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    Pensionskasse

    Umwandlungssatz der Pensionskasse: Warum er sinkt, was Ihre Rente verliert und was Sie tun können, mit Rechenbeispiel

    Der Umwandlungssatz macht aus Ihrem Altersguthaben die lebenslange Rente. Gesetzlich garantiert sind 6.8 Prozent, aber nur auf dem Obligatorium; auf dem ganzen Guthaben rechnen die meisten Kassen mit rund 5.2 bis 5.4 Prozent. Bei CHF 600'000 sind das CHF 800 pro Monat Unterschied. Dieser Beitrag zeigt die Zahlen 2026, rechnet einen Fall durch und erklärt, wann Kapital statt Rente besser ist.

    Milion Mohamed
    Aktualisiert am 14. September 2026
    11 Min. Lesezeit

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    Frage 1 von 40%

    Wissen Sie, wie der sinkende Umwandlungssatz Ihre zukünftige Rente beeinflusst?

    Kurz erklärt: Was der Umwandlungssatz ist

    Kurzantwort:Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem die Pensionskasse Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung in eine jährliche Rente umrechnet. CHF 500'000 mal 6.8 Prozent ergeben CHF 34'000 pro Jahr oder CHF 2'833 pro Monat, lebenslang. Die 6.8 Prozent schreibt das Gesetz nur für das Obligatorium vor, also für den koordinierten Lohn zwischen CHF 26'460 und CHF 90'720. Für alles darüber legt die Kasse den Satz im Reglement fest, und die meisten Kassen rechnen mit einem einzigen, umhüllenden Satz auf dem ganzen Guthaben. Der steht auf Ihrem Vorsorgeausweis und entscheidet über mehrere hundert Franken im Monat.

    Die Zahlen 2026

    KennzahlWertBedeutung
    Gesetzlicher Mindestumwandlungssatz6.8 % mit 65Gilt auf dem BVG-Obligatorium; eine Senkung auf 6.0 % lehnte das Stimmvolk am 22. September 2024 mit 67 % Nein ab.
    Umhüllender Umwandlungssatzim Schnitt rund 5.3 %, Bandbreite 4.5 bis 5.8 %Satz auf dem ganzen Guthaben bei Kassen, die mehr als das Obligatorium versichern; laut Oberaufsichtskommission weiter sinkend.
    BVG-Obligatorium 2026Lohn CHF 26'460 bis CHF 90'720, versichert CHF 3'780 bis CHF 64'260Nur dieser Teil des Guthabens ist durch die 6.8 % geschützt (Schattenrechnung).
    BVG-Mindestzins1.25 %Verzinsung des Obligatoriums; das Überobligatorium verzinst die Kasse nach Reglement.
    Kürzung bei Frühpensionierungmeist 0.15 bis 0.20 Prozentpunkte pro JahrMit 62 statt 65 sinkt ein Satz von 5.2 % auf rund 4.75 %.
    Kapitalbezugmindestens 25 % des Obligatoriums, viele Kassen bis 100 %Anmeldefrist nach Reglement; Einkäufe der letzten drei Jahre sperren den Bezug.
    Lebenserwartung mit 65Männer rund 20 Jahre, Frauen rund 23 JahreSo lange muss das Kapital reichen; 1985 waren es rund 16 Jahre.
    Ehegattenrente60 % der AltersrenteBeim Tod der rentenbeziehenden Person; beim Kapitalbezug fällt sie weg, dafür bleibt das Restkapital.

    Was der Satz aus Ihrem Guthaben macht

    Die Tabelle zeigt die monatliche Rente für drei Guthaben bei typischen Umwandlungssätzen mit 65:

    UmwandlungssatzCHF 300'000CHF 500'000CHF 800'000
    6.8 % (BVG-Minimum)CHF 1'700CHF 2'833CHF 4'533
    6.0 %CHF 1'500CHF 2'500CHF 4'000
    5.5 %CHF 1'375CHF 2'292CHF 3'667
    5.2 % (häufig umhüllend)CHF 1'300CHF 2'167CHF 3'467
    5.0 %CHF 1'250CHF 2'083CHF 3'333
    4.5 %CHF 1'125CHF 1'875CHF 3'000

    Warum der Umwandlungssatz sinkt

    Der Satz beruht auf zwei Annahmen: wie lange die Rente im Schnitt läuft und welche Rendite das noch nicht ausbezahlte Kapital erzielt. Beide haben sich seit der Einführung des BVG 1985 verschoben.

    • Längeres Leben: Ein 65-jähriger Mann lebt heute im Schnitt noch rund 20 Jahre, eine Frau rund 23; 1985 waren es rund 16 Jahre. Dieselbe Rente muss länger finanziert werden.
    • Tiefe Zinsen: Zwischen 2015 und 2022 lagen die Zinsen bei null oder darunter. Ein Satz von 6.8 % setzt eine Rendite von rund 4.5 bis 5 % voraus; das Geld dafür fehlte, und die Reserven sind bis heute nicht überall aufgebaut.
    • Umverteilung: Ist der Satz zu hoch, zahlen die Kassen mehr Rente, als das Kapital trägt. Die Differenz finanzieren die aktiven Versicherten über tiefere Verzinsung ihrer Guthaben; die Oberaufsichtskommission beziffert diese Umverteilung Jahr für Jahr.

    Weil das Gesetz die 6.8 % nur auf dem Obligatorium verlangt, senken die Kassen den Satz dort, wo sie frei sind: im Überobligatorium. Bei umhüllenden Kassen gilt ein Satz für alles, und die Kasse muss nur nachweisen, dass die Gesamtrente mindestens so hoch ist wie die BVG-Mindestrente auf dem obligatorischen Teil. Diese Schattenrechnung erklärt, warum ein Satz von 5.2 % legal ist, obwohl 6.8 % im Gesetz stehen. Wie das Überobligatorium funktioniert, steht unter Pensionskasse: Überobligatorium.

    Rechenbeispiel: CHF 600'000 Guthaben, umhüllende Kasse

    Peter, 64, hat CHF 600'000 Altersguthaben, davon CHF 300'000 im Obligatorium und CHF 300'000 im Überobligatorium. Seine Kasse rechnet mit einem umhüllenden Satz von 5.2 % mit 65.

    Rechnungpro Jahrpro Monat
    Rente der Kasse: CHF 600'000 × 5.2 %CHF 31'200CHF 2'600
    Schattenrechnung: BVG-Mindestrente auf dem Obligatorium, CHF 300'000 × 6.8 %CHF 20'400CHF 1'700
    Zulässig, weil CHF 31'200 über CHF 20'400 liegtja
    Zum Vergleich: 6.8 % auf dem ganzen GuthabenCHF 40'800CHF 3'400
    Unterschied durch den umhüllenden SatzCHF 9'600CHF 800
    Frühpensionierung mit 62: Satz 4.75 % auf dem Guthaben von 64, ohne die fehlenden GutschriftenCHF 28'500CHF 2'375
    Ehegattenrente nach Peters Tod: 60 % der AltersrenteCHF 18'720CHF 1'560

    Über 20 Rentenjahre summiert sich der Unterschied von CHF 800 pro Monat auf CHF 192'000. Genau diesen Betrag stellt die Frage «Rente oder Kapital» zur Diskussion: Bezieht Peter die CHF 600'000 als Kapital und entnimmt jedes Jahr CHF 31'200, reicht das Geld bei 2 % Rendite rund 25 Jahre, bei 3 % rund 30 Jahre, bei 1 % 22 Jahre. Die Rente läuft dagegen, solange er lebt, und danach zu 60 % für die Ehefrau. Was der Rechner unten mit Ihrer Pensionskassenrente ergibt, zeigt die Lücke zum gewünschten Einkommen.

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    Rente oder Kapital: die Abwägung

    KriteriumRenteKapital
    Sicherheitlebenslang garantiert, Teuerungsausgleich freiwilligAnlagerisiko und Langlebigkeitsrisiko liegen bei Ihnen
    Steuernvoll als Einkommen steuerbar, jedes Jahreinmalig zum reduzierten Vorsorgetarif, danach Vermögens- und Ertragssteuer
    Todesfall60 % Ehegattenrente, Rest verfälltRestkapital geht an die Erben
    Flexibilitätkeine, Betrag fixhoch: Hypothek amortisieren, Auszahlungsplan, Schenkungen
    Ergänzungsleistungenzählt als Einnahmezählt als Vermögen; über CHF 100'000 kein EL-Anspruch
    Passt, wennder Satz über rund 5 % liegt, die Familie langlebig ist, wenig Anlageerfahrung bestehtder Satz tief ist, weitere sichere Einkünfte da sind, Vermögen vererbt werden soll

    Die Mischform ist oft die beste: die Grundkosten mit AHV und einem Rententeil decken, den Rest als Kapital beziehen. Ausführlich unter Kapitalbezug oder Rente; wer später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein könnte, liest vorher Ergänzungsleistungen zur AHV.

    Was Sie gegen den tiefen Satz tun können

    1. Vorsorgeausweis lesen: umhüllender Satz, Sätze für Vorbezug und Aufschub, Anteil Obligatorium. Fehlt der Satz, verlangen Sie das Reglement.
    2. Einkaufen, wenn die Kasse gut ist: Einkäufe erhöhen das Guthaben, das mit dem Satz multipliziert wird, und sind steuerlich abziehbar. Gestaffelt über mehrere Jahre bringen sie mehr; drei Jahre vor einem Kapitalbezug stoppen. Details unter Pensionskasse einkaufen.
    3. Säule 3a bis zum Höchstbetrag: CHF 7'258 pro Jahr mit Pensionskasse; das Kapital hängt nicht am Umwandlungssatz. Vergleich unter 3a-Vergleich.
    4. Pensionierungszeitpunkt: Jedes Jahr Aufschub erhöht den Satz und das Guthaben; jedes Jahr Vorbezug kostet rund 0.15 bis 0.20 Prozentpunkte plus die fehlenden Gutschriften.
    5. Teilkapitalbezug prüfen: Bei Sätzen unter rund 5 % kann ein Teil als Kapital sinnvoll sein; die Entscheidung ist unwiderruflich und braucht die Zustimmung des Ehegatten.
    6. Bei Stellenwechsel vergleichen: Die Kasse wählt der Arbeitgeber, aber der Umwandlungssatz gehört in die Bewertung eines Jobangebots. Selbständige und Unternehmer wählen die Sammelstiftung selbst; siehe Pensionskasse vergleichen.

    Häufige Fehler

    • Mit 6.8 % rechnen: Der gesetzliche Satz gilt nur für das Obligatorium; massgebend ist der Satz im Reglement.
    • Den Ausweis nicht lesen: Die Rentenprognose auf dem Vorsorgeausweis rechnet bereits mit dem umhüllenden Satz, oft aber mit dem heutigen; Senkungen sind meist angekündigt.
    • Kapital beziehen und schnell verbrauchen: Wer später Ergänzungsleistungen braucht, dem wird der übermässige Verbrauch angerechnet.
    • Einkauf kurz vor dem Kapitalbezug: Einkäufe der letzten drei Jahre dürfen nicht als Kapital bezogen werden; die Steuerbehörde streicht den Abzug.
    • Frühpensionierung ohne Rechnung: Tieferer Satz, fehlende Gutschriften und AHV-Vorbezug zusammen kosten schnell ein Viertel der Rente; siehe Frühpensionierung in der Schweiz.
    • Frist verpassen: Der Kapitalbezug muss innerhalb der Frist des Reglements angemeldet werden; sonst gibt es die Rente.

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist der BVG-Umwandlungssatz 2026?

    Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium beträgt 2026 unverändert 6.8 Prozent mit 65. Auf dem ganzen Guthaben wenden umhüllende Kassen im Schnitt rund 5.3 Prozent an, mit einer Bandbreite von etwa 4.5 bis 5.8 Prozent. Bei CHF 500’000 Guthaben ergeben 5.2 Prozent CHF 26’000 Jahresrente statt CHF 34’000 mit 6.8 Prozent.

    Warum darf meine Pensionskasse weniger als 6.8 Prozent anwenden?

    Weil die 6.8 Prozent nur für das Obligatorium gelten. Eine umhüllende Kasse muss mit einer Schattenrechnung zeigen, dass die Gesamtrente mindestens so hoch ist wie die BVG-Mindestrente auf dem obligatorischen Teil. Im Beispiel liegt CHF 31’200 über CHF 20’400, also ist ein Satz von 5.2 Prozent auf dem ganzen Guthaben zulässig.

    Warum wurde die BVG-Reform 2024 abgelehnt?

    Die Reform wollte den Mindestumwandlungssatz von 6.8 auf 6.0 Prozent senken und im Gegenzug Teilzeitarbeitende und tiefe Einkommen besser versichern. Am 22. September 2024 lehnte das Stimmvolk sie mit rund 67 Prozent Nein ab. Der Mindestsatz bleibt deshalb bei 6.8 Prozent; die Senkung findet weiterhin im Überobligatorium statt.

    Wie finde ich den Umwandlungssatz meiner Pensionskasse?

    Auf dem Vorsorgeausweis unter der voraussichtlichen Altersrente oder im Reglement der Kasse. Achten Sie auf den umhüllenden Satz mit 65 und auf die Sätze für Vorbezug und Aufschub. Fehlt die Angabe, hat die Kasse Auskunftspflicht.

    Wie wirkt sich der Umwandlungssatz bei einer Frühpensionierung aus?

    Die meisten Kassen kürzen den Satz um 0.15 bis 0.20 Prozentpunkte pro Jahr Vorbezug. Mit 62 statt 65 sinkt ein Satz von 5.2 auf rund 4.75 Prozent; bei CHF 600’000 sind das CHF 2’375 statt CHF 2’600 pro Monat, dazu fehlen drei Jahre Gutschriften und Zins.

    Wie kann ich den tiefen Umwandlungssatz ausgleichen?

    Mit Einkäufen in eine gut finanzierte Kasse, mit der Säule 3a bis CHF 7’258 pro Jahr, mit einem späteren Pensionierungszeitpunkt und bei sehr tiefen Sätzen mit einem Teilkapitalbezug. Eine Senkung von 5.5 auf 5.0 Prozent kostet bei CHF 400’000 Guthaben CHF 2’000 Rente pro Jahr; dieselbe Lücke schliessen rund CHF 40’000 zusätzliches Kapital.

    Rente oder Kapital: Was ist bei tiefem Umwandlungssatz besser?

    Das hängt von Satz, Gesundheit, Familie und übrigen Einkünften ab. Bei CHF 600’000 und 5.2 Prozent reicht das Kapital mit einer Entnahme in Rentenhöhe bei 2 Prozent Rendite rund 25 Jahre; die Rente läuft lebenslang und zu 60 Prozent für den Ehegatten weiter. Häufig ist eine Mischung sinnvoll: Grundkosten mit Rente, der Rest als Kapital.

    Was geschieht mit der Pensionskassenrente nach dem Tod?

    Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner erhält in der Regel 60 Prozent der Altersrente, Kinder in Ausbildung eine Waisenrente von 20 Prozent. Das restliche Kapital verbleibt bei der Kasse. Beim Kapitalbezug fällt die Ehegattenrente weg, dafür gehört das nicht verbrauchte Kapital zum Nachlass.

    Quellen

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