Vorsorge

    Vorsorge für Selbständige in der Schweiz – Der komplette Guide

    Keine Pensionskasse, kein Arbeitgeberbeitrag – dafür maximale Freiheit. So bauen Selbständige ihre Altersvorsorge klug auf.

    Convit Redaktion
    2. April 2026
    8 Min. Lesezeit

    Das Dilemma der Selbständigen

    Rund 13 % der Erwerbstätigen in der Schweiz sind selbständig. Im Gegensatz zu Angestellten sind sie nicht automatisch in einer Pensionskasse versichert und tragen die volle Verantwortung für ihre Altersvorsorge selbst. Das bedeutet: Ohne bewusste Planung droht im Alter eine erhebliche Vorsorgelücke.

    Die gute Nachricht: Selbständige haben mehr Spielraum als Angestellte – insbesondere bei der Säule 3a. Wer die Instrumente kennt und richtig einsetzt, kann eine solide Vorsorge aufbauen, die steuerlich effizient ist.

    1. Säule: AHV-Pflicht für alle Selbständigen

    Jede selbständig erwerbende Person in der Schweiz ist AHV-pflichtig. Der grosse Unterschied zum Angestelltenverhältnis: Es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Der volle AHV/IV/EO-Beitrag liegt bei 10.6 %des Nettoeinkommens. Bei einem Jahreseinkommen unter CHF 58'800 gilt eine sinkende Beitragsskala (Minimum: CHF 514 pro Jahr).

    Die Abrechnung erfolgt über die kantonale Ausgleichskasse. Selbständige melden sich dort nach Aufnahme der Tätigkeit an und erhalten eine persönliche Beitragsverfügung. Unterlassene Beiträge führen zu Lücken in der AHV-Berechnung – und damit zu einer tieferen Rente im Alter.

    2. Säule: Freiwilliger BVG-Anschluss

    Selbständige sind von der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) befreit. Sie können sich jedoch freiwillig anschliessen – entweder über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder über den Berufsverband.

    Merksatz

    Ein freiwilliger BVG-Anschluss lohnt sich vor allem für Selbständige mit Einkommen über CHF 80'000, die zusätzliche Steuerabzüge und Risikoversicherung (Invalidität, Tod) wünschen. Wer unter dieser Schwelle liegt, fährt oft mit der Säule 3a allein günstiger.

    Der Vorteil: Beiträge an die Pensionskasse sind vollumfänglich steuerlich absetzbar. Zudem bietet die 2. Säule einen Risikoversicherungsschutz (Invalidität, Tod), der bei reiner 3a-Vorsorge fehlt. Der Nachteil: Sie tragen als Selbständige sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.

    Säule 3a: Das Hauptinstrument für Selbständige

    Hier liegt der grösste Vorteil: Selbständige ohne Pensionskasse dürfen bis zu CHF 36'288pro Jahr in die Säule 3a einzahlen (Stand 2026). Das entspricht 20 % des Nettoeinkommens, maximal aber dem genannten Betrag. Angestellte mit Pensionskasse sind hingegen auf CHF 7'258 begrenzt.

    Dieses höhere Maximum macht die Säule 3a zum zentralen Vorsorge-Baustein. Der gesamte Einzahlungsbetrag ist vom steuerbaren Einkommen absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und voller Ausschöpfung ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis von rund CHF 10'900.

    • 3a-Konto: Bankguthaben mit garantiertem Zins – sicher, aber tiefe Rendite (aktuell ca. 0.5–1.0 %).
    • 3a-Wertschriftendepot: Anlage in Fonds mit Aktienanteil von 25–99 %. Höheres Renditepotenzial, aber Schwankungsrisiko.
    • Splitting: Verteilen Sie Ihr 3a-Guthaben auf mindestens 3–5 Konten/Depots für eine gestaffelte, steuergünstige Auszahlung.

    Säule 3b: Ergänzung ohne Limite

    Die Säule 3b umfasst freies, nicht steuerprivilegiertes Sparen. Es gibt keine Einzahlungslimiten, aber auch keinen direkten Steuerabzug. Für Selbständige, die den 3a-Maximalbetrag bereits ausschöpfen und weiteres Vermögen aufbauen möchten, bietet die Säule 3b Flexibilität:

    • Aktien, ETFs, Immobilien, Lebensversicherungen
    • Jederzeitiger Zugang zum Kapital (im Gegensatz zu 3a)
    • Steuerliche Nachteile: Erträge sind einkommenssteuerpflichtig

    GmbH vs. Einzelfirma: Auswirkung auf die Vorsorge

    Die Rechtsform hat direkten Einfluss auf die Vorsorgemöglichkeiten:

    • Einzelfirma:Sie gelten als selbständig erwerbend. AHV-Beiträge zahlen Sie auf den Gewinn, kein obligatorisches BVG, Säule 3a bis CHF 36'288.
    • GmbH/AG:Als Geschäftsführer sind Sie Angestellte(r) Ihrer eigenen Firma. Sie sind obligatorisch BVG-versichert und können den Lohn so festlegen, dass Ihre Vorsorge optimal gedeckt ist. Die 3a-Limite beträgt aber nur CHF 7'258.

    Merksatz

    Die Wahl der Rechtsform sollte nicht nur steuerlich, sondern auch vorsorgetechnisch geprüft werden. Wer als Einzelfirma die höhere 3a-Limite nutzt und auf ein freiwilliges BVG verzichtet, kann langfristig besser fahren – muss aber die Risikoabsicherung separat regeln.

    Praktische Tipps für Selbständige

    • Priorität 1: AHV-Beiträge lückenlos zahlen – jedes fehlende Jahr kostet Rente.
    • Priorität 2:Säule 3a jährlich maximal ausschöpfen (CHF 36'288 ohne PK).
    • Priorität 3: Risikoschutz prüfen – Invalidität und Tod über BVG oder separate Risikoversicherung absichern.
    • Priorität 4:Ab CHF 80'000 Einkommen freiwilliges BVG evaluieren.
    • Priorität 5: Überschüsse in die Säule 3b (z.B. ETF-Sparplan) investieren.

    Fazit

    Selbständige haben mehr Freiheit, aber auch mehr Verantwortung für ihre Altersvorsorge. Das Zusammenspiel von AHV, freiwilligem BVG und der Säule 3a mit dem höheren Maximum bildet das Fundament. Wer seine Rechtsform klug wählt und die steuerlichen Hebel nutzt, kann eine Vorsorge aufbauen, die der von Angestellten in nichts nachsteht. Ein professioneller Vorsorge-Check zeigt Ihnen, wo Sie stehen und was Sie optimieren können.

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