Pensionskasse überobligatorisch: Mehr Leistung für Ihre Rente
Viele Arbeitnehmende wissen nicht, dass ihre Pensionskasse weit mehr leistet als das gesetzliche Minimum. Das Überobligatorium kann Ihre Rente massgeblich erhöhen – wenn Sie wissen, wie Sie es nutzen.
Was bedeutet «überobligatorisch»?
Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) definiert Mindestleistungen, die jede Pensionskasse erbringen muss – das sogenannte Obligatorium. Es umfasst den versicherten Lohn zwischen der Eintrittsschwelle (CHF 22'050) und dem oberen Grenzbetrag (CHF 88'200) abzüglich des Koordinationsabzugs (CHF 25'725).
Viele Arbeitgeber bieten jedoch bessere Konditionen: höhere versicherte Löhne, tiefere Koordinationsabzüge oder zusätzliche Sparbeiträge. Alles, was über das gesetzliche Minimum hinausgeht, ist das Überobligatorium. Je nach Pensionskasse kann dieser Anteil erheblich sein und einen grossen Teil Ihres Altersguthabens ausmachen.
Obligatorium vs. Überobligatorium: Die wichtigsten Unterschiede
Obwohl beide Teile in derselben Pensionskasse verwaltet werden, gelten unterschiedliche Regeln:
- Umwandlungssatz: Für das Obligatorium beträgt der gesetzliche Mindestumwandlungssatz 6,8 % (Alter 65). Für das Überobligatorium kann die Pensionskasse einen tieferen Satz festlegen – häufig zwischen 4,5 % und 5,5 %.
- Verzinsung: Der BVG-Mindestzinssatz (aktuell 1,25 %) gilt nur für das Obligatorium. Das Überobligatorium darf tiefer oder höher verzinst werden.
- Freizügigkeit: Bei einem Stellenwechsel werden beide Teile auf das Freizügigkeitskonto oder die neue PK übertragen.
- Leistungen bei Tod und Invalidität: Die PK kann im Überobligatorium grosszügigere Leistungen vorsehen, etwa höhere Hinterlassenenrenten.
Umhüllende vs. geteilte Rechnung
Manche Pensionskassen führen eine umhüllende Rechnung: Obligatorisches und überobligatorisches Guthaben werden zusammengefasst, und es gilt ein einheitlicher (tieferer) Umwandlungssatz für das Gesamtguthaben. Andere führen eine geteilte Rechnung (Splitting), bei der die beiden Teile separat ausgewiesen werden und der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 % nur auf das obligatorische Guthaben angewendet wird.
Welches Modell Ihre Pensionskasse anwendet, sehen Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis oder im PK-Reglement. Das Modell hat direkten Einfluss auf Ihre spätere Rente.
Vorsorgeausweis richtig lesen
Ihr jährlicher Vorsorgeausweis (auch Pensionskassenausweis) ist das wichtigste Dokument, um Ihre berufliche Vorsorge zu verstehen. Achten Sie besonders auf folgende Positionen:
- Versicherter Lohn: Der Lohnanteil, auf dem Beiträge berechnet werden. Liegt er über dem BVG-Maximum, profitieren Sie vom Überobligatorium.
- Altersguthaben obligatorisch / überobligatorisch: Zeigt die Aufteilung Ihres angesparten Kapitals.
- Voraussichtliche Altersleistung: Die projizierte Rente oder das projizierte Kapital bei ordentlicher Pensionierung.
- Möglicher Einkauf: Der Betrag, den Sie freiwillig zusätzlich einzahlen können.
Mit unserem Rentenrechner können Sie berechnen, wie sich verschiedene Szenarien auf Ihre Altersrente auswirken.
Einkauf in die Pensionskasse
Ein freiwilliger Einkauf ist eine der effektivsten Möglichkeiten, Ihre Rente zu verbessern und gleichzeitig Steuern zu sparen. Der maximal mögliche Einkaufsbetrag steht auf Ihrem Vorsorgeausweis. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrem aktuellen Altersguthaben und dem reglementarisch maximal möglichen Guthaben.
Der Einkauf fliesst je nach Reglement in den obligatorischen oder überobligatorischen Teil – oder in beide. Beachten Sie folgende Punkte:
- Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen absetzbar – im Jahr der Einzahlung.
- Nach einem Einkauf dürfen Sie während drei Jahren kein Kapital aus der PK beziehen (Sperrfrist gemäss Art. 79b Abs. 3 BVG).
- Bereits getätigte Bezüge für Wohneigentum (WEF-Vorbezug) müssen vor einem Einkauf zuerst zurückgezahlt werden.
- Es lohnt sich, Einkäufe über mehrere Jahre zu staffeln, um die Steuerprogression optimal zu nutzen.
Steuervorteile gezielt nutzen
Die steuerliche Absetzbarkeit macht den PK-Einkauf besonders attraktiv für Gutverdiener. Ein Beispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 150'000 und einem Grenzsteuersatz von rund 35 % spart ein Einkauf von CHF 30'000 im Einzahlungsjahr etwa CHF 10'500 an Steuern.
Kombinieren Sie die PK-Einkäufe mit Einzahlungen in die Säule 3a, um das Maximum aus Ihrer Steueroptimierung herauszuholen. Der jährliche 3a-Maximalbeitrag für Angestellte mit Pensionskasse beträgt CHF 7'258 (Stand 2026).
Fazit: Überobligatorium als Rentenhebel
Das Überobligatorium ist ein oft unterschätzter Hebel für eine bessere Rente. Prüfen Sie Ihren Vorsorgeausweis, vergleichen Sie den Umwandlungssatz und die Verzinsung, und nutzen Sie Einkaufsmöglichkeiten gezielt. Wer frühzeitig handelt, profitiert vom Zinseszinseffekt und einer tieferen Steuerlast.
Lassen Sie sich beraten, welche Strategie zu Ihrer persönlichen Situation passt – unsere Experten helfen Ihnen, das Beste aus Ihrer Pensionskasse herauszuholen.
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