Vorsorge

    Säule 3a Auszahlung – Zeitpunkt, Steuern & Strategien

    Das 3a-Guthaben ist für viele Schweizerinnen und Schweizer ein zentraler Baustein der Altersvorsorge. Doch wann dürfen Sie es beziehen – und wie vermeiden Sie eine unnötig hohe Steuerbelastung?

    Milion Mohamed
    2. April 2026
    6 Min. Lesezeit

    Wann kann die Säule 3a ausbezahlt werden?

    Die gebundene Vorsorge der Säule 3a ist – wie der Name sagt – zweckgebunden. Das heisst: Sie können nicht jederzeit frei über Ihr Guthaben verfügen. Der Gesetzgeber hat klare Regeln definiert, wann ein Bezug zulässig ist.

    Der ordentliche Bezug ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Referenzalters möglich. Seit der AHV-21-Reform gilt für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961–1969) profitieren von individuellen Übergangsfristen. Im Regelfall bedeutet das: ab 60 Jahren dürfen Sie Ihre 3a-Konten auflösen. Wer über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann die Auszahlung bis maximal 70 aufschieben – und in dieser Zeit weiterhin einzahlen.

    Vorzeitiger Bezug: Diese Gründe erlaubt das Gesetz

    Vor dem frühestmöglichen Bezugszeitpunkt darf das 3a-Kapital nur in bestimmten Situationen bezogen werden:

    • Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum – Kauf, Bau oder Amortisation einer Hypothek auf dem Hauptwohnsitz. Mindestbezug in der Regel CHF 20'000.
    • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit – Wechsel von einer Anstellung in die Selbstständigkeit (nicht bei Gründung einer GmbH oder AG als Angestellter).
    • Definitive Ausreise aus der Schweiz – Das gesamte 3a-Guthaben kann bei endgültigem Wegzug bezogen werden, unabhängig vom Zielland. (Hinweis: Die Einschränkung auf den überobligatorischen Teil bei EU/EFTA-Wegzug betrifft nur die Pensionskasse/2. Säule, nicht die Säule 3a.)
    • Bezug einer ganzen IV-Rente – sofern das Invaliditätsrisiko nicht anderweitig versichert ist.
    • Tod der versicherten Person – Auszahlung an die Begünstigten gemäss Begünstigungsordnung.

    Merksatz

    Ein WEF-Vorbezug (Wohneigentumsförderung) kann nur alle fünf Jahre geltend gemacht werden. Die einmal bezogenen Beträge dürfen Sie freiwillig wieder zurückzahlen, ohne dass dies Ihren regulären Maximalbetrag schmälert.

    Besteuerung der 3a-Auszahlung

    Die Auszahlung von 3a-Guthaben unterliegt einer separaten Kapitalleistungssteuer. Diese wird getrennt vom übrigen Einkommen berechnet, jedoch zu einem reduzierten Satz. Die exakte Höhe variiert je nach Kanton und Gemeinde erheblich.

    Als Faustregel gilt: In günstigen Kantonen wie Schwyz oder Zug liegt die Steuerbelastung bei rund 3–5 % des Kapitals. In Kantonen wie Zürich, Bern oder Basel-Stadt kann sie 6–10 % betragen. Bei einem Guthaben von CHF 150'000 bedeutet das einen Steuerunterschied von mehreren Tausend Franken.

    Entscheidend ist: Alle im selben Steuerjahr bezogenen Kapitalleistungen werden zusammengerechnet– also 3a-Guthaben, PK-Kapital und Freizügigkeitsguthaben. Wer in einem Jahr CHF 300'000 bezieht, zahlt überproportional mehr Steuern als jemand, der denselben Betrag auf drei Jahre verteilt.

    Gestaffelter Bezug: So brechen Sie die Progression

    Die wirksamste Strategie zur Steueroptimierung ist der gestaffelte Bezug über mehrere Steuerjahre. Dazu benötigen Sie mindestens zwei, idealerweise drei bis fünf separate 3a-Konten oder Depots.

    Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung: Eröffnen Sie ab dem 25. Lebensjahr jedes Jahr oder alle paar Jahre ein neues 3a-Konto bei verschiedenen Anbietern. Die Konten werden dann ab dem 60. Lebensjahr nacheinander aufgelöst – beispielsweise ein Konto pro Steuerjahr.

    Rechenbeispiel Kanton Zürich (Stadt):Ein Ehepaar mit einem Gesamt-3a-Guthaben von CHF 350'000 bezahlt bei einmaliger Auszahlung rund CHF 28'000 Steuern. Durch Staffelung auf fünf Jahre à CHF 70'000 sinkt die Gesamtbelastung auf rund CHF 17'500 – eine Ersparnis von über CHF 10'000.

    Merksatz

    Koordinieren Sie den 3a-Bezug unbedingt mit allfälligen PK-Kapitalbezügen und Freizügigkeitskonten. Nur wenn alle Kapitalleistungen auf verschiedene Steuerjahre verteilt werden, wirkt die Staffelung optimal.

    Praktische Tipps für Ihre 3a-Auszahlung

    • Kündigen Sie Ihr 3a-Konto rechtzeitig – Banken und Versicherungen benötigen teils bis zu sechs Monate Vorlauf.
    • Prüfen Sie, ob Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin im selben Jahr ebenfalls Kapitalleistungen bezieht – diese werden zusammengerechnet.
    • Bei 3a-Versicherungspolicen gelten abweichende Regeln: Hier ist eine vorzeitige Kündigung oft mit Rückkaufsverlusten verbunden.
    • Lassen Sie die optimale Auszahlungsstrategie individuell berechnen – die kantonsübergreifenden Unterschiede sind erheblich.

    Häufige Fragen

    Ab wann kann ich meine Säule 3a auszahlen lassen?

    Frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Referenzalter (65), also ab 60 Jahren. Wer über 65 hinaus erwerbstätig bleibt, kann die Auszahlung bis maximal 70 aufschieben und in dieser Zeit weiterhin einzahlen. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961–1969) gelten 2026 individuelle Übergangsfristen gemäss AHV-21-Reform.

    Wie hoch ist die Steuer auf den 3a-Bezug 2026?

    Die Kapitalauszahlungssteuer beträgt 2026 je nach Kanton 4–11 % des Guthabens. In günstigen Kantonen wie Schwyz oder Zug rund 3–5 %, in Zürich, Bern oder Basel-Stadt 6–10 %. Bei einem Guthaben von CHF 150’000 entstehen so Steuern zwischen CHF 4’500 und CHF 15’000 – ein Unterschied von über CHF 10’000 je nach Wohnort.

    Wie funktioniert der gestaffelte Bezug?

    Sie eröffnen ab dem 25. Lebensjahr 3–5 separate 3a-Konten und beziehen diese ab Alter 60 in verschiedenen Steuerjahren. Ein Ehepaar mit CHF 350’000 Guthaben spart 2026 in Zürich rund CHF 10’500 Steuern: einmaliger Bezug ca. CHF 28’000, gestaffelt über 5 Jahre à CHF 70’000 nur ca. CHF 17’500. Maximal 5 Bezugsjahre möglich (ab 60–65).

    Welche Kapitalleistungen werden zusammengerechnet?

    Im selben Steuerjahr werden alle Kapitalleistungen zusammengerechnet: 3a-Guthaben, PK-Kapital und Freizügigkeitskonten. Auch der Bezug des Ehepartners im selben Jahr fliesst in die Berechnung ein. Wer mehrere Bezüge auf ein Jahr legt, zahlt durch die Steuerprogression deutlich mehr – im Extremfall doppelt so viel wie bei optimaler Staffelung.

    Wann muss ich mein 3a-Konto kündigen?

    Banken benötigen typischerweise 3–6 Monate Vorlauf für die Kündigung und Auszahlung des 3a-Kontos. Bei 3a-Versicherungspolicen können die Fristen länger sein und es entstehen oft Rückkaufsverluste. Planen Sie deshalb spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Bezugstermin – idealerweise schon mit Mitte 50, um die optimale Bezugsstrategie umzusetzen.

    Weitere Artikel

    Ihre 3a-Auszahlung optimal planen?

    Unsere Vorsorgeexperten berechnen die steuerlich beste Bezugsstrategie für Ihre persönliche Situation – kostenlos und unverbindlich.

    Persönliche Auszahlungsstrategie berechnen

    Erfahren Sie, wie Sie beim 3a-Bezug Steuern sparen – individuell auf Ihren Kanton und Ihre Situation abgestimmt.

    Erstberatung kostenlos Unverbindlich Antwort innert 24h

    Convit Central GmbH ist gebundener Versicherungsvermittler der Liechtenstein Life Assurance AG und wird im Vermittlungsfall vom Versicherer durch eine Provision vergütet (Offenlegung gemäss FIDLEG/IDD vor Vertragsabschluss). Für Sie entstehen keine zusätzlichen Beratungs- oder Abschlusskosten.

    Oder rufen Sie uns direkt an:

    058 668 60 20

    Kostenlosen 3a‑Check starten

    In 5 Minuten – unverbindlich & kostenlos

    Jetzt starten