Vorsorge für Frauen: So schliessen Sie die Rentenlücke
Frauen in der Schweiz erhalten durchschnittlich über 30% weniger Rente als Männer. Die Gründe liegen in Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüchen und dem Vorsorgesystem. Doch die Rentenlücke lässt sich schliessen – mit den richtigen Massnahmen.
Der Gender Pension Gap: Zahlen und Fakten
Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beträgt die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern in der Schweiz über 30%. Im Bereich der 2. Säule ist der Unterschied noch grösser: Frauen erhalten aus der Pensionskasse durchschnittlich rund 47% weniger Rente als Männer. Die 1. Säule (AHV) gleicht dank Splitting und Erziehungsgutschriften einen Teil aus, kann die Gesamtlücke aber nicht schliessen.
Die Hauptgründe für diese Diskrepanz sind struktureller Natur – und betreffen Millionen von Frauen in der Schweiz.
Warum entsteht die Rentenlücke?
Teilzeitarbeit und der Koordinationsabzug
Rund 58% der erwerbstätigen Frauen in der Schweiz arbeiten Teilzeit, gegenüber 18% der Männer. In der beruflichen Vorsorge hat das gravierende Folgen: Der Koordinationsabzug wurde bisher als fixer Betrag (CHF 25'725) vom Bruttolohn abgezogen – unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Bei einem 50%-Pensum mit CHF 40'000 Lohn blieben so nur CHF 14'275 als versicherter Lohn übrig.
Die BVG-Reform 2025 bringt hier Verbesserungen: Der neue prozentuale Koordinationsabzug von 20% führt dazu, dass Teilzeitbeschäftigte einen deutlich grösseren Anteil ihres Lohns versichern.
Erwerbsunterbrüche für Kinderbetreuung
Jedes Jahr ohne Erwerbstätigkeit bedeutet fehlende Pensionskassenbeiträge. Während die AHV Erziehungsgutschriften gewährt (fiktives Einkommen von derzeit CHF 44'100 pro Jahr für jedes Kind unter 16), kennt die 2. Säule kein vergleichbares Instrument. Wer drei Jahre aus dem Beruf ausscheidet, verliert nicht nur die Sparbeiträge dieser Jahre, sondern auch den Zinseszinseffekt über Jahrzehnte.
Lohnunterschiede
Der bereinigte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt in der Schweiz rund 7–8%. Da sich Renten direkt aus dem versicherten Einkommen berechnen, überträgt sich dieser Unterschied eins zu eins auf die Altersvorsorge – und verstärkt sich über eine gesamte Erwerbskarriere.
Vorsorge bei Scheidung: AHV-Splitting und PK-Teilung
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Vorsorgeguthaben hälftig geteilt. Das gilt sowohl für die AHV (Einkommens-Splitting) als auch für die Pensionskasse. Konkret bedeutet das:
- AHV-Splitting: Die während der Ehejahre erzielten Einkommen beider Partner werden zusammengezählt und je zur Hälfte den individuellen Konten gutgeschrieben.
- PK-Teilung: Die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen werden geteilt. Der Anspruch ist im ZGB Art. 122–124e geregelt.
Wichtig: Die Teilung betrifft nur die während der Ehe erworbenen Leistungen. Guthaben aus der Zeit vor der Heirat bleiben unberührt. Prüfen Sie nach einer Scheidung unbedingt Ihren IK-Auszug, um sicherzustellen, dass das Splitting korrekt durchgeführt wurde.
Konkrete Tipps: So schliessen Sie die Rentenlücke
1. Eigene AHV-Beiträge sicherstellen
Auch wer nicht erwerbstätig ist, muss als verheiratete Person keine eigenen AHV-Beiträge zahlen, sofern der Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag (CHF 1'028 pro Jahr) einzahlt. Nach einer Scheidung oder bei Konkubinat gilt das nicht. Nichterwerbstätige müssen dann eigene Beiträge zahlen, um keine Beitragslücken zu riskieren.
2. Pensionskasse optimieren
Prüfen Sie Ihren Vorsorgeausweis und klären Sie, ob ein freiwilliger Einkauf möglich ist. Gerade nach Erwerbsunterbrüchen können sich Einkäufe lohnen – sie sind steuerlich abzugsfähig und verbessern die spätere Rente oder das Kapital bei Pensionierung.
3. Säule 3a konsequent nutzen
Die Säule 3a ist das wichtigste Instrument für die individuelle Vorsorge. Der Maximalbetrag von CHF 7'258 pro Jahr (mit Pensionskasse) kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Auch bei Teilzeitarbeit lohnt sich jede Einzahlung – selbst wenn es nicht der Maximalbetrag ist. Vergleichen Sie die besten Anbieter in unserem 3a-Vergleich.
Tipp: Eine wertschriftenbasierte 3a-Lösung mit ETFs kann langfristig deutlich mehr Rendite erzielen als ein klassisches Sparkonto.
4. Karriere und Pensum bewusst planen
Jede Erhöhung des Arbeitspensums wirkt sich überproportional auf die Vorsorge aus. Ein Anstieg von 60% auf 80% bedeutet nicht nur 33% mehr Lohn, sondern auch einen deutlich höheren versicherten Lohn in der Pensionskasse. Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber flexible Modelle, die eine schrittweise Erhöhung ermöglichen.
5. Vorsorgesituation regelmässig prüfen
Bestellen Sie alle fünf Jahre einen IK-Auszug bei der Ausgleichskasse und prüfen Sie Ihren Pensionskassenausweis. Nutzen Sie unseren Rentenrechner, um Ihre voraussichtliche Rente zu berechnen und allfällige Lücken frühzeitig zu erkennen.
Was bringt die BVG-Reform für Frauen?
Die BVG-Reform 2025 enthält mehrere Verbesserungen, die besonders Frauen zugutekommen:
- Prozentualer Koordinationsabzug (20%): Teilzeitbeschäftigte versichern einen grösseren Anteil ihres Lohns.
- Tiefere Eintrittsschwelle: Mehr Frauen mit kleinen Pensen werden obligatorisch versichert.
- Vereinfachte Altersgutschriften: Höhere Sparbeiträge für jüngere Versicherte gleichen spätere Unterbrüche besser aus.
Fazit
Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern ist real und erheblich. Sie entsteht nicht durch eine einzelne Ursache, sondern durch das Zusammenspiel von Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbrüchen und systemischen Faktoren. Die gute Nachricht: Wer früh handelt, kann die Lücke deutlich verkleinern. Eigene AHV-Beiträge sichern, die Säule 3a nutzen, Pensionskasseneinkäufe prüfen und das Erwerbspensum gezielt steuern – diese vier Hebel stehen jeder Frau offen.
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