Kadervorsorge 2026: Die konkrete Frage hinter dem Suchbegriff
Die Search Console zeigt, dass viele Erwerbstätige nach «Kadervorsorge 2026», «1e-Plan Pensionskasse» und «vorsorge schweiz» suchen. Gleichzeitig wird die Frage oft nur selten angeklickt, obwohl sie für Kaderpersonen mit höherem Einkommen besonders wichtig ist: Reicht die bestehende Pensionskasse aus, oder braucht es eine zusätzliche Lösung?
Die Antwort hängt nicht allein vom Jahreslohn ab. Entscheidend sind unter anderem der Lohnanteil über CHF 136'080, das Reglement Ihrer Pensionskasse, die vorhandenen Vorsorgeguthaben, Ihre Steuerprogression und Ihr Anlagehorizont. Ein 1e-Plan kann für bestimmte Lohnteile eine zusätzliche Vorsorge ermöglichen. Er ist aber kein automatischer Vorteil und keine Garantie für eine bestimmte Altersleistung.
Wer seine Altersvorsorge berechnen möchte, sollte deshalb zuerst die Zahlen aus dem Vorsorgeausweis, dem Arbeitsvertrag und der persönlichen Steuerplanung zusammenführen. Dieser Artikel zeigt, welche Punkte Sie 2026 kennen sollten und welche Angaben für eine persönliche Einordnung noch fehlen.
Kurzantwort: Ein 1e-Plan ist eine Kadervorsorgelösung innerhalb der beruflichen Vorsorge für Lohnteile über CHF 136'080. Die versicherte Person kann dabei in der Regel eine Anlagestrategie mitprägen. Chancen und Risiken der Anlageentwicklung liegen stärker bei der versicherten Person als im obligatorischen Bereich. Ob ein 1e-Plan oder eine zusätzliche Säule 3a beziehungsweise Säule 3b sinnvoll ist, hängt vom Reglement, vom Einkommen, vom Anlagehorizont und von den persönlichen Zielen ab.
Tipp: Prüfen Sie zuerst Ihren aktuellen Vorsorgeausweis und markieren Sie den versicherten Lohn, das Altersguthaben, den voraussichtlichen Umwandlungssatz sowie allfällige Hinweise auf eine Kadervorsorge.
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Was ist ein 1e-Plan?
1e-Pläne gehören zur überobligatorischen beruflichen Vorsorge. Sie können für Lohnteile über CHF 136'080 eingerichtet werden. Die Bezeichnung leitet sich aus dem entsprechenden Gesetzesartikel ab. Anders als im obligatorischen Bereich wird die Anlagestrategie bei solchen Lösungen häufig stärker auf die Risikofähigkeit und die Anlagepräferenzen der versicherten Person ausgerichtet.
Der zentrale Unterschied liegt in der Anlagegestaltung. Im obligatorischen BVG-Bereich gelten gesetzliche Mindestvorgaben, unter anderem ein Mindestzinssatz von 1,25 % auf dem obligatorischen Altersguthaben und ein Mindestumwandlungssatz von 6,8 % beim Referenzalter. Für Lohnbestandteile ausserhalb des Obligatoriums gelten andere Regeln. Massgebend sind das Vorsorgereglement und die konkrete Ausgestaltung der Vorsorgeeinrichtung.
Ein 1e-Plan kann damit zusätzliche Möglichkeiten für höhere Einkommen eröffnen. Gleichzeitig sind Wertschwankungen möglich. Eine fondsbasierte Anlagestrategie kann bei einem langen Anlagehorizont andere Chancen und Risiken aufweisen als eine stärker sicherheitsorientierte Strategie. Historische Entwicklungen sind keine Garantie für die Zukunft.
Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Pensionskasse einen 1e-Plan anbietet, für welche Lohnteile er gilt und welche Strategien zur Auswahl stehen. Ohne diese Angaben lässt sich nicht beurteilen, ob ein solcher Plan für Ihre persönliche Situation passt.
Wie die berufliche Vorsorge 2026 aufgebaut ist
Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV. Für das Jahr 2026 gilt eine BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'680 Jahreslohn. Der Koordinationsabzug beträgt CHF 26'460. Der obere Grenzlohn im Obligatorium liegt bei CHF 90'720. Daraus ergibt sich ein koordinierter Lohn von mindestens CHF 3'780 und höchstens CHF 64'260.
Die Altersgutschriften betragen je nach Alter 7 % für die Altersgruppe 25 bis 34, 10 % für 35 bis 44, 15 % für 45 bis 54 und 18 % für 55 bis 65 des koordinierten Lohns. Diese gesetzlichen Sätze betreffen den Aufbau des Altersguthabens im entsprechenden Bereich. Ihr persönlicher Vorsorgeausweis kann zusätzliche überobligatorische Leistungen ausweisen.
Die BVG-Reform wurde am 22. September 2024 abgelehnt. Für die Beurteilung der Kadervorsorge 2026 gelten deshalb weiterhin die bisherigen Regeln. Das bedeutet insbesondere: Ein 1e-Plan ist kein Ersatz für die gesamte Pensionskasse, sondern betrifft einen spezifischen Lohnbereich oberhalb der gesetzlichen Limite.
Die AHV bleibt die erste Säule. Bei vollständiger Beitragsdauer von 44 Beitragsjahren liegt die monatliche Altersrente 2026 zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520. Für Ehepaare gilt ein Plafond von CHF 3'780. Jedes fehlende Beitragsjahr reduziert die Rente um rund 2,3 %. Wer die Vorsorgeplanung für das Alter erstellt, sollte daher AHV, Pensionskasse und private Vorsorge gemeinsam betrachten.
Welche Rolle spielt die Säule 3a?
Die Säule 3a ergänzt die erste und zweite Säule. Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann 2026 höchstens CHF 7'258 pro Jahr einzahlen. Ohne Pensionskasse sind 20 % des Nettoerwerbseinkommens möglich, höchstens jedoch CHF 36'288. Einzahlungen können das steuerbare Einkommen reduzieren. Während der Laufzeit fällt auf Erträge keine Verrechnungssteuer an.
Seit 2025 können Beitragslücken ab dem Jahr 2025 während zehn Jahren nachgezahlt werden. Pro nachzuzahlendem Jahr gilt höchstens der kleine Höchstbetrag. Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Nachzahlungsjahr. Für die Planung ist deshalb wichtig, welche Jahre betroffen sind und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für eine gebundene fondsbasierte Vorsorgelösung wie Prosperity 3a von Liechtenstein Life können je nach gewählter Lösung bis zu 150 Fonds und bis zu 10 Fonds kombiniert werden. Auch ETF-Strategien sind wählbar. Fondswechsel können mehrmals jährlich gebührenfrei möglich sein. Zudem stehen je nach Lösung Kapitalgarantien von 0 %, 50 %, 80 % oder 100 % zur Wahl. Die Rendite bleibt bei fondsgebundenen Lösungen marktabhängig und ist nicht garantiert.
Die Säule 3a kann für Kaderpersonen sinnvoll sein, wenn der jährliche Abzug genutzt werden soll, eine zusätzliche Vorsorge ausserhalb der Pensionskasse gewünscht ist oder ein bestimmter Todesfallschutz geprüft werden soll. Prosperity 3a bietet zudem einen individuell wählbaren Todesfallschutz bis zu 500 % der Prämiensumme sowie eine optionale Erwerbsunfähigkeitsrente. Welche Ausgestaltung angemessen ist, hängt von Einkommen, Familienstand, Verpflichtungen und bestehendem Versicherungsschutz ab.
Für freiere Ziele ausserhalb der gebundenen Vorsorge kann die Säule 3b relevant sein. Prosperity Plus ist eine mögliche fondsgebundene Lösung für freie Vorsorge und Vermögensaufbau. Auch hier sind die Anlagewerte marktabhängig. Eine Entscheidung sollte deshalb zu Ihrem Zeithorizont und Ihrer Risikofähigkeit passen.
Weitere Grundlagen finden Sie im 3a-Vergleich nach Produkttypen. Bank-3a-Konten oder -Depots und fondsgebundene 3a-Versicherungen verfolgen unterschiedliche Zwecke und weisen unterschiedliche Eigenschaften auf.
1e-Plan und private Zusatzvorsorge im Vergleich
Ein 1e-Plan und eine private Vorsorgelösung sind nicht dasselbe. Der 1e-Plan ist Teil der beruflichen Vorsorge und setzt voraus, dass die Pensionskasse eine entsprechende Lösung anbietet. Eine Säule 3a oder Säule 3b wird dagegen individuell eingerichtet und kann andere Ziele abdecken.
| Produkttyp | Typischer Zweck | Steuerliche Einordnung | Wichtige Prüfung |
|---|
| 1e-Plan | Vorsorge für Lohnteile über CHF 136'080 innerhalb der beruflichen Vorsorge | Abzüge und Leistungen richten sich nach den Regeln der beruflichen Vorsorge | Reglement, Anlagestrategie, Kosten, Risikofähigkeit und Arbeitgeberlösung |
| Säule 3a als Bank-Konto oder -Depot | Gebundene private Altersvorsorge mit jährlichem Abzug | Einzahlungen können das steuerbare Einkommen reduzieren | Verfügbarkeit, Anlageform, Gebühren und Risikoprofil |
| Fondsgebundene Säule 3a | Gebundene Vorsorge mit Versicherungselementen und Fondsanlagen | Einzahlungen können das steuerbare Einkommen reduzieren | Garantien, Risikoschutz, Flexibilität, Fondsstrategie und Vertragsbedingungen |
| Säule 3b | Freier Vermögensaufbau ausserhalb der gebundenen Vorsorge | Steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Lösung und Situation ab | Anlagehorizont, Bezugsziel, Risikoschutz und Vertragsbedingungen |
Diese Gegenüberstellung beschreibt Produkttypen und ersetzt keine persönliche Prüfung. Ein 1e-Plan kann die berufliche Vorsorge ergänzen, während eine private Lösung stärker auf individuelle Ziele ausgerichtet werden kann. Mehrere Bausteine können sich ergänzen, müssen aber aufeinander abgestimmt sein.
Wichtig: Vergleichen Sie nicht nur den möglichen Steuerabzug. Entscheidend sind auch die Bindung des Geldes, die Anlagerisiken, die Leistungen bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit und die vorgesehene Auszahlung.
Rechenbeispiel: Lohnanteil für einen möglichen 1e-Plan
Das folgende Beispiel zeigt den Rechenweg, nicht eine persönliche Empfehlung. Alle persönlichen Angaben sind Annahmen. Die Rechnung verwendet den für 1e-Pläne relevanten Schwellenwert von CHF 136'080 sowie den Säule-3a-Höchstbetrag 2026 von CHF 7'258.
- Annahme: Die versicherte Person ist 48 Jahre alt.
- Annahme: Die versicherte Person wohnt im Kanton Zürich.
- Annahme: Der Jahreslohn beträgt CHF 180'000.
- Annahme: Die Pensionskasse bietet für den überobligatorischen Lohnbereich einen 1e-Plan an.
- Annahme: Es werden keine Boni, Teilzeitänderungen oder weiteren Lohnbestandteile berücksichtigt.
| Rechenschritt | Ausgangswert | Berechnung | Ergebnis in CHF |
|---|
| Jahreslohn | Angenommener Lohn | Direkter Ausgangswert | CHF 180'000 |
| Schwellenwert für 1e-Plan | Gesetzlicher Schwellenwert | Direkter Ausgangswert | CHF 136'080 |
| Möglicher Lohnanteil oberhalb des Schwellenwerts | CHF 180'000 | CHF 180'000 minus CHF 136'080 | CHF 43'920 |
| Jährlicher Säule-3a-Abzug | Maximalbetrag 2026 mit Pensionskasse | Direkter Ausgangswert | CHF 7'258 |
| Übriger Lohn unterhalb des Schwellenwerts | CHF 180'000 | CHF 180'000 minus CHF 43'920 | CHF 136'080 |
Im Beispiel liegen CHF 43'920 des angenommenen Jahreslohns über dem Schwellenwert. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass genau dieser Betrag versichert oder vollständig in einen 1e-Plan eingebracht wird. Das entscheidet die konkrete Pensionskasse anhand ihres Reglements. Ebenso sagt die Rechnung nichts über die spätere Altersleistung aus.
Für eine vollständige Altersvorsorgeplanung müssten zusätzlich das vorhandene Altersguthaben, die jährlichen Sparbeiträge, der geplante Pensionierungszeitpunkt, die gewählte Anlagestrategie und die übrigen Vorsorgebausteine bekannt sein. Mit dem Rentenrechner können Sie Ihre voraussichtlichen Leistungen strukturiert erfassen.
Für wen lohnt sich das?
Ein 1e-Plan kann besonders für Personen mit einem hohen und stabilen Einkommen interessant sein, wenn ein wesentlicher Lohnanteil über CHF 136'080 liegt. Auch eine lange verbleibende Anlagedauer kann bei der Planung eine Rolle spielen. Allerdings müssen Sie mögliche Wertschwankungen finanziell und emotional tragen können.
Für Kaderpersonen ist zudem relevant, ob der Arbeitgeber eine passende Vorsorgeeinrichtung anbietet und ob die Anlagestrategie individuell gewählt werden kann. Die persönliche Steuerprogression kann die Attraktivität zusätzlicher Einzahlungen beeinflussen. Eine Steuerersparnis allein sollte aber nicht das einzige Entscheidungskriterium sein.
Eine private Säule 3a kann unabhängig vom Zugang zu einem 1e-Plan eine Ergänzung darstellen. Prosperity 3a verbindet fondsgebundene Vorsorge mit wählbaren Garantien und optionalem Risikoschutz. Für Paare oder Familien können auch gemeinsame Vorsorgeziele sowie Lösungen für Kinder und Nachkommen eine Rolle spielen. Eine solche Planung muss die gesamte Haushalts- und Vorsorgesituation berücksichtigen.
Lassen Sie Ihre Situation einordnen, wenn Sie Ihren Vorsorgeausweis nicht vollständig verstehen, mehrere Arbeitgeberwechsel hinter sich haben oder die Auswirkungen einer Pensionierung vor dem Referenzalter prüfen möchten.
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Wann sollte man vorsichtig sein?
Vorsicht ist angebracht, wenn eine Anlagestrategie gewählt wird, deren Wertschwankungen nicht zum persönlichen Zeithorizont passen. Kurz vor der Pensionierung kann ein grösserer Verlust stärker ins Gewicht fallen als bei einer langen Ansparphase. Auch eine Kapitalgarantie kann die Ausgestaltung einer Lösung beeinflussen und sollte im Zusammenhang mit allen Vertragsbedingungen betrachtet werden.
Prüfen Sie ausserdem, ob Sie das Geld bei einem Stellenwechsel oder vor der Pensionierung benötigen könnten. Die gebundene Säule 3a ist nicht jederzeit frei verfügbar. Ein Bezug ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Beim 1e-Plan gelten die Regeln der beruflichen Vorsorge und des jeweiligen Vorsorgereglements.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Koordination mit dem Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsschutz. Ein zusätzlicher Schutz kann sinnvoll sein, darf aber nicht unbesehen mehrfach oder zu tief bemessen werden. Bei Prosperity 3a ist ein individuell wählbarer Todesfallschutz bis zu 500 % der Prämiensumme möglich; eine optionale Erwerbsunfähigkeitsrente kann ebenfalls geprüft werden.
Renditen von Fondsanlagen sind marktabhängig und nicht garantiert. Historische Renditen dürfen daher nicht als Versprechen für die künftige Altersleistung verstanden werden.
Stellenwechsel, Freizügigkeit und vergessene Guthaben
Bei einem Stellenwechsel muss das vorhandene Pensionskassenguthaben grundsätzlich an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen werden. Ist dies nicht sofort möglich, kann ein Freizügigkeitskonto eine vorübergehende Lösung sein. Wichtig ist, dass alle früheren Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtungen berücksichtigt werden.
Wer mehrere Stellenwechsel, Teilzeitphasen oder längere Unterbrüche hatte, sollte prüfen, ob Freizügigkeitsguthaben fehlen. Die Zentralstelle 2. Säule ermöglicht eine Suche nach vergessenen Guthaben. Convit kann hierfür den Technologiepartner KALA und den 2.-Säule-Finder einbeziehen.
Ein nicht aufgefundenes Guthaben kann die persönliche Altersvorsorge deutlich verändern. Bevor Sie eine zusätzliche Lösung beurteilen, sollten die bestehenden Ansprüche möglichst vollständig erfasst sein. Prüfen Sie deshalb Ihre Unterlagen und klären Sie offene Übertragungen frühzeitig.
Was Sie jetzt konkret tun können
- Fordern Sie den aktuellen Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse an und prüfen Sie versicherten Lohn, Altersguthaben, Sparbeiträge sowie die Angaben zum überobligatorischen Bereich.
- Klären Sie, ob Ihre Pensionskasse einen 1e-Plan anbietet, für welche Lohnbestandteile er gilt und welche Anlagestrategien vorgesehen sind.
- Erfassen Sie Ihre AHV-Situation, Ihre Pensionskassenleistungen und Ihre private Vorsorge gemeinsam. Bei Unsicherheit können Sie den Rentenrechner verwenden.
- Prüfen Sie, ob Sie den Säule-3a-Maximalbetrag von CHF 7'258 für 2026 einzahlen und ob Beitragslücken ab 2025 grundsätzlich für eine Nachzahlung infrage kommen.
- Suchen Sie nach früheren Freizügigkeitsguthaben, falls Sie Arbeitgeber gewechselt oder Vorsorgeausweise nicht vollständig erhalten haben.
- Lassen Sie Ihre Situation in einem kostenlosen, unverbindlichen Gespräch einordnen, bevor Sie eine langfristige Entscheidung treffen.
Für eine ganzheitliche Planung können neben Prosperity 3a auch freie Vorsorgeziele mit Prosperity Plus betrachtet werden. Massgebend bleiben Ihre persönlichen Angaben und die Vertragsbedingungen der gewählten Lösung.
Häufige Fehler
Nur auf den Steuerabzug achten
Ein Steuerabzug kann attraktiv sein, sagt aber nichts über die passende Anlagestrategie, die Bindungsdauer oder die Leistungen bei Tod und Erwerbsunfähigkeit aus. Betrachten Sie immer die gesamte Wirkung.
Den Schwellenwert mit dem versicherten Betrag verwechseln
Der Wert von CHF 136'080 ist die relevante Grenze für die Möglichkeit eines 1e-Plans. Er bedeutet nicht, dass jeder darüberliegende Lohnbestandteil automatisch gleich versichert wird. Massgebend ist das Reglement Ihrer Pensionskasse.
Risiken von Fondsanlagen unterschätzen
Fondsanlagen können im Wert schwanken. Wählen Sie die Strategie nicht allein nach früheren Entwicklungen, sondern passend zu Anlagehorizont, Risikofähigkeit und geplanter Pensionierung.
Alte Vorsorgeguthaben vergessen
Nach mehreren Stellenwechseln können Freizügigkeitsguthaben unübersichtlich werden. Fordern Sie fehlende Unterlagen an und nutzen Sie bei Bedarf den 2.-Säule-Finder.
Vorsorgebausteine nicht koordinieren
Eine Pensionskasse, ein 1e-Plan, die Säule 3a und die Säule 3b sollten nicht isoliert betrachtet werden. Prüfen Sie auch Liquidität, Todesfallschutz und Erwerbsunfähigkeit.
Wie Convit Sie bei der Einordnung unterstützt
Convit Central GmbH vermittelt als gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG fondsgebundene Vorsorge- und Lebensversicherungslösungen aus der Produktwelt Prosperity World. Dazu gehören Prosperity 3a für die gebundene Selbstvorsorge und Prosperity Plus für freie Vorsorge und Vermögensaufbau.
Im Gespräch können Sie Ihre Zahlen, Ziele und offenen Fragen zur Kadervorsorge strukturieren. Dabei geht es zunächst darum, den Lohnanteil über CHF 136'080, das Pensionskassenreglement, vorhandene Freizügigkeitsguthaben und den Bedarf an privater Vorsorge zu erfassen. Die eigene Offerte wird nachvollziehbar anhand Ihrer Angaben erklärt.
Für die Suche nach Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben kann bei Bedarf KALA als Technologiepartner einbezogen werden. Eine Beratung ersetzt nicht die Prüfung Ihres persönlichen Steuer- und Vorsorgeausweises, hilft Ihnen aber, die relevanten Fragen zu ordnen.
Fazit: Die fehlende Zahl entscheidet
Ein 1e-Plan kann für Kaderpersonen mit einem Lohnanteil über CHF 136'080 eine zusätzliche berufliche Vorsorgemöglichkeit sein. Die Lösung ist jedoch vom Angebot und Reglement der Pensionskasse abhängig. Private Vorsorge mit der Säule 3a oder Säule 3b kann weitere Ziele abdecken, etwa den Aufbau von Alterskapital, Risikoschutz oder eine flexiblere Vermögensplanung.
Ob ein 1e-Plan oder eine Zusatzvorsorge sinnvoll ist, hängt vom Lohnanteil über CHF 136'080, vom Reglement der Pensionskasse und von der Steuerprogression ab. Diese Angaben kennt der Artikel nicht. Für eine verbindliche persönliche Einordnung fehlen insbesondere Ihr Jahreslohn, der aktuelle Vorsorgeausweis, das Angebot Ihrer Pensionskasse und Ihre persönlichen Vorsorgeziele.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses, unverbindliches Beratungsgespräch über den Kontakt. Nutzen Sie auch die Weiteren Wissensartikel, um sich auf das Gespräch vorzubereiten.
Quellen
Weiterführend
Wichtige Hinweise zu diesem Beitrag
Die Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG. Wir vermitteln ausschliesslich Vorsorgelösungen dieser Gesellschaft und nehmen keinen Anbietervergleich vor.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Empfehlung. Ob eine Lösung zu Ihnen passt, zeigt erst eine persönliche Analyse Ihrer Situation.
Ihre persönliche Situation, Ihr Wohnkanton und Ihr Einkommen bestimmen die steuerliche Wirkung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre kantonale Steuerverwaltung; dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.
Fondsgebundene Lösungen unterliegen Marktrisiken. Die Wertentwicklung ist nicht garantiert, und die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Kosten, Laufzeit und Rückkaufswert einer bestehenden Police prüfen Sie vor jedem Entscheid individuell.
Fragen des Ehe-, Güter- und Erbrechts klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung oder Ihrem Notariat; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihr Guthaben in der Pensionskasse ist Ihre Vorsorgeeinrichtung zuständig: Wir vermitteln keine Lösungen der zweiten Säule. Über Hypothek und Tragbarkeit entscheidet Ihre Bank.
Ein Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung und kein Kaufzwang.