Lebensplanung

    Vorsorge bei Arbeitslosigkeit: Was passiert mit 3a und PK?

    Eine Kündigung betrifft nicht nur das Einkommen – auch Pensionskasse und Säule 3a sind direkt betroffen. Erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihre Vorsorge zu schützen.

    Convit Redaktion
    4. April 2026
    5 Min. Lesezeit

    Was passiert mit der Pensionskasse bei Arbeitslosigkeit?

    Wenn Sie Ihre Stelle verlieren, endet die Mitgliedschaft in der Pensionskasse Ihres bisherigen Arbeitgebers. Das hat weitreichende Konsequenzen für Ihre berufliche Vorsorge:

    • Das angesparte Altersguthaben wird als Freizügigkeitsleistung ausbezahlt – auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice Ihrer Wahl.
    • Die Altersvorsorge (Sparbeiträge, Zins) stoppt. Es werden keine weiteren Beiträge an Ihr Altersguthaben geleistet.
    • Die Risikoversicherung (Tod und Invalidität) bei der bisherigen PK erlischt nach Ablauf der Nachdeckungsfrist (in der Regel 30 Tage nach Austritt).

    Das bedeutet: Ohne aktive Massnahmen stehen Sie nach 30 Tagen ohne Versicherungsschutz für Invalidität und Tod da.

    Die Auffangeinrichtung BVG

    Für arbeitslose Personen, die Arbeitslosentaggelder beziehen, übernimmt die Stiftung Auffangeinrichtung BVG die obligatorische Risikoversicherung. Diese deckt:

    • Invalidität: Invalidenrente bei Eintritt einer Invalidität während der Arbeitslosigkeit
    • Tod: Hinterlassenenleistungen für Ehepartner und Kinder

    Wichtig zu verstehen: Die Auffangeinrichtung versichert nur die Risiken Tod und Invalidität – es gibt keine Alterssparbeiträge. Der versicherte Verdienst entspricht dem ALV-Taggeld, und die Prämie wird automatisch von den Taggeldern abgezogen.

    Freiwillige Weiterversicherung der Altersvorsorge

    Über die Auffangeinrichtung können Sie sich freiwillig für die Altersvorsorge weiterversichern. Das bedeutet: Sie zahlen Sparbeiträge auf Ihr Altersguthaben ein, wie wenn Sie noch angestellt wären. Beachten Sie:

    • Sie tragen sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag selbst – die Kosten verdoppeln sich.
    • Die freiwillige Weiterversicherung ist auf maximal 24 Monate begrenzt.
    • Die Beiträge sind steuerlich absetzbar wie reguläre PK-Beiträge.

    Ob sich die freiwillige Weiterversicherung lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – insbesondere vom Alter, der voraussichtlichen Dauer der Arbeitslosigkeit und der finanziellen Lage.

    Freizügigkeitskonto: Was Sie wissen müssen

    Ihr Altersguthaben aus der bisherigen Pensionskasse wird auf ein Freizügigkeitskonto (bei einer Bank) oder eine Freizügigkeitspolice (bei einer Versicherung) überwiesen. Wichtige Punkte:

    • Sie können maximal zwei Freizügigkeitskonten eröffnen – bei verschiedenen Anbietern.
    • Das Guthaben wird verzinst, allerdings oft zu tiefen Zinssätzen. Prüfen Sie Alternativen mit Wertschriftensparen für eine bessere Rendite.
    • Das Guthaben bleibt gebunden und wird bei einer neuen Anstellung in die neue Pensionskasse übertragen.
    • Ein Barbezug ist nur in bestimmten Fällen möglich: Selbständigkeit, definitives Verlassen der Schweiz (ausserhalb EU/EFTA für den obligatorischen Teil), Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum oder bei geringfügigen Beträgen.

    Vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Freizügigkeitsstiftungen sorgfältig. Die Zins- und Gebührenunterschiede können über die Jahre ins Gewicht fallen.

    Säule 3a bei Arbeitslosigkeit

    Die gute Nachricht: Sie können während der Arbeitslosigkeit weiterhin in die Säule 3a einzahlen und den Beitrag steuerlich absetzen. Die rechtliche Grundlage:

    • ALV-Taggelder gelten steuerlich als Erwerbsersatzeinkommen und berechtigen zu 3a-Einzahlungen.
    • Der Maximalbeitrag entspricht dem Betrag für Personen mit Pensionskasse (CHF 7'258 im Jahr 2026), da Sie über die Auffangeinrichtung BVG-versichert sind.
    • Die Einzahlung ist vom steuerbaren Einkommen absetzbar – auch wenn dieses aus Taggeldern besteht.

    Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Säule 3a auch in einer finanziell schwierigen Phase weiter aufzubauen – sofern es Ihre Liquidität erlaubt.

    AHV und Arbeitslosenversicherung

    Bei den AHV-Beiträgen müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die AHV/IV/EO-Beiträge werden automatisch von den ALV-Taggeldern abgezogen. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt dabei sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil.

    Das bedeutet: Ihre AHV-Beitragspflicht wird während der Arbeitslosigkeit vollumfänglich erfüllt. Es entstehen keine Beitragslücken in der 1. Säule, solange Sie ALV-Taggelder beziehen.

    Nach Aussteuerung (Ende des Taggeldanspruchs) ändert sich die Situation: Wer nicht erwerbstätig ist, muss sich als nichterwerbstätige Person bei der AHV anmelden und Mindestbeiträge zahlen, um Lücken zu vermeiden.

    Praktische Tipps für die Vorsorge während der Arbeitslosigkeit

    • Freizügigkeitskonto eröffnen: Wählen Sie einen Anbieter mit guten Konditionen und prüfen Sie Wertschriftenlösungen.
    • Auffangeinrichtung: Die Anmeldung für die Risikoversicherung erfolgt automatisch über die Arbeitslosenkasse. Prüfen Sie, ob eine freiwillige Altersvorsorge sinnvoll ist.
    • 3a weiter einzahlen: Wenn finanziell möglich, nutzen Sie den steuerlichen Abzug.
    • PK-Ausweis aufbewahren: Ihr letzter Vorsorgeausweis dokumentiert Ihre Ansprüche und erleichtert den Überblick über Ihr Guthaben.
    • Neue Stelle: Bei Stellenantritt wird das Freizügigkeitsguthaben in die neue PK überwiesen. Prüfen Sie die Einkaufsmöglichkeiten in der neuen Kasse.
    • Beratung nutzen: Gerade bei längerer Arbeitslosigkeit oder ab dem 50. Altersjahr ist eine professionelle Vorsorgeberatung empfehlenswert.

    Nutzen Sie unseren Rentenrechner, um die Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf Ihre Altersvorsorge zu berechnen, und lassen Sie sich individuell beraten.

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