AHV-21 Reform: Alle Änderungen im Überblick
Die AHV-21 Reform ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und bringt grundlegende Änderungen: ein einheitliches Referenzalter, flexibler Rentenbezug und Kompensationen für die Übergangsgeneration. Was das für Sie bedeutet, erklären wir hier.
Warum die AHV-Reform nötig war
Die AHV steht unter wachsendem finanziellem Druck: Die geburtenstarken Jahrgänge (Babyboomer) gehen in Rente, gleichzeitig steigt die Lebenserwartung. Ohne Massnahmen hätten die AHV-Ausgaben die Einnahmen ab 2030 deutlich überstiegen. Die AHV-21 Reform soll das System bis mindestens 2030 stabilisieren – sie wurde am 25. September 2022 in einer Volksabstimmung knapp angenommen.
Änderung 1: Einheitliches Referenzalter 65
Die wichtigste Neuerung betrifft Frauen: Das bisherige Rentenalter von 64 Jahren wird schrittweise auf 65 angehoben. Der Begriff «Rentenalter» wird durch «Referenzalter» ersetzt, da die Rente nun flexibel bezogen werden kann.
Die Anhebung erfolgt in Halbjahresschritten:
- 2025: Referenzalter 64 Jahre und 3 Monate (Jahrgang 1961)
- 2026: Referenzalter 64 Jahre und 6 Monate (Jahrgang 1962)
- 2027: Referenzalter 64 Jahre und 9 Monate (Jahrgang 1963)
- 2028: Referenzalter 65 Jahre (Jahrgang 1964 und jünger)
Für Männer bleibt das Referenzalter bei 65 Jahren unverändert.
Änderung 2: Flexibler Rentenbezug zwischen 63 und 70
Neu können sowohl Frauen als auch Männer ihre AHV-Rente flexibel zwischen 63 und 70 Jahren beziehen. Dabei gibt es erstmals die Möglichkeit des monatsgenauen Starts – bisher war nur ein Vorbezug um ganze Jahre möglich.
Vorbezug (ab 63)
Wer die Rente vor dem Referenzalter bezieht, erhält eine lebenslang gekürzte Rente. Die Kürzung beträgt 6,8 % pro Vorbezugsjahr. Bei einem Vorbezug um 2 Jahre (ab 63) wird die Rente also um 13,6 % gekürzt. Für Personen mit tiefem Einkommen gibt es reduzierte Kürzungssätze.
Aufschub (bis 70)
Wer die Rente aufschiebt, erhält einen Zuschlag zwischen 5,2 % und 31,5 %, je nach Aufschubdauer (1 bis 5 Jahre). Pro Monat Aufschub erhöht sich die Rente lebenslang. Der Aufschub ist besonders attraktiv für Personen, die über 65 hinaus arbeiten.
Teilrente – neu möglich
Erstmals kann auch ein Teil der Rente vorbezogen werden (zwischen 20 % und 80 %), während der Rest zum Referenzalter oder später bezogen wird. Das ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.
Änderung 3: Zuschlag für die Übergangsgeneration
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten als Kompensation für das höhere Referenzalter einen lebenslangen Rentenzuschlag. Dieser hängt vom Jahrgang und dem Einkommen ab:
- Tiefes Einkommen (bis CHF 57'360): Zuschlag von CHF 100 bis CHF 160 pro Monat
- Mittleres Einkommen (CHF 57'361 – CHF 71'700): Zuschlag von CHF 50 bis CHF 100 pro Monat
- Höheres Einkommen (über CHF 71'700): Zuschlag von CHF 25 bis CHF 50 pro Monat
Der Zuschlag wird zusätzlich zur regulären Rente ausbezahlt und unterliegt keiner Plafonierung. Er wird nicht als Einkommen besteuert und hat keinen Einfluss auf Ergänzungsleistungen.
Frauen der Übergangsgeneration profitieren zudem von milderen Kürzungssätzen beim Vorbezug: Die Kürzung beträgt für sie nur 4,0 % bis 5,5 % pro Jahr statt 6,8 %.
Änderung 4: Weiterarbeiten nach 65 wird attraktiver
Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, kann neu Beiträge zahlen, um AHV-Beitragslücken zu schliessen. Bisher galt für Erwerbstätige über 65 ein Freibetrag von CHF 16'800 – auf Einkommen darunter wurden keine AHV-Beiträge erhoben. Neu kann auf diesen Freibetrag verzichtet werden, wenn man Beitragslücken füllen möchte. Damit lässt sich die Rente auch nach 65 noch verbessern.
Änderung 5: Finanzierung durch MWST-Erhöhung
Zur Finanzierung der Reform wurde die Mehrwertsteuer per 1. Januar 2024 erhöht:
- Normalsatz: von 7,7 % auf 8,1 %
- Reduzierter Satz: von 2,5 % auf 2,6 %
- Sondersatz Beherbergung: von 3,7 % auf 3,8 %
Die zusätzlichen Einnahmen fliessen vollständig in den AHV-Ausgleichsfonds und sollen die Finanzierung bis 2030 sicherstellen.
Was bedeutet die Reform für Ihre Vorsorgeplanung?
Die AHV-21 Reform hat Auswirkungen auf Ihre gesamte Vorsorgeplanung:
- Pensionierungsplanung: Der flexible Rentenbezug eröffnet neue Möglichkeiten. Prüfen Sie mit dem Rentenrechner, wie sich verschiedene Szenarien auf Ihre Rente auswirken.
- 2. Säule koordinieren: PK-Bezug und AHV-Bezug müssen aufeinander abgestimmt werden. Ein gestaffelter Übergang kann steuerlich vorteilhaft sein.
- 3. Säule nutzen: Die Säule 3a kann bis zum Referenzalter (max. 70 bei Erwerbstätigkeit) weiter bespart werden. Das bringt zusätzliche Steuervorteile.
- Teilzeitarbeit: Wer schrittweise ins Pensum reduziert, kann mit dem Teilrentenbezug den Einkommenswegfall kompensieren. Mehr dazu im Artikel Vorsorge für Teilzeitarbeitende.
Fazit
Die AHV-21 Reform bringt mehr Flexibilität, verlangt aber auch mehr Eigenverantwortung bei der Planung. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten – vom flexiblen Rentenbezug über den Teilrentenvorbezug bis zur Schliessung von Beitragslücken. Besonders für Frauen der Übergangsgeneration lohnt sich eine individuelle Beratung, um den optimalen Zeitpunkt für den Rentenbezug zu bestimmen.
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