AHV-Rente berechnen – Wie hoch wird meine Rente?
Die AHV-Berechnung ist komplex – Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen und Gutschriften bestimmen Ihre Rente. Wir erklären jeden Schritt.
Wie hoch wird Ihre Rente wirklich? Wir rechnen es mit Ihren Zahlen durch.
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Haben Sie alle erforderlichen Beitragsjahre für eine volle AHV-Rente?
Kurz erklärt: So entsteht Ihre AHV-Rente
Kurzantwort: Ihre AHV-Rente hängt von zwei Grössen ab: der Zahl der Beitragsjahre (44 für die volle Rente) und dem aufgewerteten durchschnittlichen Jahreseinkommen, inklusive Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Bei 44 Beitragsjahren liegt die Rente 2026 zwischen CHF 1'260 (Durchschnittseinkommen bis CHF 15'120) und CHF 2'520 pro Monat (ab CHF 90'720). Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt sie um 1/44.
Die AHV kennt keinen Kapitalstock pro Person. Sie funktioniert im Umlageverfahren: Die heutigen Beiträge finanzieren die heutigen Renten. Für Ihre eigene Rente zählt allein Ihre Beitragsgeschichte, und die steht im individuellen Kontoauszug (IK-Auszug).
Diese Werte gelten 2026:
| Grösse | Wert 2026 |
|---|---|
| Minimale Altersrente (44 Beitragsjahre) | CHF 1'260 pro Monat |
| Maximale Altersrente (44 Beitragsjahre) | CHF 2'520 pro Monat |
| Durchschnittseinkommen für die Maximalrente | CHF 90'720 pro Jahr |
| Plafond für Ehepaare (150 %) | CHF 3'780 pro Monat |
| Volle Beitragsdauer | 44 Jahre, Kürzung je fehlendes Jahr 1/44 |
| Erziehungs- oder Betreuungsgutschrift pro Jahr | CHF 45'360 (dreifache Minimalrente) |
| Referenzalter | 65 Jahre für Frauen und Männer |
| Rentenaufschub | +5.2 % nach einem Jahr, +31.5 % nach fünf Jahren |
| Rentenvorbezug | −6.8 % pro Jahr, höchstens zwei Jahre |
Schritt 1: Beitragsjahre zählen
Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag und endet mit dem Referenzalter 65. Das ergibt 44 Beitragsjahre; mit lückenloser Beitragsdauer erhalten Sie eine Vollrente der Rentenskala 44. Jedes fehlende Jahr führt zu einer Teilrente: Die Rente wird um 1/44, also rund 2.3 %, gekürzt.
Typische Gründe für Lücken:
- Studium oder Aufenthalt im Ausland ohne Schweizer AHV-Beiträge
- Jahre ohne Erwerbstätigkeit, in denen der Mindestbeitrag nicht bezahlt wurde
- Fehlende Beiträge zwischen 21 und 25, etwa während der Ausbildung
- Arbeitgeber, die Beiträge nicht abgerechnet haben
Schritt 2: Durchschnittseinkommen berechnen
Alle AHV-pflichtigen Einkommen seit Beginn der Beitragspflicht werden zusammengezählt, mit dem Aufwertungsfaktor an die Lohnentwicklung angepasst und durch die Beitragsjahre geteilt. Dazu kommen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Das Ergebnis ordnet die Ausgleichskasse einer Stufe der Rentenskala zu: bis CHF 15'120 gibt es die Minimalrente, ab CHF 90'720 die Maximalrente, dazwischen steigt die Rente in Stufen.
Merksatz
Die Maximalrente von CHF 2'520 pro Monat erreichen Sie mit einem aufgewerteten Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 90'720 und 44 Beitragsjahren. Mehr Einkommen erhöht die Rente nicht; fehlende Jahre senken sie immer.
Rechenbeispiel: Peter, 63, Bern, vier Jahre Studium im Ausland
Annahmen:
- Aufgewertetes Durchschnittseinkommen CHF 78'000.
- 40 Beitragsjahre: von 21 bis 25 studierte Peter in Deutschland und zahlte keine AHV-Beiträge.
- Keine Erziehungsgutschriften, ledig.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. Vollrente bei CHF 78'000 | Rentenskala 44, Einkommen zwischen 15'120 und 90'720 | CHF 2'320 pro Monat |
| 2. Beitragsdauer | 40 von 44 Jahren = 90.9 % | Teilrente 40/44 |
| 3. Rente von Peter | CHF 2'320 × 40/44 | CHF 2'109 pro Monat |
| Kosten der vier fehlenden Jahre | 2'320 − 2'109, lebenslang | CHF 211 pro Monat, CHF 2'532 pro Jahr |
| Über 20 Rentenjahre | CHF 2'532 × 20 | CHF 50'640 |
| Aufschub um ein Jahr | CHF 2'109 × 1.052 | CHF 2'219 pro Monat |
| Vorbezug um ein Jahr | CHF 2'109 × 0.932 | CHF 1'966 pro Monat |
Peters Lücke aus der Studienzeit lässt sich nicht mehr schliessen: Nachzahlen ist nur für die letzten fünf Jahre möglich. Was ihm bleibt, ist der Aufschub: Arbeitet er ein Jahr über 65 hinaus, steigt seine Rente um 5.2 % auf CHF 2'219, nach fünf Jahren um 31.5 % auf CHF 2'773. Wer die Lücke früh erkennt, kann sie dagegen für CHF 530 Mindestbeitrag pro Jahr schliessen; das ist bei den meisten Einkommen die günstigste Rentenerhöhung, die es gibt.
AHV-Rente in einer Minute schätzen
Rentenskala 44, Werte 2026. Eine Schätzung, keine Auskunft der Ausgleichskasse.
Über alle Erwerbsjahre, aufgewertet; ab 90'720 CHF gibt es die Maximalrente.
Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 2,3 %.
Rentenskala: Was Einkommen und Beitragsjahre bewirken
Monatliche Altersrente 2026 nach aufgewertetem Durchschnittseinkommen und Beitragsjahren, ohne Gutschriften:
| Durchschnittseinkommen | 44 Jahre | 40 Jahre | 36 Jahre | 30 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| CHF 45'360 | CHF 1'775 | CHF 1'614 | CHF 1'453 | CHF 1'211 |
| CHF 60'000 | CHF 2'033 | CHF 1'848 | CHF 1'664 | CHF 1'386 |
| CHF 78'000 | CHF 2'320 | CHF 2'109 | CHF 1'898 | CHF 1'582 |
| CHF 90'720 und mehr | CHF 2'520 | CHF 2'291 | CHF 2'062 | CHF 1'718 |
Die Tabelle zeigt die Näherung nach Rentenskala 44, wie sie auch unser Rechner verwendet. Die Ausgleichskasse rechnet mit den amtlichen Rententabellen und den Aufwertungsfaktoren Ihres Jahrgangs; Abweichungen von wenigen Franken sind normal.
Schritt 3: Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Für jedes Jahr, in dem Sie Kinder unter 16 Jahren betreut haben, wird Ihrem Konto eine Erziehungsgutschrift von CHF 45'360 angerechnet, die dreifache jährliche Minimalrente. Bei Verheirateten wird sie hälftig auf beide Partner aufgeteilt. Betreuungsgutschriften für die Pflege von Angehörigen folgen demselben Prinzip; beide Gutschriften lassen sich nicht kumulieren.
Beispiel Maria: Durchschnittseinkommen CHF 40'000 über 44 Jahre, davon 16 Jahre mit Kindern unter 16. Ohne Gutschrift beträgt ihre Rente CHF 1'690 pro Monat. Mit der hälftigen Gutschrift (verheiratet) steigt das Durchschnittseinkommen auf rund CHF 48'200 und die Rente auf CHF 1'833; als Alleinerziehende mit der vollen Gutschrift auf rund CHF 56'500 und CHF 1'976 pro Monat.
Einkommenssplitting bei Ehepaaren
Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften werden die während der Ehe erzielten Einkommen hälftig aufgeteilt, ebenso die Gutschriften. Das Splitting erfolgt automatisch bei der Rentenberechnung, bei einer Scheidung für die Ehejahre.
Beispiel: Partner A verdient in 30 Ehejahren CHF 110'000, Partner B CHF 30'000; vor der Ehe hatten beide 14 eigene Beitragsjahre mit CHF 60'000 und CHF 40'000. Nach dem Splitting liegt das Durchschnittseinkommen von A bei rund CHF 66'800 (Rente CHF 2'119), jenes von B bei rund CHF 60'500 (Rente CHF 2'033). Zusammen ergäbe das CHF 4'152, plafoniert werden CHF 3'780 pro Monat ausbezahlt. Die Plafonierung entfällt bei einer Scheidung: Dann erhält jede Person ihre eigene Rente.
IK-Auszug: Ihre Beitragsgeschichte prüfen
Der individuelle Kontoauszug zeigt alle bei der AHV registrierten Einkommen und Beitragsjahre. Bestellen Sie ihn kostenlos bei Ihrer Ausgleichskasse oder online über ahv-iv.ch. Prüfen Sie:
- Sind alle Arbeitgeber und alle Jahre erfasst?
- Stimmen die gemeldeten Einkommen mit Ihren Lohnausweisen überein?
- Gibt es Jahre ohne Eintrag, etwa Auslandjahre oder Zeiten ohne Erwerb?
Merksatz
Fehlende Beiträge lassen sich nur für die letzten fünf Jahre nachzahlen. Bestellen Sie den Auszug deshalb alle fünf Jahre, spätestens mit 50, und bei jedem Stellenwechsel.
Beitragslücken schliessen
- Nachzahlung: Fehlende Beiträge der letzten fünf Jahre zahlen Sie bei der Ausgleichskasse nach; für Nichterwerbstätige gilt der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr.
- Jugendjahre: Beiträge zwischen 18 und 20 können fehlende Beitragsjahre nach dem 20. Lebensjahr teilweise kompensieren.
- Freiwillige AHV: Schweizerinnen und Schweizer ausserhalb der EU und EFTA können der freiwilligen AHV/IV beitreten und so Lücken vermeiden.
- Aufschub: Wer nach 65 weiterarbeitet, kann die Rente um ein bis fünf Jahre aufschieben und erhält lebenslang 5.2 bis 31.5 % mehr.
Rentenvorausberechnung anfordern
Ab etwa 50 lohnt sich die offizielle Rentenvorausberechnung. Sie ist bei der Ausgleichskasse kostenlos und berücksichtigt alle bisherigen Beiträge, Gutschriften und eine Annahme für die verbleibenden Erwerbsjahre. Mit ihr und dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse rechnen Sie anschliessend Ihre Vorsorgelücke.
Was Sie jetzt konkret tun können
- IK-Auszug bestellen und die Beitragsjahre mit Ihrem Lebenslauf abgleichen.
- Lücken der letzten fünf Jahre bei der Ausgleichskasse nachzahlen; ältere Lücken notieren, sie beeinflussen Ihre Planung.
- Mit der Rentenskala oben Ihre voraussichtliche Rente schätzen oder den Rentenrechner verwenden.
- Ab 50 die offizielle Rentenvorausberechnung bestellen.
- AHV, Pensionskasse und Säule 3a zusammen betrachten: Die AHV deckt bei den meisten Einkommen nur einen Drittel des Bedarfs.
- Frühere Arbeitgeber auflisten und vergessene Pensionskassengelder suchen; sie zählen zwar nicht zur AHV, aber zur gleichen Rente.
Häufige Fehler bei der AHV-Berechnung
- Vom letzten Lohn ausgehen: Massgebend ist das aufgewertete Durchschnittseinkommen über alle Beitragsjahre, nicht der Lohn der letzten Jahre.
- Beitragsjahre schätzen statt zählen: Ein einziges fehlendes Jahr kostet rund 2.3 % der Rente, lebenslang. Nur der IK-Auszug zeigt die Wahrheit.
- Mit zwei Maximalrenten rechnen: Ehepaare erhalten zusammen höchstens CHF 3'780 pro Monat.
- Gutschriften vergessen: Erziehungsjahre erhöhen die Rente auch dann, wenn in dieser Zeit kein Lohn floss.
- Lücken zu spät entdecken: Nach fünf Jahren ist eine Nachzahlung ausgeschlossen.
- Vorbezug unterschätzen: Ein Jahr Vorbezug kürzt die Rente lebenslang um 6.8 %, zwei Jahre um 13.6 %.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale AHV-Rente 2026?
Die maximale Einzelrente beträgt 2026 CHF 2’520 pro Monat, CHF 30’240 pro Jahr. Voraussetzung sind 44 Beitragsjahre und ein aufgewertetes Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 90’720. Ehepaare erhalten zusammen höchstens CHF 3’780 pro Monat.
Wie viele Beitragsjahre brauche ich für die volle AHV-Rente?
44 Beitragsjahre, vom 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Referenzalter 65. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um 1/44, also rund 2.3 %. Bei CHF 78’000 Durchschnittseinkommen kosten vier fehlende Jahre CHF 211 pro Monat.
Wie berechne ich meine AHV-Rente selbst?
Zählen Sie im IK-Auszug die Beitragsjahre und bilden Sie das aufgewertete Durchschnittseinkommen inklusive Gutschriften. Lesen Sie in der Rentenskala die Vollrente ab (CHF 1’260 bis CHF 2’520) und multiplizieren Sie sie mit Beitragsjahren geteilt durch 44. Der Rechner auf dieser Seite macht das in einer Minute.
Was bedeutet das Splitting bei Ehepaaren?
Die während der Ehe erzielten Einkommen werden je hälftig auf beide Partner aufgeteilt, ebenso die Erziehungsgutschriften. Im Beispiel oben ergibt das Renten von CHF 2’119 und CHF 2’033; ausbezahlt werden wegen des Plafonds CHF 3’780 pro Monat. Bei einer Scheidung gilt das Splitting für die Ehejahre, der Plafond entfällt.
Wie hoch sind Erziehungsgutschriften 2026?
CHF 45’360 pro Jahr, das Dreifache der jährlichen Minimalrente, für jedes Jahr mit Kindern unter 16. Bei Verheirateten wird der Betrag hälftig aufgeteilt. Im Beispiel erhöht die hälftige Gutschrift die Rente von CHF 1’690 auf CHF 1’833, die volle auf CHF 1’976 pro Monat.
Was bringt ein Aufschub der AHV-Rente?
Wer die Rente ein Jahr aufschiebt, erhält lebenslang 5.2 % mehr, nach fünf Jahren 31.5 %. Aus CHF 2’520 werden so CHF 2’651 oder CHF 3’314 pro Monat. Der Aufschub lohnt sich, wenn Sie über 65 hinaus arbeiten oder die Rente in den ersten Jahren nicht brauchen.
Wie stark kürzt ein Vorbezug die AHV-Rente?
Um 6.8 % pro Jahr, höchstens zwei Jahre, also bis 13.6 %, und zwar lebenslang. Aus CHF 2’520 werden CHF 2’349 nach einem und CHF 2’177 nach zwei Jahren Vorbezug. Zusätzlich fehlen die Beitragsjahre bis 65, sofern Sie nicht weiter Beiträge zahlen.
Wie bestelle ich meinen IK-Auszug?
Kostenlos online über ahv-iv.ch oder direkt bei Ihrer Ausgleichskasse. Der Auszug zeigt alle gemeldeten Einkommen und Beitragsjahre. Prüfen Sie ihn alle fünf Jahre, weil Lücken nur für die letzten fünf Jahre nachgezahlt werden können.
Quellen
- AHV/IV-Informationsstelle, Merkblatt 3.01 Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV: Rentenskala, Beitragsjahre, Splitting, Gutschriften, Vorbezug und Aufschub.
- Bundesamt für Sozialversicherungen, Kennzahlen AHV 2026: Minimal- und Maximalrente, Plafond, Mindestbeitrag.
- AHV/IV-Informationsstelle, Merkblatt 1.01 Auszug aus dem individuellen Konto: Bestellung und Prüfung des IK-Auszugs, Nachzahlungsfrist.
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