Säule 3a

    Säule 3a Nachzahlung & Einkauf: Neue Regeln für Beitragslücken (ab 2025)

    Neu können unter strengen Voraussetzungen Beitragslücken in der Säule 3a geschlossen werden – mit steuerlicher Abzugsfähigkeit. Das ist kein «Freibrief» für beliebige Retroaktivität, sondern eine klar umrissene Regelung.

    Convit Redaktion
    12. April 2026
    9 Min. Lesezeit

    Warum diese Reform ein Gamechanger für Steuerplanung ist

    Wer in der Vergangenheit keinen oder nur einen teilweisen 3a-Beitrag geleistet hat, verlor steuerlich wirksame Spielräume. Mit der neuen Regelung können definierte Lücken unter den gesetzlichen Voraussetzungen geschlossen werden – das erhöht die Attraktivität der Säule 3a als steuerlich abzugsfähige Vorsorgeform, ohne dass damit beliebige historische Jahre «nachgebucht» werden können.

    Was genau ist eine «Beitragslücke»?

    Gemeint ist: In einem Jahr, in dem Sie grundsätzlich hätten in die Säule 3a einzahlen dürfen und wollten, wurde der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft – oder gar nicht eingezahlt. Die neue Regel erlaubt unter Umständen, diese Differenz nachträglich einzukaufen, sofern die Einkommens- und Beitragsvoraussetzungen erfüllt sind und die Lücke in den abgedeckten Kalenderjahren fällt.

    Häufige Missverständnisse

    • «Ich kann 10 Jahre beliebig zurückzahlen» – falsch: Es gilt die zeitliche und sachliche Begrenzung auf die gesetzlich vorgesehenen Lückenjahre (ab 2025).
    • «Ohne Max-Beitrag im laufenden Jahr geht auch» – in der Regel nein: Der ordentliche Höchstbeitrag des aktuellen Jahres ist typischerweise vorauszuschalten.
    • «Das ersetzt PK-Einkäufe» – nein: Pensionskasse und Säule 3a sind unterschiedliche Systeme mit eigenen Regeln.

    Vertrieb & Beratung: sachlich statt «du hast Geld verschenkt»

    Emotional aufgeladene Sprache kann Aufmerksamkeit erzeugen – rechtlich und markenwürdig ist jedoch die sachliche Aufklärung: Renten- und Steuerrecht prüfen, Dokumente einholen, mit der Vorsorgeeinrichtung klären, ob eine Nachzahlung möglich ist und wie sie in der Steuererklärung auszuweisen ist. Unser Ratgeber zur 3a-Höchstbeiträge 2026 und zum gestaffelten Bezug ergänzt diese Thematik.

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