Vorsorge für Jungunternehmer und Startups
Als Gründerin oder Gründer steht die Vorsorge selten zuoberst auf der Prioritätenliste. Dabei lohnt es sich gerade am Anfang, die Weichen richtig zu stellen – für steuerliche Vorteile und eine solide Absicherung.
Die besondere Situation von Selbständigen
Wer ein Einzelunternehmen gründet oder als Startup mit eigener Firma startet, verlässt den Schutzschirm der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Als Selbständigerwerbende sind Sie nicht dem BVG unterstellt – das heisst: keine automatische Pensionskasse, keine Arbeitgeberbeiträge, kein gesetzlicher Risikoschutz bei Invalidität oder Tod durch die 2. Säule.
Nur die AHV/IV (1. Säule) bleibt obligatorisch. Als Selbständiger zahlen Sie den vollen AHV-Beitrag von 10,6 % auf Ihr Nettoeinkommen (statt je 5,3 % Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag). Hinzu kommen Beiträge an die IV und die EO. Alles zusammen liegt der Beitragssatz bei rund 10 % bis 11,4 %, je nach Einkommenshöhe (sinkender Satz bei niedrigem Einkommen).
Säule 3a: Der grösste Hebel für Selbständige
Die Säule 3a ist für Selbständige ohne Pensionskasse besonders attraktiv. Sie können bis zu 20 % Ihres Nettoerwerbseinkommenseinzahlen, maximal CHF 36'288 pro Jahr (Stand 2026). Im Vergleich: Angestellte mit Pensionskasse dürfen nur CHF 7'258 einzahlen.
Dieser Betrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt das eine jährliche Steuerersparnis von bis zu rund CHF 12'700. Über 20 Jahre summiert sich das auf über CHF 250'000 an eingezahltem Kapital – ohne die Rendite.
Tipp:Auch wenn das Einkommen in den ersten Jahren tief ist, lohnt sich eine 3a-Einzahlung. Bereits CHF 5'000 pro Jahr bauen über die Berufslaufbahn ein beträchtliches Polster auf.
Freiwillige Pensionskasse: Wann lohnt sie sich?
Selbständigerwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Das bringt mehrere Vorteile:
- Risikoschutz: Invalidenrente und Todesfallleistungen, die über die AHV/IV hinausgehen.
- Steuerabzug: Die Beiträge sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
- Einkaufspotenzial: Freiwillige Einkäufe in die PK ermöglichen zusätzliche Steuerabzüge.
- Höheres Altersguthaben: Im Vergleich zur reinen 3a-Vorsorge lassen sich deutlich höhere Beträge ansparen.
Ein freiwilliger PK-Anschluss lohnt sich besonders, wenn Ihr Nettoeinkommen stabil über CHF 80'000 liegt und Sie langfristig selbständig bleiben möchten. Bei schwankenden Einkommen – typisch für Startups – kann die Belastung durch fixe Beiträge allerdings problematisch werden.
Die BVG-Auffangeinrichtung
Falls keine Sammelstiftung Sie aufnehmen will oder der Verwaltungsaufwand zu hoch erscheint, bietet die Stiftung Auffangeinrichtung BVG eine Auffanglösung. Selbständige können sich dort freiwillig versichern lassen. Die Konditionen sind standardisiert und transparent, allerdings nicht immer die günstigsten. Die Auffangeinrichtung eignet sich vor allem als Einstiegslösung, bis ein Wechsel zu einer Sammelstiftung sinnvoll wird.
GmbH oder AG: Pflicht statt Kür
Sobald Sie eine GmbH oder AG gründen und sich selbst ein Gehalt auszahlen, sind Sie als Angestellte oder Angestellter Ihrer eigenen Firma obligatorisch BVG-versichert (sofern der Jahreslohn den Schwellenwert von CHF 22'680 übersteigt). In diesem Fall gelten die normalen Regeln: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag, wobei Sie als Firmeninhaber wirtschaftlich beide Teile tragen.
Der Vorteil: Sie können den Vorsorgeplan mitbestimmen und bei einer guten Sammelstiftung ein überobligatorisches Sparpaket wählen, das höhere Beiträge und damit höhere Steuerabzüge ermöglicht. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum Umwandlungssatz.
Startup-freundliche Vorsorgelösungen
Einige Sammelstiftungen haben sich auf die Bedürfnisse von Startups spezialisiert und bieten:
- Flexible Beitragspläne, die mit dem Unternehmenswachstum skalieren
- Tiefe Mindestbeiträge in der Aufbauphase
- Digitale Verwaltung und einfache Onboarding-Prozesse
- Möglichkeit, den Vorsorgeplan jährlich anzupassen
Vergleichen Sie die Angebote sorgfältig – die Verwaltungskosten, der Umwandlungssatz und die Anlageperformance variieren stark zwischen den Anbietern.
Checkliste für Jungunternehmer
- AHV-Anmeldung als Selbständiger bei der kantonalen Ausgleichskasse nicht vergessen
- 3a-Konto eröffnen und konsequent einzahlen – auch bei tiefem Einkommen
- Prüfen, ob ein freiwilliger PK-Anschluss sinnvoll ist
- Bei GmbH/AG: Pensionskasse vergleichen und überobligatorischen Plan prüfen
- Risikoschutz (Invalidität, Todesfall) separat prüfen, falls kein BVG-Anschluss besteht
- Steueroptimierung mit 3a-Abzügen und PK-Einkäufen planen
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