Säule 3b: Freie Vorsorge einfach erklärt
Die Säule 3b ergänzt die gebundene Vorsorge (3a) als flexibler Baustein. Ohne Beitragslimiten und mit freier Verfügbarkeit bietet sie Spielraum – doch die steuerliche Behandlung unterscheidet sich grundlegend.
Was ist die Säule 3b?
Die Säule 3b – auch «freie Vorsorge» oder «ungebundene Vorsorge» genannt – bildet zusammen mit der Säule 3a die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Während die Säule 3a strenge Regeln bezüglich Einzahlung, Anlage und Bezug kennt, ist die Säule 3b weitgehend frei gestaltbar.
Unter die Säule 3b fallen sämtliche Spar- und Anlageformen, die nicht der gebundenen Vorsorge zugeordnet sind: Sparkonten, Wertschriftendepots, Lebensversicherungen, Immobilien oder andere Vermögenswerte. Im Prinzip ist jede private Vermögensbildung ausserhalb der Säulen 1, 2 und 3a Teil der Säule 3b.
Unterschied zwischen Säule 3a und 3b
Die beiden Teile der dritten Säule unterscheiden sich in wesentlichen Punkten:
- Beitragslimiten: Die Säule 3a hat einen jährlichen Maximalbeitrag (CHF 7'258 für Angestellte mit PK, Stand 2026). Die Säule 3b hat keine Beitragsbegrenzung.
- Steuerabzug: 3a-Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen absetzbar. 3b-Beiträge sind nicht abzugsfähig (Ausnahme: gewisse Versicherungsprämien in begrenztem Umfang).
- Verfügbarkeit: 3a-Guthaben sind bis 5 Jahre vor der Pensionierung gebunden (mit wenigen Ausnahmen). 3b-Guthaben sind jederzeit frei verfügbar.
- Besteuerung bei Bezug: 3a-Kapital wird bei der Auszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert. Bei 3b-Bankprodukten ist die Kapitalrückzahlung steuerfrei – besteuert werden nur die Erträge.
- Begünstigungsordnung: Bei der 3a gilt eine gesetzlich vorgegebene Reihenfolge. Bei der 3b bestimmen Sie als Eigentümer frei über die Verwendung.
Steuerliche Behandlung der Säule 3b
Die Besteuerung der Säule 3b hängt massgeblich von der Produktart ab:
Bankprodukte (Sparkonto, Fonds, ETF)
- Einzahlungen: Nicht steuerlich absetzbar
- Vermögen: Unterliegt der Vermögenssteuer
- Zinsen und Dividenden: Steuerbares Einkommen
- Kapitalgewinne auf Privatvermögen: In der Schweiz grundsätzlich steuerfrei
- Verrechnungssteuer: 35 % auf Zinsen und Dividenden, rückforderbar bei Deklaration
Versicherungsprodukte (Lebensversicherung)
Kapitalversicherungen mit Einmalprämie geniessen unter bestimmten Bedingungen eine steuerliche Privilegierung:
- Die Versicherung muss eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren haben.
- Der Abschluss muss vor dem 66. Altersjahr erfolgen.
- Die Auszahlung darf frühestens ab dem 60. Altersjahr erfolgen.
- Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Auszahlung einkommenssteuerfrei.
Risikolebensversicherungen in der Säule 3b bieten einen weiteren Vorteil: Die Prämien können in einigen Kantonen im Rahmen des allgemeinen Versicherungsabzugs (zusammen mit Krankenkassenprämien) teilweise vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Versicherungslösung vs. Banklösung
Die Wahl zwischen Versicherung und Bank hat weitreichende Konsequenzen:
- Banklösung: Maximale Flexibilität, tiefere Kosten, freie Produktwahl. Sie entscheiden, wie viel Sie wann einzahlen, und können jederzeit auf das Guthaben zugreifen. Ideal für selbstbestimmte Anleger.
- Versicherungslösung: Kombination von Sparen und Risikoschutz (z. B. Todesfallkapital, Erwerbsunfähigkeitsrente). Dafür höhere Kosten, eingeschränkte Flexibilität und in der Regel tiefere Renditen. Sinnvoll, wenn ein spezifischer Risikoschutz benötigt wird.
Prüfen Sie kritisch, ob der Risikoschutz einer Versicherungslösung tatsächlich notwendig ist. Häufig lässt sich der gleiche Schutz über eine separate Risikoversicherung günstiger abdecken, während das Sparkapital in eine kostengünstige Banklösung fliesst.
Für wen lohnt sich die Säule 3b?
Die freie Vorsorge ist besonders geeignet für:
- Personen, die den 3a-Maximalbeitrag ausschöpfen und zusätzlich sparen möchten
- Selbständige ohne Pensionskasse, die über den 3a-Maximalbeitrag hinaus vorsorgen wollen
- Frühpensionierungskandidaten, die vor dem 60. Altersjahr auf Kapital zugreifen müssen (3a ist erst ab 59 Jahren beziehbar)
- Personen mit hohem Vermögen, die von steuerfreien Kapitalgewinnen profitieren
- Konkubinatspaare, die flexibel begünstigen möchten (ohne die Einschränkungen der 3a-Begünstigungsordnung)
Die Faustregel lautet: Schöpfen Sie zuerst die steuerlich privilegierte Säule 3a und allfällige PK-Einkäufe aus. Was darüber hinaus gespart werden kann, fliesst in die Säule 3b.
Fazit
Die Säule 3b bietet maximale Freiheit bei der Gestaltung Ihrer privaten Vorsorge. Sie ersetzt die Säule 3a nicht, sondern ergänzt sie sinnvoll. Achten Sie auf tiefe Kosten, hinterfragen Sie Versicherungskombinationen kritisch und lassen Sie sich beraten, welche Strategie optimal zu Ihrer Lebenssituation passt.
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