Freelancing & Vorsorge

    Vorsorge für Freelancer und Remote Worker in der Schweiz

    Als Freelancer sind Sie für Ihre Altersvorsorge weitgehend selbst verantwortlich. Ob Digital Nomad, freischaffende Designerin oder IT-Berater – hier erfahren Sie, welche Optionen Ihnen offenstehen und worauf Sie achten müssen.

    Convit Redaktion
    4. April 2026
    7 Min. Lesezeit

    Selbständig oder scheinselbständig?

    Bevor Sie Ihre Vorsorge als Freelancer planen, stellt sich eine grundlegende Frage: Anerkennt die AHV-Ausgleichskasse Sie als selbständig? Das ist keine Formalität – die Einstufung bestimmt, welche Vorsorgeregeln gelten.

    Als selbständig gilt, wer auf eigenes Risiko arbeitet, eigene Betriebsmittel einsetzt und mehrere Auftraggeber hat. Wer dauerhaft für einen einzigen Kunden arbeitet, weisungsgebunden ist und kein wirtschaftliches Risiko trägt, wird als unselbständig(arbeitnehmerähnlich) eingestuft. In diesem Fall muss der Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge abführen – inkl. BVG-Anschluss.

    AHV-Pflicht für Freelancer

    Jede erwerbstätige Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist AHV-pflichtig. Als Selbständiger zahlen Sie den gesamten Beitrag selbst (rund 10,6 % auf das Nettoerwerbseinkommen). Die Anmeldung erfolgt bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons.

    Wichtig:Nicht erwerbstätige Ehepartner (z. B. bei unregelmässigem Freelance-Einkommen) müssen trotzdem AHV-Beiträge zahlen. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 514 pro Jahr. Wer Beitragslücken hat, erhält später eine gekürzte AHV-Rente – jedes fehlende Beitragsjahr reduziert die Rente um rund 2,3 %.

    Säule 3a: Der wichtigste Vorsorgebaustein

    Für Freelancer ohne Pensionskasse ist die Säule 3a der zentrale Vorsorgebaustein. Sie dürfen bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommenseinzahlen, maximal CHF 36'288 pro Jahr (Stand 2026). Die Einzahlung ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

    Wählen Sie zwischen einem 3a-Sparkonto(sicherer, tiefere Rendite) und einem 3a-Wertschriftendepot (höheres Renditepotenzial, Kursschwankungen). Für Freelancer unter 45 empfiehlt sich in der Regel die Wertschriftenlösung, da der lange Anlagehorizont Schwankungen ausgleicht.

    Tipp: Eröffnen Sie frühzeitig mehrere 3a-Konten für die spätere gestaffelte Auszahlung. So brechen Sie die Steuerprogression bei der Kapitalauszahlung.

    Freiwillige Pensionskasse

    Als anerkannte Selbständige können Sie sich freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Die Optionen:

    • Verbandsvorsorge:Viele Berufsverbände (z. B. für Architekten, Ärzte, Anwälte) bieten eigene Vorsorgewerke an.
    • Sammelstiftung: Offene Sammelstiftungen nehmen auch Einzelpersonen auf. Vergleichen Sie Verwaltungskosten und Umwandlungssätze.
    • Auffangeinrichtung BVG: Die gesetzliche Auffanglösung steht allen Selbständigen offen. Die Konditionen sind standardisiert, aber nicht immer die besten – vergleichen Sie mit privaten Anbietern.

    Ein freiwilliger BVG-Anschluss lohnt sich besonders, wenn Sie Ihren Risikoschutz (Invalidität und Todesfall) verbessern möchten. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zur Vorsorge für Jungunternehmer.

    Internationale Aspekte für Remote Worker

    Immer mehr Freelancer arbeiten ortsunabhängig – für Schweizer Kunden aus dem Ausland oder für internationale Kunden aus der Schweiz. Dabei gelten besondere Regeln:

    Wohnsitz in der Schweiz, Arbeit für ausländische Kunden

    Solange Ihr Wohnsitz in der Schweiz bleibt, unterliegen Sie dem Schweizer Sozialversicherungsrecht. Ihre AHV-Pflicht und 3a-Berechtigung bleiben bestehen. Die Einkünfte werden in der Schweiz versteuert.

    Arbeit aus dem Ausland für Schweizer Kunden

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, gelten grundsätzlich die Sozialversicherungsgesetze des Wohnsitzlandes. Innerhalb der EU/EFTA regeln bilaterale Abkommen die Zuständigkeit. Die Säule 3a kann im Ausland in der Regel nicht weiter bespart werden, das bestehende Guthaben bleibt aber erhalten.

    Entsendung und Mehrfachtätigkeit

    Arbeiten Sie gleichzeitig in mehreren Ländern, bestimmt die EU-Verordnung 883/2004 das anwendbare Recht. Faustregel: Wer mindestens 25 % seiner Arbeitszeit im Wohnsitzland ausübt, unterliegt dem Recht des Wohnsitzlandes.

    Praktische Tipps für Freelancer

    1. Melden Sie sich frühzeitig bei der AHV-Ausgleichskasse an – Rückzahlungen bei verspäteter Anmeldung können empfindlich sein.
    2. Zahlen Sie konsequent in die Säule 3a ein, auch in einkommensschwachen Jahren. Bereits kleine Beiträge zählen.
    3. Prüfen Sie Ihren AHV-Kontoauszug alle paar Jahre auf Beitragslücken (kostenlos bei der Ausgleichskasse bestellbar).
    4. Versichern Sie Ihr Erwerbsausfallrisiko mit einer Taggeldversicherung – als Freelancer gibt es keine Lohnfortzahlung bei Krankheit.
    5. Prüfen Sie eine Lebensversicherung oder Invaliditätsversicherung, wenn Sie keine Pensionskasse haben.
    6. Legen Sie mindestens 3 bis 6 Monatseinkommen als Notreserve beiseite, bevor Sie in gebundene Vorsorge investieren.

    Die Vorsorge als Freelancer erfordert mehr Eigeninitiative als bei Angestellten. Dafür geniessen Sie mehr Flexibilität bei der Gestaltung. Nutzen Sie diese Freiheit – Ihre Zukunfts-Ich wird es Ihnen danken.

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