaben vorzeitig ausgezahlt werden darf.

    Die 5 gesetzlichen Gründe für den vorzeitigen 3a-Bezug

    1. Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (WEF)

    Der häufigste Grund für einen vorzeitigen Bezug ist die Wohneigentumsförderung (WEF). Das 3a-Guthaben darf eingesetzt werden für:

    • Den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung)
    • Die Amortisation einer bestehenden Hypothek
    • Beteiligungen an Wohnbaugenossenschaften
    • Renovationen, die den Wert der Liegenschaft nachhaltig steigern

    Im Gegensatz zum PK-Vorbezug gibt es bei der Säule 3a keinen Mindestbezug und keine Beschränkung alle fünf Jahre. Das gesamte Guthaben eines 3a-Kontos kann auf einmal bezogen werden. Allerdings wird der WEF-Vorbezug nicht im Grundbuch eingetragen – anders als beim PK-Vorbezug. Mehr dazu in unserem Artikel Vorsorgegelder für den Immobilienkauf.

    2. Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit

    Wer sich hauptberuflich selbständig macht und aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge austritt, darf sämtliche 3a-Guthaben beziehen. Voraussetzungen:

    • Die Selbständigkeit muss bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet sein.
    • Der Bezug muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragt werden.
    • Es muss sich um eine hauptberufliche Tätigkeit handeln – eine nebenberufliche Selbständigkeit reicht nicht.

    3. Endgültiges Verlassen der Schweiz

    Wer die Schweiz endgültig verlässt, kann das gesamte 3a-Guthaben beziehen. Dabei gelten unterschiedliche Regeln:

    • Wegzug in ein EU/EFTA-Land: Der obligatorische Teil des BVG-Guthabens muss bei einer Freizügigkeitseinrichtung verbleiben. Das 3a-Guthaben kann jedoch vollständig bezogen werden.
    • Wegzug ausserhalb EU/EFTA: Sowohl 3a- als auch BVG-Guthaben können vollständig bezogen werden.

    Die Quellensteuer wird vom Kanton des Sitzes der Vorsorgeeinrichtung erhoben – nicht vom Wohnsitzkanton. Viele Stiftungen haben ihren Sitz in steuergünstigen Kantonen wie Schwyz oder Obwalden.

    4. Bezug einer ganzen Invalidenrente

    Wer eine volle IV-Rente (Invaliditätsgrad von mindestens 70 %) bezieht, kann sein 3a-Guthaben vorzeitig beziehen. Bei Teilrenten (ab 40 % Invaliditätsgrad) ist kein vorzeitiger Bezug möglich.

    5. Frühester regulärer Bezug: 5 Jahre vor AHV-Alter

    Der ordentliche Bezug ist ab dem 60. Altersjahr (Frauen) bzw. dem 60. Altersjahr (Männer) möglich – also jeweils fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter von 65 Jahren. Seit der Reform AHV 21 gilt das Referenzalter 65 für alle Geschlechter. Für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgang 1961–1969) gelten individuelle Übergangslösungen.

    Besteuerung: Was kostet der vorzeitige Bezug?

    Beim Bezug von 3a-Guthaben – egal ob vorzeitig oder regulär – fällt die sogenannte Kapitalleistungssteuer an. Diese wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Der effektive Steuersatz hängt ab von:

    • Kanton und Gemeinde: Die Unterschiede sind enorm. Schwyz besteuert am tiefsten (rund 3–4 %), Neuenburg oder Basel-Stadt am höchsten (bis 12 %).
    • Höhe des Bezugs: Die Kapitalleistungssteuer ist progressiv. Je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz.
    • Kumulierung: Bezüge aus 3a, Pensionskasse und Freizügigkeit im selben Jahr werden zusammengerechnet.

    Gestaffelte Bezüge senken die Steuerbelastung deutlich. Wer beispielsweise über drei Jahre verteilt je ein 3a-Konto auflöst, zahlt wegen der Progression in vielen Kantonen erheblich weniger als bei einem Gesamtbezug. Deshalb empfehlen wir, bereits früh mehrere 3a-Konten zu eröffnen.

    Teil- vs. Vollbezug: Was ist möglich?

    Innerhalb eines 3a-Kontos ist ein Teilbezug nur beim WEF-Vorbezug möglich. In allen anderen Fällen muss das Konto vollständig aufgelöst werden. Deshalb ist die Strategie mit mehreren Konten so wichtig: Wer drei bis fünf 3a-Konten führt, kann diese einzeln und zeitlich versetzt beziehen.

    Vergleichen Sie die besten 3a-Konten und Wertschriftenlösungen mit unserem 3a-Vergleich und planen Sie Ihren Bezug mit dem Rentenrechner.

    Fazit: Sorgfältig planen, Steuern sparen

    Ein vorzeitiger 3a-Bezug kann sinnvoll sein – etwa beim Eigenheimkauf oder beim Schritt in die Selbständigkeit. Die steuerlichen Folgen sollten Sie aber immer vorab kalkulieren. Besonders wirkungsvoll ist die Staffelung über mehrere Konten und Jahre. Wer die Bezüge geschickt plant und die kantonalen Unterschiede nutzt, kann gegenüber einem unstrukturierten Bezug mehrere tausend Franken Steuern sparen.

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