Convit – Schweizer Vorsorge & Finanzberatung
    Pensionierung
    01. November 2025
    4 Min. Lesezeit

    Teilpensionierung: Modelle und Möglichkeiten

    Die Teilpensionierung gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Personen entscheiden sich, den Übergang in den Ruhestand schrittweise zu gestalten, anstatt abrupt ihre Erwerbstätigkeit...

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    Teilpensionierung: Modelle und Möglichkeiten

    Die Teilpensionierung gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Personen entscheiden sich, den Übergang in den Ruhestand schrittweise zu gestalten, anstatt abrupt ihre Erwerbstätigkeit zu beenden. In diesem Artikel werden die verschiedenen Modelle und Möglichkeiten der Teilpensionierung erläutert, sowie die finanziellen Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind.

    Was ist Teilpensionierung?

    Teilpensionierung bezeichnet den Prozess, bei dem eine Person ihre Arbeitszeit reduziert, während sie gleichzeitig bereits eine Teilrente bezieht. Diese Form der Pensionierung ermöglicht es den Arbeitnehmern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten und sich schrittweise an die Zeit nach der Erwerbstätigkeit zu gewöhnen. Teilpensionierung kann sowohl bei der AHV als auch bei der beruflichen Vorsorge (BVG) in Anspruch genommen werden.

    Modelle der Teilpensionierung

    Es gibt verschiedene Modelle der Teilpensionierung, die je nach individueller Situation und Unternehmen variieren können. Die gängigsten Modelle sind:

    • Teilzeitmodell: Bei diesem Modell reduzieren Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit, während sie einen Teil ihrer Löhne und Renten beziehen.
    • Stufenmodell: Hierbei wird die Arbeitszeit schrittweise reduziert, beispielsweise von 100% auf 80%, dann auf 60% und so weiter.
    • Blockmodell: In diesem Modell arbeiten Personen in bestimmten Zeitblöcken, gefolgt von Phasen der Freistellung oder Teilrentenbezug.

    Finanzielle Aspekte der Teilpensionierung

    Bei der Teilpensionierung ist es wichtig, die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl die AHV als auch die berufliche Vorsorge. Im Folgenden sind einige wesentliche Punkte aufgeführt:

    AHV-Renten

    Die AHV-Rente ist ein zentraler Bestandteil der Altersvorsorge in der Schweiz. Die maximalen Rentenbeträge für 2025 sind:

    Rentenart Betrag pro Monat
    Maximale Rente (Single) 2'450 CHF
    Maximale Rente (Paar) 3'675 CHF
    Minimale Rente (Single) 1'225 CHF

    Die Rentenhöhe hängt von den Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen ab. Bei einer Teilzeitbeschäftigung kann sich die Höhe der Rente entsprechend verändern.

    Berufliche Vorsorge (BVG)

    Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV-Rente und ist für Arbeitnehmer obligatorisch, wenn ihr Einkommen über dem Mindestbetrag liegt. Im Jahr 2025 beträgt das minimale Jahreseinkommen für die BVG-Obligatorik:

    BVG-Mindestgehalt Betrag
    Minimales Jahreseinkommen 22'050 CHF

    Die BVG-Rente wird auf Basis des versicherten Gehalts und der angesparten Altersguthaben berechnet. Die Umwandlungsrate beträgt 6,8% für den obligatorischen Teil.

    Säule 3a und Teilpensionierung

    Die Säule 3a ist eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge. Hier können Arbeitnehmer bis zu 7'258 CHF pro Jahr steuerlich abzugsfähig sparen. Selbstständige können bis zu 36'288 CHF (20% des Nettoeinkommens) einzahlen. Bei Bezug von Guthaben aus der Säule 3a müssen jedoch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden:

    • Steuerersparnis: Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich abzugsfähig, was eine Ersparnis von etwa 20-40% je nach Kanton ermöglicht.
    • Bezug: Guthaben aus der Säule 3a kann ab dem Alter von 60 Jahren bezogen werden (bei Frühpensionierung ab 59).

    Steuerliche Aspekte bei der Teilpensionierung

    Bei der Teilpensionierung ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Besteuerung von Renten und Kapitalleistungen variiert je nach Kanton. Bei der Säule 3a wird ein reduzierter Sondersatz von 3-8% angewendet, während die Kapitalleistungen aus der BVG mit einem reduzierten Sondersatz von 5-12% besteuert werden.

    Fazit

    Die Teilpensionierung bietet eine flexible Möglichkeit, den Übergang in den Ruhestand zu gestalten. Es ist jedoch wichtig, die finanziellen und steuerlichen Aspekte sorgfältig zu planen. Eine umfassende Beratung durch einen Finanzexperten kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden und die Rentenansprüche optimal zu nutzen.

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    Mit der AHV-21-Reform ist die Teilpensionierung 2026 deutlich flexibler geworden: Sie können in bis zu 3 Schritten und zwischen Alter 63 und 70 (Männer 65 und 70, Übergangsregelung) teilpensionieren. Das ermöglicht steuerlich optimale Strategien.

    Häufige Fragen

    Wie funktioniert Teilpensionierung steuerlich?

    Pro Schritt wird ein Teil des AHV/PK-Kapitals bezogen – als Rente oder Kapital. Geschickte Staffelung über 3 Steuerjahre kann die Kapitalauszahlungssteuer um CHF 30'000–80'000 reduzieren.

    Bleibe ich teilversichert?

    Ja. Sie sind im noch verbliebenen Erwerbspensum weiter PK-versichert. Beiträge laufen anteilig weiter. Auch Säule 3a kann anteilig weitergeführt werden – wichtig für Vorsorgekontinuität.

    Wer profitiert besonders von Teilpensionierung?

    Höhere Einkommen mit hoher Steuerprogression, Personen mit grossen PK-Guthaben (>CHF 500'000), Selbständige mit flexibler Arbeitszeit, Personen die schrittweise reduzieren wollen statt abrupten Ausstieg.

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    Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Empfehlung. Ob eine Lösung zu Ihnen passt, zeigt erst eine persönliche Analyse Ihrer Situation.

    Ihre persönliche Situation, Ihr Wohnkanton und Ihr Einkommen bestimmen die steuerliche Wirkung. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihre kantonale Steuerverwaltung; dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

    Fondsgebundene Lösungen unterliegen Marktrisiken. Die Wertentwicklung ist nicht garantiert, und die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Kosten, Laufzeit und Rückkaufswert einer bestehenden Police prüfen Sie vor jedem Entscheid individuell.

    Fragen des Ehe-, Güter- und Erbrechts klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung oder Ihrem Notariat; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihr Guthaben in der Pensionskasse ist Ihre Vorsorgeeinrichtung zuständig: Wir vermitteln keine Lösungen der zweiten Säule. Über Hypothek und Tragbarkeit entscheidet Ihre Bank.

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    Portrait von Milion Mohamed, Chief Technology Officer (CTO) bei Convit
    Autor
    CTO Convit Central GmbH

    Milion Mohamed

    Chief Technology Officer (CTO)

    CTO bei Convit Central. Verantwortlich für digitale Plattform, KI-gestützte Beratung und technologische Innovation in der Vorsorge.

    2+ Jahre ErfahrungSprachen: 5Mehr über Milion

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